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Deutsche Evangelische Allianz: 'Ehe für alle' – eine Gewissensfrage?

29. Juni 2017 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Die Evangelische Allianz hält am Eheverständnis von Mann und Frau und Familie fest. Wird dieses Eheverständnis aufgelöst, werden sich weitere Fragen ergeben: etwa, ob auch Polygamie oder Geschwisterehen legalisiert werden sollten.


Berlin (kath.net/DEA) „Jesus antwortete: Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat, und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein?“ (Matthäus 19, 4f)

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt in Artikel 6 „Ehe und Familie“ unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Bewusst sind hier Ehe und Familie aufeinander bezogen. Ehe wird im Geist dieses Grundgesetzes als Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, die potentiell offen ist für Kinder. Die weiteren Sätze regeln u.a. das Pflege- und Erziehungsrecht der Eltern. In einer gleichgeschlechtlichen Ehe können auf natürlichem Wege keine Kinder entstehen. Das ist keine Diskriminierung, sondern eine Feststellung. Frauen können Kinder bekommen, Männer nicht – dadurch wird kein Mann diskriminiert; ebenso wenig wie eine Frau, die keine Kinder bekommen kann oder möchte, gegenüber einer Mutter diskriminiert ist.


Zugleich regelt die Ehe die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner. Manches davon kann ebenso für gleichgeschlechtliche Paare gelten. Dafür gibt es mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein eigenes Rechtsinstitut. Zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft wird nach dem juristischen Grundsatz differenziert, das „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“ ist. Ausdruck dieser Differenzierung – und ebenfalls keine Diskriminierung – ist, dass die Lebenspartnerschaft ihrerseits heterosexuellen Paaren nicht offen steht.

Am Freitag, dem 30.06.2017, soll im Bundestag ein Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 25.09.2015 verabschiedet werden. Darin heißt es: „Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt.“ In der Begründung formuliert dieser Gesetzesentwurf des Bundesrates sehr deutlich, dass es im Kern bei der Öffnung der Ehe nicht nur um die Beseitigung von Diskrimierungen geht: Der unscharfe Begriff „symbolische Diskriminierung“ wird mit einer „Änderung des Eheverständnisses“ durch den „gesellschaftlichen Wandel“ begründet. Insofern handelt es sich nicht um eine Öffnung der Ehe „für alle“, sondern um die „symbolische“ Abschaffung des klassischen, aus Sicht der Antragsteller überholten Ehebegriffs.

Die DEA dagegen hält am Eheverständnis von Mann und Frau und Familie fest. Sie sind die Keimzelle einer jeden Gesellschaft. Wird dieses Eheverständnis aufgelöst, werden sich weitere Fragen ergeben: etwa, ob auch Polygamie oder Geschwisterehen legalisiert werden sollten.

Auch wenn sich der Gesetzesentwurf auf das BGB bezieht, führt er zu einer normativen Veränderung des Ehebegriffs. Wir halten es für verfassungsrechtlich bedenklich, die Grundrechte, die im Grundgesetz in den Artikeln 1-19 formuliert sind, nach den jeweiligen gesellschaftlichen Strömungen umzuinterpretieren, oder sie aus wahltaktischen Gründen in Frage zu stellen. Grundrechte haben eine leitende und schützende Funktion für jeden einzelnen Bürger und für die Gesellschaft.

Bei der Frage nach einer Öffnung der Ehe handelt es sich nach unserer Auffassung um eine solche normative Veränderung. Wenn schon von einer Gewissensfrage gesprochen wird, dann müsste sie lauten: Kann ich mit meinem Gewissen vereinbaren, einer Neuinterpretation der Ehe und damit des Grundgesetzes aus Gründen einer „symbolischen Diskriminierung“ zuzustimmen, da konkreten Diskriminierungen ja bereits durch die Lebenspartnerschaft entgegengewirkt werden kann?


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Lesermeinungen

 Chris2 29. Juni 2017 
 

EKD und die Ehe

@Kleine Maus Die EKD hat sich ja auch schon recht originell zum Thema positioniert...

www.ekd.de/Stellungnahme-des-Rates-der-EKD-zur-Debatte-um-die-Ehe-fuer-alle-24373.htm


0
 
 Kleine Maus 29. Juni 2017 
 

Gott sei Dank...

wenigstens die Deutsche Evangelische Allianz rührt sich. Von der EKD fühle ich mich als aufrichtig evang.-luth. Christin schon lange nicht mehr vertreten. Schade! Diesen Vorstoß für die sog. "Ehe für alle" halte ich (mit Verlaub) für einen Schachzug des Teufels. Auch mit Blick auf die Ökumene. Denn das treibt einen Keil zwischen katholische und evangelische Christen und auch zwischen Katholiken untereinander und Evangelische untereinander. Schon vor Jahren wurde von evangelischen Gruppierungen erkannt, dass diese Frage Spaltungspotenzial hat.


1
 
 wedlerg 29. Juni 2017 
 

@hortensius: den Sozialdemokraten ist nichts peinlich; ihren Ex-Mitgliedern schon

Viele SPD-ler waren klassische Arbeiter oder stammten aus kleinen Verhältnissen. Sie haben die SPD als Interessentsvertreter angesehen. Seit Schröder ist das spätestens anders geworden.

Letztlich wird es den Funktionären in der SPD egal sein, dass sie das Anstandsgefühl dieser Schicht seit 20 Jahren mit Füßen treten. Sie rekrutieren die Masse der Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Migranten als neue Parteibasis.
Wobei gerade die letzte Gruppe ihnen die Suppe versalzen könnte. denn die Migranten sind die letzten, die die Ehe für alle akzeptieren. Die sind diesbezüglich noch ganz natürlich sozialisiert.

Am Ende wird der Muhedin entscheiden...


3
 
 chiarajohanna 29. Juni 2017 
 

Die Struktur der Gesellschaft geht kaputt + ein wildes Durcheinander folgt


6
 
 hortensius 29. Juni 2017 
 

Den Sozialdemokraten wird das einmal peinlich sein.

Die so genannte Homo-Ehe mit Adoptionsrecht ist ein Sündenfall gegen die Natur. Eine Pervertierung der Natur. Die Dokumentation der namentlichen Abstimmung ist jetzt zwar als Bloßstellung der Gegner gedacht, aber sie wird den Befürwortern der widernatürlichen Homo-Ehe später ein mal sehr peinlich sein.


13
 

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