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| ![]() Italienischer Priester betreut Alfie und seine Familie26. April 2018 in Prolife, 13 Lesermeinungen Priester Brusco sagte gestern: Als er extubiert wurde, musste Alfie praktisch sterben. Gemäß dem englischen System hatte man sechs Stunden um ihn sterben zu lassen. Doch er ist nicht gestorben. Liverpool (kath.net/pl) Gabriele Brusco ist der italienische Priester, der den schwerkranken Alfie und dessen Familie im Liverpooler Krankenhaut geistlich betreut. Brusco sagte gestern: Als er extubiert wurde, musste Alfie praktisch sterben. Gemäß dem englischen System hatte man sechs Stunden um ihn sterben zu lassen. Doch er ist nicht gestorben. Deshalb ist das Krankenhaus jetzt gezwungen, ihm Essen und Wasser zu geben. Jetzt geht es Alfie gut, aber er ist schwach, weil er seit mehreren Monaten nicht daran gewöhnt war, selbständig zu atmen. Der Seelsorger äußerte sich gegenüber dem italienischen Nachrichtensender Tg2000, wie die spanischsprachige Nachrichtenseite ACI Prensa berichtete. Der katholische Priester erzählte, dass nur wenige Menschen zum Reanimationsbereich der Klinik Zutritt hätten, in der Alfie liegt. Aber er habe bereits innerhalb weniger Tage 10-15 Polizisten im Flur und in dem kleinen Krankenzimmer von Alfie getroffen. In der Nacht auf Mittwoch hatte auch die Couch entfernt werden müssen, auf der Alfies Vater Thomas Evans geschlafen hatte, Evans muss nun auf dem Krankenhausboden schlafen, um bei seinem Sohn zu bleiben. Überall sehe man viele Stofftiere, Kreuze und Rosenkränze, die offenbar auch als Geschenke zu Alfie gelangt sind. Alfie Evans - Sein Beatmungsgerät wurde entfernt, er atmet - Alfie im Arm seiner Mutter Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLebensschutz
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