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Experte: Zulässigkeit gentechnisch veränderter Hostien klären

20. Juli 2017 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Generalsekretär des Liturgischen Instituts, Freilinger: Vatikanische Richtlinie über eucharistisches Brot hat ethisch unbedenkliche Zulassung gentechnisch veränderter Organismen im Blick


Wien (kath.net/KAP) Aus den jüngsten vatikanischen Richtlinien kann keine volle Erlaubnis zur Verwendung von "gentechnisch veränderten Organismen" (GVO) für Brot und Wein bei der Eucharistie abgeleitet werden. Das hat der Generalsekretär des Österreichischen Liturgischen Institutes, Christoph Freilinger, betont. Eine völlige Freigabe von genmanipuliertem Weizen oder gentechnisch veränderten Weintrauben für die Messfeier läge wohl nicht im Kompetenzbereich der vatikanischen Gottesdienstkongregation und erscheine zudem unter Papst Franziskus kaum denkbar. "Aber hier wäre durchaus noch eine ausdrückliche und eindeutige Klärung wünschenswert", so der Theologe in einem aktuellen Beitrag in der Rubrik "mein.STAND.PUNKT" auf der Internetseite "katholisch.at".

Hintergrund für die Wortmeldung des Liturgiexperten ist der vatikanische "Rundbrief an die Bischöfe über das Brot und den Wein für die Eucharistie", in dem es dazu heißt: "Dieselbe Kongregation hat darüber hinaus entschieden, dass eucharistische Materie, die mit genetisch veränderten Organismen zubereitet wurde, als gültige Materie angesehen werden kann."


Diese Aussage habe zu einem medialen "Aufreger" geführt, der aus der Sicht Freilingers nicht ganz gerechtfertigt ist, wenn man dazu einen Blick auf das Lebensmittelrecht wirft. Dort werde unterschieden zwischen Lebensmitteln die "aus" "gentechnisch veränderten Organismen" (GVO) erzeugt werden, und solchen, die "mit" GVO erzeugt werden. Bei Letzterem werden GVO im Herstellungsprozess eingesetzt (etwa bestimmte Hefearten), gelangen aber nicht in das Lebensmittel selbst. Das gelte als ethisch unbedenklich und sei längst Praxis bei vielen industriell hergestellten Lebensmitteln, die in jedem Supermarkt erhältlich sind. "Es ist anzunehmen, dass die Gottesdienstkongregation in ihrem Rundbrief eben bestimmte Produktionsverfahren legitimiert, bei denen GVO zum Einsatz kommen, ohne dass diese näher benannt werden," schreibt Freilinger, der gleichzeitig für eine eindeutige Klärung durch die Kirche plädiert.

Die Öffentlichkeit sei mit Recht hellhörig, wenn es um gentechnisch veränderte Lebensmittel geht, hält der Theologe fest und verweist dabei auch Papst Franziskus. Dieser habe in seiner Enzyklika "Laudato si" auf die Komplexität und die zahlreichen Gefahren solcher Lebensmittelproduktion hingewiesen (vgl. 133-135). In Europa, besonders auch in Österreich, werden gentechnisch veränderte Lebensmittel von der überwiegenden Mehrheit strikt abgelehnt. Zudem müssten tatsächlich genmanipulierter Weizen oder gentechnisch veränderte Weintrauben und die daraus gefertigten Produkte nach EU-Recht ausdrücklich gekennzeichnet werden.

Eucharistisches "Brot" statt "Hostie"

Erfreulich sei, dass im Schreiben der Gottesdienstkongregation jetzt im Unterschied zu früher durchgängig von "Brot" und nicht einfach von "Hostien" die Rede sei. Dass entspreche der Diktion des Messbuches wo es heißt: "Die Aussagekraft des Zeichens verlangt, dass man die Materie der Eucharistie tatsächlich als Speise erkennt." Genauso wichtig wie die Fragen nach der "biochemischen" Zusammensetzung der eucharistischen Materie sei somit die Gestalt des Brotes für die Messfeier und der Umgang damit, hält Freilinger fest.

Denn durch das Brechen des eucharistischen Brotes "findet die Lebenshingabe Jesu Ausdruck. Er war bereit, sich brechen zu lassen, sich in Liebe zu verschenken. Darin hat unser aller Leben Zukunft." Wer ein Stück vom Ganzen empfängt, erlebe zudem, was "Kommunion" bedeutet: "Gemeinschaft und Verbunden-Sein mit den anderen in und durch Jesus Christus." Es "wäre ein Gewinn für die gottesdienstliche Praxis" im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils, wenn das römische Schreiben Anlass gibt, in den Pfarren vor allem darüber zu sprechen und entsprechend zu handeln, so der Wunsch des Liturgiefachmanns.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten



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