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Selbstdemontage der Kirche

7. Februar 2017 in Kommentar, 32 Lesermeinungen
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Die Ehe wird jetzt auch katholisch zu einem weltlich Ding, und kirchliche Hochzeiten werden immer mehr zu einer Farce in Weiß - Ein kath.net-Kommentar des Theologen Hubert Windisch zum "Amoris laetitia"-Schreiben der deutschen Bischofskonferenz


Regensburg (kath.net)
Am 1. Februar 2017 haben die deutschen Bischöfe das als maßgebend für die Ehepastoral vorgelegt, was in Amoris Laetitia seit letztem Jahr vorgegeben ist: Im Einzelfall können nach sorgfältiger Prüfung und Begleitung eines Seelsorgers wiederverheiratete Geschiedene, deren erste Ehe nicht für ungültig erklärt worden ist und die trotzdem ihre Sexualität miteinander leben, auch zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie zugelassen werden. Man sollte sich nichts vormachen: Damit sind die bisherige Ehelehre der katholischen Kirche und ihre Ehepastoral nicht mehr miteinander verbunden. Trotz aller schönen kirchlichen Worte in bezug auf den ideellen Wert der christlichen Ehe bestimmt jetzt letztlich das Gewissen des einzelnen, was praktisch Sache ist.


Das konnte auch bisher der Fall sein, aber das Gewissen mußte sich gegen die objektiven, auf Schrift und Tradition basierenden Aussagen der Kirche behaupten und dies letztlich auch vor Gott im Gericht verantworten. Jetzt ist die Kirche dem Gewissen des einzelnen gegen sich selbst Fürsprecherin – eine Selbstdemontage ohnegleichen, noch dazu unter der Führung eines Papstes. Es wird in der Ehepastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen nicht mehr nur die Ausnahme von der Regel geben, um die oft hart gerungen wurde, sondern – man mag es drehen und wenden, wie man will – die Ausnahme wird zur Regel werden, auf die man ein Anrecht hat. Ein kirchliches Ehesakrament im eigentlichen Sinn wird es so nicht mehr geben. Die Trauung vor dem Altar, der für Christus steht, verliert ihren auch sexuell prägenden und verpflichtenden Charakter. Aber nicht nur die Sexualität zwischen Mann und Frau verliert dabei ihren leibhaft sakramentalen Charakter, die Ehe selbst spiegelt den Doppelbund Gottes mit dem Menschen in Schöpfung und Erlösung seinem Ursinn nach nicht mehr wider (Vgl. Gen 1,27; Mt 19,8 und Eph 5,32).

Die Ehe wird jetzt auch katholisch zu einem weltlich Ding, und kirchliche Hochzeiten werden immer mehr zu einer Farce in Weiß. Was sollen also in Zukunft die Seelsorger den Brautpaaren beim Ausfüllen des Trauungsprotokolls sagen? Sollen sie sagen: „Wir weisen euch zunächst auf die Einheit, Unauflöslichkeit und Sakramentalität der Ehe hin; im Fall der Fälle könnt ihr aber auch auf euer Gewissen zurückgreifen; und schließlich haben wir auch die nötigen Sakramente, wenn eure Ehe scheitert?“ Viele Seelsorger werden mitmarschieren auf diesem Weg, der einer Wanderdüne gleicht, die der Zeitgeist vor sich hertreibt. Viele aber werden resignieren. Ist diese Selbstdemontage der Kirche in der Ehepastoral wirklich die Hilfe, die die Menschen von heute brauchen?


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Lesermeinungen

 Montfort 10. Februar 2017 

@Reinecke – Leider NEIN!

„Wenn ich Sie richtig verstanden habe sind wir uns einig, …“

NEIN, leider scheinen Sie WEDER die Aussage(-absicht) meiner Postings verstanden zu haben (bzw. fühle ich mich durch Ihre Schlussfolgerung NICHT verstanden), NOCH sind wir uns einig.

Meine Erklärungsversuche sind leider zeitlich ebenso wie von meiner Einsicht und sprachlichen Ausdrucksfähigkeit her begrenzt. Aber vielleicht gibt es „berufenere“ Poster, die es Ihnen verständlicher erklären können.

Zumindest kann ich Ihnen noch die eingehende LEKTÜRE VON KKK 1776-1802 ans Herz legen – aufschlussreich und „menschenfreundlich“! :-)


2
 
 Reinecke 9. Februar 2017 
 

@Montfort - Hilfe zum Heil oder Beihilfe zum Unheil?

Wenn ich Sie richtig verstanden habe sind wir uns einig, dass der Zugang wiederverheiratet Geschiedener aufgrund einer Gewissenprüfung dann möglich sein kann, wenn diese Gewissenprüfung auch tatsächlich - im wahrsten Sinne - gewissenhaft durchgeführt wird.


0
 
 Montfort 9. Februar 2017 

@Reinecke - Hilfe zum Heil oder Beihilfe zum Unheil?

Natürlich kann die Gewissensentscheidung nur durch den Poenitenten/Kommunizierenden SELBST geschehen. Allerdings hat die Kirche die Pflicht, den Einzelnen auf ein evtl. irrendes oder fehlgebildetes Gewissen hinzuweisen, und das Recht und die Pflicht, Gläubige bei Vorliegen einer "öffentlich bezeugten" Lebensführung GEGEN die Gebote Gottes und der Kirche vom SAKRILEGISCHEN EMPFANG der Sakramente (Absolution, Kommunion) abzuhalten - zu seinem Heil (!).

Vom selbstmächtigen, rein "subjektiv" verantworteten Weg ins Unheil kann die Kirche sowieso niemanden abhalten. Leider! Aber das gebietet eben das Ernstnehmen der persönlichen Freiheit jedes Menschen: jeder ist auch frei, das eigene Unheil zu wählen. Nur sollte die Kirche ihn darin nicht noch bestärken oder verführen, was allerdings durch die AL-Interpretation einzelner Bischofskonferenzen und zahlreiche Medien geschieht.


2
 
 Reinecke 9. Februar 2017 
 

@Montfort - subjektive Voraussetzung des Sakramentempfangs

Liebe(r) Montfort,
offenbar muss ich meine Frage präzisieren: Kann der Umstand, dass eine Gewissensprüfung naturgemäß im Ermessen des Pönitenten selbst liegt, ein Argument gegen diese Voraussetzung eine Kommunionempfangs sein, wenn der ernste Vorsatz, den ebenfalls kein Außenstehender überprüfen kann, als Voraussetzung der Beichte unstreitig anerkannt ist?
Ich kann dies nicht erkennen. Dies scheint daher zumindest nicht dagegen zu sprechen, die Gewissensprüfung vorauszusetzen.
Viele Grüße


0
 
 Bentheim 8. Februar 2017 
 

@ Agnese

Für die Beichte gibt es nach der Lehre der Kirche ausschließlich REUE und VORSATZ! Auch wenn Sie sonst irgendwo Versprechen ablegen wollen, hat das nichts mit der Beichte zu tun.
In der Hl.Schrift hat Jesus gesagt: "Gehe hin und sündige nicht mehr." Er hat niemals ein "Versprechen" verlangt.
Maßgebend bleibt diese Lehre, die auch die der Kirche ist, nichtc aber das, was Sie von sich verlangen wollen. Sie können sich nicht für klüger als die Hl.Schrift halten wollen! Seien Sie nicht so kleinmütig und kleingläubig!


1
 
 agnese 8. Februar 2017 
 

@Bentheim.Sie schreiben, Niemand verlangt von mir in der Beichte ein Versprechen und das sehe ich nicht so! Gott verlang von mir,und ich verlange auch von mir ein Versprechen, sonst brauche ich garnicht beichten gehen. Es ist auch im Gebet, das ich bei der Absolution sprechen soll und das ich noch vom Religionslehrer gelernt habe, das Wort, ich verspreche, in den Gebetsbücher befindet sichdas Gebet auch.


1
 
 Montfort 8. Februar 2017 

@Reinecke - Antwortversuch zu Ihrer Nachfrage

Im „GEWISSENSENTSCHEID“ nimmt der Mensch das in Gottes Wahrheit gründende Urteil (in Gemeinschaft der Kirche empfangene) über seine Taten bzw. Unterlassungen „in Gedanken, Worten und Werken“ als wahr an und bezeugt dies im BEKENNTNIS.

In der „REUE“ nimmt er die entsprechende innere Haltung in der Beziehung zu Gott ein (in „Furcht vor dem Verlorengehen“, besser in liebender „Gottesfurcht“ und „Liebesreue“).

In der „WIEDERGUTMACHUNG“ ist er bereit, angerichteten Schaden „auszugleichen“ (so das in seiner Macht steht, nach dem Rat des Beichtpriesters).

Im „VORSATZ“ drückt sich seine willentliche Entschiedenheit zu einem mit Gottes Wahrheit und Liebe übereinstimmenden Leben „mit ganzem, ungeteilten Herzen“ aus.

Und in der „BUSSE“ nimmt der Mensch die positive Zumutung an, selbst aktiv etwas Gutes „im Übermaß“ zu vollziehen (auf hilfreichen Vorschlag des Beichtpriesters hin) und so auf die Liebe Gottes zu antworten.

All das ist getragen von GOTTES GNADE!
So verstehe ich es jedenfalls.


3
 
 Bentheim 8. Februar 2017 
 

@ Agnese und @MontiRa

Niemand erwartet in der Beichte von Ihnen, ein Versprechen abzulegen. Vielmehr wird von Ihnen ein Vorsatz erwartet, eine Absicht, nicht mehr zu sündigen. Das ist keineswegs dasselbe wie ein Versprechen!
Wer vor der Beichte schon ohne Zweifel weiß, dass er nach ihr dieselbe Sünde wieder begehen wird, sollte sich überlegen, ob sein Vorsatz und seine Beichte ernsthaft ist.


2
 
 Montfort 8. Februar 2017 

Hat nun der AUSVERKAUF DER SAKRAMENTE begonnen?

„WENN GOTTES LIEBE BEDINGUNGSLOS IST, muss sich das auch im Umgang der Kirche mit den Sakramenten niederschlagen. Soll darin die Gnade Gottes (lat. gratia) "gratis" erfahrbar werden und ihre lebensdienliche Kraft entfalten, DARF DER EMPFANG DER SAKRAMENTE NICHT AN BEDINGUNGEN GEKNÜPFT WERDEN. Sakramente sind weder eine Belohnung für Fromme noch ein Mittel der Disziplinierung für weniger Fromme, sondern sie STEHEN als zeichenhafte Verwirklichung der im Voraus geschenkten Liebe Gottes OHNE WENN UND ABER ALLEN MENSCHEN OFFEN. - Eine kritische Anfrage an die Sakramentenpraxis der Kirche, die neue Fragen aufwirft.“

http://www.theologischekurse.at/site/veranstaltungen/sakramente-immer-gratis-nie-umsonst
http://www.feinschwarz.net/blumen-in-den-himmel/

Wünschenswert wäre, dass solche Rezensionen gar nicht den Inhalt des Buches wiedergeben, aber es ist zu befürchten, dass Übereinstimmung besteht.

Eine "BEDINGUNGSLOSE" SPENDUNG ENTWÜRDIGT den Menschen zum PASSIVEN ("LEBENSHILFE"-)EMPFÄNGER.


3
 
 Reinecke 8. Februar 2017 
 

Nachfrage zum subjektiven Element der Beichte

Liebe Freunde,
soeben wurde angesprochen, dass zur gültigen Beichte der ernste Vorsatz gehört, die Sünde künftig zu vermeiden. Hieran knüpft meine Frage an: wenn der Sakramentempfang (der Beichte) mit diesem ernsten Vorsatz doch immer ein subjektives Element voraussetzte, wo liegt dann der Unterschied, wenn nach AL der Sakramentempfang (der Kommunion) gleichermaßen das Vorliegen eines subjektiven Kriteriums (der Gewissensprüfung) voraussetzt? Offenbar ist es doch nichts neues, wenn der Empfang der Sakramente an das Vorliegen subjektiver Kriterien geknüpft wird. Ob "ernster Vorsatz" (Beichte) oder "Gewissenprüfung" (Kommunion) - die Voraussetzungen kann doch in beiden Fällen niemand prüfen als der Gläubige selbst. Wo liegt der Unterschied?
Viele Grüße!


1
 
 scheinfrager 8. Februar 2017 
 

@Waldi

agnese hat recht, dass der Vorsatz nicht mehr zu sündigen für eine valide Beichte erforderlich ist.

Dabei ist die hohe Wahrscheinlichkeit doch wieder zu sündigen, kein Hindernis, solange eben die ernsthafte Absicht besteht.

Aber es etwas anderes, wenn man gar nicht in der Beichte den Vorsatz hat, die Sünden zu unterlassen; z.b. jemand begeht Ehebruch (also unzweifelhaft, ist mit A verheiratet sowohl kirchlich als auch zivil, steigt aber mit B in die Kiste) und er würde unmitelbar vor dem Betreten des Beichtstuhls den Termin für das nächste "Schäferstündchen" mit B ausmachen, dieses dann alles beichten, aber keinerlei Absicht haben, den Termin abzusagen (bzw. wenigstens ernstlich B mitteilen man treffe sich doch nur zum reden), dann hätte der betreffende keine valide Beichte abgelegt und es hätte keine Vergebung dieser Sünde gegeben.

Ja, das Treffen "nur zum Reden" ist vlt. auch schon problematisch genug, dass das die Beichte in Frage stellt;aber fester Termin für Ehebruch ists immer


4
 
 ThomasR 8. Februar 2017 
 

trotz steigenden seit Jahren Kirchensteuereinnahmen inzwischen in Milliardenhöhe

wurden ab dem Jahr 2000 über 140 Kirchen und Kapellen in Deutschland (v.A. Bistümer Münster, Paderborn, Essen, Berlin) profaniert und entweder für andere Zwecke gewidmet oder abgerrissen.
Hinter der Profanierung einer Kirche gibt es einerseits eine Gemeinde, die sich in diesen Kirchen zum Gebet und zur Eucharistie getroffen hat und andrereseits eindeutige Entscheidung des Ortsbischofs.
Stimmt die Verteilung der Kirchensteuereinnahmen zwischen dem Norden und Süden nicht, dann müssen neue Verteilerschlüssel erarbeitet werden. Mehr Solidarität innerhalb der Kirche in Deutschland dringend gefragt
Nur 2014 hat München über 1 Mrd EUR in die vermögensverwaltende Stiftungen transferiert.
Werden die Gelder der Kirche erneut (wie beim Weltbildverlag) nicht ins Pastorale und in die Caritas sondern in die Industriebeteiligungen und Industrieanleihen über die vermögensverwaltenden Stiftungen(da ohne Aufsicht von Vatikan)investiert, dann werden diese Ersparnisse höchstwarscheinlich auch verloren


1
 
 MontiRa 7. Februar 2017 
 

@Waldi

vielleicht meint Agnese es ja so, wie ich es verstanden habe: Es gibt Sünden, auf die WILL oder kann man nicht verzichten: Würde ich heute zur Beichte gehen, ich wüsste genau, dass ich morgen wieder naschen würde.
Da auch ich also nicht gültig beichten kann, verzichte ich sowohl auf die Beichte wie auch auf die hl. Kommunion.


0
 
 Waldi 7. Februar 2017 
 

Verehrte @agnese,

ich will Sie nicht tadeln oder zurecht weisen. Nur eines möchte ich doch einwenden. Mehr oder weniger geht jeder Katholik mit dem Vorsatz beichten, nicht mehr zu sündigen. Das mag gelingen bei schwersten Todsünden, sie nicht leichtfertig zu wiederholen. Aber jeder Katholik, dabei meine ich unter absichtlicher Vermeidung der Genderideologie, auch die Frauen, weiß, dass uns die Versuchungen und Nachlässigkeiten unser ganzes Leben lang begleiten und keiner vor dem Wiederfall verschont bleibt. Wäre das so einfach umsetzbar, wie ich aus Ihrem Kommentar heraus höre, dann würde eine einzige Beichte fürs ganze Leben genügen. Wir sind Sünder und bleiben Sünder, deshalb auch die kirchliche Empfehlung regelmäßig zu beichten, aber wenigsten einmal im Jahr zu Ostern. "Der Wille ist stark - aber das Fleisch ist schwach", darauf hat auch unser Heiland Jesus Christus barmherzig und verständnisvoll hingewiesen. ER hat genau gewusst, von welch kurzer Haltbarkeitsdauer unsere guten Vorsätze sind.


9
 
 Vermeer 7. Februar 2017 

Brüder und Schwestern

Wir, die katholisch Verheirateten, sind Sakramentsbrüder und Schwestern , genau wie es Priester und Ordensfrauen sind und haben das Recht dieses unser ureigenes Sakrament der Ehe zu verteidigen!


11
 
 RAJ 7. Februar 2017 
 

RAJ - Die Oberverarsche

Tja, was las ich dieser Tage, es ändert sich NICHTS es ändert sich ALLES, das ist Fakt.Und Fakt ist auch, das ist erst der Anfang, andere Dinge wie Homo-Ehe, Frauen-Priestertum, eben alles protestantische ist im Vormarsch.Wenn jetzt nicht eine energische GEGEN-Reformation kommt wird die Teilung erneut von deutschen Boden aus seinen Gang nehmen.Es ist ein IRRENHAUS, eine FARCE, eine OBER-VERARSCHE, ein gültiges EHEband gibt es nicht mehr, es kann nach individuellen Belieben gekündigt werden.Der Bruch wird unweigerlich kommen, da die ersthaft Gläubigen offen verspottet und "verarscht"werden.Nichts hat mehr Bestand gerade auch in der kath. Kirche.Das Beispiel von Pfarrer Frings aus Münster ist der lebendige Beweis, die EHE-Trauung ist eine Dienstleistung , ein EVENT wo Helene Fischer nicht nur den Takt vor gibt.Zeitgeistige Folklore zur verSpottung von GOTTES Gesetzen.Die Ausnehme wird zur Regel, verbindliche Kriterien, Regeln, Gesetze - alles ist subjektiv ,der Mensch ist GOTT.


19
 
 Waldi 7. Februar 2017 
 

Erschreckend:

"Viele Seelsorger werden mitmarschieren auf diesem Weg, der einer Wanderdüne gleicht, die der Zeitgeist vor sich hertreibt. Viele aber werden resignieren. Ist diese Selbstdemontage der Kirche in der Ehepastoral wirklich die Hilfe, die die Menschen von heute brauchen?".
Der Felsen Petri in der Brandung ist zu einer Wanderdüne mutiert! "Alles fließt, lehrt Heraklit. Der Felsen Petri - der fließt mit"! Wie wahr! Und das auch noch mit Unterstützung von Papst Franziskus. Ich bezweifle ernsthaft, ob unser guter Benedikt XVI. sich unter diesen Voraussetzungen in der „ewigen Stadt Rom“ noch wohl fühlt.
Die Folgen der willkürlichen Veränderungen, die heute auf höchster Ebene der kath. Kirche über die Köpfe der Gläubigen hinweg durchgedrückt werden, im krassen Gegensatz zu allen Traditionen und Werten vergangener Jahrhunderte, die früheren Generationen heilig waren, sind heute schon abzusehen und werden in Zukunft noch schlimmere Krisen herauf beschwören! Es wird dunkel in der kath. Kirche!


25
 
 Elija-Paul 7. Februar 2017 
 

Natürlich hat sich etwas geändert!

Es ist mir auch nicht einsichtig, wie man immer wieder behaupten kann, es hätte sich durch AL nichts geändert. Die internen Regelungen, die bereits schon früher irrgeleitet waren und im Ungehorsam praktiziert wurden, sind nun durch AL und Folgeerscheinungen salonfähig gemacht! Wir sollten wirklich aufhören uns etwas vorzumachen! In unserer heiligen Kirche dürfen nun - entgegen der Lehre und der aus ihr folgenden Praxis - die Sakramente mit Wissen und u.U. Unterstützung des Klerus an Menschen gegeben werden, die nicht den bisherigen Bedingungen entsprechen. Die Linie der damaligen oberrheinischen Bischöfe - zurückgewiesen von Kardinal Ratzinger - hat sich durchgesetzt. Leider hat die Kirche in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen - wahrscheinlich einer der Gründe, warum sie so wenig fruchtbar ist!
Sagen wir doch wie es ist: Es ist ein Desaster und alle scheinen mitzumachen! Welche Verblendung! Stolz können wir auf Kardinal Meisner und K. Brandmüller sein! Wenigstens zwei Zeugen!


37
 
 Ginsterbusch 7. Februar 2017 

@Savanorola

Ich hoffe von Herzen, Sie haben Recht. Heute kam eine Pressemeldung von der DBK, ab dem neuen Kirchenjahr gilt die neue Übersetzung der Hl. Schrift in der Messe.
Aus der Jungfrau wird eine "junge Frau", statt "wird empfangen" heißt es "hat empfangen".
Und das wir im Stand der Sünde nicht zur Hl. Kommunion gehen dürfen, wird in 20 Jahren kein Mensch mehr wissen.
Es scheint (jedenfalls in Deutschland), alles soll verwässert werden. Was hat Papst Leo X vor der Exkommunikation Luthers gesagt: Erhebe dich, Herr, […] ein Wildschwein sucht deinen Weinberg zu verwüsten!“, so warnte Papst Leo X. eindringlich vor der Gefährdung der Kirche durch die Lehren Martin Luthers.
Was würde Papst Leo X heute sagen?


19
 
 C+M+B 7. Februar 2017 

@Savonarola

Wenn ein Bischof die Ungültigkeit einer kirchlich geschlossenen früheren Ehe allein durch das Gewissen der Betroffenen entscheiden lässt, und ihnen im Falle der Gewissenserkenntnis, DASS die erste Ehe gar keine war, die Kommunion gewährt, so hätte dieser Bischof KEIN Recht, dem Paar nicht auch eine kirchliche Eheschließung zu erlauben; ja, er müsste das Paar eiligst zur kirchlichen Eheschließung auffordern, da sie sonst ja außerehelichen Verkehr hätten.

Wenn eine frühere Verbindung kirchenrechtlich fortan per Gewissensentscheid annulliert werden kann, so muss auch die kirchliche Eheschließung aufgrund dieses Gewissensentscheids ermöglicht werden.
Die Kirche kann doch einem Paar nicht Sex erlauben, aber die Ehe verweigern.


20
 
 Savanorola 7. Februar 2017 

@ Ginsterbusch

Der Herr läßt sich nicht wegnehmen!
Vertrauen!


9
 
 padre14.9. 7. Februar 2017 

was sich schon ändert

"wenn zwei Menschen einander vor Gott und der Kirche versprechen" dies steht auf einer offiziellen kath. Kirchenseite bei Ehevorbereitung in NRW.
Kein Wort von Mann und Frau. Nein, zwei Menschen. Wir werden sehr schnell sehen, was sich ändert.


21
 
 syntyche 7. Februar 2017 
 

sakramentale Ehe

Shalom ! Kein Papst, kein Kardinal, kein Priester, kein Laie kann die
Gültigkeit der Worte des Sohnes Gottes,
die Worte Jesu,modifizieren, zeitgeistig
pervertieren oder außer Kraft setzen.
Wir erleben das Abwandern der
Irregeleiteten in die Apostasie (La
Salett, Fatima III, Akita haben massiv
davor gewarnt). Jegliche Sophistik ist
hier fehl am Platze. Shalom !


35
 
 Magdalena77 7. Februar 2017 

Traurig, aber wahr: Die Ausnahme wird zur Regel - wie immer

Vielen Dank für diesen ehrlichen Kommentar. Am unerträglichsten sind für mich zurzeit jene Äußerungen, die mit vielen schönen Worten beweisen wollen, dass sich "nichts" geändert habe, und dass Amoris Laetitia an der ganzen Tragödie völlig unschuldig ist. Ich habe schon manchmal an meinem Verstand gezweifelt, da für mich eindeutig aus AL hervorging, was nun erfolgt ist und was noch folgen wird. Was wir jetzt tun können und müssen, ist zumindest, die Dinge beim Namen zu nennen und argumentativ Widerstand zu leisten gegen diese "Selbstdemontage" der (nicht mehr nur deutschen) Kirche.

Wie lange wird der Herr dabei zuschauen, wie in Seinem Namen (sprich: durch die offizielle Kirche) Sein eigenes Wort Ihm im Munde herumgedreht wird?


29
 
 Ginsterbusch 7. Februar 2017 

Selbst Bischof Algermissen stimmt zu?

Einstimmig (so die Worte von Kardinal Marx).
Nach Bonifatius,Sturmius, Rabanus Maurus und Bischof Dyba gibt es jetzt gelebte "Barmherzigkeit" für alle im Bistum Fulda.
Unseren Kindern und Enkeln wurde der HERR weggenommen.


27
 
 Montfort 7. Februar 2017 

Haben wir jetzt statt der Lehre Christi und der Kirche ...

... bald eine "DIKTATUR DES GEWISSENS"? Das läuft auf "bürgerkriegsähnliche" Zustände in der Lebensführung hinaus, in denen nur mehr eines gilt: das "Recht des STÄRKEREN GEWISSENS"!


24
 
 waghäusler 7. Februar 2017 
 

Der erste Schritt in den Untergang.Das Heilige, das an einer Ehe hing,wird nun Endgültig zu einem billigen Abklatsch.

Zu dem Begriff "Farce in Weiß" musste ich ein wenig schmunzeln, wer weiß denn noch warum die Braut "Weiß" trägt und wieviele waren dem Weißen noch gerecht.


20
 
 bergkristall 7. Februar 2017 
 

Klartext vom Churer Bischof Huonder.


18
 
 silas 7. Februar 2017 

Übertreibungen helfen nicht weiter

Was sich ändert, ist dass nun auch offiziell Personen die in einer weiteren Verbindung leben, nach reichlicher Prüfung zu den Sakramenten Busse und Eucharistie zugelassen werden können.

Das mag theologisch umstritten sein, jedoch am einmaligen sakramentalen Eheversprechen ändert sich rein gar nichts, weder in der Ehevorbereitung noch beim Brautprotokoll.
Scheitern wird eben nicht mit einkalkuliert, weil ein solches Verhalten das sakramentalen Eheversprechen ungültig machen würde.


2
 
 lesa 7. Februar 2017 

Erschütternd

Eine kurze ungeschönte und treffende Zusammenfassung der Konsequenzen.


23
 
 DamianBLogos 7. Februar 2017 
 

Kardinal Müller

Ich bin gespannt, was Gerhard Kardinal Müller dazu sagen wird. Solange er noch im Amt ist.


24
 
 Savanorola 7. Februar 2017 

Sehr geehrter Herr Windisch,

der frühere Erzbischof von Paderborn, der auch Kardinal unserer Kirche war, hat seinen Priester bereits vor über 30 Jahren die Erlaubnis gegeben, dass wenn sie im forum internum zu einer Erkenntnis mit Gewißheit gelangen, dass die erste Ehe nicht gültig war, die wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten zu zu lassen.


3
 

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