Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  4. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  5. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  6. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  7. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  8. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  9. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  10. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache
  11. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  12. Gedanken zum Reformationstag – Zwischen Reform, Reformation und Verantwortung
  13. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. Proaktiv für das Leben

Medizin: Ethiker warnen vor Einschränkungen der Gewissensfreiheit

11. Mai 2017 in Österreich, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


IMABE-Geschäftsführerin Kummer zu Abtreibungs-Zwang für schwedische Hebamme: Gericht stellt Gewissensgründe als Bedrohung für den Rechtsstaat dar - Bevormundung und Bestrafungen beenden


Wien (kath.net/KAP) Vor einer voranschreitenden Einschränkung des Gewissensvorbehalts am Gesundheitssektor warnt das österreichische kirchliche Medizinethik-Institut IMABE. Es sei eine "bedenkliche Tendenz", wenn in Schweden das medizinische Personal gezwungen sei, auch gegen das eigene Gewissen an Abtreibungen mitzuwirken, erklärte IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer am Donnerstag gegenüber "Kathpress". "Die mit so viel Anstrengung im Rahmen der Menschenrechtsdebatte erkämpfte Anerkennung der Gewissensfreiheit wird in diesem Kontext nun quasi als Bedrohung für den Rechtsstaat dargestellt", so die Expertin.

Das schwedische Arbeitsgericht bezeichnete kürzlich die Entlassung oder eine Nicht-Anstellung von medizinischem Krankenhauspersonal, das sich mit Berufung auf die Gewissensfreiheit die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigert, als zulässig. Anlassfall war die Hebamme Ellinor Grimmark, die infolge ebendieser Weigerung von ihrem Spital gekündigt worden war, trotz ihrer Fachkompetenz an drei weiteren Krankenhäusern als Hebamme abgelehnt wurde und auf Diskriminierung geklagt hatte. Nach dem Bezirksgericht lehnte nun auch in zweiter Instanz die Arbeitsrichter die Klage ab: Der Arbeitgeber habe das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen, begründeten sie.


Grimmark, die vor der Klage nach Norwegen emigriert war, um weiter arbeiten zu können, will sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, da das Urteil dem Völkerrecht widerspreche. Laut Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch in Schweden gilt, müssen Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit für jedermann gewährleistet sein. Das Europäische Parlament hatte 2010 eigens in einer Resolution die Garantie auf Gewissensfreiheit im medizinischen Sektor festgehalten.

"Die Pflicht, an Abtreibungen teilzunehmen kann kein Lackmustest für die Anstellung einer Hebamme oder eines Krankenpflegers sein. Eine Hebamme ist verantwortlich für die Pflege der Mutter und des Kindes vor, während und nach der Geburt", betonte Grimmarks Anwältin Ruth Nordström zu dem Fall.

Unterstützung erhielt die Hebamme auch von Menschenrechtsaktivisten: Das schwedische Anti-Diskriminierungsgesetz schreibe Arbeitgebern vor, die Rechte und Chancen ihrer Angestellten im Berufsleben zu wahren, unabhängig von deren Religion oder Weltanschauung, rief etwa die Präsidentin der Scandinavian Human Rights Lawyers in Erinnerung.

"Opt-out" sicherstellen

Die Wiener Ethikerin Kummer verwies auf die Vorgeschichte der Causa: "Wenn Töten als medizinische Versorgungsleistung umdefiniert wird, darf man sich nicht wundern, dass es beim Personal zu Gewissenskonflikten kommt", so die IMABE-Geschäftsführerin in ihrer Stellungnahme. Ein liberal-demokratischer Staat tue gut daran, die Menschenrechte zu achten und seinen Bürgern in diesen Fällen eine Opt-Out-Möglichkeit aus Gewissensgründen zu gewährleisten. Dies müsse geschehen ohne Bevormundung oder nachträgliche Bestrafung durch quasi ein Berufsverbot, wie dies nun in Schweden passiert sei.

Auch bei Fragen am Lebensende spiele laut Kummer die Aushöhlung des Gewissensvorbehalts eine Rolle. So sind etwa in der kanadischen Provinz Ontario Ärzte von ihrem Berufsverband CSPO bereits angewiesen, Suizidwillige an Kollegen weiterzuvermitteln, wenn sie selbst aus Gewissensgründen keine Tötung auf Verlangen oder assistierten Suizid durchführen wollen. Eine Klage dagegen will nun die Plattform "Coalition for HealthCARE and Conscience" einbringen, der 5.000 kanadische Ärzte und 110 medizinische Einrichtungen angehören. Die Weisung sei nicht verfassungskonform und untergrabe die Gewissensfreiheit der Ärzte, so die Begründung. Immer mehr Einschränkungen der Gewissensfreiheit in der Medizin sind Kummer zufolge auch in Belgien und Großbritannien zu beobachten.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Meinungsfreiheit

  1. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  2. Frankreich: Gericht von Marseille gibt katholischen Filmemachern recht
  3. Kein Hassverbrechen: spanisches Gericht spricht zwei Priester und einen Journalisten frei
  4. Google gibt Zensur unter Biden zu
  5. US-Außenministerium verurteilt Prozess gegen Päivi Räsänen wegen Bibelzitat
  6. Nach Verhaftung wegen transkritischer Beiträge - Debatte um Meinungsfreiheit in Großbritannien
  7. Britische Polizisten nehmen Komiker wegen trans-kritischer Wortmeldungen auf X fest
  8. Angeblich ‚Billigung einer Straftat‘: 1.800 Euro Strafe für drei Daumen nach oben
  9. USA: Keine Visa für Verantwortliche von Internet-Zensur
  10. US-Außenministerium warnt Australien vor Zensur amerikanischer Plattformen






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  4. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  5. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  8. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  9. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  10. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka
  11. "Wenn Du mich fragst, was Du tun mußt, um vollkommen zu sein, so sage ich Dir..."
  12. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache
  13. „Ich erinnere mich nicht“
  14. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  15. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz