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Europäischer Gerichtshof: Muslima muss mit Jungs zum Schulschwimmen

10. Jänner 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Ein muslimisches Mädchen aus der Schweiz muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.


Basel (kath.net)
Ein muslimisches Mädchen aus der Schweiz muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte laut NTV entschieden. Beim Urteil hat ein muslimisches Elternpaar aus der Schweiz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dagegen geklagt, dass ihre Töchter am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen muss. Laut den Muslimen verbiete ihnen der islamische Glauben dies.


Die Eltern haben jetzt verloren, die Tochter muss am Unterricht teilnehmen.

In Deutschland gab es bereits 2013 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshof, bei dem festgestellt wurde, dass die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht grundsätzlich zugemutet werden könne.


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Lesermeinungen

  11. Jänner 2017 
 

@ Gambrinus.....!

Die Schule ist KEIN Selbstbedienungsladen!

An Pflichtfächern müssen die Schüler teilnehmen!


2
 
 Hausfrau und Mutter 11. Jänner 2017 
 

Biounterricht; Sportunterricht; Schwimmunterricht -2

Ich kann nur betonen, wie viele Schwierigkeiten man hat, wenn ein Kind aus nachgewiesenen gesundheitlichen Problem nicht an einem Sportunterricht über ein längeres Zeitraum teilnehmen darf:
Arztattest (meisten mit Begründung!)
Passive Teilnahme am Unterricht ist pflicht

Eine meiner Töchter hatte eine lange Rückbildungsphase mit Krankengymnastik (3 Mal pro Woche) und hätte einen KG Termin während der Sportstunde machen können: der Lehrer lehnte das ab und setzte sich damit durch. Meine Tochter musste sitzen und zuschauen anstatt ihre Rückbildungsgymnastik (Praxis neben der Schule) zu machen,

Daher kann ich mit dieser übertriebenen Rücksicht nichts mehr anfangen, denn diese Rücksicht funktioniert nur für einzelnen Leute (insbesondere weil man befürchtet, muslimfeind abgestempelt zu werden).

Und ich erspare die Gespräche im Elternbeiratsitzungen bzgl. Schweinefleisch, obwohl die Schule täglich 4 Menüs anbietet (darunter ein vegetarisches -warm- sowie ein Menü "Salatbuffet")

H&M


5
 
 Hausfrau und Mutter 11. Jänner 2017 
 

Bio-Unterricht; Schwimmunterricht; Sportunterricht -1

bei letzten Elternabend kam der Biolehrer und erklärte den Eltern, dass in diesem Semester (6. Klasse) das Thema "Sexualkunde" anstehen würde. Er sei verpflichtet zu diesem Thema eine Elternerläuterung anzubieten, was er auch tat. Es gab absolut kein Grund zu protestieren (der Lehrer hat Unterrichtsmaterial in Form von Skizzen, keine Foto und vor allem nichts pornographisches: ich schaue regelmäßig die Unterlagen an, die mein Kind erhält und es gibt zum Inhalt nichts zu sagen). Leider hat eine Mutter einen absolut übertriebenen Aufstand gestartet, mit der Begründung, es sei aus religiösen Gründen verboten, usw. Ergebnis: das Mädchen geht NICHT in den Unterricht. Im nächsten Hj ist Schwimmunterricht... das Mädchen hat schön angekündigt, dass es nicht hingehen wird...

Im Übrigen bin ich mit Cat1 einverstanden: der Unterricht ist nicht à la carte.

Fortsetzung


4
 
 Chris2 11. Jänner 2017 
 

Unterricht und Ideologie

@Cat1 Natürlich soll niemand sein Kind aus irgendwelchen Gründen aus Mathe oder Deutsch abziehen können (auch, wenn die Neue Rechtschreibung manchmal an "geistverletzung" grenzt). Das fordert auch niemand. Aber überall dort, wo Ideologien einzug halten (die Fälle sind real) und das Kindswohl gefährdet wird, haben die Eltern das Recht, zu intervenieren. Und nicht nur muslimische...


3
 
 Cat1 10. Jänner 2017 
 

Schwimmen

@ Chris2: Bitte phantasieren Sie sich nicht etwas zusammen. Es geht hier ums Schwimmen, nichts weiter.

@ Gambrinus: Die Schule ist prinzipiell nicht liberal, sieht man von Konzepten wie jenen von Montessori oder Waldorf ab. Es gibt Fächer- und Lehrpläne. Man kann sich ja auch bspw. den Unterricht über Rechtschreibung oder lineare Algebra nicht abwählen.


1
 
 Gambrinus 10. Jänner 2017 
 

Nein, ein dummes Urteil

Erziehung ist Elternrecht.

Wenn das Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilnimmt, dann lernt es eben nicht schwimmen. Das ist sein eigenes Problem.

Wozu diese Zwangsbeglückung? Sehr liberal ist sie nicht.


3
 
 GiovanniFrancesco 10. Jänner 2017 
 

Ein weises, gutes und richtiges Urteil

Gleichbehandlung aller Schüler in der Schule in allen Fächern, keine Extrawürste die durch vermeintliche religiöse Argumente scheingerechtfertigt werden


10
 
 Chris2 10. Jänner 2017 
 

@Cat1

Zustimmung, aber gemeinsames Nacktduschen aller Kinder wäre aber schon ein Grund zur Beschwerde. Erinnere mich auch, dass man bei uns Christen keine Rücksicht auf Eltern und Religion genommen hat, etwa beim Schulsexualkundeunterricht. Immerhin gab es damals wohl weder Homoaktivisten als "externe Fachleute", noch Sexkoffer oder Ratgeber zum Führen eines Puffs u.ä. an den Schulen. Bei so etwas dürfen und müssen Eltern sich wehren und ihre Kinder (zumal jüngere) schützen...


11
 
 Cat1 10. Jänner 2017 
 

Gute Entscheidung.

Mir geht dieses Hinsichtl und Rücksichtl gegenüber Muslimen schwer auf den Geist. In der Schule sollten möglichst alle gleich behandelt werden. Das zu akzeptieren ist ein bedeutender Schritt zur Integration.


18
 

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