Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  4. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  12. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  13. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  14. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  15. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas

Ohne Gott brechen die Menschenrechte zusammen

14. Mai 2018 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Benedikt XVI. – Licht des Glaubens: der Gedanke der Menschenrechte bleibt tragfähig letzten Endes nur, wenn er im Glauben an den Schöpfergott festgemacht ist. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) „Die Multiplikation der Rechte führt letzten Endes zur Zerstörung des Rechtsbegriffs und endet in einem nihilistischen „Recht“ des Menschen, sich selbst zu verneinen – Abtreibung, Suizid, Produktion des Menschen als Sache werden zu Rechten des Menschen, die ihn zugleich verneinen.“

Am heutigen Montag, 14. Mai 2018, erscheint weltweit der neue Band „Die Freiheit befreien – Glaube und Politik im dritten Jahrtausend“ mit politischen Texten und Reden des Theologen Joseph Ratzinger und späteren Papstes Benedikt XVI.. In Italien ist er seit dem vorhergehenden Donnerstag im Handel. Die deutschsprachige Fassung wird vom Verlag Herder herausgegeben. Das Vorwort verfasste Papst Franziskus.

Der Band enthält auch einen bisher unveröffentlichten Text, der das Datum vom 10. Oktober 2014 trägt. Darin betont Benedikt XVI. die Bedeutung des Glaubens an Gott für die Weise, wie der Mensch und seine Rechte gefasst werden.

Den Aufsatz „Die Multiplikation der Rechte und die Zerstörung des Rechtsbegriffs“ (definitiver Titel) hatte Benedikt XVI. in Reaktion auf ein Buch des italienischen Philosophen und Politikers Marcello Pera verfasst. In dessen Buch „Kirche, Menschenrechte und die Abkehr von Gott“ habe Pera seine Sicht auf die Geschichte des Liberalismus geändert:

„Mir kommt vor, dass Sie in Ihrem Buch ‚Perché dobbiamo dirci cristiani’ den Gottesgedanken der großen Liberalen anders werten als in Ihrem neuen Werk. In Ihrem neuen Opus erscheint er schon wesentlich als ein Schritt auf den Verlust des Glaubens an Gott hin.

In Ihrem ersten Buch hingegen hatten Sie für mich überzeugend dargestellt, dass der europäische Liberalismus ohne den Gottesgedanken un-verständlich und unlogisch ist. Für die Väter des Liberalismus war Gott noch Grundlage ihrer Sicht von Welt und Mensch, so dass nach diesem Buch die Logik des Liberalismus gerade das Bekenntnis zu dem Gott des christlichen Glaubens notwendig macht.

Ich verstehe, dass beide Wertungen begründet sind. Einerseits löst sich im Liberalismus der Gottesbegriff von seinen biblischen Grundlagen und verliert so langsam seine konkrete Kraft. Andererseits bleibt Gott für die großen Liberalen doch noch unverzichtbar. Man kann die eine oder andere Seite des Vorgangs stärker betonen. Ich denke, man muss sie beide nennen. Aber die Vision Ihres ersten Buches bleibt für mich unverzichtbar, dass nämlich der Liberalismus seine eigene Grundlage verliert, wenn er Gott auslässt“.


Die Multiplikation der Rechte und die Zerstörung des Rechtsbegriffs. Elemente zur Diskussion des Buches von Marcello Pera „La Chiesa, i diritti umani e il distacco da Dio“ („Kirche, Menschenrechte und die Abkehr von Gott“

Vatikanstadt
10. 10. 2014

Zweifellos ist Ihr Buch eine große Herausforderung an das gegenwärtige Denken, besonders auch an Kirche und Theologie. Der Hiatus zwischen den Aussagen der Päpste des 19. Jahrhunderts und der mit „Pacem in terris“ beginnenden neuen Sicht ist offenkundig und viel beredet. Er gehört ja auch zum Kernbestand des Widerspruchs von Lefèbvre und seinen Anhängern dem Konzil gegenüber. Ich fühle mich nicht imstande, eine klare Antwort auf die Problematik Ihres Buches zu geben, sondern kann nur einige Gesichtspunkte notieren, die nach meinem Dafürhalten für die weitere Debatte wichtig sein könnten.

1. Erst durch Ihr Buch ist mir klar geworden, wie sehr mit „Pacem in terris“ eine neue Richtung beginnt. Ich war mir bewusst, wie stark die Wirkung auf die italienische Politik gewesen ist, in der diese Enzyklika den entscheidenden Anstoß für die Öffnung der Democrazia Cristiana nach links gegeben hat. Ich war mir aber nicht bewusst, wie sehr sie auch in den Grundlagen ihres Denkens einen neuen Ansatz bedeutet. Dennoch hat nach meiner Erinnerung die Frage der Menschen-rechte erst durch Papst Johannes Paul II. praktisch ihren hohen Stellenwert im Lehramt und in der nachkonziliaren Theologie erhalten. Mein Eindruck ist, dass dies bei dem heiligen Papst weniger Ergebnis einer Reflexion war (die freilich bei ihm nicht fehlte), sondern Konsequenz einer praktischen Erfahrung. Gegenüber dem Totalitätsanspruch des marxistischen Staates und seiner ihn gründenden Ideologie sah er als die konkrete Waffe den Gedanken der Menschenrechte an, der die Totalität des Staates begrenzt und damit den nötigen Freiraum nicht nur für persönliches Denken, sondern vor allem auch für den Glauben der Christen und die Rechte der Kirche bietet.


Die säkulare Figur der Menschenrechte, wie sie 1948 formuliert worden waren, erschien ihm offensichtlich als die rationale Gegenkraft gegenüber dem alles umfassenden ideologischen und praktischen Anspruch des marxistisch begründeten Staates. So hat er als Papst das Anliegen der Menschenrechte als eine von der allgemeinen Vernunft anerkannte Macht weltweit gegen Diktaturen aller Art eingesetzt. Dieser Einsatz galt nun nicht mehr nur atheistischen Diktaturen, sondern auch religiös begründeten Staaten, wie sie uns vor allem in der islamischen Welt begegnen.

Der Verschmelzung von Politik und Religion im Islam, die notwendig die Freiheit anderer Religionen, so auch der Christen, einschränkt, wird die Freiheit des Glaubens entgegengestellt, die nun in gewissem Maß auch den laikalen Staat als richtige Staatsform ansieht, in der die Freiheit des Glaubens Platz findet, auf die die Christen von Anfang an Anspruch erhoben haben. Johannes Paul II. wusste sich dabei gerade auch in innerer Kontinuität mit der werdenden Kirche. Sie stand einem Staat gegenüber, der zwar religiöse Toleranz durchaus kannte, aber eine letzte Identifikation von staatlicher und göttlicher Autorität festhielt, der die Christen nicht zustimmen konnten. Der christliche Glaube, der eine universale Religion für alle Menschen verkündet, schloss damit notwendig eine grundsätzliche Begrenzung der Staatsautorität durch Recht und Pflicht des einzelnen Gewissens ein. Dabei wurde zwar nicht der Gedanke von Menschenrechten formuliert.

Es ging vielmehr darum, den Gehorsam des Menschen Gott gegenüber als Grenze dem Staatsgehorsam entgegenzustellen. Aber mir scheint, daß es nicht unberechtigt ist, die Gehorsamspflicht des Menschen Gott gegenüber als Recht dem Staat gegenüber zu formulieren, und insofern war es wohl durchaus logisch, wenn Johannes Paul II. in der christlichen Relativierung des Staates für die Freiheit des Gehorsams Gott gegenüber ein Menschenrecht ausgedrückt fand, das jeder staatlichen Autorität voraus liegt. In diesem Sinn konnte der Papst nach meinem Dafürhalten durchaus eine innere Kontinuität des Grundgedankens der Menschenrechte mit der christlichen Überlieferung behaupten, auch wenn die sprachlichen und gedanklichen Instrumente weit auseinander liegen.

2. Nach meinem Dafürhalten ist in der Lehre von der Gottebenbildlichkeit des Menschen in der Sache enthalten, was Kant ausgedrückt hat, wenn er den Menschen als Zweck und nicht als Mittel bezeichnet. Man könnte auch sagen, es sei enthalten, dass der Mensch Rechtssubjekt und nicht nur Rechtsobjekt ist. In Gen 9,5f kommt dieser elementare Grundbestand der Menschenrechtsidee, wie mir scheint, deutlich zum Ausdruck: „… Für das Leben des Menschen fordere ich Rechenschaft von jedem seiner Brüder. Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wird durch Menschen vergossen. Denn: Als Abbild Gottes hat er den Menschen gemacht.“ Die Gottebenbildlichkeit des Menschen schließt ein, dass sein Leben unter dem besonderen Schutz Gottes steht – dass er vor menschlichen Rechtssetzungen Träger eines von Gott selbst gesetzten Rechtes ist.

Diese Ansicht hat zu Beginn der Neuzeit bei der Entdeckung Amerikas grundlegende Bedeutung gewonnen. Da all die neu entdeckten Völker nicht getauft waren, erhob sich die Frage, ob sie überhaupt irgendwelche Rechte hätten. Zu eigentlichen Rechtssubjekten wurden sie nach der herrschenden Meinung erst durch die Taufe. Die Erkenntnis, dass sie von der Schöpfung her Ebenbild Gottes waren und auch nach der Erbsünde blieben, bedeutete zugleich die Einsicht, dass sie auch vor der Taufe schon Rechtssubjekte waren und Anspruch auf die Achtung ihres Menschseins erheben durften. Mir scheint, das hier „Menschenrechte“ erkannt wurden, die der Annahme des christlichen Glaubens und jeder wie auch immer gearteten staatlichen Macht voraus liegen.

Wenn ich recht sehe, hat Johannes Paul II. sein Engagement für die Menschenrechte in Kontinuität mit der Haltung der alten Kirche dem römischen Staat gegenüber verstanden. Tatsächlich hatte der Auftrag des Herrn, alle Völker zu seinen Schülern zu machen, eine neue Situation im Verhältnis zwischen Religion und Staat geschaffen. Eine Religion mit Universalitätsanspruch gab es bis dahin nicht. Die Religion war ein wesentlicher Teil der Identität der jeweiligen Gesellschaft.

Der Auftrag Jesu bedeutet unmittelbar nicht das Verlangen nach einer Änderung in der Struktur der einzelnen Gesellschaften. Aber er verlangt, dass in allen Gesellschaften die Möglichkeit offen bleibt, seine Botschaft anzuerkennen und nach ihr zu leben. Damit ist zunächst vor allem das Wesen der Religion neu definiert: Sie ist nicht Ritus und Observanz, die letztlich die Identität des Staates garantiert. Sie ist vielmehr Erkenntnis (Glaube), und zwar Erkenntnis von Wahrheit. Da der menschliche Geist auf die Wahrheit hin geschaffen ist, ist es klar, dass Wahrheit verpflichtet, aber nicht im Sinn einer positivistischen Pflichtethik, sondern von ihrem Wesen her und dass sie gerade so den Menschen frei macht.

Diese Verbindung von Religion und Wahrheit schließt ein Freiheitsrecht ein, das man in einer inneren Kontinuität mit dem wahren Kern der Menschenrechtslehre sehen darf, wie Johannes Paul II. es offensichtlich getan hat.

3. Sie haben mit Recht die augustinische Idee von Staat und Ge-schichte grundlegend dargestellt und zur Basis Ihrer Sicht der christlichen Staatslehre gemacht. Vielleicht hätte aber auch die aristotelische Vision noch mehr Beachtung verdient. Soweit ich sehen kann, ist sie im Mittelalter allerdings in der kirchlichen Tradition kaum zum Tragen gekommen, vor allem nachdem ihre Aufnahme durch Marsillius von Padua in Widerspruch mit dem kirchlichen Lehramt geraten war. Um so mehr ist sie dann seit dem 19. Jahrhundert in der sich entfaltenden katholischen Soziallehre aufgegriffen worden. Man geht nun von einem doppelten Ordo aus – dem Ordo naturalis und dem Ordo supernaturalis -, wobei der Ordo naturalis als in sich komplett betrachtet wird. Man betont ausdrücklich, dass der Ordo supernaturalis frei hinzugefügt sei und reine Gnade bedeute, die vom Ordo naturalis her nicht gefordert werden kann.

Mit der Konstruktion des rein rational zu erfassenden Ordo naturalis versuchte man, eine Argumentationsbasis zu gewinnen, auf der die Kirche ihre ethischen Positionen rein rational in den politi-schen Disput einbringen konnte. Richtig an dieser Sicht ist, dass auch nach der Erbsünde die Schöpfungsordnung zwar verwundet, aber nicht völlig zerstört ist. Das wahre Humanum zur Geltung zu bringen, wo der Anspruch des Glaubens nicht erhoben werden kann und soll, ist an sich eine angemessene Position. Sie entspricht der Selbständigkeit des Schöpfungsbereichs und der wesentlichen Freiheit des Glaubens. Insofern ist eine schöpfungstheologisch vertiefte Vision des Ordo naturalis im Anschluß an die aristotelische Staatslehre gerechtfertigt, ja, wohl notwendig. Freilich gibt es auch Gefahren:

a) Man vergisst sehr leicht die Realität der Erbsünde und kommt zu Optimismen, die naiv und nicht wirklichkeitsgerecht sind.

b) Wenn der Ordo naturalis als eine in sich komplette und des Evangeliums nicht bedürftige Ganzheit angesehen wird, besteht die Gefahr, dass das eigentlich Christliche als ein letztlich überflüssiger Überbau über das natürliche Menschsein erscheint. Tatsächlich kann ich mich erinnern, dass mir einmal der Entwurf für ein Dokument vorgelegt wurde, in dem zwar am Ende fromme Phrasen auftauchten, aber während des ganzen Argumentationsgangs nicht nur Jesus Christus und sein Evangelium, sondern auch Gott nicht vorkamen und so als überflüssig erschienen.

Man glaubte anscheinend, eine rein rationale Naturordnung konstruieren zu können, die dann aber rational doch nicht zwingend ist und andererseits das eigentlich Christliche ins bloß Sentimentale abzudrängen droht. Insofern wird hier die Grenze des Versuchs deutlich sichtbar, einen in sich geschlossenen, genügenden Ordo naturalis auszuarbeiten. P. de Lubac hat in seinem Werk „Surnaturel“ zu beweisen versucht, dass Thomas von Aquin selbst, auf den man sich dabei berief, es gerade nicht so gemeint hatte.

c) Ein wesentliches Problem eines solchen Versuchs besteht darin, dass mit dem Vergessen der Erbsündenlehre ein naives Vernunftvertrauen entsteht, das die tatsächliche Komplexität rationaler Erkenntnis im ethischen Bereich nicht wahrnimmt. Das Drama des Streits um das Naturrecht zeigt deutlich, dass die metaphysische Rationalität, die hier vorausgesetzt wird, nicht ohne weiteres einleuchtet. Mir scheint, dass der späte Kelsen recht hatte, wenn er sagte, die Ableitung eines Sollens aus dem Sein sei nur dann vernünftig, wenn ein Jemand im Sein ein Sollen hinterlegt hat.

Diese These freilich ist für ihn nicht diskussionswürdig. Insofern scheint mir doch alles letztlich am Gottesbegriff zu liegen. Wenn Gott ist, wenn ein Schöpfer ist, dann kann auch das Sein von ihm sprechen und dem Menschen ein Sollen aufzeigen. Wenn nicht, dann wird Ethos letztlich aufs Pragmatische reduziert. Deshalb habe ich in meiner Verkündigung und in meinen Schriften immer auf der Zentralität der Gottesfrage bestanden. Mir scheint, dass dies der Punkt ist, in dem die Vision Ihres Buches und mein Denken grundsätzlich übereinstimmen. Der Gedanke der Menschenrechte bleibt tragfähig letzten Endes nur, wenn er im Glauben an den Schöpfergott festgemacht ist. Von dort empfängt er seine Grenze und zugleich seine Begründung.

4. Mir kommt vor, dass Sie in Ihrem Buch „Perché dobbiamo dirci cristiani“ den Gottesgedanken der großen Liberalen anders werten als in Ihrem neuen Werk. In Ihrem neuen Opus erscheint er schon wesentlich als ein Schritt auf den Verlust des Glaubens an Gott hin. In Ihrem ersten Buch hingegen hatten Sie für mich überzeugend dargestellt, dass der europäische Liberalismus ohne den Gottesgedanken un-verständlich und unlogisch ist. Für die Väter des Liberalismus war Gott noch Grundlage ihrer Sicht von Welt und Mensch, so dass nach diesem Buch die Logik des Liberalismus gerade das Bekenntnis zu dem Gott des christlichen Glaubens notwendig macht.

Ich verstehe, dass beide Wertungen begründet sind. Einerseits löst sich im Liberalismus der Gottesbegriff von seinen biblischen Grundlagen und verliert so langsam seine konkrete Kraft. Andererseits bleibt Gott für die großen Liberalen doch noch unverzichtbar. Man kann die eine oder andere Seite des Vorgangs stärker betonen. Ich denke, man muss sie beide nennen. Aber die Vision Ihres ersten Buches bleibt für mich unverzichtbar, dass nämlich der Liberalismus seine eigene Grundlage verliert, wenn er Gott auslässt.

5. Der Gottesbegriff schließt einen Grundbegriff des Menschen als Rechtssubjekt ein, begründet und begrenzt damit zugleich die Idee der Menschenrechte. Was geschieht, wenn der Begriff der Menschenrechte vom Gottesbegriff abgelöst wird, haben Sie eindringlich und überzeugend in Ihrem Buch dargestellt. Die Multiplikation der Rechte führt letzten Endes zur Zerstörung des Rechtsbegriffs und endet in einem nihilistischen „Recht“ des Menschen, sich selbst zu verneinen – Abtreibung, Suizid, Produktion des Menschen als Sache werden zu Rechten des Menschen, die ihn zugleich verneinen. So wird in Ihrem Buch überzeugend klar, dass der vom Gottesbegriff getrennte Begriff der Menschenrechte letzten Endes nicht nur zur Marginalisierung des Christentums, sondern letztlich zu seiner Negation führt. Dieses nach meinem Dafürhalten eigentliche Anliegen Ihres Buches ist angesichts der gegenwärtigen geistigen Entwicklung des Westens, der immer mehr seine christliche Grundlage negiert und sich gegen sie kehrt, von hoher Bedeutung.

Benedikt XVI.

kath.net dankt Seiner Heiligkeit für die freundliche Erlaubnis zur Veröffentlichung.

Dem Autor auf Twitter folgen!

kath.net-Buchtipp
Die Freiheit befreien
Glaube und Politik im dritten Jahrtausend
Von Joseph Ratzinger/Papst em. Benedikt XVI.
Sonstiger Urheber: Papst Franziskus
Hardcover, 216 Seiten
2018 Herder, Freiburg
ISBN 978-3-451-37980-2
Preis Österreich: 22.70 EUR

Bestellmöglichkeiten bei unseren Partnern:

Link zum kathShop

Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus, Linz:
Für Bestellungen aus Österreich und Deutschland: [email protected]

Buchhandlung Provini Berthier GmbH, Chur:
Für Bestellungen aus der Schweiz/Liechtenstein: [email protected]

Alle Bücher und Medien können direkt bei KATH.NET in Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus (Auslieferung Österreich und Deutschland) und der Provini Buchhandlung (Auslieferung Schweiz und Lichtenstein) bestellt werden. Es werden die anteiligen Portokosten dazugerechnet. Die Bestellungen werden in den jeweiligen Ländern (A, D, CH) aufgegeben, dadurch entstehen nur Inlandsportokosten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 LasseJ 15. Mai 2018 
 

@Pythia

Die Menschenrechte mögen viele Menschen für nicht verbindlich ansehen - aber bei den 10 Geboten ist das auch nicht anders (denn z. B. Buddhisten, Hinduisten oder Atheisten werden sich nicht auf sie festlegen lassen.)

Das Gute an den Menschenrechten ist meines Erachtens, dass sie die Religionsfreiheit einschließen. Das bedeutet: solange es Menschen gibt, die an einen Schöpfergott glauben, ist dieser Glaube geschützt. Von daher meine ich, dass es nicht gut ist, Glauben und Menschenrechte gegeneinander auszuspielen.


0
 
 Pythia 15. Mai 2018 
 

Menschenrechte sind nicht verbindlich

Die Menschenrechte sind von der UNO willkürlich formulierte Sätze. Sie haben daher keine Verbindlichkeit und ihre Nichtbeachtung wird auch nicht bestraft. Sie sollen nach dem Willen der Atheisten die Gebote Gottes als Richtlinien des Lebens ersetzen.Sie werden zwar häufig genannt, aber wer kennt sie schpn?


0
 
 Stanie 15. Mai 2018 
 

Die Idee der Menschenrechte ist mir fremd

Wenn man die 10 Gebote zugrunde liegt für die Situation des Menschen, so ist da von einem SOLLEN des Menschen die Rede, weil der Allmächtige sein Geschöpf so sehr liebt. Liebe setzt Freiheit voraus und wie Gott ganz frei und zwangslos den Menschen erschaffen hat, so soll auch der Mensch frei und zwangslos Gott und seinen Mitmenschen begegnen, d.h. sie lieben. Gott wirklich lieben aber heißt Gott um Seiner willen lieben gerade wenn`s so schwer fällt und man der Mißachtung der anderen und auch dem Tode ausgesetzt sein kann. Das ist weit mehr als die von Gott geschenkte Liebe dem Schöpfer wieder zurückerweisen sozusagen. Das würde auch nicht funktionieren, denn was könnte der Mensch Gott zurückgeben? Als Christ aber bin ich frei und kann wahrhaft lieben.
Die Idee der Menschenrechte basiert m.Er. auf einem falschen Verständnis von Gott und dem Menschen. Vor dem Dreieinen Gott braucht es keine "Menschenrechte", denn "ich" bin Sein Kind und alle sollen wir untereinander wie Brüder sein.


0
 
 Chris2 14. Mai 2018 
 

Seele und Menschenrechte

Ohne das Wissen, dass jeder Mensch von Gott eine unsterbliche Seele erhalten hat, verdunstet der Respekt vor der Würde des Menschen und dem menschlichen Leben schleichend. Die Folgen sind die Tötung ungeborener Kinder (Abtreibung), Rassismus (und sein deutscher Zwillingsbruder, der kollektive Selbsthass) bis hin zum Vernichten ganzer Bevölkerungsteile im Namen eines "höheren Zieles" (Nationalsozialismus, Sozialismus, Frz. Revolution)


5
 
 Senfkorn7 14. Mai 2018 
 

Nicht nachhaltig

Nun wie geht dieser Mann damit um? Da setzte seine Psyche einen Verdrängungsprozess ein. Da er nicht ertragen kann der Schuldige zu sein belog er sich und Andere gab seiner verlassenen und betrogenen Ehefrau die Schuld und ignorierte sämtliche Tatsachen, die er falsch gemacht hatte.

Freunde und Bekannte sahen dein Verhalten, sprachen es teilweise an und er bestritt es tatsächlich. Obwohl mehrere stimmige Beobachtungen gemacht hatten.

Gleichzeitig mit seinem Wort- und Ehebruch änderte sich sein bisheriges Lebensmotto. Seine bisherigen Regeln warf er über Bord.

Ein Christ hätte sein Gewissen an Gott und seine Existenz und das Halten der Gebote gehangen. Diese kann man nicht abändern. So müsste ein Christ sich nicht nur gegen die Ehefrau sondern auch beim Bruch eines wichtigen Gebotes gegen Gott entscheiden.


3
 
 Senfkorn7 14. Mai 2018 
 

Die wahre Geschichte eines Atheisten

Ich habe einen Atheisten kennengelernt, der von sich behauptet moralisch zu sein und seine Anspüche und moralischen Regeln wären höher als die Gebote Gottes. Er sagte von sich er hätte noch nie ein Wort gebrochen und war sehr stolz darauf.

Gott wollte er ebenso wenig wie seine Gebote. Bin er hätte ein Vaterproblem (konnte seinem Vater nicht verzeihen, dass er seine Mutter als sie 3 Monate todkrank war mit einer anderen Frau betrogen hatte und seine Frau das erfahren musste). Desweiteren hatte er wegen seiner kleinen Körpergröße als Mann und vermuteten sexuellen Übergriffen anderer Männer als Kompensation ein übernatürlich starkes Dominanzverhalten und wollte sich niemandem unterordnen.

Er war als Ehemann bisher immer treu gewesen und nicht triebgesteuert. Er hatte ein starkes Gerechtigkeitsempfinden. Niemals hätte er gedacht, dass er fremdgeht oder sein Wort bricht.

Tja und dann kam eine Frau, die einige Männer schon ausgenutzt hatte

und er brach sein Wort und vergass jede Moral.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Benedikt XVI. - Licht des Glaubens

  1. Der außerordentliche Aufruf zur Umkehr
  2. Die antike Prophetie und der letzte Horizont
  3. Unsere Liebe Frau in Jerusalem – die Hingabe
  4. Elisabeth von Ungarn – Brot, das zu schönsten Rosen wird
  5. Unterwegs zu Christus, dem König
  6. Martin von Tours. Der Soldat Christi
  7. Die Kirche: der Weinstock, die Reben und die Reblaus
  8. Simon und Judas: unsere Identität erfordert angesichts der Widersprüchlichkeiten der Welt Kraft
  9. Ein Narrativ: das reale Konzil und des ‚Konzil der Journalisten’
  10. Leiden mit dem anderen, für die anderen. Leiden um der Wahrheit und der Gerechtigkeit willen







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  6. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  7. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  8. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  9. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Der Teufel sitzt im Detail
  12. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  13. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  14. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  15. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz