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Zweigeschlechtlichkeit als Grundlage der Zivilgesellschaft

19. Jänner 2018 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
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„Ist es akzeptabel, dass gesetzliche Regelungen zu den zwei Geschlechtern des Menschen unabhängig von biologischen Tatsachen getroffen werden?“ Gastkommentar von Prof. Ulrich Kutschera


Kassel (kath.net) Ist es akzeptabel, dass gesetzliche Regelungen zu den zwei Geschlechtern des Menschen unabhängig von biologischen Tatsachen getroffen werden? Ein Rechtsanwalt setzt sich in einem juristischen Fachjournal für die Biologie ein und kritisiert die sozialkonstruktivistische Gender-Lehre.

Am 13. November 2017 habe ich auf kath.net einen Kommentar mit dem Titel „Drittes Geschlecht? Biologische Fakten und postfaktische Fiktionen“ publiziert. Dort wurde die Einführung eines vermeintlichen „3. Geschlechts“ durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) auf Grundlage biowissenschaftlicher Sachargumente ad absurdum geführt. Unter Verweis auf diese Zeilen hat der Rechtsanwalt Dr. Klaus Märker (Freiburg i. Br.) im Fachjournal Neue Zeitschrift für Familienrecht (NZFam) einen bemerkenswerten Aufsatz publiziert, in welchem biologische Tatsachen über juristische Spekulationen erhoben werden.

Unter der Überschrift „Drittes Geschlecht? Quo vadis Bundesverfassungsgericht?“ beschreibt Dr. Märker zunächst die Entwicklung, welche zu der Entscheidung des BVG geführt hat, „ein drittes Geschlecht entdeckt zu haben“. Nach Darlegungen des juristischen Prozedere (Verfahrensgang, Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, Begründetheit) kommt Märker auf die biologischen Grundlagen der Geschlechtlichkeit des Menschen zu sprechen. Unter Verweis auf das eingangs zitierte kath.net-Interview sowie das utb-Lehrbuch Evolutionsbiologie (4. Auflage 2015) wird der in der Stammesentwicklung des Menschen herausgebildete Sexual-Dimorphismus (Zweigeschlechtlichkeit) umrissen und diese Tatsachen mit der Entscheidung des BVG in Bezug gesetzt.


Der Autor weist darauf hin, dass im Grundgesetz steht, der Begriff „Geschlecht“ würde auch „ein Geschlecht jenseits von männlich und weiblich“ erfassen (diese Behauptung ist durch biologische Tatsachen widerlegt). Da sich das Grundgesetz jedoch an der biologischen Natur des Menschen orientiert, sollte keineswegs die Existenz eines „3. Geschlechts“ in dasselbe hinein interpretiert werden. An zentraler Stelle schreibt Märker das Folgende: „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die ganz natürliche, binäre Struktur in allen Lebensbereichen aufgebrochen.“ Weiterhin weist der Autor darauf hin, dass mit dieser Entscheidung des BVG zukünftig erhebliche Probleme entstehen werden, da sich die gesamte Rechtsordnung (zunächst) auf ein drittes Geschlecht einstellen muss.

Abschließend hebt Märker hervor, dass die Entscheidung des BVG vermutlich zur Legitimierung der sogenannten (sozialkonstruktivistisch motivierten) „Gender-Forschung“ dienen soll, die u. a. auf der fiktiven Annahme „zahlreicher Geschlechter“ basiert, welche, nach Märker, „biologisch unrichtig und durch empirische Fakten widerlegt“ ist. Der Freiburger Rechtsanwalt schlussfolgert, u. a. unter Verweis auf das Fachbuch Das Gender-Paradoxon, dass das „Bundesverfassungsgericht naturwissenschaftliche, unumstößliche Gesetzlichkeiten negiert“, und daher „an den Grundlagen der Zivilgesellschaft und des Grundgesetzes selbst rüttelt.“

Der Aufsatz von Herrn Dr. Märker in der NZFam sollte als Ganzes gelesen werden – er ist ein Plädoyer für meine These, dass biowissenschaftliche Fakten als Grundlage rechtlicher Bewertungen gesellschaftlicher Sachverhalte dienen sollten.

Prof. Ulrich Kutschera ist international tätiger Evolutionsbiologe und Physiologe. Er ist Professor am Institut für Biologie der Universität Kassel, außerdem Visiting Scientist in Stanford/Kalifornien - YouTube-Kanal mit Videos zum Thema Evolution/Sex/Gender.

Foto Prof. Kutschera


Weitere Infos zum Thema in Prof. Kutscheras Vorträgen über "Sex & Gender - Verbotene Diskussion" - Teil 1


Teil 2

kath.net-Buchtipp
Das Gender-Paradoxon
Mann und Frau als evolvierte Menschentypen
Von Ulrich Kutschera
Taschenbuch, 440 Seiten
2016 Lit Verlag
ISBN 978-3-643-13297-0
Preis 25.60 EUR (Österreich)

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