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| ![]() Euthanasie: Ärztin lässt Patientin festhalten - Freispruch8. Februar 2017 in Chronik, 18 Lesermeinungen Demente Patientin erwachte offenbar zu früh aus Betäubung und wehrte sich gegen tödliche Injektion - Ärztin ließ sie von der Familie festhalten, um die tödliche Injektion verabreichen zu können - Untersuchungskommission sprach sie trotzdem frei Amsterdam (kath.net/CNA/jg) Die Patientin war über achtzig Jahre alt und lebte in einem Pflegeheim. Sie litt unter Demenz und litt wiederholt an Angstzuständen und Aggressionen. Berichten zufolge hatte sie früher den Wunsch nach Euthanasie geäußert, wenn die Zeit reif sein sollte. Diesen Wunsch hat sie allerdings in letzter Zeit nicht wiederholt. Die Ärztin gab eine Schlaftablette in den Kaffee der Patientin, um ihr die Injektion verabreichen zu können. Sie leitete die Euthanasie ein, offenbar ohne vorher die Zustimmung der Patientin eingeholt zu haben. Diese erwachte, als die Ärztin ihr die tödliche Spritze geben wollte und wehrte sich. Die Ärztin forderte daraufhin Familienmitglieder der Patientin auf, diese festzuhalten, während sie die Injektion verbreichte. Der Vorfall kam vor die Regionale Überprüfungskommission. Deren Vorsitzender sagte, er sei überzeugt, die Ärztin habe in gutem Glauben gehandelt. Er wünsche sich jedoch für die Zukunft mehr Klarheit, wie in solchen Fällen vorzugehen sei, ergänzte er. Der Fall wird von niederländischen Gerichten weiter behandelt werden, um zu klären, ob Ärzte, die eine Euthanasie bei Patienten mit Demenz durchführen, strafrechtlich verfolgt werden sollen, wenn sie im guten Glauben handeln. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEuthanasie
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