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Papst: Kirchliche Eherichter dürfen keine Bürokraten sein

29. Jänner 2018 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Unter Bezugnahme auf Amoris laetita betonte der Papst, die Kirche müsse sowohl der unantastbaren kirchlichen Lehre zu Ehe und Eucharistie Rechnung tragen wie auch der betroffenen Menschen in ihrer psychologischen und religiösen Entwicklung.


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Kirchliche Eherichter sollten ihre Entscheidungen nicht auf einen rein bürokratischen Akt reduzieren. Es gelte zu verhindern, dass sich das nach dem rechten Weg suchende Gewissen von Gläubigen bezüglich ihrer Ehe "der Gnade verschließt", so der Papst anlässlich der Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota. Franziskus äußerte sich am Montag vor Mitarbeitern der Römischen Rota. Sie ist vor allem für Ehenichtigkeitsverfahren zuständig. Franziskus erinnerte, dass er Ehenichtigkeitsverfahren verkürzt habe wegen der genannten Gefahr. Die Mitarbeiter von Ehegerichten sollten auch seelsorglich begleiten, auf Gewissensunterscheidung setzen sowie stets nach Wahrheit und Wissen suchen. "Nur so kann ein Ehenichtigkeitsverfahren zur Befreiung des Gewissens werden", so Franziskus.


Unter Bezugnahme auf sein Schreiben zu Ehe und Familie, "Amoris laetita", betonte der Papst, die Kirche müsse sowohl der "unantastbaren kirchlichen Lehre zu Ehe und Eucharistie" Rechnung tragen wie auch der betroffenen Menschen in ihrer jeweiligen "psychologischen und religiösen Entwicklung". Die Richter seien gewissermaßen die "Experten des Gewissens der Gläubigen". Für Entscheidungen in Ehegerichtsverfahren sollten sie immer um den Beistand des Heiligen Geists bitten. Andernfalls sei es unmöglich, das Gewissen der Gläubigen zu erkunden. Ehe und Familie bezeichnete der Papst als "Zukunft der Kirche und der Gesellschaft". Paare müssten nicht nur von Priestern und Bischöfen, sondern auch von seelsorglich tätigen Laien unterstützt werden, um die Bedeutung des kirchlichen Ehesakraments zu begreifen.

Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Bistümern überwiesen werden. Franziskus hatte diesen Prozess 2015 vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, das vom Bischof geführt werden kann. Die kirchenamtliche Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe ist Voraussetzung dafür, dass Partner trotz einer früheren Verbindung erneut katholisch heiraten dürfen.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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