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Kanadisches Gericht: ‚Begründete Grenzen der Religionsfreiheit’

8. Februar 2018 in Prolife, 7 Lesermeinungen
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Ärzte, die Euthanasie oder Abtreibung ablehnen, müssen Patienten an Mediziner überweisen, die dazu bereit sind.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht des kanadischen Bundesstaates Ontario hat in einem Urteil festgestellt, dass Ärzte, die selbst Euthanasie ablehnen, ihre Patienten an Kollegen die dazu bereit sind, überweisen müssen. Gleiches gilt für Ärzte, die keine Abtreibungen durchführen.

Das College of Physicians and Surgeons of Ontario (CPSO) hat diese Regelung in seinen Vorschriften über die Ausübung medizinischer Berufe aufgenommen. Ärzte, die nicht bereit waren, Patienten gegen ihr Gewissen an andere Mediziner zu verweisen, die Euthanasie oder Abtreibungen durchführen, haben gegen diese Bestimmung geklagt.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Regelung des CPSO das Recht auf Religionsfreiheit verletze. Doch handle es sich dabei um „begründete Grenzen für die Religionsfreiheit, die in einer freien und demokratischen Gesellschaft nachweislich gerechtfertigt sind“, heißt es in dem Urteil.


Die Bestimmung, dass Ärzte, die aus Gewissensgründen Euthanasie und Abtreibung ablehnen, diese in nicht näher genannten „Notsituationen“ trotzdem selbst durchführen müssten, ist nach Ansicht der Richter gleichfalls begründet.

Falls es die umstrittenen Regelungen nicht gebe, bestehe das Risiko, dass der angemessene Zugang zu medizinischen Leistungen nicht gewährleistet sei, insbesondere für die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft, argumentieren die Richter.

Die Richter sind sich bewusst, dass es sich bei den Bestimmungen des CPSO nicht um Belanglosigkeiten handelt und dass von Seiten der Ärzte Zugeständnisse erforderlich sind. Sie sind jedoch der Ansicht, dass die geltenden Regelungen es keinem Arzt unmöglich machen, seinen Beruf auszuüben.

Genau hier setzt die Kritik der Gegner der CPSO-Regelungen an. Das Urteil des Gerichts bringe Ärzte, die ihrem Gewissen treu bleiben wollen, in eine unmögliche Situation. „Sie halten die Beendigungen des Lebens eines Patienten nicht für eine medizinische Leistung und glauben nicht, dass sie in einem Behandlungszimmer Heilung und Hoffnung anbieten können, wenn sie im Nebenraum an der Tötung eines Patienten mitwirken“, bringt Dr. Ryan Wilson die Einwände der betroffenen Mediziner auf den Punkt.

Wilson ist Vorsitzender der Vereinigung „Canadian Physicians for Life“ (dt. Kanadische Ärzte für das Leben). Für viele Ärzte bestätige das Urteil die Auffassung, dass die Religions- und Gewissensfreiheit verletzt würden und sie ihren Beruf in Ontario nicht ausüben könnten, sagt er zusammenfassend über die Einschätzung seiner Kollegen. Das Gesundheitswesen des Bundesstaates werde die Folgen des Urteils merken. Letztlich seien es die Patienten, die darunter leiden würden, wenn Ärzte in Ontario früher in Rente gehen, übersiedeln oder den Beruf wechseln, befürchtet Wilson.



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