Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  2. Deutsche Bischofskonferenz beschließt: Man will in Rom um Erlaubnis für Laienpredigt bitten
  3. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  4. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  5. Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt die Satzung für die künftige Synodalkonferenz an
  6. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  7. Die Wahl von Bischof Heiner Wilmer zum DBK-Vorsitzenden „ist ein echtes Hoffnungszeichen“
  8. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  9. Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre
  10. "Deutsche Kirchen" ersetzen spirituelle Dimension der Fastenzeit durch weltanschauliche Agitation
  11. Burger: „Kurzum, wie hältst Du es mit Religion und Kirche? Wie geht das mit dem Glauben?“
  12. THESE: Warum die UNO weg muss!
  13. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  14. Woelki: „Herr, offenbare du deinen Willen für deine Kirche, das ist der Kernsatz aller Synodalität“
  15. 'Glaube ist kein PR-Problem': US-Burger-Kette verweigert Entfernung von Bibelversen

Irritierendes zum Lebensschutz

22. Juli 2016 in Kommentar, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein „Faktencheck“ des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) nährt Zweifel, ob von den C-Parteien für den Lebensschutz Ungeborener noch etwas zu erwarten ist. Gastbeitrag von Bernward Büchner


Freiburg (kath.net) Die gesetzliche Regelung zum „Schwangerschaftsabbruch“ ist inzwischen mehr als zwanzig Jahre in Kraft. Keine der im Bundestag vertretenen Parteien möchte sie noch in Frage stellen.

Die Pflicht des Gesetzgebers zu beobachten, ob sein Gesetz die erhofften Schutzwirkungen tatsächlich entfaltet oder seine praktische Durchführung Mängel offenbart, und sein Konzept gegebenenfalls nachzubessern oder zu ändern, wird schlicht ignoriert. Die in der Statistik ausgewiesene Zahl von inzwischen jährlich rund 100.000 Abtreibungen wird auf ihre Plausibilität nicht hinterfragt und offenbar für tolerabel gehalten.

Verkannt wird hierbei, dass die Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben, so das Bundesverfassungsgericht, auf das einzelne Leben bezogen ist, also nicht nur auf menschliches Leben allgemein, weshalb eine quantitative Betrachtungsweise unzureichend ist, der gebotene Schutz sich also allein statistisch nicht belegen lässt. Vielmehr setzt er das Bewusstsein vom Lebensrecht jedes einzelnen ungeborenen Kindes voraus. Deshalb heißt es in Paragraph 219 des Strafgesetzbuchs, bei ihrer Entscheidung müsse „der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat“.


Ein solches Bewusstsein kann jedoch nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden, gerade in einer Gesellschaft, in der – auch von Beratungsträgern wie pro familia - ein „(Menschen-) Recht auf Abtreibung“ immer penetranter propagiert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Abtreibungsurteil von 1993 jedoch die Möglichkeit eines solches Rechts ausdrücklich verneint. Zudem hat es die Organe des Staates verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“. Deshalb müssten sie „erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten.“ Dies schließt aus, dass sie sich gegenüber der Propagierung eines „Rechts auf Abtreibung“ indifferent verhalten oder sie gar fördern.

Zu den schutzpflichtigen Organen des Staates gehört an erster Stelle die Bundesregierung.

Mit mehrfachen Anfragen des Verfassers an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig, an die Bundeskanzlerin und an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist es nicht gelungen zu erfahren, welche eindeutige Position die Bundesregierung zu einem „Recht auf Abtreibung“ vertritt. Nach der Antwort des Justizministeriums „darf“ die Frau in den Fällen, in welchen ein Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz gerechtfertigt oder nicht strafbar ist, einen solchen vornehmen lassen.

Die beiden angeschriebenen Bundesministerien sind SPD-geführt und das Bundeskanzleramt nach seiner Antwort angeblich nicht zuständig. Wie aber stehen die Unionsparteien zu einem „Recht auf Abtreibung“? Haben sie hierzu keine eigene Position? Ist der Lebensschutz Ungeborener für sie inzwischen so unwichtig, dass sie es schweigend hinnehmen, dass das Lebensrecht ungeborener Kinder im öffentlichen Bewusstsein immer mehr durch ein „Recht auf Abtreibung“ verdrängt wird?

In einem „Faktencheck“ zum Grundsatzprogramm der AfD hat sich allerdings jüngst der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) zu Wort gemeldet und die Aussagen der AfD zu Abtreibung und Lebensschutz kritisiert. Die AfD wende sich „gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären“. Hier, so der EAK, würden „regelrechte ideologische ‚Pappkameraden‘ aufgebaut“.

Eine solche Kritik ist entlarvend, weil sie zeigt, dass der EAK von einem wirklichen Lebensschutz Ungeborener im Grunde nichts mehr wissen möchte. Denn was bleibt von einem solchen Schutz noch übrig, wenn Abtreibungen bagatellisiert, staatlich gefördert und zu einem Menschenrecht erklärt werden? Dass dies nicht geschieht, ist deshalb eine selbstverständliche Mindestforderung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, über die man sich innerhalb der Unionsparteien jedoch offenbar nicht mehr einig ist. Oder ist die vom EAK in seinem „Faktencheck“ vertretene Position in CDU und CSU womöglich konsensfähig? Jedenfalls lässt sie daran zweifeln, ob von den C-Parteien für den Lebensschutz noch etwas zu erwarten ist.




Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  2. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  3. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  4. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  5. Die US-Bischofskonferenz lädt zur 14. Pro-Life-Novene ein
  6. Vorweihnachtliches Lichtermeer
  7. "Die Christen und Lebensschützer trauern um Martin Lohmann"
  8. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  9. "Jugend für das Leben" stellt klar: Es gab keinerlei Belästigung vor Abtreibungsklinken
  10. "Social Egg Freezing": Ethikerin kritisiert VfGH-Entscheidung







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  3. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  4. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  5. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  6. Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt die Satzung für die künftige Synodalkonferenz an
  7. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  8. Deutsche Bischofskonferenz beschließt: Man will in Rom um Erlaubnis für Laienpredigt bitten
  9. Die Wahl von Bischof Heiner Wilmer zum DBK-Vorsitzenden „ist ein echtes Hoffnungszeichen“
  10. Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre
  11. Bischof Erik Varden bei Fastenexerzitien im Vatikan: „Tausende fallen“
  12. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  13. „Öffnet eure Herzen“: Protestantin begeistert das Netz mit dem Rosenkranz
  14. 'Woke Left' ist die 'wütendste und exklusivste Spaltungsbewegung in der Geschichte'
  15. THESE: Warum die UNO weg muss!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz