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Union kritisiert Aufweichung des Embryonenschutzes

30. Oktober 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Heftige Kritik gibt es an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die vom unbedingten Schutz künstlich erzeugter Embryonen abrücken will.


Berlin (www.kath.net / idea) Eine mögliche Aufweichung des Embryonenschutzes durch die Bundesregierung ist auf scharfe Kritik aus der Union gestoßen. Wie aus dem Manuskript einer Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hervorgeht, die sie am 29. Oktober an der Berliner Humboldt-Universität hielt, will sie vom auf der Verfassung gründenden Prinzip abrücken, dass ein künstlich gezeugter Embryo schon von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an die volle Menschenwürde besitzt. Die befruchtete Eizelle in der Petrischale habe lediglich das “Potential”, sich als Mensch zu entwickeln, so die SPD-Politikerin. Um seine Menschenwürde zu verwirklichen, sei er auf eine austragungsbereite Frau angewiesen. Dazu könne der Staat aber niemanden verpflichten.

Diese Konstellation bestehe zudem nicht nur beim “in vitro” erzeugten Embryo, sondern auch beispielsweise bei der Anwendung der Spirale zu Schwangerschaftsverhinderung. Mit dieser Methode werde die befruchtete Eizelle daran gehindert, sich einzunisten und sich zu entwickeln. Frau Zypries: “Wir müssen also aufpassen, dass wir den Grundrechtsschutz nicht auf etwas richten, was wir realistischerweise nicht erfüllen können.” Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, würde die von Frau Zypries vorgetragene neue Rechtsauffassung dem Staat einen neuen “Spielraum” eröffnen. Er erlaube, den Lebensschutz von Embryonen etwa gegen Interessen von Eltern bei der Reproduktionsmedizin oder von Wissenschaftlern und Patienten bei der Stammzellforschung abzuwägen.

Ministerin entfernt sich von Auffassungen der Kirchen und ihrer Vorgängerin

Die Ministerin würde sich damit von der Auffassung der Kirchen wie auch ihrer Amtsvorgängerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) entfernen. Der Wandel in der Rechtsauffassung entziehe allen fundamentalen Positionen gegen die Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Embryonenforschung die verfassungsrechtliche Argumentationsgrundlage. Die Ministerin wolle zwar nicht alle Möglichkeiten freigeben, aber den Weg öffnen, Chancen und Risiken der Biomedizin jeweils gesondert abzuwägen. Diese Auffassung teile auch Bundeskanzler Gerhard Schröder. Die Ministerin lehnt die PID zwar ab – aber nicht wegen des grundsätzlichen Lebensschutzes, sondern weil es unmöglich sei festzulegen, welches Leben für “aussonderungswürdig” erklärt werde. PID soll es Eltern mit genetischen Risiken auf dem Wege der künstlichen Befruchtung ermöglichen, Embryonen ohne Krankheitsmerkmale auszuwählen und andere zu verwerfen. Frau Zypries lehnt auch das therapeutische Klonen ab, weil bei der Stammzellzucht Embryonen speziell zur Tötung erzeugt würden. Offener bewertet sie den Umgang mit embryonalen Stammzellen, die mit “überzähligen Embryonen” aus Kliniken für künstliche Befruchtung gewonnen werden.

EAK: “Wir stehen am Rubikon einer verheerenden Biopolitik”

Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel, warf der Bundesregierung vor, sie untergrabe aus wirtschaftlichen Gründen den umfassenden Schutz der Menschenwürde. Rachel: “Deutschland steht hier am Rubikon einer verheerenden Biopolitik.” An die Stelle der unbedingten Achtung menschlichen Lebens trete ein Denken der “Verzwecklichung”, so Rachel. Dem sei vom Standpunkt des christlichen Glaubens aus “vehement” zu widersprechen. Der EAK wisse sich hier einig mit den Kirchen.

Hüppe: Ministerin leistet “bioethischen Offenbarungseid”

Nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe – stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” - leistet die Ministerin “den bioethischen Offenbarungseid”. Hüppe befürchtet, dass es bei den noch von Frau Zypries aufrechterhaltenen Vorbehalten beim Klonen und der PID nicht bleiben wird: “Wer den Beginn menschlichen Lebens vom Menschenwürdeschutz ausnimmt, kann auf Dauer keine derartigen Schranken aufrechterhalten.” Die Bundesregierung stelle sich gegen die große fraktionsübergreifende Mehrheit des Bundestags. Hüppe ist auch stellvertretender Bundesvorsitzender der “Christdemokraten für das Leben” (CDL).

Deren Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr (Meschede), verwies darauf, dass nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts dimap mehr als zwei Drittel der deutschen Bevölkerung davon überzeugt seien, dass der Mensch im Augenblick der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstehe. Auch das Bundesverfassungsgericht habe dem Embryo von Anfang an den vollen staatlichen Schutz zugesprochen. Das Embryonenschutzgesetz bestätige diese Rechtslage ausdrücklich. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik maße sich eine Regierung an, den Geltungsbereich der Menschenwürde einzuschränken. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) fordert den Rücktritt der Bundesjustizministerin, “um ihr Amt nicht weiter mit einer solchen dem Grundgesetz widersprechen Haltung zu belasten”.



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