Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  7. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Expertin: Tiere besser geschützt als ungeborene Kinder

20. Juli 2017 in Österreich, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Juristin Breunlich: Gezielte Tötung von Föten bei Mehrlingsschwangerschaften gesetzlich nicht geregelt - Sie fordert einen "Mindeststandard beim Töten Ungeborener"


Wien (kath.net/KAP) Tierschutz ist in Österreich sorgfältiger und tiefer geregelt als das Töten ungeborener Kinder. Mit diese These hat Barbara Breunlich, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof, im Rahmen einer Dissertation an der Universität Wien aufhorchen lassen und dabei die Problematik bei Mehrlingsschwangerschaften analysiert. Im Interview mit der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "info-dienst bio-ethik", die von der "Aktion Leben Österreich" herausgegeben wird, macht die Juristen gleichzeitig konkret Vorschläge für gesetzliche Änderungen. Dabei plädiert sie für ein eigenes Fetenschutzgesetz.

Es brauche einen "Mindeststandard beim Töten Ungeborener", fordert Breunlich, die sich seit 2009 in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Familienforschung mit medizinethischen und -rechtlichen Fragen befasst: "Der Rechtsunterworfene kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass das Tier in der Wertung des Gesetzgebers über das ungeborene menschliche Leben gestellt wird." Es gebe keine gesetzliche Regelung, die für die ärztliche Eingriffsvornahme eine einschlägige gynäkologische oder pränatalmedizinische Facharztausbildung vorschreibt, die jedoch für einen Fetozid "unabdingbar" sei.


Jährlich 40 bis 70 Fetozide in Österreich

Was ist nun unter "Fetozid" zu verstehen? Laut Breunlich meinen die drei Begriffe "therapeutische Reduktion", "Mehrlingsreduktion" und Fetozid alle dasselbe, nämlich die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib zumeist aus wahrscheinlichkeitstheoretischen Motiven: Der Fetozid als Mehrlingsreduktion habe das Ziel, einzelne Embryonen oder Feten innerhalb einer Schwangerschaft zu töten, um den verbleibenden eine bessere Entwicklungs- beziehungsweise Überlebenschance zu bieten.

Bei einer höher- oder höchstgradigen Schwangerschaft, also bei drei beziehungsweise vier oder mehr Kindern, stünden die werdenden Eltern vor der Entscheidung, erhebliche Risiken für Kinder und Mutter - Wachstumsverzögerungen, Fehlbildungen, Frühgeburten oder intra-uteriner Fruchttod - in Kauf zu nehmen, die Schwangerschaft ganz abzubrechen oder einzelne Kinder zu "opfern", um die Aussichten der verbleibenden Kinder zu verbessern.

Diese letzte Möglichkeit werde "therapeutische Reduktion", "Mehrlingsreduktion" oder Fetozid genannt. Im Unterschied zu einer Abtreibung verbleibt der tote Fetus bis zur Geburt der überlebenden Kinder im Mutterleib. Je nachdem, wie weit der Embryo entwickelt war, wird er entweder vom Körper der Frau wieder aufgenommen ("vanishing fetus") oder er mumifiziert und wird bei der Geburt mitausgeschieden, führt die Expertin im Interview weiter aus.

Breunlich schätzt, dass jährlich zwischen 40 und 70 Fetozide durchgeführt werden. Die Gesamtzahl könne "in Ermangelung einer validen, öffentlich zugänglichen Datenlage nur ungefähr benannt" werden. Fetozide müssen zwar seit 2015 dem Geburtenregister Österreich gemeldet werden - aber nur, wenn sie an geburtshilflichen Abteilungen durchgeführt wurden, wozu keine Rechtspflicht bestehe. Die Zahlen stünden außerdem der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.

"Fetenschutzgesetz in utero"

"Da die moderne Medizin erfolgsorientiert ist, fällt es schwer, über das Töten von Embryonen zu sprechen", so Breunlich. Es läge in der Hand der Fortpflanzungsmediziner und der Personen mit Kinderwunsch, nur einen einzelnen Embryo transferieren zu lassen. Hier komme aber der Faktor Geld ins Spiel: Die Übertragung von nur einem Embryo wird finanziell nicht unterstützt. "Studien belegen jedoch, dass die Erfolgsrate, im Zuge des Single-Embryo-Transfer schwanger zu werden, nur minimal geringer ist als bei einem Mehrfachembryonentransfer", wendet Breunlich ein.

Vor diesem Hintergrund schlägt Breunlich vor, den Single-Embryo-Transfer gesetzlich zu verankern und das IVF-Fonds-Gesetz dahingehend abzuändern, dass das Erreichen einer Einlingsschwangerschaft im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung für In-vitro-Fertilisations-Institute attraktiver wird. Darüber hinaus plädiert sie für eine vom behandelnden Arzt unabhängige, gesetzlich verpflichtende Beratung der kinderwünschenden Personen vor Behandlungsbeginn.

Ob eine Schmerzausblendung des Fetus vor dem Eingriff erfolge, sei aus strafrechtlicher Sicht ebenso wenig relevant wie die Methode, mit der der Tod des Fetus herbeigeführt würde. Deshalb fordert Breunlich "eine Regelung betreffend Fetozid, die die gleiche Sorgfalt und Regelungstiefe wie der Tierschutz zeigt, ein Fetenschutzgesetz in utero".

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 ThomasR 20. Juli 2017 
 

5% der Kirchensteuereinnahmen /Jahr würde ausreichen

um höchstwahrscheinlich über die Einrichtung von Fraunehäusern ca 10-15 % (gleich ca 10-15 Tausend Kinder von rd 100 Tausend Abtreibungen im Jahr in Deutschland )der abgetriebenen KIndern das Leben zu retten.
Die Gebäuden von den aufgegebenen Klöstern sind da, das Geld ist auch da (nur rd. 25% der Kirchensteuereinnahmen wird p.A. für die Seelesorge in den Pfarrgemeinden/in den Pfarrverbunden ausgegeben).
Die Einrichtung der Fraunhäuser hat sich auch als Mittel gegen Abtreibung v.A. bei den jüngeren und bei den sozial schwachen Frauen bewahrt.
Trotzdem die Amtskirche (hier haben die Gläubigen=die Kirchensteuerzahler kein Mitspracherecht, selbst nicht über 5% der Kirchensteuereinnahmen) entscheidet sich kaum Geldströme innerhalb der Diözesen der Einrichtung und dem Betrieb der Fraunhäuser für werdende Mütter zuzuleiten, obwohl es ist hier auch eine tolle Aufgabe für die Ökumene: sich gemeinsam für ungeborenes Leben über dieEinrichtung v. Frauenhäuser unabhängig derKonfession einzusetzen


2
 
 beertje 20. Juli 2017 
 

Hölle

Schon alleine diesen Gedankengang, wie mit dem Wunder der Empfängnis ehrfurchtslos umgegangen wird, kann ich nur als diabolisch bezeichnen. Verachtung des Lebens und der Schöpfung - das ist eindeutig des Teufels ...


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Tennessee will Video über Embryonalentwicklung im Lehrplan verankern
  2. Bischof Strickland erhält Lebensschutzpreis
  3. Country-Sängerin RaeLynn: ‚Jedes Kind ist ein Wunder’
  4. Nach Freispruch: Lebensschützer klagt US-Justizministerium auf 4,3 Millionen Dollar
  5. Pastor angeklagt, weil er Schild mit Bibelvers vor Abtreibungsklinik getragen hat
  6. Lebensschützer kritisieren einseitiges Vorgehen der US-Justiz unter Biden
  7. Senatoren: US-Präsident Biden soll im Lebensschutzmonat die Lebensschutzflagge hissen
  8. Lebensschützer Mark Houck kandidiert für den US-Kongress
  9. Coca-Cola Aktionäre lehnen Rückzug aus Lebensschutz-Staaten ab
  10. Nicolas Cage: Meine ersten Erinnerungen stammen aus der Zeit im Mutterleib







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Taylor sei mit Euch
  10. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  14. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  15. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz