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Sakramentale Ehe - Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten

2. Jänner 2018 in Kommentar, 27 Lesermeinungen
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Amoris laetitia: Verbreitung kirchlich bestätigter Normen hat erhebliche und ständig wachsende Verwirrung unter Gläubigen und Klerus hervorgebracht. Von Weihbischof Athanasius Schneider, Erzbischof Tomash Petra, Erzbischof Jan Pawel Lenga


Bonn (kath.net/Blog Mathias von Gersdorff) Nach der Veröffentlichung der Apostolischen Exhortation “Amoris laetitia” (2016) haben verschiedene Bischöfe auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Ausführungsnormen erlassen bezüglich der sakramentalen Disziplin jener Gläubigen - “Wiederverheirate Geschiedene” genannt -, welche, obwohl deren Ehegatte, mit welchem sie durch das sakramentale Eheband verbunden sind, noch lebt, dennoch eine dauerhafte Lebensgemeinschaft more uxorio mit einer Person eingegangen sind, welche nicht deren rechtmäßiger Gatte ist.

Die erwähnten Normen sehen unter anderem vor, dass solche Personen - “Wiederverheirate Geschiedene” genannt - in Einzelfällen das Sakrament der Buße und die Heilige Kommunion empfangen können, ungeachtet dessen, dass sie dauerhaft und mit Absicht mit einer Person more uxorio zusammenleben, welche nicht deren rechtmäßiger Ehegatte ist. Solche Normen haben eine Bestätigung seitens verschiedener hierarchischer Autoritäten erhalten. Einige unter diesen Normen haben sogar die Bestätigung seitens der höchsten Autorität der Kirche erhalten.

Die Verbreitung dieser kirchlich bestätigten pastoralen Normen hat eine erhebliche und ständig wachsende Verwirrung unter den Gläubigen und dem Klerus verursacht. Es handelt sich um eine Verwirrung, welche die zentralen Lebensäußerungen der Kirche berührt, welche da sind: Die sakramentale Ehe mit der Familie, der Hauskirche, und das Sakrament der Heiligsten Eucharistie.

Gemäß der Lehre der Kirche bildet nur das sakramentale Eheband eine Hauskirche (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 11). Die Zulassung der “wiederverheiratet Geschiedenen” Gläubigen zur heiligen Kommunion, welche ja am höchsten die Einheit Christi, des Bräutigams mit Seiner Kirche ausdrückt, bedeutet in der Praxis eine Art Bestätigung oder Legitimierung des Ehebruchs, und in diesem Sinn eine Art Einführung des Ehebruchs im Leben der Kirche.

Die erwähnten pastoralen Normen offenbaren sich tatsächlich und mit der Zeit als ein Mittel der Verbreitung der “Geißel des Ehebruchs” (diesen Ausdruck gebrauchte das Zweite Vatikanische Konzil, vgl. Gaudium et spes, 47). Es handelt sich um die Verbreitung der “Geißel des Ehebruchs” sogar im Leben der Kirche, wobei doch die Kirche, im Gegenteil, auf Grund ihrer bedingungslosen Treue zur Lehre Christi ein Bollwerk und eine untrügliches Zeichen des Widerspruchs sein sollte gegen die sich täglich immer mehr ausbreitenden Geißel des Ehebruchs in der zivilen Gesellschaft.

Unser Herr und Heiland Jesus Christus hat in unzweideutiger Weise und keine Ausnahme zulassend den Willen Gottes bezüglich des absoluten Verbots des Ehebruchs feierlich bestätigt. Eine Bestätigung oder Legitimierung der Verletzung der Heiligkeit des Ehebandes, wenn auch nur in indirekter Weise durch die erwähnte sakramentale Praxis, widerspricht schwerwiegend dem ausdrücklichen Willen Gottes und Seinem Gebot. Solch eine Praxis stellt folglich eine wesentliche Veränderung der zweitausendjährigen sakramentalen Disziplin der Kirche dar. Zudem bringt eine wesentlich veränderte Disziplin mit der Zeit auch eine Veränderung der entsprechenden Lehre mit sich.

Das beständige Lehramt der Kirche, angefangen von den Lehren der Apostel und aller Päpste, hat die kristallklare Lehre Christi bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe, sowohl in der Lehre (in der Theorie), als auch in der sakramentalen Disziplin (in der Praxis) unzweideutig, ohne einen Schatten des Zweifels und immer in demselben Sinn und in derselben Bedeutung bewahrt und weitergegeben.

Wegen ihres göttlich begründeten Wesens darf die sakramentale Disziplin niemals dem geoffenbarten Wort Gottes und dem Glauben der Kirche an die absolute Unauflöslichkeit einer gültigen und vollzogenen Ehe widersprechen. “Die Sakramente setzen den Glauben nicht nur voraus, sondern nähren ihn auch durch Worte und Riten, stärken ihn und zeigen ihn an; deshalb heißen sie Sakramente des Glaubens“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, 59). “Selbst die höchste Autorität in der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie” (Katechismus der Katholischen Kirche, 1125). Der katholische Glaube verbietet von seinem Wesen her einen formalen Widerspruch zwischen dem bekannten Glauben einerseits und der Lebens- und Sakramentenpraxis anderseits. In diesem Sinn kann man auch die folgende Aussage des Lehramtes verstehen: “Die Spaltung bei vielen zwischen dem Glauben, den man bekennt, und dem täglichen Leben gehört zu den schweren Verirrungen unserer Zeit” (Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 43) und “die konkrete pastorale Begleitung der Kirche muss stets mit ihrer Lehre verbunden sein und darf niemals von ihr getrennt werden” (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).


Angesichts der lebenswichtigen Bedeutung, welche die Lehre und die Disziplin der Ehe und der Eucharistie darstellen, ist die Kirche verpflichtet mit ein und derselben Stimme zu sprechen. Die pastoralen Normen bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe dürfen folglich weder zwischen Diözesen noch zwischen unterschiedlichen Ländern einander widersprechen. Von den Zeiten der Apostel an hat die Kirche diesen Grundsatz beobachtet, wie ihn der heilige Irenäus bezeugt: “Diese Botschaft und diesen Glauben bewahrt die Kirche, wie sie ihn empfangen hat, obwohl sie, wie gesagt, über die ganze Welt zerstreut ist, sorgfältig, als ob sie in einem Hause wohnte, glaubt so daran, als ob sie nur eine Seele und ein Herz hätte, und verkündet und überliefert ihre Lehre so einstimmig, als ob sie nur einen Mund besäße” (Adversus haereses, I, 10, 2). Der heilige Thomas von Aquin überliefert uns denselben beständigen Grundsatz der Kirche: “Es gibt nur ein und denselben Glauben der Alten und der Modernen, andernfalls hätten wir nicht ein und dieselbe Kirche” (Questiones Disputatae de Veritate, q. 14, a. 12c).

Die folgende Warnung von Papst Johannes Paul II. bleibt aktuell und gültig: “Die Verwirrung, die in den Gewissen vieler Gläubigen durch unterschiedliche Meinungen und Lehren in Theologie, Verkündigung, Katechese und geistlicher Führung zu schwerwiegenden und heiklen Fragen der christlichen Moral geschaffen worden ist, führt auch dazu, das echte Sündenbewusstsein zu mindern und nahezu auszulöschen” (Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitenia, 18).

Den Sinn der folgenden Äußerungen des Lehramtes der Kirche kann man durchaus auch auf die Lehre und die sakramentale Disziplin bezüglich der Unauflöslichkeit der geschlossenen und vollzogen Ehe anwenden:

· „Die Kirche Christi als sorgfältige Wächterin und Verteidigerin der ihr anvertrauten Glaubenswahrheiten ändert nichts an ihnen, macht an ihnen keine Abstriche und fügt ihnen nichts hinzu. Mit aller Sorgfalt, getreu und weise behandelt sie das Überlieferungsgut der Vorzeit. Ihr Streben geht dahin, die Glaubenswahrheiten, die ehedem gelehrt wurden und im Glauben der Väter niedergelegt waren, so auszusondern und zu beleuchten, dass jene Wahrheiten der himmlischen Lehre Klarheit, Licht und Bestimmtheit empfangen, zugleich aber auch ihre Fülle, Unversehrtheit und Eigentümlichkeit bewahren und nur in ihrem eigenen Bereich, d. h. in ein- und derselben Lehre, in ein- und demselben Sinn und in ein- und demselben Gehalt, ein Wachstum aufzuweisen haben“ (Pius IX., Dogmatische Bulle Ineffabilis Deus).

· “Bezüglich dem Wesen der Wahrheit selbst hat die Kirche vor Gott und vor den Menschen die heilige Pflicht, sie zu verkünden, sie ohne jegliche Abschwächung zu lehren so wie Christus sie ihr geoffenbart hat. Es gibt keinen einzigen Zeitumstand, welcher es erlauben würde, den Ernst dieser Pflicht zu schmälern. Das bindet im Gewissen jeden Priester, dem die Sorge anvertraut ist, die Gläubigen zu lehren, zu ermahnen und zu führen” (Pius XII., Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger, 23. März 1949).

· “Die Kirche historisiert nicht, sie relativiert nicht das Wesen der Kirche, sich den Umwandlungen der profanen Kultur anpassend. Das Wesen der Kirche ist immer dasselbe und sie bleibt sich selbst treu, so wie Christus sie wollte und die authentische Tradition sie vervollkommnete” (Paul VI, Homilie vom 28. Oktober 1965).

· “In keinem Punkte Abstriche an der Heilslehre Christi zu machen, ist hohe Form seelsorglicher Liebe” (Paul VI., Enzyklika Humanae Vitae, 29).

· “Die Kirche hört niemals auf, aufzurufen und zu ermutigen, die eventuellen ehelichen Schwierigkeiten zu lösen, ohne je die Wahrheit zu verfälschen oder zu beeinträchtigen” (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).

· “Diese sittliche Norm ist nicht von der Kirche geschaffen und nicht ihrem Gutdünken überlassen. In Gehorsam gegen die Wahrheit, die Christus ist, dessen Bild sich in der Natur und der Würde der menschlichen Person spiegelt, interpretiert die Kirche die sittliche Norm und legt sie allen Menschen guten Willens vor, ohne ihren Anspruch auf Radikalität und Vollkommenheit zu verbergen” (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).

· "Wegen dem Grundsatz der Wahrheit und Folgerichtigkeit duldet es die Kirche nicht, gut zu nennen, was böse ist, und böse, was gut ist. Die Kirche, welche sich auf diese beiden sich ergänzenden Grundsätze stützt, kann ihre Söhne und Töchter, die sich in jener schmerzlichen Lage befinden, nur dazu einladen, sich auf anderen Wegen der Barmherzigkeit Gottes zu nähern, jedoch nicht auf dem Weg der Sakramente der Buße und der Eucharistie, solange sie nicht die erforderliche seelische Verfassung erreicht haben" (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia, 34).

· “Die Festigkeit der Kirche bei der Verteidigung der universalen und unveränderlichen sittlichen Normen hat nichts Unterdrückendes an sich. Sie dient einzig und allein der wahren Freiheit des Menschen: Da es außerhalb der Wahrheit oder gegen sie keine Freiheit gibt” (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 96).

· “Im Hinblick auf die sittlichen Normen, die das in sich Schlechte verbieten, gibt es für niemanden Privilegien oder Ausnahmen. Ob einer der Herr der Welt oder der Letzte, »Elendeste« auf Erden ist, macht keinen Unterschied: Vor den sittlichen Ansprüchen sind wir alle absolut gleich” (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 96).

· “Die Pflicht, die Unmöglichkeit der Zulassung [der „wiederverheirateten Geschiedenen“] zum Empfang der Eucharistie zu unterstreichen, ist vielmehr Bedingung wirklicher pastoraler Sorge, echter Sorge um das Wohl dieser Gläubigen und der ganzen Kirche, insofern sie die notwendigen Bedingungen für den wahren Vollzug jener Umkehr anzeigt, zu der alle immer vom Herrn eingeladen sind“ (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung über die Zulassung der widerverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion, 24. Juni 2000, n. 5).

Gemäß der Lehre des Zweites Vatikanischen Konzils sollen die Bischöfe die Einheit des Glaubens und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen, und alle Bestrebungen fördern, dass der Glaube wachse und das Licht der vollen Wahrheit allen Menschen aufgehe (vgl. Lumen gentium, 23). Deshalb sind wir als katholische Bischöfe im Gewissen dazu gedrängt angesichts der augenblicklich sich ausbreitenden Verwirrung, die unveränderliche Wahrheit und die gleichfalls unveränderliche sakramentale Disziplin bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe gemäß dem zweitausendjährigen und unveränderten Lehramt der Kirche zu bekennen. In diesem Sinne bekräftigen wir:

· Geschlechtsbeziehungen zwischen Personen, welche nicht durch ein gültiges Eheband miteinander verbunden sind - was für sogenannte „Wiederverheiratete Geschiedenen“ zutrifft - , widersprechen immer dem Willen Gottes und stellen eine schwere Beleidigung Gottes dar.

· Kein Umstand oder Zweck, nicht einmal eine mögliche Nicht-Zurechenbarkeit oder Schuldminderung, können solche sexuelle Beziehungen zu einer positiven sittlichen Wirklichkeit und Gott wohlgefällig machen. Dasselbe gilt auch für die anderen negativen Vorschriften der Zehn Gebote Gottes. Denn “es gibt Handlungen, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, immer schwerwiegend unerlaubt sind wegen ihres objektiven Inhaltes” (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia, 17).

· Die Kirche besitzt nicht das unfehlbare Charisma, über den inneren Stand der Gnade eines Gläubigen zu richten (vgl. Konzil von Trient, sess. 24, cap. 1). Die Nichtzulassung zur Heiligen Kommunion von sogenannten “wiederverheirateten Geschiedenen” bedeutet kein Urteil über die Tatsache, ob sie sich vor Gott im Stand der Gnade befinden, sondern ein Urteil über den sichtbaren, öffentlichen und objektiven Charakter ihrer Situation. Aufgrund der sichtbaren Natur der Sakramente und der Kirche, hängt der Empfang der Sakramente notwendigerweise von der entsprechenden sichtbaren und objektiven Situation der Gläubigen ab.

· Es ist sittlich nicht erlaubt, sexuelle Beziehungen mit einer Person zu unterhalten, welche nicht der eigene Ehegatte ist, um angeblich eine andere Sünde zu vermeiden. Das Wort Gottes lehrt uns nämlich, dass es nicht erlaubt ist „Böses zu tun, damit Gutes entsteht“ (Röm. 3, 8).

· Die Zulassung solcher Personen zur heiligen Kommunion kann nur dann gestattet sein, wenn sie mit der Hilfe der Gnade Gottes und durch eine geduldige und individuelle seelsorgliche Begleitung sich ernsthaft vornehmen, künftig auf diese Gewohnheit zu verzichten und kein Ärgernis zu geben. Darin hat sich in der Kirche immer die wahre geistliche Unterscheidung und die authentische seelsorgliche Begleitung ausgedrückt.

· Personen mit gewohnheitsmäßigen nichtehelichen Geschlechtsbeziehungen verletzen durch solch eine Lebensweise ihr unauflösliches bräutliches Eheband ihrem rechtmäßigen Ehegatten gegenüber. Deshalb sind sie nicht fähig, im „Geist und in der Wahrheit“ (vgl. Joh. 4, 23) am eucharistischen Hochzeitsmahl Christi teilzunehmen, in Anbetracht auch der Worte des Kommunionritus: “Selig, die zum Hochzeitsmahl des Lammes geladen sind!” (Offb. 19, 9).

· Die Erfüllung des Willens Gottes, welcher in Seinen Zehn Geboten und in Seinem ausdrücklichen und absoluten Verbot der Ehescheidung geoffenbart ist, stellt das wahre geistige Gut der Menschen hier auf Erden dar und wird sie zur wahren Freude der Liebe im ewigen Leben führen.

Da die Bischöfe in ihrem pastoralen Amt “Förderer des katholischen und apostolischen Glaubens” sind (vgl. Missale Romanum, Canon Romanus), sind wir uns dieser schweren Verantwortung bewusst und ebenso unserer Pflicht unseren Gläubigen gegenüber, die von uns ein öffentliches und unzweideutiges Bekenntnis zu der unveränderlichen Wahrheit und Disziplin der Kirche bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe erwarten. Aus diesem Grund ist es uns nicht erlaubt zu schweigen.

Im Geist des heiligen Johannes des Täufers, des heiligen John Fisher, des heiligen Thomas Morus, der Seligen Laura Vicuña und zahlreicher bekannter und unbekannter Bekenner und Märtyrer der Unauflöslichkeit der Ehe bekräftigen wir:

Es ist nicht erlaubt (non licet), eine dauerhafte nichteheliche sexuelle Beziehung mittels der sakramentalen Disziplin der Zulassung zur heiligen Kommunion von sogenannten “wiederverheiratet Geschiedenen” weder direkt noch indirekt zu rechtfertigen, gutzuheißen oder zu legitimieren, weil es sich in diesem Fall um eine der gesamten Überlieferung des katholischen und apostolischen Glaubens wesensfremden Disziplin handelt.

Während wir dieses öffentliche Bekenntnis vor unserem Gewissen und vor Gott, der uns richten wird, ablegen, sind wir aufrichtig davon überzeugt, dadurch einen Dienst der Liebe in der Wahrheit für die Kirche unserer Tage und für den Papst getan zu haben, den Nachfolger des heiligen Petrus, und Stellvertreter Christi auf Erden.

31. Dezember 2017, Fest der Heiligen Familie, im Jahr der Hundertjahrfeier der Erscheinungen der Gottesmutter in Fatima.

+ Tomash Peta, Erzbischof Metropolit der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
+ Jan Pawel Lenga, Erzbischof-Bischof von Karaganda
+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana

Blick vom Tiber zum Petersdom


Foto: Petersdom (c) kath.net/Jorgelina Jordá


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Lesermeinungen

  7. Jänner 2018 
 

Ich freue mich über diese Klarheit

der Kasachischen Bischöfe
Es ist wohltuend, am Fest der Familie
die Wahrheit des gütigen Gottes zu
hören.Ich danke Ihnen von Herzen.


5
 
 Fides Mariae 4. Jänner 2018 
 

Die Stimme der Vernunft

Daß ist wahrer Katholizismus. Ist schon eine Weile her, daso ich diese unwiderstehliche Logik gehört habe.


9
 
 bücherwurm 4. Jänner 2018 

@Marianus:

danke!


6
 
 Marianus 3. Jänner 2018 

Kathnet sei Dank!!

Allein die Tatsache, dass ihr, liebe Freunde vom kathnet, derartige wichtige Dokumente zutage fördert und veröffentlicht und damit für jedermann zugänglich macht, unterstreicht die Daseinsberechtigung eures Portals, das für glaubensstarke Christen absolut unverzichtbar geworden ist. Gott segne euch und eurer Werk!!


13
 
 Smaragdos 3. Jänner 2018 
 

Ex oriente lux

Danke an die verehrten Hirten aus Kasachstan - "Ex oriente lux" (Aus dem Osten kommt das Licht) möchte man da sagen!

Statt den Brief der argentinischen Bischöfe zum "Authentischen Lehramt" zu erheben, sollte Papst Franziskus lieber diesen Brief der kasachischen Bischöfe zum authentischen Lehramt erheben!


10
 
 phillip 3. Jänner 2018 
 

"falls er nicht die Spaltung der katholischen Kirche riskieren will"

Angesichts der Geschehnisse der letzten vier Jahren ist Ihr Satz, Herbstlicht, wohl nur als naiv zu bezeichnet; dieser Papst will nicht nur nicht riskieren, er will sie Spalten - schon auch vergessen seine explizite Ankündigung, er wird in die Geschichte als der Papst eingehen, der die Kirche gespaltet haben wird?


12
 
 Herbstlicht 2. Jänner 2018 
 

Angesichts der Folgen, die offizielle Kritiker zu befürchten haben, zeugt es schon von Mut, dass sich die drei hohen Würdenträger deutlich, klar und unmissverständlich zu Wort gemeldet haben.

Papst Franziskus kann sich auf Dauer nicht den Argumenten ernstzunehmender Kritiker verschließen, falls er nicht die Spaltung der katholischen Kirche riskieren will.
Die drei Bischöfe aus Kasachstan jedenfalls haben ein deutliches Zeichen gesetzt.
Schon allein für diesen Mut haben sie Dank und Anerkennung verdient.


20
 
 Zeitzeuge 2. Jänner 2018 
 

Geschlechtliche Beziehungen sind nur innerhalb einer rechtmäßigen Ehe legitim!

Diesen Grundsatz haben die mutigen o.a. Bischöfe erneut verteidigt!

Hiervon kann es niemals eine Dispens geben, dieser Personenkreis kann bei
mangelnder Reue etc. weder gültig das
Bußsakrament empfangen, geschweige denn
zum Kommunionempfang zugelassen werden.

Allein schon wegen der unbedingten Vermeidung von Sakrilegien kann und darf
es niemals eine Ausnahme geben, ausser, wenn vor GOTT in der Beichte der ernsthafte Vorsatz getroffen u. eingehalten wird, wie Bruder u. Schwester zusammen zu leben!


18
 
 Elija-Paul 2. Jänner 2018 
 

Klar wie Kristall!

"Und er zeigte mir einen Strom, das Wasser des Lebens, klar wie Kristall; er geht vom Thron Gottes und des Lammes aus."

Die Worte der Bischöfe sind ein echtes Weihnachtsgeschenk! Wegen der Klarheit einer solchen Lehre fand ich vor Jahrzehnten den Weg in die katholische
Kirche! Heute fließt dieser klare Strom der Wahrheit immer spärlicher. Laut und vernehmlich wird die Wahrheit immer weniger ausgesprochen! Welch wirre Zeiten!
Dank lieber Weihbischof Schneider und seine Mitstreiter! Tausend Dank! Wir stehen hinter Euch!
Keiner der amtierende deutschen Bischöfe hat sich von dem Weg von AL distanziert. Wir dürfen nicht in ein Wunschdenken verfallen! Klare Stimmen sind in deutschen Sprachraum in Bezug auf das Episkopat: Kardinal Brandmüller, der verstorbene Kardinal Meisner, Weihbischof Laun, Kardinal Cordes hat sich vorsichtig kritisch geäußert, wer noch? Lichtenstein? Kardinal Müller hingegen stützt derzeit mit seinen Wortmeldungen eher den Irrtum!
Klares Wasser ist etwas anderes!


20
 
 Cölestin 2. Jänner 2018 

Sorry, falschen Artikel erwischt :(


1
 
 Cölestin 2. Jänner 2018 

Das Löschen meines letzten Posts ist aber nun wirklich schwach....

Die Wahrheit wird euch freimachen.


1
 
 Rolando 2. Jänner 2018 
 

jabberwocky

So ist es, NUR wenn, "Nur wenn vor dem Kirchengericht „mit höchster moralischer Gewissheit“ feststehe, dass die erste Ehe von Betroffenen ungültig war, könne die Kommunion erlaubt werden." Und um Mißverständnisse zu vermeiden sollte dies in der Pfarrei klargestellt werden. Ich sehe in AL kein Problem, die sollte klar ausgelegt werden, auch Kard. Müller sieht keinen Bruch der Lehre.


4
 
 jabberwocky 2. Jänner 2018 

@proelio1: Keine weiteren Fragen, aber dafür eine Antwort

Im Übrigen kann vom Träumen keine Rede sein. In dem von Ihnen angesprochenen Zeitungsartikel steht, ich darf zitieren:

"Nur wenn vor dem Kirchengericht „mit höchster moralischer Gewissheit“ feststehe, dass die erste Ehe von Betroffenen ungültig war, könne die Kommunion erlaubt werden."

Der Text der Handreichung findet sich im Übrigen hier:

http://www.bistum-regensburg.de/typo3conf/ext/mediathek_main/uploads/3/170313_HandreichungSeelsorgewiederverhGeschiedene.pdf


8
 
 Hadrianus Antonius 2. Jänner 2018 
 

Merci, mes Eminences!

Klar und deutlich: die katholische Lehre auf den Punkt gebracht.
Und geschichtlich eingebettet, das Beispiel der großen Märtyrer vor Augen und sich der Abneigung von P. Franziskus gegen alle hartherzige Steinewerfer und (Anti)pelagianisten und Schriftlesr und anständige Menschen usw. vor Augen.
Praemia pro validis
lrf


15
 
 Sol 2. Jänner 2018 
 

Werden in Amoris laetitia und den Ausführungsbestimmungen der Bischöfe eigentlich auch Aussagen zu den Personen getroffen, die mit den "Wiederverheirateten Geschiedenen" wie Eheleute zusammen leben? (Mir ist hierzu nichts bekannt) Da dieser Personenkreis mit dem der Ehebruch begangen wird vom Kommunionempfang ausgeschlossen ist, ist es geradezu paradox, dass es für die "Wiederverheirateten Geschiedenen" in "Grenzfällen" Ausnahmen geben soll.


5
 
 proelio1 2. Jänner 2018 
 

@jabberwocky Wovon träumen Sie?

"Die MZ fragte nach: Wo stehen Kirchenvertreter, Theologen und die Basis im Bistum Regensburg?
Dessen Oberhirte, Bischof Dr. Rudolf Voderholzer, steht offenbar an der Seite des Papstes. Zumindest hat er das schon im März mit einer Handreichung an die Seelsorger des Bistums signalisiert. „In Grenzfällen“ soll demnach wiederverheirateten Geschiedenen in seiner Diözese der Zugang zur Kommunion ermöglicht werden, wird Voderholzer von Radio Vatikan zitiert." (Mittelbayrische:
Das Bistum stützt Papst Franziskus)
Noch Fragen Euer Ehren?


9
 
 Rolando 2. Jänner 2018 
 

Ein weiteres Problem

Bei konfessionsgemischten Ehen wird oft der protestantische Rat eingeholt, im irrtümlichen Verständnis, ist sowieso alles gleich, ist es eben nicht, der protestantische Pastor ist nicht in der Lage, Katholiken eine Rat bezgl. gemeinsames Abendmahl, Hl. Eucharistie zu erteilen.


18
 
 girsberg74 2. Jänner 2018 
 

Dankbar für die Hirten von Astana und Karaganda!

Klarheit und Mut
kommen von solchen, die im Feuer geprüft worden sind,
nicht von Etablierten aus Rom oder München oder sonstwoher.


27
 
 Chris2 2. Jänner 2018 
 

Sündenbewusstsein

@Rolando Weil wir ja alle so perfekt sind ("ich habe ja keinen umgebracht"), stiefeln wir ja alle immer zur Kommunion. Früher gab es viele Gründe, akut oder auf Dauer nicht zu kommunizieren, da fiel man auch nicht so auf. Grundsätzlich: Die Progressiven wären erst dann glaubwürdig, wenn sie die Schuldfrage ins Zentrum stellen und Sanktionen bei schwerwiegenden Ehebruch fordern würden. Tun sie aber nicht. Was sagt uns das?


11
 
 Rolando 2. Jänner 2018 
 

Das Problem ist das mangelnde Sündenbewusstsein

Die größte Sünde unserer Zeit ist der Verlust des Sündenbewusstseins, (Hl. Papst JP II). Wer in einer sündigen Situation lebt und kein Sündenbewusstsein hat, kommt mit der Lehre der Kirche meist nicht zurecht, für den, der in sündiger Situation lebt, der aber durch Bekehrung Sündenerkenntnis und Sündenbewusstsein hat, ergibt sich durch die Gnade immer ein Weg. Der Papst meint solche Situationen, mit Sicherheit nichtige Ehen, wo nach Bekehrung Sehnsucht nach der Hl. Kommunion besteht, wo auch gebeichtet und bereut wird, doch die Beweisführung im Ehenichtigkeitsprozess nicht MEHR gegeben ist, es erfordert gute geistige Begleitung, am besten ein öffentliches Bekenntnis, um nicht ein falsches „Vorbild“ zu sein.


12
 
 jabberwocky 2. Jänner 2018 

@proelio1

In Regensburg: Bischof Rudolf Voderholzer


20
 
 Mysterium Ineffabile 2. Jänner 2018 

Meine Güte...

endlich hört man mal etwas Katholisches. "Katholisch" ist nämlich leicht. Was für ein Text, Wenn doch nur alle Bischöfe und auch der Bischof von Rom so redeten...


29
 
 proelio1 2. Jänner 2018 
 

So geht Wahrheit

Wo gibt es in Deutschland einen Bischof, der so unverkürzt die katholische Lehre verkündet?
Ich sehe keinen einzigen...


27
 
 lesa 2. Jänner 2018 

Mut

Welch ein Text! "Ohne Offenbarung verwildert das Volk. Wohl ihm, wenn es die Lehre bewahrt"(Spr) Barmherzigkeit kommt zum Tragen in der hörenden Bezugnahme auf den Herrn, der die Sakramente eingesetzt hat. "Die Kirche besitzt nicht das unfehlbare Charisma, über den inneren Stand der Gnade eines Gläubigen zu richten (vgl. Konzil von Trient, sess. 24, cap. 1). Die Nichtzulassung zur Heiligen Kommunion von sogenannten “wiederverheirateten Geschiedenen” bedeutet kein Urteil über die Tatsache, ob sie sich vor Gott im Stand der Gnade befinden, sondern ein Urteil über den sichtbaren, öffentlichen und objektiven Charakter ihrer Situation. Aufgrund der sichtbaren Natur der Sakramente und der Kirche, hängt der Empfang der Sakramente notwendigerweise von der entsprechenden sichtbaren und objektiven Situation der Gläubigen ab."
"Die Erfüllung des Willens Gottes (Zehn Gebote)stellt das wahre geistige Gut der Menschen hier auf Erden dar und führt zur wahren Freude der Liebe in der Ewigkeit."


21
 
 Fatima 1713 2. Jänner 2018 
 

In der Welt

würde keinem einfallen, so mit einem Gesetz umzugehen, wie es jetzt in der Kirche teilweise geschieht. Bsp.: Auf der Autobahn gilt Tempo 130. Bestimmten Personen ist es aber unter bestimmten Umständen, nachdem man ein ernsthaftes Gespräch mit ihnen geführt hat, erlaubt, mit 170 zu fahren. Wenn sich dann bei anderen Unmut regt, sagt der Gesetzgeber:"Was regt ihr euch auf, wir haben das Gesetz ja nicht geändert!"


31
 
 lakota 2. Jänner 2018 
 

Gott segne diese Bischöfe

für ihre klare Aussage und Stellungnahme!
"die konkrete pastorale Begleitung der Kirche muss stets mit ihrer Lehre verbunden sein und darf niemals von ihr getrennt werden” (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33". Möge der Hl. Johannes Paul II. unserer Kirche beistehen damit sie weiter die reine Lehre vertritt!


35
 
 Ginsterbusch 2. Jänner 2018 

Klar und eindeutig! So geht katholische Lehre

Vergelt‘s Gott.
Vielleicht sollte jemand der höchsten kirchlichen Instanz eine Kopie zukommen lassen.


36
 

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  9. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien
  10. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  11. Papst wieder mit dem Titel "Patriarch des Westens"
  12. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  13. Der "leise Mord" an den kleinen Kindern soll in Deutschland zu 100 % vertuscht werden!
  14. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  15. Schottische Katholiken sind schockiert: Ernannter Bischof stirbt plötzlich vor seiner Bischofsweihe

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