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Das „Weiße Privileg“ bei Papstaudienzen

21. April 2018 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Frauen tragen bei Begegnungen mit dem Papst ein schwarzes langes Kleid mit schwarzer Mantille. Es gibt allerdings eine Ausnahme für katholische Monarchinnen.


Vatikan (kath.net/jg)
Derzeit genießen nur sieben Frauen den „privilège du blanc“, also die Erlaubnis bei einer Audienz mit dem Papst weiß zu tragen. Das „weiße Privileg“ wird nur einer katholischen Königin oder Fürstin auf Geheiß des Papstes verliehen. Dies berichtet die katholische Plattform uCatholic.com.

Eine Königin oder Fürstin, die der katholischen Kirche angehört, einen guten Ruf hat und mit einem ebenfalls katholischen Monarchen verheiratet ist, erfüllt die Voraussetzungen für das „weiße Privileg“. Dieses kann auch durch einen einfachen Dispens des Papstes gewährt werden, wie im Fall der jeweiligen Fürstin von Monaco und der Herzogin von Savoyen.


Von den sieben eingangs erwähnten Monarchinnen sind fünf durch die Thronbesteigung ihres Ehemannes in den Genuss des „weißen Privilegs“ geraten, nämlich:

- Königin Sofia von Spanien,
- ihre Schwiegertochter, Königin Letizia von Spanien
- Königin Paola von Belgien
- Maria Teresa, die Großherzogin von Luxemburg
- Königin Mathilde von Belgien

Das Protokoll für päpstliche Audienzen sieht vor, dass Frauen ein langes schwarzes Kleid mit hohem Kragen und langen Ärmeln sowie eine schwarze Mantille über Kopf und Schultern tragen. Auch nichtkatholische Frauen von adeligem Stand wie Königin Elisabeth von Großbritannien halten sich an diese Vorgabe.



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