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Wenn der Rosenkranz reißt

16. November 2017 in Spirituelles, 7 Lesermeinungen
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Was tun mit gesegneten Gegenständen, die kaputt sind?


Vatikanstadt (kath.net/CNA Deutsch) Wer zum Beispiel den Rosenkranz betet oder ein Skapulier trägt, der kennt das Problem: Religiöse Gegenstände, die durch einen Priester geweiht worden sind, können mit der Zeit und aufgrund der Nutzung kaputt gehen. Trotzdem sollte jeder Katholik ehrfürchtig mit ihnen umgehen und sie auf eine angemessene Weise entsorgen.


Was also konkret mit Bildern, Rosenkränzen, Kreuzen, Palmzweigen und anderen gesegneten Gegenständen tun, wenn diese kaputt gehen?

Nach Angaben des Codex des kanonischen Kirchenrechtes (CIC) unter Nr. 1171 müssen diese Dinge "ehrfürchtig" behandelt werden; sie "dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigentum von Privatpersonen sind."

Wenn die Objekte nicht repariert werden können, verweist die Tradition darauf, dass sie verbrannt oder vergraben werden sollen. Bei einem Gegenstand, den man verbrannt hat, wird anschließend die Asche vergraben.

Die Tradition, geweihte Dinge an die Erde zurückzugeben, entstammt dem Gedanken, dass ein im Namen Gottes gesegneter Gegenstand zu Gott zurückkehren soll, so wie auch ein Mensch begraben wird.

Im Jahr 1874 gaben die Ritenkongregation und das Heilige Offizium formelle Bestimmungen zur angemessenen Entsorgung geweihter Gegenstände heraus.

Jegliches Leinen, Gewand oder Altartuch muss verbrannt und die Asche vergraben werden. Das überschüssige oder verunreinigte Weihwasser soll direkt auf den Boden geschüttet werden. Die Palmzweige müssen verbrannt werden, ihre Asche wird am Aschermittwoch verwendet. Gleicherweise sollen ein Rosenkranz oder eine Statue vergraben werden.


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