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Missbrauch: Stift Klosterneuburg weist Vertuschungsvorwurf zurück

20. September 2017 in Österreich, 3 Lesermeinungen
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Verantwortliche hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe innerhalb von sechs Tagen reagiert und den beschuldigten Chorherren suspendiert - Auf Wunsch der Mutter keine Anzeige erstattet


Wien (kath.net/KAP) Das Stift Klosterneuburg hat am Dienstag den medial aufgekommenen Vorwurf der Vertuschung eines Missbrauchsvorfalles aus dem Jahr 1993 zurückgewiesen. Die damals Verantwortlichen hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort gehandelt und sich nichts zuschulden kommen lassen, so die Grundaussage der Stellungnahme des Stifts. "Jeglicher Missbrauch, und erst recht der von Kindern oder Jugendlichen, ist nicht zu entschuldigen und gehört geahndet", so der heutige Propst des Stiftes, Generalabt Bernhard Backovsky, wörtlich.

Das Nachrichtenmagazin "profil" hatte in seiner Montag erschienenen Ausgabe darüber berichtet, dass sich ein Augustiner-Chorherr des Stifts 1991 an einem minderjährigen Ministranten vergangen hatte. Laut dem Stift fand dieser Vorfall allerdings nicht 1991 sondern 1993 statt, wie eigene Recherchen ergeben hätten.

Als der Missbrauch am 2. Oktober 1993 im Stift bekannt wurde, habe man innerhalb von sechs Tagen reagiert und den beschuldigten Chorherren W. Veix bereits am 8. Oktober suspendiert, heißt es in der publizierten Stellungnahme. Unmittelbar danach sei er aufgefordert worden, aus dem Orden auszutreten. Dies bedeutet, in Rom um Dispens seiner im Orden abgelegten Gelübde anzusuchen. Andernfalls wäre ein kirchenrechtliches Entlassungsverfahren eingeleitet worden, das allerdings eine längere Vorgehensweise bedeutet hätte.


Bis zu seinem Austritt, der per Weisung aus Rom erfolgen muss, sei das Stift jedoch kirchenrechtlich für seinen Unterhalt verpflichtet. Deshalb habe man den Chorherrn aus dem Stift "entfernt" und in einer Wohnung in Wien untergebracht. Diese Verantwortung des Stifts für den Chorherren habe mit dessen Austritt 1994 geendet.

Das Stift Klosterneuburg teilte weiters mit, dass man sich vor dem Eintritt von Herrn Veix über diesen im Priesterseminar in Trier erkundigt hatte, wo er zuvor gewesen war. Von Trier habe man aber keine negative Auskunft erhalten, die eine Aufnahme in das Noviziat des Stiftes in Frage gestellt hätte. Während seiner Zugehörigkeit zum Stift habe es bis zum Bekanntwerden des Missbrauchs auch keine Vorfälle gegeben, die eine Beendigung seiner Zugehörigkeit erfordert hätte.

Zum Vorwurf der nicht erfolgten Anzeige des Missbrauchs hielt das Stift wörtlich fest: "Es wurde zwar Rom von dem Vorfall informiert, aber keine zivilrechtliche Anzeige erstattet, da die Mutter des Kindes dies nicht wollte, um ihr Kind nicht weiter zu belasten und den Missbrauch nicht öffentlich bekannt werden zu lassen." Es sollte jedoch unbedingt sichergestellt werden, dass Herr Veix aus dem Stift entfernt wird, was auch innerhalb von sechs Tagen "mit aller Konsequenz des Kirchenrechtes" erfolgt sei.

Der Ex-Chorherr wurde schließlich 1996 in der griechisch-katholischen Diözese Oradea (Rumänien) zum Priester geweiht und war in Folge u.a. in Basel und schließlich in der Diözese Würzburg seelsorglich tätig, wo er sich an einem Buben verging und dafür zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde.

Von seiner Priesterweihe durch den Bischof von Oradea habe das Stift nichts gewusst, heißt es in der aktuellen Stellungnahme. Man sei von Seiten der Diözese Oradea auch nicht kontaktiert worden. Es sei zudem festzuhalten, "dass der damalige Novizenmeister und heutige Generalabt Propst Bernhard Backovsky keinerlei Bemühungen unternahm, um eine Priesterweihe des Herrn Veix in irgendeiner Weise zu ermöglichen". Hätte sich die Diözese Oradea im Stift Klosterneuburg erkundigt, "wäre Herr Veix nie zum Priester geweiht worden".

Auch später seien weder von der Diözese Basel noch von der Diözese Würzburg Anfrage im Stift betreffend Veix eingegangen. "Da das Stift von dieser Priesterweihe ebenso wenig wusste wie von seiner Beschäftigung in Basel und Würzburg, hatte das Stift auch keine Möglichkeit, die Diözesen Basel und Würzburg zu warnen", heißt es wörtlich.

Keine Anfragen an Erzdiözese Wien

Michael Prüller, Pressesprecher der Erzdiözese Wien, betonte gegenüber "Kathpress", dass es von Seiten des Stiftes Klosterneuburg niemals eine Anfrage gegeben habe, Herrn Veix zum Priester zu weihen. Auch von anderen Diözesen, sei es Oradea, Basel oder Würzburg, habe es nie Anfragen bezüglich der Person des Ex-Chorherren gegeben, "und wenn, dann hätte die Erzdiözese Wien diese Anfragen an das Stift Klosterneuburg weitergeleitet", so Prüller. Nachsatz: "Und das Stift hätte sicher den Missbrauch zur Sprache gebracht."

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten



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Lesermeinungen

 landpfarrer 21. September 2017 
 

@Schlegl

Lieber Mitbruder !
Ja sehe da trotz Erklärung des Stiftes Klosterneuburg noch manche Fragen offen. Habe den Artikel im "profil" gelesen. Dort wird der Name des Bischofs in Rumänien genannt. Anders als das Stift behauptet, soll man gemäss "profil" durchaus seitens des Stiftes sich bemüht haben, dass er anderswo geweiht wurde bzw. dann nach der Priesterweihe in Rumänien eine Anstellung im deutschen Sprachraum bekommen hat.


1
 
 SCHLEGL 21. September 2017 
 

Erstaunlich

Der betreffende Kleriker gehörte doch dem LATEINISCHEN RITUS an? Wie konnte er in einer griechisch katholischen Diözese Rumäniens zum Priester geweiht werden? Das geht überhaupt nicht! Hier müsste nicht nur Rücksprache mit der frühere Diözese des Betreffenden gehalten werden, sondern es wäre auch Rom (Ostkirchenkongregation) involviert. Der ganze Vorgang, wie es in Rumänien überhaupt zur Weihe kommen konnte, wäre kirchenrechtlich genau zu untersuchen!Msgr. Franz Schlegl


2
 
 mariemarthe 20. September 2017 
 

Hätte, hätte. ....Fahrradkette....

Eine Schande, dass bei solch' zwielichten Kandidaten die Vergangenheit nicht besser überprüft wird. Manche Bischöfe wollen auch nicht genauer hinsehen und weihen so ziemlich alles was ihnen in die Quere kommt - zum Leidwesen der Kirche.


2
 

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