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CDU kritisiert die neuen religionspolitischen Grundsätze der Grünen

23. November 2016 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Volker Beck: „Wie wir leben und lieben, geht den Arbeitgeber nichts an“ - Peter Tauber: „Einerseits wird religiöse Vielfalt wertgeschätzt und soll gefördert werden; andererseits finden sich immer wieder antikirchliche Beißreflexe.“


Münster (kath.net/idea) Die auf dem Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Münster verabschiedeten religionspolitischen Grundsätze stoßen bei der CDU auf Kritik. Wie aus dem Beschluss „Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft“ hervorgeht, fordert die Partei beispielsweise eine Lockerung des sogenannten „Tanzverbotes“ an religiös begründeten „Stillen Tagen“, etwa an Karfreitag: „Alles was nicht stört, soll erlaubt sein.“ Die Grünen setzen sich auch für Transparenz bei den Finanzen der Kirchen ein: „Unser Ziel ist, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts sowohl ihre Vermögen als auch die Einnahmen und Ausgaben offen legen.“ Der Kirchenaustritt soll nach Meinung der Grünen künftig kostenlos sein. Die Partei fordert auch, die Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche abzulösen. Ferner sollte die Besetzung der Rundfunk- und Fernsehräte die „gesellschaftliche, religiöse und weltanschauliche Pluralität“ widerspiegeln – es sollen also nicht nur die beiden großen Kirchen und die jüdischen Gemeinden vertreten sein, sondern beispielsweise auch Humanisten. Auch das kirchliche Arbeitsrecht müsse überarbeitet werden. Kirchliche Träger setzten voraus, dass ihre Angestellten sich zur jeweiligen Religion bekennen. Im Falle einer Scheidung drohe beispielsweise bei katholischen Trägern die Kündigung. „Außerdienstliches und privates Verhalten“ dürfe aber keine „arbeitsrechtlichen Auswirkungen“ haben. Dazu sagte der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Volker Beck (Berlin): „Wie wir leben und lieben, geht den Arbeitgeber nichts an.“


Tauber: Die Grünen sind in ihren Forderungen gespalten

Laut CDU-Generalsekretär Peter Tauber sind die Grünen in ihren religionspolitischen Forderungen gespalten. Der Beschluss atme auf jeder Seite eine „gewisse Unentschiedenheit“: „Einerseits wird religiöse Vielfalt wertgeschätzt und soll gefördert werden; andererseits finden sich immer wieder antikirchliche Beißreflexe.“ Die Forderungen gegenüber den Kirchen seien mehr von althergebrachten Klischees als von der Realität geprägt. Die kirchlichen Belegschaften seien breiter organisiert als andere, und die Tariflöhne lägen im kirchlichen Bereich höher. Es gelte, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, anstatt ihn mit überholten Kampfbegriffen zu gefährden, so Tauber.

EKD-Sprecher: Wir kommen bei einzelnen Vorschlägen zu abweichenden Beurteilungen

Ein EKD-Sprecher teilte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit, die Kirchen begrüßten das „grundsätzlich positive Bekenntnis der Kommission zum kooperativen, religionsund weltanschauungsfreundlichen Religionsverfassungsrecht in Deutschland und zur Bedeutung von Religion im öffentlichen Raum“. Bei einzelnen Vorschlägen, wie etwa beim kirchlichen Arbeitsrecht, „kommen wir aufgrund unterschiedlicher Grundannahmen zu abweichenden Beurteilungen“. Darüber blieben die Kirchen mit der Partei im Gespräch, so der Sprecher.

Islamische Verbände nicht als Religionsgemeinschaften anerkennen

Die Grünen befassten sich auch mit den islamischen Gemeinschaften. Sie sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Das ist bei den vier großen muslimischen Verbänden aus Sicht der Grünen derzeit aber nicht der Fall. Es handele sich um religiöse Vereine. Volker Beck sagte, dass eine Struktur von Verbänden, die ihre Identität nicht der Religion, sondern der Politik der Heimatländer verdanke, mit einer Religionsgemeinschaft nichts zu tun habe.

Der Moscheedachverband DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) sei dabei zudem eine Tochterorganisation des Präsidiums für Religionsangelegenheiten in Ankara: „Die strukturelle Abhängigkeit von einem Staat und dessen jeweiliger Regierungspolitik entspricht nicht der grundgesetzlich geforderten Trennung von Religion und Staat.“ Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, Bekir Altas (Köln), nannte die Religionspolitik der Grünen verfassungswidrig und islamfeindlich. Mehrere Gutachten bescheinigten den großen islamischen Religionsgemeinschaften die „Eigenschaft als Religionsgemeinschaft im Sinne unserer Verfassung“. Die Grünen begeben sich laut Altas „geradewegs auf AfD-Linie und schüren Vorurteile gegenüber Muslimen“.

Symbolbild: Diskussion



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