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Ist die moralische Entrüstung des ZdK-Präsidenten glaubwürdig?

24. August 2017 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Die aktive Sterbehilfe, wie sie in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg praktiziert wird, ist und bleibt mit der katholischen Lehre nicht vereinbar. Von Hubert Gindert


Bonn (kath.net/Blog Forum Deutscher Katholiken) Der belgische Orden „Broeders van Liefde“ (Brüder von der Liebe), der in 31 Ländern aktiv ist und 603 Mitglieder zählt, hat Ende April angekündigt „dass er aktive Sterbehilfe bei psychischen Leiden nicht mehr grundsätzlich ausschließe… ‚wir nehmen unerträgliches und aussichtsloses Leiden und die Bitte um aktive Sterbehilfe von Patienten ernst‘… das gelte jedoch nur für Fälle, in denen es ‚keine vernünftige Alternative Behandlung‘ gebe“. Der Orden betreibt in Belgien 15 psychiatrische Zentren.

Nach einem Schreiben aus Rom, das Papst Franziskus gebilligt hat, müssen die Brüder des Ordens der römischen Ordenszentrale schriftlich bis Ende August versichern, dass sie die Lehre der katholischen Kirche voll unterstützen, d.h. dass menschliches Leben „immer respektiert und absolut geschützt werden (müsse), vom Moment der Empfängnis bis zum natürlichen Ende“. (kath.net 11.8.2017) Ob der Orden „Brüder für das Leben“ die Weisung aus Rom akzeptiert, ist bis jetzt noch nicht entschieden.

Nun hat der ZdK-Präsident Prof. Thomas Sternberg die Intervention des früheren belgischen Ministerpräsidenten Van Rompuy, der Papst Franziskus wegen des römischen Schreibens kritisiert hatte, als für ihn „unbegreiflich“ bezeichnet. Es ginge nach Prof. Sternberg darum, „die Unterschiede zwischen einer menschenwürdigen Sterbebegleitung und einer aktiven, gegen die Menschenwürde verstoßenden Sterbehilfe bewusst zu machen und die notwendige Öffentlichkeit herzustellen… Die aktive Sterbehilfe, wie sie in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg praktiziert wird, ist und bleibt mit der katholischen Lehre nicht vereinbar… „. Sternberg verwies auf die ZdK-Erklärung „Ja zur palliativen Begleitung – Nein zur organisierten Sterbehilfe“ vom Oktober 2014 (kath.net 17.8.2017).


Ist die moralische Empörung des ZdK-Präsidenten Thomas Sternberg glaubwürdig?

Der Deutsche Bundestag hat am 6.11.2015 mit 360 gegen 233 Stimmen ein „Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe“ (Tagespost 7.11.2015) in dritter Lesung beschlossen. Durchgesetzt hat sich der Antrag einer Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU). Verboten ist demnach die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Den Bundestagsabgeordneten lagen vier Gesetzentwürfe vor. Einer davon war der um die Gruppe der CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe. Dieser Antrag sah ein Verbot jedweder Beihilfe zur Selbsttötung vor. Er wurde von den Lebensrechtlern favorisiert. In der Abstimmung bekam er 37 Stimmen. Der Gesetzentwurf, der beschlossen wurde, ermöglicht Familienangehörigen, Ärzten und Personen besonderen Vertrauens aktive Sterbehilfe. Das widerspricht eindeutig der Lehre der Kirche und dem, was Papst Johannes Paul II. in „Evangelium Vitae“ dazu sagt. Dem vom Bundestag vom 6.11.2015 beschlossenen Gesetz haben ZdK und der Deutsche Familienbund zugestimmt! (Siehe „Der Fels“ 2/2016, S. 58) In der Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom 6.11.2015 „Eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“ erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx und der Präsident des ZdK Alois Glück, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Heinrich Bedform-Strom und die Präses der Synode der EKD, Irmgard Schwätzer, unter anderem „Mit der heutigen Entscheidung für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt… Wir danken allen, die in Politik, Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften an dieser, für unser Land guten Entscheidung mitgewirkt haben…“

Die 37 Abgeordneten, die für den Gesetzantrag Sensburg, Dörflinger und Hüppe gestimmt hatten, der ein generelles strafrechtliches Verbot der Suizidbeihilfe vorsah, wie es in Italien, Österreich, Polen, Portugal und Spanien gilt, wurden mit keinem Wort erwähnt.

Prof. Dr. Hubert Gindert (Foto) ist der Initiator und Vorsitzende des Forums Deutscher Katholiken. Als Vorsitzender des Diözesanrates des Bistums Augsburg war er von 1990 bis 1994 Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Seit 1996 ist Hubert Gindert Chefredakteur der katholischen Monatszeitschrift „Der Fels“. Siehe auch Eintrag auf kathpedia.

K-TV-Interview mit Prof. Hubert Gindert



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