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Was ist ein »anderer positiver Geschlechtseintrag«?

5. Jänner 2018 in Kommentar, 3 Lesermeinungen
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Deutschland: Der Gesamtduktus des Urteils Bundesverfassungsgerichts ist ganz von der Genderideologie bestimmt. Gastkommentar von Christian Spaemann


Karlsruhe-Wien (kath.net) „Im Namen des Volkes“ erklärt das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2017 das gegenwärtige Personenstandsgesetz für grundgesetzwidrig. Es reiche nicht, dass Personen, die sich weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, auf einen Eintrag eines Geschlechts im Personenstandsregister verzichten können.

Stattdessen müsse die Möglichkeit geschaffen werden, einen weiteren, „positiven Geschlechtseintrag“ vornehmen zu lassen, dessen Bezeichnung das Gericht dem Gesetzgeber überlässt. Die beschwerdeführende Person habe geltend gemacht, dass „die Wahl, sich entweder in eine unzutreffende Kategorie als männlich oder weiblich einzuordnen oder den Geburtseintrag offen stehen zu lassen und damit keinem Geschlecht anzugehören“ für sie „bedeute, ein Nullum zu sein“. Was ist hier passiert? Gibt es ab jetzt ein drittes Geschlecht oder hat sich die Menschheit bisher geirrt, weil sie nur zwei Geschlechter – Mann und Frau – kannte?

Zum besseren Verständnis schauen wir in eine Szenerie, wie sie derzeit in der gesamten westlichen Welt immer mehr zum Normalfall wird. Der Grazer Verein „Liebeslust - Zentrum für sexuelle Bildung“ zeigt in seinen staatlich finanzierten Workshops für Kinder farbige, großteils intersexuelle Gipsgenitalien, die einen fließenden Übergang zwischen weiblichen und männlichen Genitalien suggerieren. Die beiden Geschlechter, männlich und weiblich, erscheinen als Extrempunkte an den beiden Enden einer Normalverteilungskurve. Die Eltern sind angesichts dieses Verwirrspiels mit ihren Kindern ratlos.

Nachdem die letzten Hoffnungen auf soziale Gleichheit im Revolutionsjahr 1990 untergingen, hat die Linke in der westlichen Welt ein neues Objekt gefunden – die menschliche Natur. Ihren Erfolg sichert sie sich durch die weitgehende Vermeidung gesellschaftlicher Diskussionen. Stattdessen nutzt sie weidliche Hintertreppen internationaler Organisationen. Nicht zuletzt verwendet sie eine irritierende Tarnsprache, die selbst den Gebildeten unter den Normalbürgern Schwierigkeiten bereitet. Hinzu kommt die Elefantenhochzeit mit einem fröhlich miteifernden libertären Kapitalismus, der an einem allseits flexiblen, ungebundenen Individuum interessiert ist, das möglichst wenig von dem mitbringt, was ihm peinlicherweise noch an menschlicher Natur anhaften könnte. Ausgerechnet unter dem Kampfbegriff „Diversity“ (Vielfalt) soll dem zu Leibe gerückt werden, was die Evolution in Millionen von Jahren über Ausdifferenzierung und Begrenzung von ebendieser Vielfalt hervorgebracht hat. Im Fokus steht die Dualität von Mann und Frau, in den Augen der neuen Gender-Jakobiner eine Quelle von Ungleichheit und Diskriminierung. Gender, das ist das gefühlte Geschlecht, welches sex, dem biologischen Geschlecht entgegengesetzt wird. Mit dieser Wende zur bloßen Subjektivität von Geschlechtlichkeit meint man, endlich einen Fuß in die Türangel der Geschlechterdualität bekommen zu haben. Die dahinter stehenden Kultur-und Sozialtheoretiker scheren sich nicht um Biologie, Entwicklungspsychologie oder gar Familien- oder Generationenzusammenhänge. Biologisches Geschlecht, subjektiv gefühltes Geschlecht und sexuelles Begehren sollen nicht mehr aus einer Einheit heraus verstanden werden, sondern beliebig konstruiert eine Vielfalt von Geschlechtern suggerieren.

Was hat es mit dieser Vielfalt auf sich? Schaut man sich die Kandidaten für sie genauer an, kommt man zu einem schlichten Ergebnis: Es gibt tatsächlich nur zwei Geschlechter. Homosexuelle fühlen sich vom gleichen Geschlecht sexuell angezogen, ohne dass das ihre männliche oder weibliche Identität in Frage stellt. Durch ihren dezidierten Wunsch, dem anderen Geschlecht zuzugehören und dafür kostspielige, martialische, hormonelle und chirurgische Eingriffe an ihrem Körper in Kauf zu nehmen, stellen Transsexuelle die binäre Geschlechtsordnung nicht in Frage, sondern bestätigen sie. Und was ist mit den sogenannten Transgender, denen, die sich bei normalen Geschlechtsorganen subjektiv weder dem einen, noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen? Was im Einzelfall wirklich dahintersteckt ist mit diesem vagen Begriff nicht ausgedrückt. Beispielsweise hat der Protagonist solcher Figuren jenseits der Geschlechter, Conchita Wurst, vor kurzem erklärt, dass er wieder Tom Neuwirth, ein ganz gewöhnlicher männlicher Homosexueller sein will und sich in Wirklichkeit nie anders gefühlt habe. Wer bleibt nun als Hoffnungsträger für eine Sprengung der Geschlechterdualität übrig? Es sind die Intersexuellen.


Bei der Intersexualität handelt es sich um eine seltene Störung in der Entwicklung der Geschlechtsorgane, die meist mit anderen, oft erheblichen und behandlungsbedürftigen körperlichen Entwicklungsstörungen einhergehen. Die internationale Bezeichnung lautet „Disorders of sex development“, DSD. Man spricht heute in der Öffentlichkeit gerne euphemistisch von „Varianten“ der Geschlechtsentwicklung. Auch diesen Störungsbildern liegt die Geschlechterdualität zu Grunde. Auf der Ebene der Chromosomen gibt es grundsätzlich zwei Formen von Intersexualität: Eine chromosomal männliche mit mangelnder körperlicher Ausprägung der Männlichkeit und eine chromosomal weibliche mit einer überschießenden Ausprägung der Männlichkeit. Die Meisten lassen sich daher physisch und psychisch recht eindeutig dem Spektrum von Mann oder Frau zuordnen. Sie finden in der binären Geschlechterordnung ihren gewünschten Platz, ja, Schutz. Der Anteil der Intersexuellen, die sich tatsächlich weder physisch noch psychisch einem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen ist sehr gering und liegt weit unter einem Promille der Bevölkerung. Es verwundert daher nicht, dass von den 199 – obgleich meist über Lobbygruppen rekrutierten Intersexuellen einer Onlineumfrage, die die Grundlage für den 2012 veröffentlichten Bericht des Bremer Sozialwissenschaftlers Alfons Bora zur Situation intersexueller Menschen an den Deutschen Ethikrat gebildet und das Urteil des BVG mit beeinflusst hat – sich gerade einmal 20 Personen tatsächlich keinem Geschlecht zugeordnet haben. Dazu passt auch, dass die Person, die durch ihre Klage das Urteil des BVG bewirkt hat, selber gar nicht intersexuell im Sinne des Richterspruchs ist. Sie leidet an einem Turnersyndrom, das eindeutig dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen ist und hat sich später einer Testosteronbehandlung unterzogen um männlich zu werden; das heißt, sie ist offensichtlich transsexuell.

Natürlich sollte man Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen, nicht drangsalieren und zu etwas zwingen, was ihnen partout nicht entspricht. Für sie kann es durchaus eine Entlastung sein, auf Formularen ihr Kreuz an eine dritte Stelle machen zu können. Sich hierbei auf das Grundgesetz zu berufen, das jedem ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zusichert, ist ebenfalls nachvollziehbar. Das hat als solches aber nichts mit einer Sprengung der binären Geschlechterordnung und der öffentlichen Etablierung weiterer Geschlechter zu tun. Wenn die Richter in Karlsruhe nun allerdings die Möglichkeit einer „einheitlichen dritten Bezeichnung … zur Erfassung eines weiteren Geschlechts“ fordern, fragt man sich, worin das geforderte Positivum einer dritten Zuordnung in der Sache bestehen soll. Da es von Natur aus nur zwei Geschlechter gibt, auf deren Beziehung das Leben von uns allen beruht, wird es auch in Zukunft nur diese zwei Geschlechter geben. Daran kann auch das BVG nichts ändern. Wenn es Menschen gelingt, entsprechend ihrer Befindlichkeit weitere Geschlechter zu konstruieren und darauf Lebensnarrative aufzubauen, sollte ihnen das wie bisher unbenommen sein. Anspruch auf öffentliche Geltung solcher Konstrukte lassen sich schwerlich daraus ableiten.

Die eigentliche Motivation des Gerichts, nämlich einem radikalen Konstruktivismus in Sachen Natur das Wort zu reden, tritt zutage, wenn im Urteil von einer notwendigen "Revision des tradierten normativen Menschenbildes von Mann und Frau" zur Ermöglichung einer "adäquate(n) […] Begleitung oder Behandlung“ solcher Menschen die Rede ist. Oder wenn das Gericht anführt, dass Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen und nicht die Möglichkeit eines entsprechenden Geschlechtseintrags im Personenstandsregister haben, „in ihrer individuellen Identität nicht im gleichen Maße und in gleicher Selbstverständlichkeit wahrgenommen werden […] wie weibliche oder männliche Personen“. „Die Vulnerabilität von Menschen, deren geschlechtliche Identität weder Frau noch Mann ist, (sei) in einer überwiegend nach binären Geschlechtsmuster agierenden Gesellschaft besonders hoch“ heißt es im Richterspruch. Hier haben wir es mit einer heute typischen Externalisierung des Wunsches nach Bewältigung angeborener Benachteiligungen zu tun. Defizite werden nicht durch Solidarität und Menschlichkeit ausgeglichen, sondern kurzerhand wegdefiniert und in die alleinige Verantwortung der Gesellschaft delegiert nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Das scheint absurd. Wenn mir ein Arm fehlt, kann ich nicht verlangen, dass die Menschheit davon abrückt, beim Menschen vier Gliedmaßen als normal anzusehen, nur damit ich mich besser fühle. Solch ein radikaler, um nicht zu sagen fanatischer Subjektivismus und Nominalismus zur Vorbeugung vermeintlicher Diskriminierungen wird letztlich genau auf die zurückfallen, die man schützen will.

Der Gesamtduktus des Urteils ist ganz von der Genderideologie bestimmt. Es legt dem Gesetzgeber sogar mehrfach nahe, auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell zu verzichten. Das Urteil soll ein Türöffner sein, um die gesellschaftliche Bedeutung der binären Geschlechterordnung zu kippen - eine Ordnung, auf der die ganze Menschheit beruht und die es zu hegen und zu pflegen gilt, weil vom Gedeihen der aus ihr hervorgehenden Familien unsere Zukunft abhängt.

Das Urteil kommt nicht von Ungefähr. Die federführende Richterin, Susanne Baer, kennt zumindest zwei der drei Prozessbevollmächtigten persönlich bestens. Alle drei sind Genderaktivistinnen, die sich über Jahre in den entsprechenden Netzwerken engagiert haben. Baer war von 2003-2010 Gründungsdirektorin des Gender- Kompetenzzentrums an der Humboldt - Universität in Berlin. Drei ihrer damaligen engsten Mitarbeiter haben 2006 das „Berliner Gender Manifest“ unterschrieben, in dem es heißt, dass da, „wo Geschlechterdualität war, […} Geschlechtervielfalt werden“ soll. Das hierzu passende Umerziehungsprogramm wird in diesem Manifest gleich mitgeliefert. Die Menschen sollen lernen, die Zweigeschlechtlichkeit als etwas Konstruiertes und historisch, kulturell und politisch Gewordenes wahrzunehmen. Durch das „Verlernen von Geschlechterstereotypen“ und durch das „dosiert(e) irritieren“ der „Geschlechterordnung“ soll für „Offenheit und Unabgeschlossenheit des eigenen Identitätsverständnisses“ motiviert werden.

Dass der Sieg dieser Ideologie gleichwohl nur ein Pyrrhussieg und eine Episode in der Geschichte der Menschheit sein wird, kann jeder erkennen, der in Ruhe die statistischen Jahrbücher studiert. Aus ihnen geht hervor, wem die Zukunft gehört. Nämlich den Menschen jener Kulturen, in denen das gesellschaftliche Bewusstsein von der Dualität der Geschlechter geprägt und es für junge Männer und Frauen selbstverständlich ist, zu heiraten und stabile Familien mit Kindern zu gründen.

Weitere Informationen zum Verfasser Dr. med. Christian Spaemann auf kathpedia.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe



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