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Schweizer Bistum Sitten wirft Pastoralassistentin raus

8. Februar 2018 in Schweiz, 14 Lesermeinungen
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In der Schweiz verliert eine Pastoralassistentin im Bistum Sitten ihren Job, weil sie mit einem Mann zusammenlebt, der sich in der Scheidungsphase befindet.


Sitten (kath.net)
In der Schweiz verliert eine Pastoralassistentin im Bistum Sitten ihren Job, weil sie mit einem Mann zusammenlebt, der sich in der Scheidungsphase befindet. Das Bistum hat die Frau gekündigt. Dies berichtet das Portal "cath.ch". Die Frau, die seit vier Jahren im Dienst des Bistums steht, unterrichtet Ethik und Religion an Primarschulen. Das Bistum stellte sie 2017 vor die Wahl. Die Frau müsse sich innerhalb von sechs Monaten entweder für die Arbeit in der Kirche oder für ihren neuen Partner entscheiden. Beim jüngsten Treffen sei ihr die Kündigung mitgeteilt worden.


Für den Walliser Bischof Jean-Maie Lovey stehe fest, dass Jemand, der vom Bischof offiziell für die Verkündigung des Evangeliums beauftragt sei, in seinem Engagement den Richtlinien der Kirche folgen müsse. Wenn das nicht der Fall sei, bestehe eine Inkohärenz, welche die Gläubigen "schockiert".


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Lesermeinungen

 Selene 9. Februar 2018 
 

Kirchlicher Dienst

So ist das nun mal im kirchl. Dienst und gilt auch für Angestellte des Caritasverbandes, zumindest war es früher so.

Ich habe mal als Dipl. Sozialarbeiterin (FH) beim Caritasverband gearbeitet.


6
 
 Montfort 8. Februar 2018 

@Schlegl - Ich glaube, wir brauchen alle immer wieder die Nachsicht der anderen, ...

... einmal wegen der Tippppffehllern, ein anderes Mal wegen durch zu schnelles Lesen oder zu kleine Auflösung bedingter Missverständnisse, ein andermal wegen unglücklicher Wortwahl, die mehr die eigene emotionale Situation widerspiegelt als unsere Zuwendung zum anderen, die gegenseitiges verstehen fördern will - jedenfalls geht es MIR so. Und das nicht nur im Fasching. ;-)

Danke und gesegnete Nachtruhe, Monsignore! Und den anderen Foristen auch!


8
 
 SCHLEGL 8. Februar 2018 
 

@siebenschlaefer

Schön,dass Sie aufgewacht sind,denn soweit ich mich an Biologie erinnern kann,pflegen Siebenschläfer um diese Jahreszeit zu schlafen.Jetzt haben Sie wenigstens wieder einen Grund, auf einen Priester loszugehen.
Leider habe ich auf dem kleinen Bildschirm nicht gut gesehen,dass es dort "ihren" und nicht "einen" neuen Partner heißt.Darauf habe ich reagiert, tut mir leid.
Leider hat Karl Maria das Ganze auch nicht sehr geschickt formuliert (abgesehen von Tippfehlern!),sodass ich es nicht bemerkt habe.
Die genannte Pastoralassistentin ist völlig zu Recht entlassen worden,darauf habe ich auch hingewiesen,nur ehrlich gesagt,wenn der Bischof ohnehin entschieden hat,sollten wir als Christen vielleicht doch mit unserem Urteil zurückhaltender sein.Es geht um das Seelenheil der betreffenden Pastoralassistentin(bekanntlich will Gott,dass ALLE Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen!),aber auch um das unsere.Ich hoffe Sie zufriedengestellt zu haben.Gute Nacht!Msgr.Schlegl


2
 
 siebenschlaefer 8. Februar 2018 
 

@Schlegl: bevor Sie andere Foristen zurechtweisen, sollten Sie sich lieber

erstmal an die eigene Nase fassen und Ihr Temperament zügeln: Der Forist @Karlmaria hat den Text des Artikels ganz richtig wiedergegeben.
"Schau nicht auf den Splitter im Auge Deines Nächsten, wenn Du selbst einen Balken vor den Augen hast."


9
 
  8. Februar 2018 
 

Ersten Stein

Das Bistum schmeißt den ersten Stein. Anstatt Lösungswege aufzuzeigen, wird lieber der „kranke Ast“ abgeschnitten.


4
 
  8. Februar 2018 
 

Auch viele Priester leben im Konkubinat

und es passiert - n i c h t s!


11
 
 Hausfrau und Mutter 8. Februar 2018 
 

@kleine Blume: sittenwidrig = Sitten widrig:)

@Karlmaria: genau! Die Beziehung ist nicht "christenkompatible"!

H&M


5
 
 Montfort 8. Februar 2018 

@Schlegl - A propos "sinnerfassend lesen"

Da es im Artikel heisst: "Die Frau müsse sich innerhalb von sechs Monaten entweder für die Arbeit in der Kirche oder für IHREN neuen Partner entscheiden." - und nicht: "für EINEN neuen Partner", verstehe ich @Karlmaria, wenn er darauf hinweist, dass - nach der Formulierung im Artikel - die Diözese die Frau vor die Wahl zwischen einer moralisch guten Alternative (Entscheidung für ihre Arbeit, indem sie die Beziehung zu ihrem verheirateten Partner beendet) und einer moralisch schlechten Alternative gestellt hat (die Beziehung zu ihrem verheirateten Partner weiterzuführen und die Arbeitsstelle zu verlassen).

Das "sinnerfassende Lesen" kann @Karlmaria doch nicht abgesprochen werden, nur weil er den Mangelan moralischer Klarheit der Aufforderung seitens der Diözese sehr wohl sinnerfassend lesend erfasst und darauf hingewiesen, aber nicht weiter explizit ausgeführt hat.


19
 
 SCHLEGL 8. Februar 2018 
 

@Karlmaria

Versuchen Sie es bitte einmal mit "sinnerfassendem Lesen"! Der JETZTIGE Partner der Pastoralassistentin befindet sich in einer SCHEIDUNGSPHASE, nicht die Pastoralassistentin, die ist ledig. Es ist vollkommen in Ordnung, diese Dame aufzufordern, sich einen neuen Partner zu suchen, den sie kirchlich heiraten kann! Ich hoffe, Ihnen ist jetzt alles klar? Man sollte nicht "sprungbereit" auf jemand losgehen, ohne die ganze Sache genau gelesen und verstanden zu haben. "Richtet nicht, und..........."Msgr. Franz Schlegl


7
 
 Kleine Blume 8. Februar 2018 
 

@Hausfrau und Mutter: Meinten Sie "sittenwidrig" oder "Sitten-widrig" oder beides? ;-)


3
 
 Karlmaria 8. Februar 2018 

für ihren neuen Partner entscheiden

Das kann die Kirche ja nicht im ernst so gesagt haben. Das wäre ja Aufforderung zur Schweren Sünde. Wahrscheinlich war das anders. Als Christin muss diese Frau diese Beziehung auf jeden Fall beenden. Egal ob sie weiter in der Kirche angestellt ist oder nicht!


13
 
 Hausfrau und Mutter 8. Februar 2018 
 

sie hat sich

sittenwidrig verhalten!
H&M


15
 
 nemrod 8. Februar 2018 
 

Oha - der Bischof hat ja mal Mumm...jetzt bin ich mal auf den medialen Sturm gespannt!


26
 
 pjka 8. Februar 2018 

Bravo

Eine derartige Konsequenz und das eintreten für die verkündeten Werte würde ich mir in Deutschland auch wünschen. Leider kollodiert das gelegentlich mit dem deutschen Arbeitsrecht ...


24
 

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