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Missverständnis

5. Februar 2018 in Kommentar, 3 Lesermeinungen
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Eine Replik von Prof. Gerhard Höver zur Diskussion über "In sich schlechte Handlungen" und einem kath.net-Beitrag von letzter Woche


Bonn (kath.net)
Am 31. Januar wurde auf kath.net ein Artikel mit dem Titel „Moraltheologe: ‚In sich schlecht‘ ist ein zu enger Begriff“ veröffentlicht. Darin wird ein Beitrag von Edward Pentin „Pontifical Academy for Life Member: Term ‚Intrinsically Evil‘ Too Restricting“ (http://www.neregister.com/site/print/55710) wiedergegeben. Am Anfang des deutschsprachigen Artikels heißt es, dass ich „in einem Artikel den Begriff des ‚in sich Schlechten‘ sinngemäß als überholt und einengend bezeichnet“ habe. Von „sinngemäߓ kann jedoch keine Rede sein, vielmehr ist die Darstellung durch Pentin sinnwidrig und basiert auf einem Missverständnis meines Beitrags „‘Die Zeit ist mehr wert als der Raum‘: Moraltheologische Überlegungen zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris Laetita“ (in: Marriage, Families & Spirituality 23, No.1, 2017, 3-18).


Der Beitrag setzt bei der Tatsache an, dass Papst Franziskus im 8. Kapitel von Amoris Laetitia durchgängig von „sogenannten ‚irregulären‘ Situation“ spricht und somit die bislang etablierte Opposition „regulär“ vs. „irregulär“ aufbricht und überhaupt sich entschieden gegen eine „Schwarzweiß-Malerei“ wendet (vgl. AL 305). Die Frage stellt sich, ob eine Veränderung der Logik des Widerspruchs einige Momente des bisherigen Normkonzepts für Ehe und Familie tangieren könnte. Das ist ja genau der Punkt, auf den sich das 2. Dubium der vier Kardinäle bezieht und der lehramtlich geklärt werden muss.

Im Rahmen der moraltheologischen Meinungsbildung aber geht es nicht um Entscheidungen, sondern um ein besseres Verständnis der Sinnhintergründe. Einer dieser Hintergründe ist das von Papst Franziskus aufgestellte Prinzip „Die Zeit ist mehr wert als der Raum“, das von der Theologie Bonaventuras her interpretiert wird. Bonaventura hält im Horizont seiner Schöpfungs- und Erlösungstheologie die aristotelische Zeitdefinition für „eingeschränkt“, dies beträfe in Folge dann auch die aristotelische Vorstellung von Form und Mangel bzw. „Privation“ als Erklärungsmodell bestimmter Veränderungsbewegungen. Nur darauf bezieht sich die Aussage von einem „zu engen Begriff“. Die kirchliche Lehre von den in sich schlechten Handlungen, wie sie Johannes Paul II. in Bezug auf das Prinzip der Heiligkeit des Lebens verbindlich vorgelegt hat, ist davon überhaupt nicht berührt.

Wie der Verfasser darüber denkt kann in seinem Beitrag „Das katholische Verständnis von der Heiligkeit des menschlichen Lebens“ (in: Zeitschrift für Lebensrecht 25, Heft 3, 2016, 83-93) bzw. in der Berichterstattung durch Stefan Rehder „Vernunft- statt Sondermoral“ (in: Die Tagespost, Samstag 28. Mai 2016 Nr. 63/ Nr. 21 ASZ, 14) leicht nachgelesen werden.


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