Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  2. Rechtsanwalt Steinhöfel: Maduro war ohne legales Amt, hatte keine völkerrechtliche Immunität mehr
  3. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  4. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  5. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  6. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  7. „Nicht nur Israels Kampf… es ist der Kampf unserer gemeinsamen jüdisch-christlichen Zivilisation“
  8. 2025 wurden 46 römisch-katholische Kirchen und Kapellen in Deutschland profaniert
  9. Direkt nach dem Jahreswechsel brannte die Amsterdamer Vondelkirche lichterloh
  10. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  11. Schweiz: Bischöfe beten für Opfer der Brandkatastrophe in Skiort
  12. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  13. Bischöfliche Spökenkiekerei zum Jahreswechsel
  14. Streit um Papstkreuz im Wiener Donaupark
  15. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“

Zweigeschlechtlichkeit als Grundlage der Zivilgesellschaft

19. Jänner 2018 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Ist es akzeptabel, dass gesetzliche Regelungen zu den zwei Geschlechtern des Menschen unabhängig von biologischen Tatsachen getroffen werden?“ Gastkommentar von Prof. Ulrich Kutschera


Kassel (kath.net) Ist es akzeptabel, dass gesetzliche Regelungen zu den zwei Geschlechtern des Menschen unabhängig von biologischen Tatsachen getroffen werden? Ein Rechtsanwalt setzt sich in einem juristischen Fachjournal für die Biologie ein und kritisiert die sozialkonstruktivistische Gender-Lehre.

Am 13. November 2017 habe ich auf kath.net einen Kommentar mit dem Titel „Drittes Geschlecht? Biologische Fakten und postfaktische Fiktionen“ publiziert. Dort wurde die Einführung eines vermeintlichen „3. Geschlechts“ durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) auf Grundlage biowissenschaftlicher Sachargumente ad absurdum geführt. Unter Verweis auf diese Zeilen hat der Rechtsanwalt Dr. Klaus Märker (Freiburg i. Br.) im Fachjournal Neue Zeitschrift für Familienrecht (NZFam) einen bemerkenswerten Aufsatz publiziert, in welchem biologische Tatsachen über juristische Spekulationen erhoben werden.

Unter der Überschrift „Drittes Geschlecht? Quo vadis Bundesverfassungsgericht?“ beschreibt Dr. Märker zunächst die Entwicklung, welche zu der Entscheidung des BVG geführt hat, „ein drittes Geschlecht entdeckt zu haben“. Nach Darlegungen des juristischen Prozedere (Verfahrensgang, Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, Begründetheit) kommt Märker auf die biologischen Grundlagen der Geschlechtlichkeit des Menschen zu sprechen. Unter Verweis auf das eingangs zitierte kath.net-Interview sowie das utb-Lehrbuch Evolutionsbiologie (4. Auflage 2015) wird der in der Stammesentwicklung des Menschen herausgebildete Sexual-Dimorphismus (Zweigeschlechtlichkeit) umrissen und diese Tatsachen mit der Entscheidung des BVG in Bezug gesetzt.


Der Autor weist darauf hin, dass im Grundgesetz steht, der Begriff „Geschlecht“ würde auch „ein Geschlecht jenseits von männlich und weiblich“ erfassen (diese Behauptung ist durch biologische Tatsachen widerlegt). Da sich das Grundgesetz jedoch an der biologischen Natur des Menschen orientiert, sollte keineswegs die Existenz eines „3. Geschlechts“ in dasselbe hinein interpretiert werden. An zentraler Stelle schreibt Märker das Folgende: „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die ganz natürliche, binäre Struktur in allen Lebensbereichen aufgebrochen.“ Weiterhin weist der Autor darauf hin, dass mit dieser Entscheidung des BVG zukünftig erhebliche Probleme entstehen werden, da sich die gesamte Rechtsordnung (zunächst) auf ein drittes Geschlecht einstellen muss.

Abschließend hebt Märker hervor, dass die Entscheidung des BVG vermutlich zur Legitimierung der sogenannten (sozialkonstruktivistisch motivierten) „Gender-Forschung“ dienen soll, die u. a. auf der fiktiven Annahme „zahlreicher Geschlechter“ basiert, welche, nach Märker, „biologisch unrichtig und durch empirische Fakten widerlegt“ ist. Der Freiburger Rechtsanwalt schlussfolgert, u. a. unter Verweis auf das Fachbuch Das Gender-Paradoxon, dass das „Bundesverfassungsgericht naturwissenschaftliche, unumstößliche Gesetzlichkeiten negiert“, und daher „an den Grundlagen der Zivilgesellschaft und des Grundgesetzes selbst rüttelt.“

Der Aufsatz von Herrn Dr. Märker in der NZFam sollte als Ganzes gelesen werden – er ist ein Plädoyer für meine These, dass biowissenschaftliche Fakten als Grundlage rechtlicher Bewertungen gesellschaftlicher Sachverhalte dienen sollten.

Prof. Ulrich Kutschera ist international tätiger Evolutionsbiologe und Physiologe. Er ist Professor am Institut für Biologie der Universität Kassel, außerdem Visiting Scientist in Stanford/Kalifornien - YouTube-Kanal mit Videos zum Thema Evolution/Sex/Gender.

Foto Prof. Kutschera


Weitere Infos zum Thema in Prof. Kutscheras Vorträgen über "Sex & Gender - Verbotene Diskussion" - Teil 1


Teil 2

kath.net-Buchtipp
Das Gender-Paradoxon
Mann und Frau als evolvierte Menschentypen
Von Ulrich Kutschera
Taschenbuch, 440 Seiten
2016 Lit Verlag
ISBN 978-3-643-13297-0
Preis 25.60 EUR (Österreich)

Bestellmöglichkeiten bei unseren Partnern:

Link zum kathShop

Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus, Linz:
Für Bestellungen aus Österreich und Deutschland: [email protected]

Buchhandlung Provini Berthier GmbH, Chur:
Für Bestellungen aus der Schweiz/Liechtenstein: [email protected]

Alle Bücher und Medien können direkt bei KATH.NET in Zusammenarbeit mit der Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus (Auslieferung Österreich und Deutschland) und der Provini Buchhandlung (Auslieferung Schweiz und Lichtenstein) bestellt werden. Es werden die anteiligen Portokosten dazugerechnet. Die Bestellungen werden in den jeweiligen Ländern (A, D, CH) aufgegeben, dadurch entstehen nur Inlandsportokosten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  2. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  3. Zwischen Wölfen und Brüdern
  4. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  5. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  6. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  7. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  8. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  9. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  10. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes






Top-15

meist-gelesen

  1. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  4. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  5. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  6. Wie Johannes vom Kreuz mit nervigen Menschen umging
  7. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  8. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  9. Überlebende der Brandkatastrophe in Crans-Montana: „Möchte Gott danken, dass er mich gerettet hat“
  10. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  11. Ein Frühstück für den Verleugner
  12. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  13. „Wenn wir mit Papst Benedikt XVI. diesen tiefen Ernst unserer Taufe realisieren…“
  14. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  15. Warum zwei Kardinäle aus Afrika erst jetzt 80 Jahre alt werden

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz