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Sterbehilfe: Italo-Musiker DJ Fabo wird kirchlich verabschiedet

12. März 2017 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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39-Jähriger war nach Autounfall 2014 vollständig gelähmt und erblindet und hatte in Italien vergeblich um assistierten Suizid gekämpft - Diözesansprecher: Urteil der Kirche über Sterbehilfe unverändert.


Mailand (kath.net/ KAP)
Der italienische Musiker Fabiano Antoniani alias DJ Fabo, der mit Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation in der Schweiz seinem Leben ein Ende setzte, erhält einen Gottesdienst in seiner Heimatstadt Mailand. Am Freitagabend findet in der Pfarre Sant'Ildefonso ein Gebet für den 39-Jährigen statt, der nach einem Autounfall 2014 vollständig gelähmt und erblindet war und in Italien vergeblich um einen assistierten Suizid gekämpft hatte.

Die Erzdiözese Mailand erklärte, der Pfarrer von Sant'Ildefonso komme damit einer Bitte der Mutter Antonianis nach, gemeinsam für ihren Sohn zu beten. Es handle sich nicht um eine kirchliche Beisetzungsfeier. Das Urteil der Kirche über Sterbehilfe und das Lebensende bleibe unverändert, betonte Diözesansprecher Davide Milani. Mit dem Gottesdienst bekundeten Christen "ihre Nähe zu dieser Mutter und allen, die - ohne Instrumentalisierungen - Fabo geliebt haben", so Milani in einer Stellungnahme.


Antoniani hatte Politiker und zuletzt Staatspräsident Giorgio Mattarella gebeten, mit Hilfe einer anderen Person sein Leben in Italien beenden zu dürfen, jedoch vergeblich. Ende Februar ließ er sich von seiner Mutter, seiner Verlobten sowie dem Sterbehilfe-Aktivisten und Politiker Marco Cappato (Italienische Radikale) in die Schweiz begleiten, wo er nach Einnahme eines Medikamentencocktails am 27. Februar starb.

Die katholische Kirche lehnt aktive Sterbehilfe wie auch assistierten Suizid ab. Auch nach italienischem Recht ist Beihilfe zur Selbsttötung verboten und wird mit bis zu zwölf Jahren Haft geahndet. Laut italienischen Medien reisen jährlich rund 50 Italiener in die Schweiz, um die dort legale Möglichkeit eines assistieren Suizids zu nutzen.

Der Fall Antoniani weckte in Italien Erinnerungen an Piergiorgio Welby (1945-2006), dessen Kampf um ein Recht auf Sterbehilfe eine breite Debatte in der Öffentlichkeit ausgelöst hatte.

Der Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Vincenzo Paglia, kommentierte den Tod Antonianis vergangene Woche mit den Worten, sein Suizid sei eine Niederlage auch für eine Gesellschaft, die keine Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens unter Leiden geben könne. Hinter Entscheidungen wie der Antonianis stehe auch ein "Individualismus, der andere Menschen vor allem in den schwierigsten Momenten alleine lässt", sagte Paglia dem Sender Radio Vatikan.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 kirche3000 17. März 2017 
 

Keine Lösung

Wo sind die kath. Seelsorger, die solche "Todesaspiranten" auf die Qualen und Leiden des Fegefeuers aufmerksam machen, die in keinem Verhältnis zu den irdischen Leiden stehen?!


1
 
 goegy 14. März 2017 
 

Auch in solchen Fällen sollte Barmherzigkeit im Vordergrund stehen.

Persönlich bin ich gegen jede Form von assistiertem Suizid, denke aber, ein Mensch, der einen solchen selbstbestimmten Abschied von dieser Welt wünscht, selbst schon durch enorme Tiefen gegangen ist und ihm Liebe und Mitgefühl von Kirche und Mitmenschen nicht verweigert werden dürfen.

Wir sind nicht hier, um zu richten!


0
 
 Ehrmann 12. März 2017 

Den wahren Sinn des Lebens kann nur der Glaube vermitteln - und muß es tun

Die Kraft und die Hilfen, mit der um das "Recht" zum Suizid gekämpft wurde, wären besser eingesetzt gewesen, um sichMöglichkeiten und Kräfte für ein weiteres sinnvolles Leben einzusetzen - Beispiele für diese Möglichkeiten - auch unter den Bedingungen dieses Menschen und noch schlechteren - gibt es! Selbstmitleid ist eine der größten Gefahren und lähmt mehr als als ein hoher Querschnitt mit Blindheit.


2
 
 dalet 12. März 2017 

Beisetzung

Bedeutet "Es handle sich nicht um eine kirchliche Beisetzungsfeier" und dass dies besonders betont wird, dass eine kirchliche Beisetzung im Fall eines assistierten Suizids nicht erlaubt ist? Wo ist dann der Unterschied zum normalen Suizid, bei dem eine kirchliche Beisetzung problemlos möglich ist?


1
 

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