Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  13. Der Teufel sitzt im Detail
  14. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist
  15. Taylor sei mit Euch

Ist die moralische Entrüstung des ZdK-Präsidenten glaubwürdig?

24. August 2017 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die aktive Sterbehilfe, wie sie in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg praktiziert wird, ist und bleibt mit der katholischen Lehre nicht vereinbar. Von Hubert Gindert


Bonn (kath.net/Blog Forum Deutscher Katholiken) Der belgische Orden „Broeders van Liefde“ (Brüder von der Liebe), der in 31 Ländern aktiv ist und 603 Mitglieder zählt, hat Ende April angekündigt „dass er aktive Sterbehilfe bei psychischen Leiden nicht mehr grundsätzlich ausschließe… ‚wir nehmen unerträgliches und aussichtsloses Leiden und die Bitte um aktive Sterbehilfe von Patienten ernst‘… das gelte jedoch nur für Fälle, in denen es ‚keine vernünftige Alternative Behandlung‘ gebe“. Der Orden betreibt in Belgien 15 psychiatrische Zentren.

Nach einem Schreiben aus Rom, das Papst Franziskus gebilligt hat, müssen die Brüder des Ordens der römischen Ordenszentrale schriftlich bis Ende August versichern, dass sie die Lehre der katholischen Kirche voll unterstützen, d.h. dass menschliches Leben „immer respektiert und absolut geschützt werden (müsse), vom Moment der Empfängnis bis zum natürlichen Ende“. (kath.net 11.8.2017) Ob der Orden „Brüder für das Leben“ die Weisung aus Rom akzeptiert, ist bis jetzt noch nicht entschieden.

Nun hat der ZdK-Präsident Prof. Thomas Sternberg die Intervention des früheren belgischen Ministerpräsidenten Van Rompuy, der Papst Franziskus wegen des römischen Schreibens kritisiert hatte, als für ihn „unbegreiflich“ bezeichnet. Es ginge nach Prof. Sternberg darum, „die Unterschiede zwischen einer menschenwürdigen Sterbebegleitung und einer aktiven, gegen die Menschenwürde verstoßenden Sterbehilfe bewusst zu machen und die notwendige Öffentlichkeit herzustellen… Die aktive Sterbehilfe, wie sie in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg praktiziert wird, ist und bleibt mit der katholischen Lehre nicht vereinbar… „. Sternberg verwies auf die ZdK-Erklärung „Ja zur palliativen Begleitung – Nein zur organisierten Sterbehilfe“ vom Oktober 2014 (kath.net 17.8.2017).


Ist die moralische Empörung des ZdK-Präsidenten Thomas Sternberg glaubwürdig?

Der Deutsche Bundestag hat am 6.11.2015 mit 360 gegen 233 Stimmen ein „Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe“ (Tagespost 7.11.2015) in dritter Lesung beschlossen. Durchgesetzt hat sich der Antrag einer Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU). Verboten ist demnach die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Den Bundestagsabgeordneten lagen vier Gesetzentwürfe vor. Einer davon war der um die Gruppe der CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe. Dieser Antrag sah ein Verbot jedweder Beihilfe zur Selbsttötung vor. Er wurde von den Lebensrechtlern favorisiert. In der Abstimmung bekam er 37 Stimmen. Der Gesetzentwurf, der beschlossen wurde, ermöglicht Familienangehörigen, Ärzten und Personen besonderen Vertrauens aktive Sterbehilfe. Das widerspricht eindeutig der Lehre der Kirche und dem, was Papst Johannes Paul II. in „Evangelium Vitae“ dazu sagt. Dem vom Bundestag vom 6.11.2015 beschlossenen Gesetz haben ZdK und der Deutsche Familienbund zugestimmt! (Siehe „Der Fels“ 2/2016, S. 58) In der Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom 6.11.2015 „Eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“ erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx und der Präsident des ZdK Alois Glück, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Heinrich Bedform-Strom und die Präses der Synode der EKD, Irmgard Schwätzer, unter anderem „Mit der heutigen Entscheidung für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt… Wir danken allen, die in Politik, Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften an dieser, für unser Land guten Entscheidung mitgewirkt haben…“

Die 37 Abgeordneten, die für den Gesetzantrag Sensburg, Dörflinger und Hüppe gestimmt hatten, der ein generelles strafrechtliches Verbot der Suizidbeihilfe vorsah, wie es in Italien, Österreich, Polen, Portugal und Spanien gilt, wurden mit keinem Wort erwähnt.

Prof. Dr. Hubert Gindert (Foto) ist der Initiator und Vorsitzende des Forums Deutscher Katholiken. Als Vorsitzender des Diözesanrates des Bistums Augsburg war er von 1990 bis 1994 Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Seit 1996 ist Hubert Gindert Chefredakteur der katholischen Monatszeitschrift „Der Fels“. Siehe auch Eintrag auf kathpedia.

K-TV-Interview mit Prof. Hubert Gindert



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 hortensius 25. August 2017 
 

Nicht vertrauenswürdig!

Für wen spricht Herr Sternberg eigentlich? Da er sich öffentlich von der Beichte distanziert hat, kann er meines Erachtens nicht für die katholische Kirche sprechen.


2
 
 girsberg74 25. August 2017 
 

Im Nebel

@Chris2: Tja, die Nudgingabteilung …“

Lieber Chris2, Sie sagen es!

Ich habe mich gestern Abend gefragt, wo denn die Foristen alle seien, die sonst so wach sind.

Mit meinem Ansatz kam ich spät nicht mehr durch. Ihr Beitrag aber erklärt das beredte Schweigen des Forums; wo soll man nur anfangen?

Man merkt es kaum noch, Heuchelei ist ein Führungsprinzip. Nicht dass wir uns das wünschen, doch es ist so und es „hilft“ denen die oben stehen, also auch dem Vorsitzenden des ZdK, Herrn Prof. Dr. Thomas Sternberg.

Eigentlich ist das nicht sein Problem, sondern eines von Hubert Gindert, weil der ein gutes Gedächtnis hat. – Also Herr Dr. Sternberg heuchelt. Dass man das von ihm denken kann, liegt daran, dass er etwas angreift, was er zuvor gebilligt hat. Er tat das seinerzeit in Gemeinschaft mit Kardinal Marx und dessen konfessionsübergreifender Entourage.

Bleibt festzuhalten: Kardinal Marx und seine sonstige Entourage heucheln nicht, weil sie sich zu Van Rompuy enthalten.


4
 
 Chris2 24. August 2017 
 

Tja, die Nudgingabteilung der Regierung

leistet eben ganze Arbeit: Man nennt etwas "Verbot" und erlaubt es im gleichen Atemzug. Das selbe Schema, nach dem man z.B. "Fake News!" ruft und selbst die Realität so hinbiegt, dass der Wähler meint, er lebe immer noch im sicheren Deutschland vor 2015 oder gar in der Zeit, als noch Glaube und Vernunft anstatt intolerante Ideologien regierten. Schlaf, Kindlein schlaf...


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz