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„Es steht viel mehr auf dem Spiel als eine Fußnote“

10. Februar 2018 in Interview, 10 Lesermeinungen
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Der Schweizer Jugendbischof Marian Eleganti hat das „Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten über die sakramentale Ehe“ zu Amoris laetitia unterschrieben. Im Interview mit Maike Hickson/OnePeterFive erläutert er seine Gründe.


Chur (kath.net/OnePeterFive). Marian Eleganti ist Jugendbischof der Schweizer Bischofskonferenz, Weihbischof des Bistums Chur und Benediktiner.

Maike Hickson: Sie haben vor ein paar Tagen die Erklärung der kasachischen Bischöfe bezüglich Amoris Laetitia unterzeichnet, in der die traditionelle, katholische Morallehre bestätigt wird und in der Neuerungen bezüglich der Wiederverheirateten und deren Zugang zu den Sakramenten abgelehnt werden. Was hat Sie zu diesem Schritt bewogen?

Eleganti: Mein Gewissen. Widersprüchlichkeit ist für mich keine Signatur des Heiligen Geistes. Nun aber stehen widersprüchliche Interpretationen von Amoris Laetitia in Raum, die von Bischöfen und Bischofskonferenzen promulgiert und vertreten werden, gar nicht zu denken an das Chaos an der Basis, wie einzelne Priester mit der Frage umgehen zusammen mit den betroffenen Paaren. Wo bleiben da objektive Kriterien für die Gewissensprüfung und Entscheidung? Den Gnadenstand kann ja niemand beurteilen.

Da Papst Franziskus zu den damit verbunden ernsten Fragen, z.B. ob die bisherige Lehre der Päpste noch gültig ist (ich denke vor allem an Veritatis Splendor von Johannes Paul II. und in diesem Zusammenhang an die traditionelle Lehre über die in sich schlechten Taten) schweigt (vgl. seine Verhalten gegenüber den Dubia), reden alle möglichen Leute. Warum also nicht auch wir?

Es geht darum, ob der behauptete, sogenannte Paradigmenwechsel durch Amoris Laetitia entsprechend dem Inhalt dieser Wortschöpfung wirklich ein (Traditions-) Bruch in der kirchlichen Lehre darstellt oder nicht. Wenn ja, würden die Päpste sich in ihrem Lehramt widersprechen und sich gegenseitig aufheben. Das wäre fatal. Die Frage wird nun auch aktuell im Zusammenhang der sogenannten Relektüre von Humanae Vitae. Es steht tatsächlich viel mehr auf dem Spiel als eine Fußnote.

Hickson: Sehen Sie als Bischof in der Schweiz die konkreten Folgen der seit Amoris Laetitia herrschenden Verwirrung unter den Gläubigen?


Eleganti: Mehr oder weniger das gleiche Bild wie überall.

Hickson: Kennen Sie konkret Fälle, wo nun Wiederverheiratete, ohne ihren Lebensstand zu ändern, zu den Sakramenten gehen?

Eleganti: Das ist nicht erst seit Amoris Laetitia der Fall. Viele haben sich ja damit gerühmt, dass jetzt ihre bislang illegitime Praxis scheinbar offiziell wurde. Ich denke an viele Seelsorger, die solchen Paaren seit Jahren aus Barmherzigkeits- und Gewissensmotiven die Erlaubnis zur hl. Kommunion gegeben haben.

Hickson: Wie sehen Sie die Gefahr, dass Amoris Laetitia und der darin gemachten Äußerung, dass ein Paar in einer "irregulären Situation" nicht unbedingt im Stand der Todsünde sein muss, eine Aufweichung des gesamten Moralgesetzes der Kirche zur Folge hat? Das heißt, wie ja nun auch bereits von Pater Chiodi in Rom mit Bezug auf Amoris Laetitia behauptet wurde, das Nehmen der Pille oder anderer Verhütungsmittel manchmal nicht nur nicht sündhaft, sondern geboten sei?

Eleganti: Über den Stand der Gnade kann sich niemand ein Urteil anmaßen, weder Seelsorger noch die betroffenen Paare selbst. Der hl. Papst Johannes Paul II. hat diesbezüglich festgehalten, dass allein die objektive Situation zivil Wiederverheirateter den Ausschlag gibt, warum sie nicht zur Hl. Kommunion gehen können, es sei denn sie enthalten sich sexueller ehelicher Akte. Er hat dabei auch festgehalten, dass es hier auch um die Klarheit der Lehre und die Kohärenz zwischen Glaubenslehre und sakramentaler Glaubenspraxis geht.

Nicht aber wurde damit ein Urteil gefällt über den Gnadenstand der Betroffenen.

Es war ein großer Fehler, an den beiden Familiensynoden nicht diese Differenzierung neu verständlich gemacht zu haben, sondern Priester und zivil Wiederverheiratete auf die schiefe Ebene zu bringen, indem von ihnen eine Beurteilung des Gnadenstandes verlangt wird, die sie beim besten Willen gar nicht leisten können.

Statt sich wie in der bisherigen Lehrtradition und sakramentalen Praxis an objektiv feststellbare Tatsachen zu halten wie die Nichtigkeit einer ersten Ehe (der einzige legitime Grund für die Rechtfertigung einer sog. Zweitehe) und die Existenz absoluter Normen, die überall und immer in sich schlechte Taten wie den Ehebruch verbieten (unabhängig von Umständen, guten Absichten und mildernden Umständen), hat man inzwischen mehr Verwirrung und Interpretationschaos hervorgebracht als Klarheit.

Es gibt eben nicht das richtige Leben im Falschen. Mit anderen Worten: Bei Fortbestand eines gültigen, unauflöslichen Ehebandes rechtfertigt nichts – auch nicht das viel beschworene Wohl der Kinder aus zweiter Verbindung – ein Zusammenleben more uxorio in einer zweiten zivilen Ehe, es sei denn, man enthält sich der sexuellen Akte, die der sakramentalen Ehe vorbehalten sind.

Das ist deshalb so, weil sie wie die hl. Eucharistie ein Realsymbol sind und in beiden Fällen (Christus-Kirche; Bräutigam-Braut bzw. Ehegatte-Ehegattin) den unauflöslichen Bund gleichzeitig darstellen und verwirklichen. Sonst haben wir wirklich die seelsorglich begleitete Scheidung und Wiederverheiratung, die Jesus ganz klar abgelehnt hat. Chiodi vertritt offenbar eine Situationsethik, die das bisherige Lehramt der Päpste verworfen hat.

Hickson: Kardinal Reinhard Marx – der Präsident der Deutschen Bischofskonferenz – hat sich nun grundsätzlich offen gegenüber möglicher Segnungen von homosexuellen Paaren gezeigt. Möchten Sie diesen Schritt kommentieren?

Eleganti: Das überrascht nicht weiter und liegt auf der Linie dieser Logik der „Einzelfall-Ausnahme-Regelung“, die dann by the way auf die Länge zur Regel und zum Normalfall wird. Er redet ja zunächst von Einzelfällen. Kriterien dafür werden nicht mitgeliefert.

Hickson: Als Bischof, was ist Ihre Sorge in unserer Situation der moralischen Verwirrung, und was würden Sie gerne Ihren Mitbrüdern im Bischofsamt mitgeben?

Eleganti: Dieser historische Prozess bzw. Moment der Kirchengeschichte in dieser und anderen Fragen, über die, wie es so schön heißt, „neu nachgedacht werden müsse“ wie z.B. die Bewertung der künstlichen Verhütungsmethoden 50 Jahre nach Humanae Vitae u.a.m. ist nicht abgeschlossen. Die Zeit ist ja bekanntlich grösser als der Raum und wird es hoffentlich erweisen, wo Christus steht. Also müssen sich die Bischöfe outen und sagen, was sie in ihrem Gewissen denken. Wie der hl. Ignatius entscheide ich immer vorbehaltlich einer besseren Einsicht und handle dann nach meinem Gewissen. Tiefere Einsichten können immer kommen. Es ist allerdings oft ein Martyrium, dahin zu gelangen oder sie besten Wissens und Gewissens und mit ehrenwerten Vernunftgründen und Absichten zu vertreten.

Hickson: Wie denken Sie, kann die Katholische Kirche wieder zu eine klaren Stimme mit einer klaren Lehre kommen bezüglich dessen, welches Verhalten Gott gutheißt, und welches Verhalten die Seele von Menschen in Gefahr bringt?

Eleganti: Indem wir alle mit dem Papst zusammenstehen und einen redlichen Dialog führen ohne manipulative Tricks, Einschüchterung oder Denk- und Redeverbote, aber in Wahrheit und Liebe, gegenseitigem Respekt und Ehrfurcht vor dem Gewissen des anderen.

Bisher aber hat der Papst in diesem Zusammenhang keine unfehlbare neue Lehre vorgetragen, vielmehr darauf verzichtet, sein Lehramt auszuüben, indem er auf die Dubia keine klare, lehramtliche und unmissverständliche Antwort gegeben hat.

Das verunsichert viele von jenen Kleinen, von denen Jesus im Evangelium spricht und die mir schreiben. Ich denke auch an sie, wenn ich öffentlich rede.

Link zum Schreiben „Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten über die sakramentale Ehe“ in voller Länge

Kardinal Cordes: „Der Vorstoß von Kardinal Marx missachtet die eindeutige Offenbarung Gottes“

Videobotschaft der Schweizer Bischofskonferenz zum 1. August 2017: Weihbischof Marian Eleganti/Chur über den hl. Bruder Klaus von der Flüe



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