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Absurde Neutralität

15. Jänner 2018 in Kommentar, 1 Lesermeinung
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Absurdität statt Neutralität ist es, wenn eine muslimische Lehrerin in Berlin an einer katholischen Schule arbeiten muß - Der Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net)
Absurdität statt Neutralität ist es, wenn eine muslimische Lehrerin in Berlin an einer katholischen Schule arbeiten muß, um ihr Kopftuch im Unterricht tragen zu dürfen. An einer staatlichen Schule würde ihr dies gesetzlich verwehrt werden. Das Kopftuch ist etwas auffälliger als ein Kreuz an einer Kette, doch streng genommen ist auch dies in Berlin für Lehrer verboten. Interessant wäre mal der Versuch, sich einen Thor- Hammer umzuhängen. Vermutlich würde es niemand merken.

Zwei Dinge fallen daran auf. Zum einen ist diese sogenannte Neutralität ganz und gar nicht neutral. Zum anderen ist nur das ein Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität, was den Neutralitätsprotagonisten bekannt ist und als störend erscheint. Per Gesetz ist dann nur das weltaunschaulich neutral, was von ebenjenen als neutral definiert wird. Da ist die Frage erlaubt, ob die Neutralität größer ist, wenn man erlaubt und toleriert oder wenn man verbietet und sanktioniert. Die weitaus größere weltanschauliche Neutralität legt in Berlin tatsächlich die katholische Kirche an den Tag. Langsam haben das sogar die Grünen gemerkt.


Es fällt ihr leicht großzügig zu sein, denn wirklich weltanschaulich neutrale Verhaltensweisen sind dann und nur dann möglich, wenn man in seiner eigenen Weltanschauung klar und reflektiert ist. Glaube und Vernunft gehören zusammen.
Zu Recht verwies der Erzbischof von Berlin, Heiner Koch, beim Neujahrsempfang des Bistums darauf, daß weltanschauliche Neutralität eben nicht in ein zwangsweise atheistisches System münden darf.
Ein solches ist in der Praxis aber dann eben doch das Ziel sogenannter weltanschaulicher Neutralität, welche man per Gesetz erzwingen will. Dem liegt der Irrtum zu Grunde, jegliche Religion sei eine Privatsache. Das Gegenteil ist der Fall. Religion ist sehr öffentlich, denn es ist immer auch ein Bekenntnis damit verbunden. Ein solches nichtöffentlich machen zu wollen, würde sich selbst ad absurdum führen. Zumal ja durchaus linke Ideologien – so z.B. das gerade so moderne Gendermainstreaming - quasireligiöse Züge aufweisen.

Nähme man die weltanschauliche Neutralität ernst, müßten Genderideolog*innen zu strengstem öffentlichen Stillschweigen vergattert werden. Daß das sinnvoll wärr, soll hier nicht bestritten werden. Es per Gesetz zu erzwingen, ist ein Akt wider die Freiheit, auch den größten Unsinn zu glauben.
Längst haben auch die Verfechter der weltanschaulichen Neutralität entdeckt, daß es so nicht geht. Das einschlägige Gesetz in Berlin soll auf den Prüfstand. Und das ist richtig so. Das Grundgesetz in Deutschland gewährt aus gutem Grund die freie Ausübung der Religion.

Zwei Diktaturen hatten auf deutschem Boden dem Judentum und dem Christentum den Kampf angesagt. Die Folgen sind bekannt.
Man kann darüber diskutieren – und man wird es tun müssen – wie man Frauen erklärt, daß das Tragen eines Kopftuches in der Regel keinen Akt der Freiheit darstellt.

Der Gesetzgeber hat sich aus solchen Fragen allerdings heraus zu halten. Nur wo auf Grund von Kleidung die Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährdet ist, hat der Staat ein Recht einzugreifen. Bei totaler Verhüllung des Gesichtes in der Öffentlichkeit und erst recht an sensiblen Orten hat der Staat das Recht dort die Vermummung zu untersagen. Wo Kleidung Freiheitsrechte beschneiden, muß die Gesellschaft eine Debatte herbeiführen, wie damit umzugehen ist. Das ist und bleibt ein hochsensibles Thema. Um es mal ganz klar zu sagen: In der gegenwärtigen Rechtslage in Berlin dürfte ein Priester strenggenommen nicht im Kollar an einer staatlichen Schule unterrichten. Eine Ordensfrau oder ein Ordensmann dürften, wären sie beim Staat angestellt, ihr Ordensgewand nicht tragen. Das ist und bleibt inakzeptabel. Hier wird die Absurdität besonders deutlich, da die Kleidung der Kleriker und Ordensleute in Deutschland sogar geschützt ist. Das sogenannte Neutralitätsgesetz in Berlin gehört schleunigst auf den Müllhaufen sittenwidriger und unsinniger Gesetze.


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Lesermeinungen

 Catherine 15. Jänner 2018 
 

Ordentracht und Kopftuch

Leider äußern sich auch Nicht-Fachleute ständig zum Islam. Das Kopftuch ist koranisch nicht geboten. Man kann seinen Glauben auch dezent mit einer Kette mit Davidstern, Kreuz oder dem islamischen Glaubensbekenntnis/Hand Fatimas etc. zeigen. Es geht um die Uniformierung der islamischen Frau, den Vorwurf an die nicht-muslmische Frau, sich nicht zu verhüllen. Die Ordenstracht der keusch lebenden Angehörigen ist keinesfalls mit det Stellung der islamischen Frau zu vergleichen, die immer zum sexuellen Verkehr - bei Strafe - bereit sein muß.

Bei uns ist es für Laien üblich, in geschlossenen Räumen keine Kopfbedeckung zu tragen.

Unser Problem sind seit langen selbst ernannte Islam-"Experten", gerade auch in der Kirche.


4
 

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