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Justizklage gegen belgischen Priester wegen Beichtgeheimnis

15. November 2017 in Aktuelles, 20 Lesermeinungen
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Ein Mann telefonierte vor seinem Selbstmord noch mit einem Priester. Nun steht der Priester vor Gericht: Hätte er das Berufsgeheimnis brechen sollen?


Brügge (kath.net) Ein schon länger unter Depressionen leidender Belgier nahm sich 2015 das Leben. Vorher hatte er noch mit einem Priester telefoniert und mit ihm Textnachrichten ausgetauscht. Dies entdeckte die Witwe nach dem Tod ihres Mannes und reichte Klage gegen den Priester aus Brügge ein. Das berichten der „Bayrische Rundfunk“ und weitere Medien anhand der flämischen Zeitung „Het Nieuwsblad“. Heute muss sich der Priester vor einem Untersuchungsgericht dazu verantworten.

Die Witwe wirft dem Priester Untätigkeit vor, er habe von den Selbstmordplänen gewusst und sogar die Adresse des Mannes gekannt, trotzdem habe er nicht einmal den Rettungsdienst informiert. Der Priester wiederum beruft sich auf das Berufsgeheimnis. Er sagt, dass er alles getan habe, den Mann zu überzeugen, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.


Das Thema könnte weitreichende Folgen haben, erläutert Rik Torfs, Professor für Kirchenrecht an der Katholischen Universität in Löwen. „Das Beichtgeheimnis ist absolut“, sagt er nach Angaben des „Grenzechos“ auf Radio 1. „Ein Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, wird im kirchlichen Recht mit einer der härtesten Strafen belegt: der Exkommunikation. Das bedeutet, dass er sein Amt nicht weiter ausüben und auch kein Sakrament mehr empfangen darf.“ Außerdem sei der Mann offenbar entschlossen gewesen, er hätte sich dem Priester nicht anvertraut, wenn dieser nicht dem Beichtgeheimnis unterliegen würde. So habe der Priester immerhin noch sein Bestes tun können, um den Mann von seinen Plänen abzubringen. Es mache keinen Unterschied, dass das Beichtgespräch telefonisch statt direkt geführt worden sei, so Torfs, dies gehe in besonderen Fällen durchaus.

Torf macht darauf aufmerksam, dass wenn der Priester vor dem Gericht als schuldig erklärt werden würde, könnte dies künftig weitreichende Folgen haben. In einem solchen Fall würde ein Priester dann auf jeden Fall bestraft werden, er könne nur noch wählen, ob er von der Justiz oder von der Kirche bestraft werden wolle.

Nach belgischem Recht könnte der Priester mit Haft bis zu einem Jahr bestraft werden.

Symbolbild: Justiz



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Lesermeinungen

 mirjamvonabelin 20. November 2017 
 

@Fides Mariae, @Markus, @Carlotta

genauso ist es.

Einem Priester vertraut man sich an weil er absolut verschwiegen ist.
Beichte oder nicht.
Nur weil unsere Gesellschaft pervers ist, dürfen wir nicht die Verschwiegenheit der Priester preisgeben.


0
 
 mirjamvonabelin 20. November 2017 
 

Das bedenken die Leute nicht,

"...er hätte sich dem Priester nicht anvertraut, wenn dieser nicht dem Beichtgeheimnis unterliegen würde..."
Einem Priester tut man sich doch deswegen anvertrauen, weil es ein ABSOLUTES Beichtgeheimnis gibt. Sonst hätte sich der Mann seiner Frau anvertraut.

Und das macht die Priester vertrauenswürdig, sie geben das Beichtgeheimnis nicht preis.
Darum vertrauen sich Menschen ihnen an, ob das in allen Fällen helfen kann, liegt in Gottes Hand.


0
 
  16. November 2017 
 

Vollkommen widersprüchliche Gesellschaft

Hier in Belgien wird ein Priester angeklagt, weil er einen Selbstmord nicht verhindert haben soll, dort in Belgien wird der assistierte Selbstmord aus fadenscheinigen Gründen zum Menschenrecht gemacht. Diese GesellSchaft ist doch geistig verwirrt.


2
 
 SCHLEGL 16. November 2017 
 

@Stefan Fleischer

Nein,Sie haben das missverstanden! Der Priester darf von sich aus NIEMALS auf ein bei Gespräch in der Vergangenheit zurückgreifen.Nur wenn der Pönitent das von sich selbst ausgestattet, kann über das Thema weitergeredet werden.
Das Beichtgeheimnis bezieht sich aber NIEMALS auf geplante künftige Handlungen, die unmoralisch sind.
Sie selbst sollten aber doch nicht für alles und jedes in der Praxis der Seelsorge KIRCHLICHE WEISUNGEN erwarten! Ebenso wie in der Medizin und der Pädagogik, darf der Seelsorger den GESUNDEN HAUSVERSTAND (denn er hoffentlich hat!) einsetzen und verwenden.
Das Beichtgeheimnis für BEGANGENE SÜNDEN gilt ABSOLUT!
Wenn ein Priester dagegen verstößt, zieht er sich eine dem Papst vorbehalten Exkommunikation zu.Msgr.Franz Schlegl


2
 
 Stefan Fleischer 16. November 2017 

@ SCHLEGL

o.K. Wenn das die Lehre der Kirche ist, dann muss ich das akzeptieren. Dann hätte also - einmal ganz hypothetisch - ein Priester, der solche Absichten in einer Beichte erfährt, die Möglichkeit (oder gar die Pflicht?) den Betreffenden wenn möglich in einem privaten Gespräch nochmals darauf anzusprechen und dann auch gegen seinen Willen entsprechende Schritte einzuleiten. Ganz sympathisch ist mir das nicht.


1
 
 Stefan Fleischer 16. November 2017 

Wir diskutieren hier wieder

ohne alle relevanten Fakten zu kennen. Doch gerade in diesem Fall könnte es doch sein, dass, wenn sich dieser Priester verteidigen wollte, er Dinge preisgeben müsste, von denen er in seinem Gewissen überzeugt ist, dass sie unter das Beichtgeheimnis fallen.


2
 
 @Markus 15. November 2017 

Schizophren

Moment mal das ist ja völlig schizophren. In einem Land wo man sogar Kinder in den "Freitod" begleitet spricht man jemanden schuldig, der nicht verhindert hat dass ein Mensch die selbstbestimmte Beendigung seines Lebens ausführt??
Dann muss man aber schleunigst auch alle Ärzte schuldig sprechen, die Patienten in den "Freitod" "begleiten".


5
 
 SCHLEGL 15. November 2017 
 

@Richelius

Aber am Telefon gibt es keine Beichte! Die Beichte verlangt die persönliche Anwesenheit des Beichtenden und des Priesters.Abgesehen davon können Telefone ABGEHÖRT werden, so dass Beichtgeheimnis nicht gesichert ist! Die Lateiner haben offensichtlich vergessen, dass die Handauflegung plus Absolutionsgebet für die Gültigkeit absolut notwendig ist.Msgr. Franz Schlegl


9
 
 Richelius 15. November 2017 
 

@ SCHLEGL

Das scheint unterschiedlich beantwortet zu werden. Mir wurde im Theologiestudium von den Kanonisten beigebracht, daß alles, was im Rahmen einer Beichte gesagt wurde, auch unter das Beichtgeheimnis fällt.
Grundsätztlich muß man in so einem Fall aber den Einzelfall beurteilen. In vielen solcher Fälle löst die Verständigung der Rettung und besonders der Polizei erst recht Probleme aus. Manche bringen sich beim Erscheinen der Polizei aus purer Angst vor den Konsequenzen um.
Ich gehe davon aus, daß der Priester sein Möglichstes getan hat.


6
 
 SCHLEGL 15. November 2017 
 

Beichtgeheimnis?

Also ich bin sicher, dass eine Beichte per Telefon unmöglich ist!
Denn das äußere Zeichen der Absolution ist eindeutig eine HANDAUFLEGUNG, beim Beichtgitter erinnert nur mehr die erhobene Hand des lateinischen Priesters an diesen Ritus. In den katholischen Ostkirchen erfolgt jedoch die Absolution durch Auflegung des Epitrachilions = Stola und darauf der Hand des Priesters, sowie dem Absolutionsgebet. Noch dazu gilt das Beichtgeheimnis NICHT für Taten, die in der Zukunft geschehen werden. Also wenn jemand im Beichtstuhl sagt: "Ich werde morgen meinen Nachbarn umbringen", kann der Priester sofort die Polizei verständigen! Meiner Ansicht nach hätte der Priester sofort zu dem Kranken hinfahren müssen, beziehungsweise die Polizei/Ambulanz verständigen sollen. Man könnte das als "unterlassene Hilfeleistung" qualifizieren.Msgr. Franz Schlegl


8
 
  15. November 2017 
 

Beichtgeheimnis

Die priesterliche Schweigepflicht gilt meiner Meinung nach nicht nur für die sakramentale Beichte, sondern auch für alles, was einem Priester in einem seelsorglichen Gespräch anvertraut wird. Das gilt natürlich auch für die digitale Kommunikation.


5
 
 Carlotta 15. November 2017 
 

da klagen die "Richtigen"...

wie paßt das mit der in Belgien gebräuchlichen Euthanasie -auch gegen den Willen der Betroffenen und ohne Informierung der Angehörigen zusammnen?
Fühlt sich der Staat um ein Opfer betrogen, das er gern selbst vom Leben zum Tode befördert hätte?


11
 
 Herbstlicht 15. November 2017 
 

Auch wenn der Priester den Eindruck hatte, er müsse über den Inhalt des Gespräches schweigen, so hätte er doch die Polizei rufen und ihr einen Tip geben können.
Und wenn der Anrufer die feste Absicht gehabt hatte, sich umzubringen, er aber trotzdem oder gerade deswegen einen Priester anrief, so ist nicht ganz auszuschließen, dass ihn im tiefsten Innern die uneingestandene Hoffnung erfüllte, dieser könne ihm vielleicht helfen, es doch nicht zu tun.
Der Priester kannte die Adresse, hätte er evtl. nicht auch hinfahren können und das persönliche Gespräch suchen?
Auf keinen Fall möchte ich den Priester verurteilen, er sah sich mit einer komplizierten Situation konfrontiert.


3
 
 landpfarrer 15. November 2017 
 

In der kanonistischen Literatur findet man: Es gibt keine letztverbindliche Entscheidung des Vatikans, ob eine Beichte am Telefon möglich ist, wohl aber eine Note der Glaubenskongregation von 1989 nach der eine solche Beichte im Notfall möglich sein könnte.


5
 
 ThomasR 15. November 2017 
 

Beichte per Telefon bzw. per SMS oder per Email

geht nicht.

Und wenn keine Beichte, dann auch kein Beichtgeheimnis.

Man kan nur vermuten, dass es sich hier entweder um eine Ausrede eines unverantwortlichen Seelesorgers oder um einen Fehler in der Priesterausbildung handelt.
Eigentlich jeder Priester musste von der Ausbildung wissen, dass eine Beichte per Telefon bzw. per SMS nicht möglich ist und dass es sich auch in diesem konkreten Fall, falls korrekt geschildert, keinesfalls um Beichte handelte.


7
 
  15. November 2017 
 

War das eine wirkliche Beichte? Am Telefon?

Ich denke eher an ein seelsorgliches Gespräch,der Priester hätte dann ohne Lossprechung Hilfe holen können.


6
 
 christine.mm 15. November 2017 
 

Sakramentale Beichte

Sie hat unter vier Augen zu geschehen.
Ich kann natürlich bis hin zu Pressemitteilungen etwas "beichten", das ist dann so wie der Vergleich von Produkten mit den 10 Geboten Gottes samt Steintafeln in einer Werbung, oder der Titel: "Raucherbibel" oder "Fischerbibel" oder "Malerbibel".
Für mich kann sich der Priester nicht auf das Beichtgeheimnis berufen. Wenn er die Bezeichnung Berufsgeheimnis wählt, könnte auch ein Arzt oder ein Rechtsanwalt sich darauf berufen. Schweigen dürften sie aber nicht. Sie dürften ja auch nicht schweigen wenn ein Mord oder ein Massaker telefonisch, ja sogar unter vier Augen "gebeichtet" würde.


5
 
 Chris2 15. November 2017 
 

Telephonische Beichte?

@mr.brodt Das ist der Knackpunkt: Kann das Beichtgeheimnis auch bei Telephongesprächen gelten? Grundsätzlich würde eine Zerstörung des Beichtgeheimnisses nur kurzfristig einige Erfolge bringen. Langfristig würden sich viel weniger Menschen einem Priester (analog auch: Arzt) anvertrauen. Besonders jene nicht, die Hilfe besonders nötig hätten, etwa Pädophile (und solche, die es nicht werden wollen) und andere Personen, die eine Gefahr für andere sind oder werden können. Die kochen dann in ihrer Suppe, bis der Topf explodiert...


7
 
 mr.brodt 15. November 2017 
 

Berufsgeheimnis

Natürlich ist der Priester an das Beichtgeheimnis gebunden. Da dies aber offenbar keine sakramentale Beichte war,sondern ein Telefonat, gilt hier bestenfalls die Verschwiegenheit in der Seelsorge. Trotzdem ist dieses Wissen sensibel zu behandeln. Wenn ich recht informiert bin, ist das in Deutschland unterlassene Hilfeleistung, wenn ich von Suizidplänen weiß und nichts unternehme. Ein Anruf bei der Polizei hätte viel Ärger gespart und wäre meiner Meinug nach mit den guten Regeln der Seelsorge vertretbar- sogar notwendig.


7
 
  15. November 2017 
 

Stark sein

Da heißt es für den Priester stark sein. Das Beichtgeheimnis ist ein hohes Gut. Und so lange wir noch Priester haben muss es auch gegen das weltliche Bestand haben. Wie das später einmal mit Laien aussieht bleibt abzuwarten.


8
 

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