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| Absurde Neutralität15. Jänner 2018 in Kommentar, 1 Lesermeinung Absurdität statt Neutralität ist es, wenn eine muslimische Lehrerin in Berlin an einer katholischen Schule arbeiten muß - Der Montagskick von Peter Winnemöller Linz (kath.net) Zwei Dinge fallen daran auf. Zum einen ist diese sogenannte Neutralität ganz und gar nicht neutral. Zum anderen ist nur das ein Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität, was den Neutralitätsprotagonisten bekannt ist und als störend erscheint. Per Gesetz ist dann nur das weltaunschaulich neutral, was von ebenjenen als neutral definiert wird. Da ist die Frage erlaubt, ob die Neutralität größer ist, wenn man erlaubt und toleriert oder wenn man verbietet und sanktioniert. Die weitaus größere weltanschauliche Neutralität legt in Berlin tatsächlich die katholische Kirche an den Tag. Langsam haben das sogar die Grünen gemerkt. Es fällt ihr leicht großzügig zu sein, denn wirklich weltanschaulich neutrale Verhaltensweisen sind dann und nur dann möglich, wenn man in seiner eigenen Weltanschauung klar und reflektiert ist. Glaube und Vernunft gehören zusammen. Nähme man die weltanschauliche Neutralität ernst, müßten Genderideolog*innen zu strengstem öffentlichen Stillschweigen vergattert werden. Daß das sinnvoll wärr, soll hier nicht bestritten werden. Es per Gesetz zu erzwingen, ist ein Akt wider die Freiheit, auch den größten Unsinn zu glauben. Zwei Diktaturen hatten auf deutschem Boden dem Judentum und dem Christentum den Kampf angesagt. Die Folgen sind bekannt. Der Gesetzgeber hat sich aus solchen Fragen allerdings heraus zu halten. Nur wo auf Grund von Kleidung die Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährdet ist, hat der Staat ein Recht einzugreifen. Bei totaler Verhüllung des Gesichtes in der Öffentlichkeit und erst recht an sensiblen Orten hat der Staat das Recht dort die Vermummung zu untersagen. Wo Kleidung Freiheitsrechte beschneiden, muß die Gesellschaft eine Debatte herbeiführen, wie damit umzugehen ist. Das ist und bleibt ein hochsensibles Thema. Um es mal ganz klar zu sagen: In der gegenwärtigen Rechtslage in Berlin dürfte ein Priester strenggenommen nicht im Kollar an einer staatlichen Schule unterrichten. Eine Ordensfrau oder ein Ordensmann dürften, wären sie beim Staat angestellt, ihr Ordensgewand nicht tragen. Das ist und bleibt inakzeptabel. Hier wird die Absurdität besonders deutlich, da die Kleidung der Kleriker und Ordensleute in Deutschland sogar geschützt ist. Das sogenannte Neutralitätsgesetz in Berlin gehört schleunigst auf den Müllhaufen sittenwidriger und unsinniger Gesetze. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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