Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  3. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  7. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  8. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  9. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  10. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  13. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  14. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  15. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“

Instruktion Ad resurgendum cum Christo

25. Oktober 2016 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Über Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung - "Kirche bevorzugt weiterhin Beerdigung des Leichnams, die eine größere Wertschätzung für die Verstorbenen zeigt. Aber Feuerbestattung ist nicht verboten"


Vatikan (kath.net) Instruktion Ad resurgendum cum Christo über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung

1. Um mit Christus aufzuerstehen, muss man mit Christus sterben; dazu ist es notwendig, „aus dem Leib auszuwandern und daheim beim Herrn zu sein“ (2 Kor 5,8). Mit der Instruktion Piam et constantem vom 5. Juli 1963 bestimmte das ehemalige Heilige Offizium, dafür Sorge zu tragen, dass „die Gewohnheit, den Leichnam der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde“. Es fügte aber hinzu, dass die Feuerbestattung der christlichen Religion nicht „an sich“ widerspricht und jenen, die sich dafür entschieden haben, die Sakramente und das Begräbnis nicht mehr verweigert werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Einäscherung nicht „aus Ablehnung der christlichen Dogmen, aus sektiererischer Gesinnung oder aus Hass gegen die katholische Religion und Kirche“ gewählt haben.1 Diese Änderung der kirchlichen Ordnung wurde später in den Kodex des kanonischen Rechtes (1983) und in den Kodex der Kanones der katholischen Ostkirchen (1990) aufgenommen.

Mittlerweile hat sich die Feuerbestattung in nicht wenigen Ländern stark ausgebreitet. Aber zugleich haben sich auch neue Ideen verbreitet, die dem Glauben der Kirche widersprechen. Nach Anhören der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte und zahlreicher Bischofskonferenzen und Bischofssynoden der katholischen Ostkirchen hat die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht gehalten, eine neue Instruktion zu veröffentlichen, um die lehrmäßigen und pastoralen Gründe für die Bevorzugung der Beerdigung der Verstorbenen darzulegen und Normen für die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung zu erlassen.

2. Die Auferstehung Jesu, in der die christliche Glaubenswahrheit ihren Höhepunkt findet, wurde von den Anfängen des Christentums an als wesentlicher Teil des Pascha-Mysteriums verkündet: „Vor allem habe ich euch überliefert, was auch ich empfangen habe: Christus ist für unsere Sünden gestorben, gemäß der Schrift, und ist begraben worden. Er ist am dritten Tag auferweckt worden, gemäß der Schrift, und erschien dem Kephas, dann den Zwölf“ (1 Kor 15,3-5).

Durch seinen Tod und seine Auferstehung hat uns Christus von der Sünde befreit und den Zugang zu einem neuen Leben eröffnet: “Wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als neue Menschen leben” (Röm 6,4). Darüber hinaus ist der auferstandene Christus Ursache und Urgrund unserer künftigen Auferstehung: „Christus ist von den Toten auferweckt worden als der Erste der Entschlafenen… Denn wie in Adam alle sterben, so werden in Christus alle lebendig gemacht werden“ (1 Kor 15,20-22).

Christus wird uns am Letzten Tag auferwecken; andererseits sind wir aber schon in gewisser Weise mit Christus auferstanden. Denn durch die Taufe sind wir in den Tod und die Auferstehung Christi eingetaucht und sakramental ihm gleichgestaltet worden: „Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt, durch den Glauben an die Kraft Gottes, der ihn von den Toten auferweckt hat“ (Kol 2,12). Durch die Taufe sind wir mit Christus vereint und haben deshalb schon jetzt wirklich Anteil am Leben Christi (vgl. Eph 2,6).


Durch Christus hat der christliche Tod einen positiven Sinn. Die Liturgie der Kirche betet: „Deinen Gläubigen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn die Herberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewige Wohnung bereitet“.2 Durch den Tod wird die Seele vom Leib getrennt; in der Auferstehung aber wird Gott unserem verwandelten Leib das unvergängliche Leben geben, indem er ihn wieder mit unserer Seele vereint. Auch in unseren Tagen ist die Kirche gerufen, den Glauben an die Auferstehung zu verkünden: „Die Auferstehung der Toten ist die Zuversicht der Christen; im Glauben an sie existieren wir“.3

3. Gemäß ältester christlicher Tradition empfiehlt die Kirche nachdrücklich, den Leichnam der Verstorbenen auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort zu beerdigen.4

Im Gedenken an den Tod, das Begräbnis und die Auferstehung des Herrn – ein Geheimnis des Lichtes, in dem der christliche Sinn des Sterbens offenbar wird5 – ist die Beerdigung die angemessenste Form, um den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung zum Ausdruck zu bringen.6

Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden als Mutter begleitet hat, bietet in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung auf die Auferstehung in Herrlichkeit dessen sterbliche Überreste in die Erde.7

Indem die Kirche den Leichnam der Verstorbenen beerdigt, bekräftigt sie den Glauben an die Auferstehung des Fleisches.8 Zugleich möchte sie so die hohe Würde des menschlichen Leibes als wesentlicher Teil der Person, dessen Geschichte der Leib teilt, ins Licht stellen.9 Sie kann deshalb nicht Haltungen oder Riten erlauben, die falsche Auffassungen über den Tod beinhalten, etwa wenn er als endgültige Vernichtung der Person, als Moment ihrer Verschmelzung mit der Mutter Natur oder dem Universum, als Etappe im Prozess der Reinkarnation oder als endgültige Befreiung aus dem „Gefängnis“ des Leibes verstanden wird.

Zudem entspricht die Beerdigung auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort in angemessener Weise der Ehrfurcht und Achtung, die den Leibern der Verstorbenen gebührt, welche durch die Taufe Tempel des Heiligen Geistes geworden sind und derer sich „der Geist wie eines Werkzeuges oder einer Vase bedient hat, um viele gute Werke zu vollbringen“.10

Der gerechte Tobit wird wegen seiner Verdienste gelobt, die er sich vor Gott aufgrund der Beerdigung der Toten erworben hat.11Die Kirche sieht in der Bestattung der Verstorbenen ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit.12

Schließlich fördert die Beerdigung der heimgerufenen Gläubigen auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort das Andenken und das Gebet für die Verstorbenen durch die Angehörigen und die ganze christliche Gemeinschaft, wie auch die Verehrung der Märtyrer und der Heiligen.

Durch die Beerdigung des Leichnams auf Friedhöfen, in Kirchen oder in der Nähe der Kirchen hat die christliche Tradition die Gemeinschaft zwischen den Lebenden und den Toten bewahrt und sich der Tendenz entgegengestellt, das Sterben und dessen Bedeutung für die Christen zu verschleiern oder zu privatisieren.

4. Wo Gründe hygienischer, ökonomischer oder sozialer Natur dazu führen, sich für die Feuerbestattung zu entscheiden – eine Wahl, die nicht dem ausdrücklichen oder vernünftigerweise angenommenen Willen des verstorbenen Gläubigen entgegenstehen darf –, sieht die Kirche keine lehrmäßigen Gründe, um diese Praxis zu verbieten. Denn die Einäscherung des Leichnams berührt nicht die Seele und hindert die Allmacht Gottes nicht daran, den Leib aufzuerwecken. Sie beinhaltet deshalb an sich nicht die Leugnung der christlichen Lehre über die Unsterblichkeit der Seele und die Auferstehung des Leibes.13

Die Kirche bevorzugt weiterhin die Beerdigung des Leichnams, die eine größere Wertschätzung für die Verstorbenen zeigt. Aber die Feuerbestattung ist nicht verboten, „es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen“.14

Wenn keine Gründe vorliegen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, begleitet die Kirche – nach der Begräbnisfeier – die Wahl der Feuerbestattung durch entsprechende liturgische und pastorale Hinweise und sorgt sich besonders auch darum, jede Form des Ärgernisses oder der religiösen Gleichgültigkeit zu vermeiden.

5. Wenn aus legitimen Gründen die Wahl der Feuerbestattung getroffen wird, ist die Asche des Verstorbenen in der Regel an einem heiligen Ort aufzubewahren, also auf einem Friedhof oder, wenn es angebracht ist, in einer Kirche oder an einem für diesen Zweck von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmten Ort.

Von Anfang an haben die Christen danach verlangt, dass die christliche Gemeinschaft für ihre Verstorbenen betet und ihrer gedenkt. Ihre Gräber wurden Orte des Gebetes, des Andenkens und der Besinnung. Die verstorbenen Gläubigen gehören zur Kirche; denn sie glaubt an die Gemeinschaft „derer, die hier auf Erden pilgern; derer, die nach Abschluss des Erdenlebens geläutert werden; und derer, die die himmlische Seligkeit genießen; sie alle bilden zusammen die eine Kirche“.15

Die Aufbewahrung der Asche an einem heiligen Ort kann dazu beitragen, dass die Gefahr verringert wird, die Verstorbenen dem Gebet und dem Gedenken der Verwandten und der christlichen Gemeinschaft zu entziehen. Auf diese Weise wird auch vermieden, dass man sie möglicherweise vergisst oder es an Ehrfurcht fehlen lässt, vor allem, wenn die erste Generation nicht mehr lebt, oder dass es zu unangemessenen oder abergläubischen Praktiken kommt.

6. Aus den oben angeführten Gründen ist die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum nicht gestattet. Nur im Fall von schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen, kann der Ordinarius im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz oder der Bischofssynode der katholischen Ostkirchen die Erlaubnis für die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum gewähren. Die Asche darf aber nicht unter verschiedenen Familien aufgeteilt werden, und in jedem Fall müssen Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung gewährleistet sein.

7. Um jegliche Zweideutigkeit pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung zu vermeiden, ist es nicht gestattet, die Asche in der Luft, auf dem Land oder im Wasser oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren. Denn für diese Vorgangsweisen können nicht die hygienischen, sozialen oder ökonomischen Gründe angeführt werden, die der Wahl der Feuerbestattung zugrunde liegen können.

8. Falls sich der Verstorbene offenkundig aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden hat, ist das kirchliche Begräbnis nach Maßgabe des Rechts zu verweigern.16

Papst Franziskus hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekt am 18. März 2016 gewährten Audienz die vorliegende Instruktion, die in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation am 2. März 2016 beschlossen worden war, approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 15. August 2016, Hochfest der Aufnahme Marias in den Himmel.

Gerhard Card. Müller
Präfekt

Luis F. Ladaria, S.I.
Titularerzbischof von Thibica
Sekretär

____________________

1 AAS 56 (1964), 822-823.

2 Römisches Messbuch, Präfation für die Verstorbenen, I.

3 Tertullian, De resurrectione carnis, 1,1: CCL 2, 921.

4 Vgl. CIC, can. 1176, § 3; can. 1205; CCEO, can. 876, § 3; can. 868.

5 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1681.

6 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2300.

7 Vgl. 1 Kor 15,42-44; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1683.

8 Vgl. Hl. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda, 3, 5: CSEL 41, 628.

9 Vgl. II. Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 14.

10 Vgl. Hl. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda, 3, 5: CSEL 41, 627.

11 Vgl. Tob 2,9; 12,12.

12 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2300.

13 Vgl. Heiliges Offizium, Instruktion Piam et constantem, 5. Juli 1963: AAS 56 (1964), 822.

14 CIC, can. 1176, § 3; vgl. CCEO, can. 876, § 3.

15 Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 962.

16 CIC, can. 1184; CCEO, can. 876, § 3.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Svoboda 27. Oktober 2016 

@Schlegl, MagnusMaxentius

Natürlich KNOCHENmarkspende! Da hab ich ans Richtige gedacht, es aber nicht geschrieben.


1
 
 Magnus Maxentius 26. Oktober 2016 

@Schlegl

Ich schließe mich an, ich hoffe @Svoboda hat die Knochenmarkspende gemeint (aus dem Kontext legt sich das auch nahe).

@Svoboda: Treffend bemerkt: Reliquienteilung ist eigentlich nach der Instruktion ein Nogo.


2
 
 SCHLEGL 26. Oktober 2016 
 

@Svoboda

Sie meinen doch wohl KNOCHENMARK (Spenden werden benötigt um Leukämie-Patienten zu heilen). Ein Eingriff ins RÜCKENMARK hätte katastrophale Folgen!Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Svoboda 26. Oktober 2016 

@julifix

1) So umstritten ist der Hirntod nicht.
2) Selbstverständlich ist auch nach katholischer Überzeugung eine Organspende aus dem lebenden Körper erlaubt. Beispiele dafür sind die Blutspende und die Spende von Organen, die doppelt vorhanden (Nieren) oder sonst ohne Verlust entnehmbar sind (Rückenmark). Man sollte bei diesem diffizilen Thema bitte nicht unterkomplex in der Argumentation werden. Oder glauben Sie Joseph Ratzinger (als Kardinal) und Johannes Paul II. (als Papst) hätten Blutspenden angenommen und dabei schwer gesündigt?


2
 
 julifix 25. Oktober 2016 

@Svoboda

Die Organspende wird von der katholischen Kirche abgelehnt ( s. Papst emer. Benedikt XVI), da der Spender bei Organentnahme nicht tot sein darf. Gemäß der Kirche muss eine Entnahme ex cadavere stattfinden, was medizinisch aber nicht möglich ist, da beim Spenderorgan keinerlei Verwesung sein darf. Ansonsten ist es nicht mehr übertragbar. Der für die "Todesfeststellung" herangezogene Hirntod ist höchst umstritten, was natürlich in der Öffentlichkeit kaum kundgetan wird. Näheres dazu von Dr. Regina Breul...


0
 
 Svoboda 25. Oktober 2016 

@resistance

Man muss schon viele Umleitungen gehen, um aus der Aufteilung der Asche, die hier zurecht verboten wird, einen Konnex zur moralisch nicht verbotenen, vielleicht sogar gebotenen Organspende herzustellen.
Eher würde ich mich fragen, ob die kirchliche Praxis von Reliquienteilung nicht einen unwürdigen Umgang mit den Leichen darstellt.


10
 
 Stefan Fleischer 25. Oktober 2016 

@ resistance

Die Glaubenskongregation hat hier eine gute Handreichung vorgelegt, welche in erster Linie den Sinn der christlichen Beerdigung wieder in Erinnerung rufen will. Eine solche kann und will nicht alle Detailfragen regeln, besonders nicht all unsere "europäisch-katholischen" Probleme. Und schon so besteht die grosse Gefahr, dass es diesem Dokument hierzulande ergeht wie vielen anderen "unzumutbaren" Papieren. Es wird totgeschwiegen werden.
Im Übrigen aber denke ich, wir hätten viel weniger Probleme, wenn wir den Glauben, den ganzen, ungeschönten und unverkürzten (allumfassenden) Glauben wieder klar und unmissverständlich verkünden würden.


9
 
 resistance 25. Oktober 2016 
 

Rom erteilt Weisungen, die von den Gläubigen zu beachten sind. Und wenn sich der Gläubige anders entscheidet, die Asche des Verstorbenen in seine Stube stellt?
Petrus hat sich als Wächter am Himmelstor verabschiedet. Die Juden sind erlöst auch ohne Bekenntnis zu Christus und spätestens seit Assisi ist der Himmel allen Menschen guten Willens offen. Die göttliche Barmherzigkeit überstrahlt alles. Da ist der Papst allenfalls noch Hausmeister.


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Vatikan

  1. Vatikan: Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde
  2. Keine öffentliche offene Aufbahrung mehr für tote Päpste
  3. Synode über Synodalität verwendet Bilder von Marko Rupnik
  4. Missbrauchsexperte Zollner: ‚Keine Kultur der Rechenschaftspflicht’ in der Kirche
  5. Papst ernennt Bischof Elbs zum Übergangsleiter der Erzdiözese Vaduz
  6. Katholische Laien der Schweiz bitten Vatikan um Klarstellung
  7. Vatikan bereitet Dokument über Geschiedene in neuen Partnerschaften vor
  8. Erzbischof Paglia klagt katholische Internetseite wegen Korruptionsvorwürfen
  9. Wichtige Informationen nicht zugänglich – Untersuchung gegen Kardinal Maradiaga unterbrochen
  10. Der Heilige Stuhl tritt dem Pariser Klimaabkommen bei







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  6. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  7. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  8. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  9. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  10. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Der Teufel sitzt im Detail
  13. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  14. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘
  15. Koch: Mit Glaube an ewiges Leben verdunstet auch Menschenwürde

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz