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ARD: 'Gelebte Barmherzigkeit - Kommunion auch für Wiederverheiratete'

2. Februar 2017 in Kommentar, 25 Lesermeinungen
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Welche Botschaft transportieren die Medien über das gestrige „Wort der Deutschen Bischöfe“ nach Amoris Laetitia? Der Blick in die Presse wirft Fragen auf. Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) Starke Medienbeachtung erhielt das Wort der Deutschen Bischöfe zu Amoris Laetitia, das gestern veröffentlicht wurde. Weit verbreitet hat sich in der bundesdeutschen Medienlandschaft der Titel der „Deutschen Presseagentur“ (dpa): „Bischöfe öffnen Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene“. (Beispiel: „Berliner Zeitung“).

Die ARD bringt in ihrem Titel alles auf folgenden Nenner: „Gelebte Barmherzigkeit – Kommunion auch für Wiederverheiratete“. Auch der Untertitel schränkte nicht ein: „Barmherzigkeit fordert Papst Franziskus - auch von seiner Kirche im Umgang mit Gläubigen. Die deutsche Bischofskonferenz hat jetzt reagiert und öffnet die Kommunion für Katholiken, die nach einer Scheidung erneut in einer Ehe leben.“ Erst im Text wird darüber informiert, dass dies nur „unter Umständen“ gelte und keine generelle Freigabe sei.

Der Bayrische Rundfunk berichtet unter folgenden Titel: „Deutsche Bischöfe bewegen sich – Weg zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene offen“. Auch der Untertitel bringt keine Differenzierung: „In einem lang erwarteten Papier der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz eröffnen die deutschen Bischöfe wiederverheirateten Geschiedenen Möglichkeiten, die Sakramente zu empfangen. Bislang sind Katholiken, die zum zweiten Mal heiraten, von der Kommunion ausgeschlossen.“ Der BR-Artikel beginnt dann im Einzelnen mit der Information: „Die am Mittag veröffentlichte Handreichung folgt im Wesentlichen dem Papst: Die deutschen Bischöfe überlassen es künftig der Gewissensentscheidung der Ehepartner, ob Betroffene nach einem Prozess der ‚Eingliederung‘ wieder die Sakramente empfangen können.“


Erfreulicherweise spürbar weniger platt ist allerdings die Darstellung des ZDF: „Katholische Kirche - Kommunion für Geschiedene in Einzelfällen“. Im Untertitel wird informiert: „Barmherzigkeit - das ist es, was Papst Franziskus von den Menschen verlangt. Auch von der eigenen Kirche im Umgang mit Gläubigen, die in ihrer Ehe gescheitert und neu verheiratet sind. Die deutschen Bischöfe haben lange gerungen und jetzt vorsichtige Konsequenzen gezogen.“

Der „Kölner Stadtanzeiger“ (KStA) bringt zwar einen differenzierten Titel: „Katholische Kirche - Geschiedene nach neuer Heirat bald zur Kommunion zugelassen?“. Doch direkt anschließend wird der Leser informiert: „Die katholische Deutsche Bischofskonferenz vollzieht im jahrzehntelangen Streit über den Umgang mit Geschiedenen eine Kehrtwende. Geschiedene Katholiken können künftig auch nach einer erneuten zivilen Heirat zur Kommunion gehen. Das geht aus einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Papstschreiben ‚Amoris Laetitia‘ hervor über Ehe und Familie hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.“

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet unter dem Titel: „Katholische Kirche: Geschiedene können künftig Kommunion empfangen“. Hier wird im Text informiert: „Die katholischen Bischöfe in Deutschland geben einen der strengsten und umstrittensten Grundsätze ihrer Kirche auf.“ „Das entsprechende Dokument ist ohne Rücksprache mit dem Vatikan veröffentlicht worden und wird noch deutlicher als der Papst.“

Das offizielle Portal der Deutschen Bischofskonferenz, „katholisch.de“, titelt: „Wiederverheiratete dürfen im Einzelfall zur Kommunion“. Im Untertitel wird der Leser informiert: „Die deutschen Bischöfe positionieren sich zu ‚Amoris laetitia‘. Das Ergebnis: Wiederverheiratete Geschiedene dürfen Beichte und Eucharistie empfangen - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.“

Auch der „Evangelische Pressedienst“ erweckt mit dem Titel „Bischöfe: Eucharistie für Geschiedene in Einzelfällen möglich“ dankenswerterweise nicht den Eindruck einer völligen Freigabe der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene.

„kath.ch“, das von der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz anboten wird, stellt in seinem Beitrag „Deutsche Bischöfe öffnen die Türen für Wiederverheiratete“ fest: „Im internationalen Vergleich liefern die deutschen Bischöfe damit eine relativ weit gefasste Auslegung des heftig diskutierten Papstschreibens. Allerdings betonen sie auch, dass es keinen «Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten» gebe.“

Nun bleiben allerdings Fragen:

- Was entnehmen jene Katholiken, die einzig auf die nichtkirchlichen Medien vertrauen und bei denen oft genug nur Artikelüberschriften hängen bleiben, aus dieser Berichterstattung für ihre konkrete Lebensführung?

- Wollten alle Medien wirklich nur neutral die Positionen der deutschen Bischöfe darstellen oder verfolgten sie in ihrer Darstellung möglicherweise eigene Ziele, ohne eine subjektivere Sicht als „Kommentar“ zu kennzeichnen?

- Da die Medienreaktion à la „Bischöfe öffnen Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene“ (dpa) ja keineswegs unvorhersehbar gewesen war, stellt sich als nächste Frage: Welche – formulierten und nichtformulierten – Ziele verfolgen denn die deutschen Bischöfe im Einzelnen mit ihrem Bischofswort?

- Last, but not least: Es ist nicht anzunehmen, dass alle residierenden Ortsbischöfe mit diesem Bischofswort glücklich sind. Werden wir von ihnen noch entsprechend Stellungnahmen hören? Falls nein: Warum nicht?

Petra Lorleberg auf Twitter folgen.

Wort der deutschen Bischöfe zur erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia - Download via Extraklick



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