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Uni-Spital Lausanne verbietet Pro-Life-Gebet der Piusbruderschaft

30. Mai 2017 in Schweiz, 8 Lesermeinungen
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Als Grund wurde seitens des Spitals offenbar genannt, dass es in der Schweiz ein Gesetz gebe, das ausdrücklich Abtreibungen erlaube, deshalb könne nicht akzeptiert werden, dass innerhalb der Spitalsmauern dagegen gebetet werde.


Lausanne (kath.net) Einmal im Monat hatten sich Anhänger der Piusbruderschaft zum Gebet in der Kapelle des Universitätsspitals Lausanne zum Pro-Life-Gebet getroffen. Dies wurde den Betern jetzt von der Spitalsdirektion verboten, wie die „Basellandschaftliche Zeitung“ berichtete. Als Grund wurde seitens des Spitals offenbar genannt, dass es in der Schweiz ein Gesetz gebe, das ausdrücklich Abtreibungen erlaube, deshalb könne nicht akzeptiert werden, dass innerhalb der Spitalsmauern dagegen gebetet werde.


Der Piusbruderschaft sei das Verbot inzwischen schriftlich mitgeteilt worden, berichtete die „Basellandschaftliche Zeitung“ weiter, der Zutritt zur Kapelle sei der Piusbruderschaft künftig verboten.

Die Beter hatten sich an jedem 13. eines Monats eingefunden. Die Spitaldirektion sei aus allen Wolken gefallen, als sie davon erfahren habe.


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Lesermeinungen

  28. Juni 2017 
 

Augustinus

So ein Schwachsinn.Beten kann man immer
und überall und wofür auch immer im Namen des Herrn!
gegen Abtreibung allemal!!


0
 
 scheinfrager 31. Mai 2017 
 

Wäre rein rechtlich interessant zu sehen,

was passiert, wenn die Pius-Bruderschaft einfach weiter aufruft.

Kontrollen am Krankenhauseingang um gegen-Abtreibungs-Beter nicht reinzulassen? Woran erkennt man die? Die Frage, was irgendwer, der das KH oder die Kapelle betreten will, denn ggf. vorhat in der Kapelle zu beten, geht nämlich exakt niemanden auch nur das kleinste bischen was an.

Es bliebe nur die Kapelle zu schließen und die Pius-Bruderschaft auf Unterlassung des Aufrufs zu verklagen.

Aber aus welchem Grund? Der Aufruf hat ja überhaupt keine Störung im KH-Ablauf zur Folge gehabt; ist dem KH ja nicht mal aufgefallen.


0
 
 scheinfrager 31. Mai 2017 
 

Interessant fände ich die Frage,

wem da eigentlich was genau auf welcher Grundlage verboten wird.

Denn praktisch passierte ja, dass sich eine gewisse Anzahl Damen und Herren A1 - Ax zu entsprechenden Zeiten in der Spitalkapelle einfanden zum Beten.

Diese dürften zum Teil Mitglieder der Pius-Bruderschaft gewesen sein; vielleicht aber auch nicht Mitglieder, die dem Aufruf gefolgt sind.

DIE Pius-Bruderschaft hat hingegen die Räume nie betreten, da das eben höchstens eine juristische Person ist und solche betreten keine Räume und beten auch nicht.

Konkret irgendwem der A1 bis Ax Hausverbot erteilt hat das Spital wohl nicht. Dafür gäbe es wohl auch keinen Grund, denn das ist für die Öffentlichkeit zugänglicher Bereich und solange man sich anständig benimmt (was die wohl bisher getan haben, sonst wären sie ja aufgefallen), kann es da auch kein Hausverbot geben.

Das einzige was denkbar untersagt werden könnte, ist der öffentliche Aufruf der Pius-Bruderschaft. Hier auch Grund unklar, denn das hat ja keine Probleme gemach


0
 
 Msgr.Westenfeld 31. Mai 2017 

Gebetsverbot

Man darf fragen - auch als deutscher Staatsbürger - in welchem Verhältnis die "Abtreibungslizenz" zur Religionsfreiheit steht? Endet letztere an einem Krankenhausportal? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der "Böse" in unserer Welt immer mehr "die Hand im Spiel hat--jedoch Gott hat am Ende das Spiel in der Hand".


2
 
 ottokar 31. Mai 2017 
 

Warum nicht vor dem Spital beten? Die Wirkung sollte die Gleiche sein, nein sie ist die Gleiche.


2
 
 Chris2 30. Mai 2017 
 

Dann müssen die Leute eben

privat hingehen und jeder für sich leise beten. Das kann man wohl kaum verbieten. Und selbst wenn, betet man eben woanders für die wehrlosen kleinen Zwergerl...


4
 
 sttn 30. Mai 2017 
 

Die haben ganz schön Angst vor betenden

Christen ...

Erstaunlich.


12
 
 Stefan Fleischer 30. Mai 2017 

Ich müsste mich schwer täuschen

wenn die Rechtslage in der Schweiz nicht immer noch so wäre, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten ist, aber (leider) innerhalb der ersten drei Monate straffrei. So wurde wenigsten damals vor der Volksabstimmung die Vorlage erklärt. Doch es erstaunt mich nicht, dass nicht einmal mehr die Spitäler (und Ärzte) diesen Sachverhalt kennen. Das prophezeiten schon damals die Gegner der Vorlage. Aber viele Stimmbürger liessen sich täuschen.


12
 

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