Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  4. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  5. These: Die Wahrheit steht über der nachdrücklichen Forderung nach Einheit
  6. So fühlt sich Nachhausekommen an
  7. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  8. Der Weihnachtsglaube - Sand oder Fels
  9. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  10. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  11. Wann enden die perspektivlosen Strukturdebatten?
  12. Papst Leo XIV. bestärkt Bischof Voderholzer auf dem Weg der Neuevangelisierung
  13. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  14. Griechisch-orthodoxe Bischöfe üben scharfe Kritik an EU-Plänen zu Abtreibungsfonds
  15. Gegen Agenden und Aktivismus: das Kardinalskollegium hält inne

Justizklage gegen belgischen Priester wegen Beichtgeheimnis

15. November 2017 in Aktuelles, 20 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Mann telefonierte vor seinem Selbstmord noch mit einem Priester. Nun steht der Priester vor Gericht: Hätte er das Berufsgeheimnis brechen sollen?


Brügge (kath.net) Ein schon länger unter Depressionen leidender Belgier nahm sich 2015 das Leben. Vorher hatte er noch mit einem Priester telefoniert und mit ihm Textnachrichten ausgetauscht. Dies entdeckte die Witwe nach dem Tod ihres Mannes und reichte Klage gegen den Priester aus Brügge ein. Das berichten der „Bayrische Rundfunk“ und weitere Medien anhand der flämischen Zeitung „Het Nieuwsblad“. Heute muss sich der Priester vor einem Untersuchungsgericht dazu verantworten.

Die Witwe wirft dem Priester Untätigkeit vor, er habe von den Selbstmordplänen gewusst und sogar die Adresse des Mannes gekannt, trotzdem habe er nicht einmal den Rettungsdienst informiert. Der Priester wiederum beruft sich auf das Berufsgeheimnis. Er sagt, dass er alles getan habe, den Mann zu überzeugen, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.


Das Thema könnte weitreichende Folgen haben, erläutert Rik Torfs, Professor für Kirchenrecht an der Katholischen Universität in Löwen. „Das Beichtgeheimnis ist absolut“, sagt er nach Angaben des „Grenzechos“ auf Radio 1. „Ein Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, wird im kirchlichen Recht mit einer der härtesten Strafen belegt: der Exkommunikation. Das bedeutet, dass er sein Amt nicht weiter ausüben und auch kein Sakrament mehr empfangen darf.“ Außerdem sei der Mann offenbar entschlossen gewesen, er hätte sich dem Priester nicht anvertraut, wenn dieser nicht dem Beichtgeheimnis unterliegen würde. So habe der Priester immerhin noch sein Bestes tun können, um den Mann von seinen Plänen abzubringen. Es mache keinen Unterschied, dass das Beichtgespräch telefonisch statt direkt geführt worden sei, so Torfs, dies gehe in besonderen Fällen durchaus.

Torf macht darauf aufmerksam, dass wenn der Priester vor dem Gericht als schuldig erklärt werden würde, könnte dies künftig weitreichende Folgen haben. In einem solchen Fall würde ein Priester dann auf jeden Fall bestraft werden, er könne nur noch wählen, ob er von der Justiz oder von der Kirche bestraft werden wolle.

Nach belgischem Recht könnte der Priester mit Haft bis zu einem Jahr bestraft werden.

Symbolbild: Justiz



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Frankreich: Comeback der Beichte?
  2. Jesus Christus hat das Sakrament der Versöhnung eingesetzt, über das uns alle Sünden vergeben werden
  3. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  4. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  5. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  6. So ist Beichte!
  7. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  8. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  9. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  10. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. "Beten wir gemeinsam für die kommende Welle!"
  4. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  5. Australischer Forscher Andrew Lowenthal analysiert Zensur in Deutschland
  6. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  7. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  8. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  9. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  10. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  11. MEHR hippe Missionare in Augsburg
  12. Papst Leo XIV: Meinungsfreiheit auch im Westen beschränkt
  13. Gott schütze Venezuela!
  14. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  15. So fühlt sich Nachhausekommen an

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz