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Kleruskongregation bestätigt Handeln von Bischof Gerhard Ludwig Müller

23. Oktober 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Beschwerdeanträge von "Wir-sind-Kirche"-Funktionär Johannes Grabmeier "endgültig hinfällig"


Regensburg (kath.net/pdr)
Im Fall der Suspendierung als Diözesanrat durch Bischof Gerhard Ludwig Müller hat die Kleruskongregation als zuständige Behörde des Vatikans über die von Dr. Grabmeier eingereichten Beschwerdeanträge und über das Vorgehen von Bischof Müller abschließend entschieden. Das entsprechende Schreiben ging am 20. Oktober 2003 im Regensburger Ordinariat ein.

Handeln von Bischof Müller klar und eindeutig bestätigt

Klar und eindeutig bestätigt die Kleruskongregation (Congregatio pro Clericis) in ihrer Entscheidung die Handlungsweise von Bischof Gerhard Ludwig Müller gegenüber Grabmeier. Er habe seiner Pflicht als Hüter der ihm anvertrauten Herde entsprochen, deren Glieder stets die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren haben, indem sie unter anderem in christlichem Gehorsam die Einheit mit ihren geistlichen Hirten pflegen. Dabei berief sich die Kongregation insbesondere auf das Kanonische Recht.

Die Kleruskongregation stellt darüber hinaus fest, dass „gegenüber allen diözesanen Vereinigungen dem Ortsordinarius die Aufsichtsfunktion zukommt, insbesondere hinsichtlich der Mitgliedschaftsbedingungen, die für Gremien gelten, die am pastoralen Wirkungsprozess in der Diözese beteiligt sind“.

Beschwerdeanträge von Dr. Grabmeier „endgültig hinfällig“

Auf Grund der durch Bischof Gerhard Ludwig Müller am 24. Juli 2003 nach mehreren persönlichen Gesprächen erzielten Einigung mit der bekannten entsprechenden Erklärung von Dr. Grabmeier werden die von diesem in Rom eingereichten Beschwerdeanträge von der Kleruskongregation für „endgültig hinfällig“ erklärt.

Information über die Entscheidung für Diözesanräte und Dekane

Im Auftrag der Ordinariatskonferenz haben die Geistlichen Beiräte des Diözesanrates, Domkapitular Peter Hubbauer und Domkapitular Reinhard Pappenberger, die Mitglieder des Diözesanrates umgehend über diese Entscheidung unterrichtet. Das Schreiben der Geistlichen Beiräte wurde auch an die Dekane des Bistums gesandt, um diese entsprechend frühzeitig zu informieren.

Nur so sei ein objektiver Meinungsbildungsprozess möglich. Gerade auf dem Hintergrund zahlreicher Wortmeldungen und Gespräche bei der letzten Vollversammlung des Diözesanrates hoffe man zuversichtlich, dass jetzt im Diözesanrat eine konstruktive Zusammenarbeit in unverbrüchlicher Gemeinschaft mit dem Bischof die Leitlinie des künftigen Handelns sei, so die Geistlichen Beiräte in ihrem Schreiben.



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