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„Bigamie geduldet, sogar Scharia in Ansätzen toleriert“

30. Jänner 2018 in Kommentar, 17 Lesermeinungen
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Zweitfrauen nach Deutschland holen? „Es bereitet mir große Sorgen, dass unsere Gesetze seit dem Beginn der Flüchtlingskrise oft nicht nachvollziehbar ausgelegt werden oder zum Teil ausgesetzt zu sein scheinen.“ Gastkommentar von MdB Sylvia Pantel


Berlin (kath.net) Es bereitet mir große Sorgen, dass unsere Gesetze seit dem Beginn der Flüchtlingskrise oft nicht nachvollziehbar ausgelegt werden oder zum Teil ausgesetzt zu sein scheinen.

Wie am 26. Januar 2018 berichtet wurde, ist es im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein einem Syrer erlaubt worden, auch seine Zweitfrau nach Deutschland zu holen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass der Mann die vier Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat und die sich mit ihm bereits in Deutschland befinden, nach Deutschland holen dürfe, um diesen Kindern nicht zumuten zu müssen, ohne ihre leibliche Mutter, sondern nur mit ihrer Stiefmutter hier aufzuwachsen. Im Kreis Pinneberg gibt es sogar zwei bestätigte Fälle, in denen die Zweitfrau in die Bundesrepublik Deutschland nachreisen durfte.

Zwar ist es in Deutschland anerkannten Asylbewerbern sowie Flüchtlingen, die unseren Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, erlaubt, ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachzuholen. Jedoch handelt es sich hierbei klar definiert um die Kernfamilie. Ich kann das Vorgehen der Pinneberger Kreisverwaltung in keiner Weise nachvollziehen und ich hoffe, dass der Innenminister Schleswig Holsteins hier eingreift. Auch die Pinneberger Beamten müssen sich an unsere Gesetze halten, da die Doppelehe – oder Bigamie – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verboten und nach dem Strafgesetzbuch sogar strafbar ist.

Meines Erachtens wird durch diesen Entschluss nicht nur die Bigamie geduldet, sondern auch die Scharia in Ansätzen toleriert. Ich befürchte zudem, dass viele muslimische Flüchtlinge versuchen werden, diesen Entschluss als Präzedenzfall zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Auch die Aussage des Sprechers des Kreises Pinneberg, dass aufgrund der Situation in Folge des Bürgerkrieges in Syrien und der dort besonders schlechten Lebensbedingungen Ausnahmeregelung in besonderen Härtefällen vorgenommen werden könnten, rechtfertigt diese Entscheidung nicht.


Sylvia Pantel ist Bundestagsabgeordnete, CDU-Politikerin, fünffache Mutter und Katholikin. Sie gehört dem Bundesvorstand der Frauen Union an, außerdem ist sie Mitglied im „Berliner Kreis“, einem Zusammenschluss wertkonservativer Politiker aus CDU und CSU.

CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel vor dem Deutschen Reichstag


Die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel im Interview: ´Die CDU muss wieder konservativer werden!´


Foto MdB Sylvia Pantel (c) Sylvia Pantel


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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 30. Jänner 2018 
 

MdB Pantel würde ich ja gerne mal fragen:

Wer ist "Kernfamilie" in solchen Fragen:
MP Seehofer (Katholik!) und seine erste Ehefrau (keine Kinder)? MP Seehofer und seine zweite Ehefrau samt drei erwachsene Kinder? Oder MP Seehofer und seine Geliebte und deren minderjähriges Kind?

Ähnlich könnte man bei Minister Söder fragen. Und auch bei vielen anderen.

Ähnlich wie bei der Frage des Doppelpasses: Nicht zuletzt der ehemalige CDU MP David McAllister hat einen Doppelpass. Wurde in der CDU auch an seiner Loyalität zu unserem Land gezweifelt?

Wenn ich einiges hier lese kommt mir eben immer meine Jugend vor Augen. Meine Familie, obwohl unterschiedliche Regionen, ist linksrheinisch und eher frankophil" oder "rheinisch".

Alles, was ich heute über syrische/ arabische/ etc. Flüchtlinge höre, kenne ich im Prinzip schon als Aussagen über die Spätaussiedler im Zuge der Wiedervereinigung,über Ossis und in Erzählungen über Vertriebene.


3
 
 Tonika 30. Jänner 2018 
 

Ehe für alle macht's möglich. Warum soll Bigamie, Polygamie schlimmer als Homo-Ehe sein?


4
 
 Henry_Cavendish 30. Jänner 2018 
 

An der Verwaltungsentscheidung ist auch sonst wohl nichts illegal

Wer nur ein wenig die Sondierungen der Parteien für eine Koalition verfolgt kann nicht übersehen haben, dass der Familiennachzug für subsidiär geschützte Personen derzeit ausgesetzt ist. Also handelt es sich hierbei (Vater und Kinder) entweder um Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus oder anerkannt gem. der Genfer Konvention. Daran ist prima faciae nichts Illegales; vor allem ist die Verwaltung an diese Entscheidung gebunden. Damit ist auch jeder Ansatz von "Familienzusammenführung im Ausland" vom Tisch.
Und der christliche/ katholische Familienbegriff, welcher die Ehe geknüpft wurde, ist eben säkular juristisch irrelevant. Zuvorderst zählt rein die Elternschaft.
Die Frage der Zweitehe wird m.E.n. in diesem Fall schlicht nach dem BGB gelöst werden: Ein Familiengericht wird die Zweitehe aufheben und daran ist dann die Verwaltung gebunden. Also nix mit Sharia.


0
 
 Henry_Cavendish 30. Jänner 2018 
 

Und was wäre die juristische Alternative?

Zunächst sei einmal festgehalten, dass es eben nicht nur den §172 StGB gibt sondern schon weit vorher der §3 ("Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.") sowie §§5,6,7 welche Ausnahmen (abgeschlossener Katalog) formulieren, bei denen eine Auslandsstraftat in Deutschland verfolgt werden kann/ muss).
Und der §172 zählt nicht dazu. Er greift nur, wenn die Zweit-/Mehrfachehe IN Deutschland geschlossen wird. Und es geht um den Akt der zivilen Eheschließung selbst, nicht um Führung einer Zweit-/Mehrfachehe. Aber dieser Akt ist für Jedermann (ob Deutscher oder nicht) im Inland strafbar.
Würde man das ändern, dann müssten auch solche Muslime, Hindus, Mormonen, sogar wohl kleinere Strömungen des Judentums, etc. strafverfolgt werden, die mit einem regulärem Visum (Touristen, Geschäftsreisen) einreisen.
Aber aus der Tatsache, dass das Strafrecht nicht anwendbar ist folgt ja mitnichten eine Anerkennung (oder Duldung) der Ehe nach Verwaltungsrecht oder BGB.


1
 
 Ebuber 30. Jänner 2018 
 

Wahrscheinlich ist nach der "Ehe für alle"

von den Verfechtern der Vielfalt sowieso die Möglichkeit einer Ehe zu Dritt, zu Viert usw. geplant. Und da hat man ja dann auch gleich gute Beispiele zur Hand, wie prima das bei den Moslems klappt, mit einer Zweit-Frau. Gott bewahre uns vor allem Irrsinn, den uns diese Ideologien noch bescheren könnten!


12
 
  30. Jänner 2018 
 

Bigamie weiter verbreitet als man annimmt

Vor kurzem wurde eine Doku in den öffentlich Rechtlichen zum Thema Bigamie in Deutschland ausgestrahlt. Dabei wurde aufgedeckt, dass die Zweit- und manchmal sogar auch Drittehe (Trigamie) unter Muslimen hierzulande nicht gerade selten vorkommt: Zweit- und Drittfrauen leben mit ihren Kindern in separaten Wohnungen und melken als alleinerziehende Mütter den deutschen Sozialstaat.
Begründung: Der Koran fordert regelrecht dazu auf, Ungläubige zu belügen und zu bestehlen!


9
 
 christine.mm 30. Jänner 2018 
 

Scheidungsrate

Der Begriff "Bigamie" hält sich rechtlich in unseren Breiten auch nur wegen der prinzipiell unbegrenzten Möglichkeit eine Zivilscheidung und weiterer zugelassener ziviler Weiterverheiratung. Patchworkfamilien mit der Möglichkeit der Kinder zwischen eigener Mutter und Stiefmutter bzw. eigenem Vater und Stiefvater herumzupendeln sind ja nicht gerade Seltenheiten. Bei den Muslimen scheint nur der Mann mehrere Frauen haben zu können. Nicht die Frau. Aber darum geht es ja jetzt nicht. So kann die Frau wenigstens bei ihren Kindern sein. Aber diese meine Sichtweise wird im Forum bestimmt heftig bekämpft werden.
Ein Katholik oder eine Katholikin kann sich da ruhig zurückkehnen. Ihnen ist jegliche Zweitehe als echte Bigamie verboten. Wer sich auf weltliche Gesetzgebung begibt hat sich entschieden.


1
 
 serafina 30. Jänner 2018 
 

Bigamie geduldet, Scharia toleriert

Deutschland auf dem Weg zum Kalifat!


6
 
 Kleine Blume 30. Jänner 2018 
 

Nun, wenn es der Ausbreitung des Islams dient ... ;-)

... kann man gar nicht genug Toleranz und Weltoffenheit aufbringen! ;-)


9
 
  30. Jänner 2018 
 

Parallelgesellschaft braucht Parallelrecht, ganz im Sinne der Liberalen

So wird im Huckepack die Scharia eingeführt.


9
 
 antonius25 30. Jänner 2018 
 

Bigamie fuer deutsche Nicht-Moslems strafbar:

§ 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft

Mit Freiheitsstrafe bis zu DREI JAHREN oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und
1. mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder
2. ...

Bei Moslems wird dagegen die Zweitfrau anerkannt, auch im Sinne der Familienmitversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung - diese wird sogar z.B. fuer deren ganze Verwandtschaft in der Tuerkei bezahlt nach dem Deutsch-Tuerkischen Abkommen zur Sozialversicherung.

Dieses Zwei-Klassen-Recht muss endlich aufhoeren. Selbst "konservative Rebellen" in der CDU wie Frau Pantel sprechen das aber noch nicht einmal an.


19
 
 Guenter Foit 30. Jänner 2018 
 

Verkopfte Menschen scheinen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen.


7
 
 antonius25 30. Jänner 2018 
 

Bigamisten einsperren

(das ist fuer Deutsche auch strafbar). Den Rest der Familie in Syrien zusammenfuehren. Die haben hier nach ueberhaupt gar keinem Standard oder Recht etwas verloren. Wir muessen jetzt endlich diese illegale Massen wieder abschieben, anstatt immer neue verruecktere Rechtsbrueche zu dulden und mit der Zahlung von inzwischen Zig Milliarden Euro im Jahr auch noch zu fordern.

Die Frau Pantl gilt ja in der CDU bereits als konservativer Lichtblick, kratzt aber ohnehin nur an der Oberflaeche und selbst wenn sie mit allen ihren Forderungen durchsetzen wuerde: Am grossen und ganzen, naemlich dass mit der Einwanderung von Hunderttausenden Moslems jaehrlich auch islamische Rechtspraxis (hier: Polygamie) in Deutschland einzieht, daran wuerde sich rein gar nichts aendern.


15
 
 myschkin 30. Jänner 2018 
 

Harem

Der nächste Schritt wird sein, dass auch noch Harems geduldet werden, um arabischen Ankömmlingen hierzulande Lust und Laune zu verbessern.


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 petrafel 30. Jänner 2018 
 

Und uneheliche Kinder?

Wie ist das eigentlich bei unehelichen Kindern?
Im benannten Fall war, soweit ich weiß, nicht der Status der Frau als Ehefrau entscheidend, sondern ihr Status als leibliche Mutter der Kinder. Damit ist es eher nebensächlich, ob sie eine "Zweitfrau" ist. Selbst, wenn man in Deutschland das Mehrehenverbot geltend machen würde, könnten die Zweit-, Dritt- und Viertfrauen immer noch problemlos mitkommen, weil nur das Wohl der Kinder relevant ist.
Weiß jemand, wie die Situation bei nicht verheirateten Eltern ist? Reicht es, zu sagen: "Das ist mein Kind und das ist seine Mutter." Da in Deutschland kein Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern gemacht wird, kann es eigentlich nicht anders sein. Was für Möglichkeiten ...


8
 
 Kurti 30. Jänner 2018 
 

Merkel hat angefangen mit

dem Gesetzesbruch, nun meinen auch manche Richter, sie können das machen. Und wenn sie kritisiert werden, können sie sich auf Merkel berufen. https://www.youtube.com/watch?v=Sefl824vTn4


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 SpatzInDerHand 30. Jänner 2018 

Eine so mutige Frau! Wir bräuchten mehr solcher CDU-Politiker, die Klartext reden (und denken!)


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