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Sinn Fein: Keine Gewissensfreiheit bei Abstimmung über Abtreibung

21. Februar 2018 in Chronik, 12 Lesermeinungen
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Abgeordnete, die gegen die Legalisierung der Abtreibung stimmen, müssen mit disziplinären Maßnahmen rechnen. In Irland soll nach Streichung des Lebensschutzes in der Verfassung eine Fristenregelung eingeführt werden.


Dublin (kath.net/LSN/jg)
Die Abgeordneten der Sinn Fein Partei werden bei der kommenden Abstimmung des Unterhauses des irischen Parlaments über die Abtreibungsregelung nicht unbedingt ihrem Gewissen folgen dürfen. Wer von der Parteilinie abweicht und gegen die Legalisierung der Abtreibung stimmt, wird mit disziplinären Maßnahmen zu rechnen haben, sagte die neue Parteivorsitzende Mary Lou McDonald.


„Es ist eine Frage des persönlichen Gewissens, aber es ist auch eine Frage der Politik“, sagte sie wörtlich gegenüber dem Sender RTÉ. Die Abgeordneten hätten der Parteilinie zu folgen, betonte sie.

Ende Mai oder Anfang Juni wird die Republik Irland ein Referendum über die Abschaffung des achten Verfassungszusatzes abhalten. Dieser schützt derzeit das Leben der Ungeborenen. Laut Umfragen wird eine klare Mehrheit für die Aufhebung abstimmen.

Ein Ausschuss beider Häuser des irischen Parlaments hat eine Fristenregelung vorgeschlagen, der keine Einschränkungen für Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen vorsieht. Für spätere Phasen der Schwangerschaft gibt es eine Reihe von Indikationen, die auch dann eine Abtreibung rechtlich zulässig machen würde.

Von zwei Abgeordnete der Sinn Fein Partei ist bekannt, dass sie gegen die Aufhebung des achten Verfassungszusatzes und die Einführung einer Fristenregelung sind.

Fine Gael und Fianna Fail, die beiden anderen großen Parteien im irischen Parlament, haben ihren Abgeordneten keine Vorgaben über ihr Abstimmungsverhalten gemacht.


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