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Urteil : Kirchliches Pflegeheim darf Sterbehilfe nicht verweigern

30. Juni 2016 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen
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Belgien: Katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien dürfen ihren Patienten die aktive Sterbehilfe nicht verweigern.


Brüssel (kath.net/KNA) Katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien dürfen ihren Patienten die aktive Sterbehilfe nicht verweigern. Das entschied das Zivilgericht in Leuven, wie die belgische Zeitung «Le Soir» (Donnerstagsausgabe) berichtete.

Angehörige einer Krebspatientin hatten gegen den Träger eines katholischen Pflegeheims geklagt, weil es einem Arzt, der die Sterbehilfe ausführen sollte, keinen Zugang gewährte. Die Richter argumentierten, dass sich das Pflegeheim nicht in die Beziehung zwischen der Patientin und dem Arzt hätte einmischen dürfen. Der Heimträger wurde zur Zahlung von 6.000 Euro Schadenersatz verurteilt.


Wegen der Schwere und Bedeutung des Falles war das Zivilverfahren in einer Besetzung mit drei Richtern verhandelt worden. Während das belgische Gesetz vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt.

Der Erzbischof von Mecheln-Brüssel, Jozef De Kesel, hatte noch im Dezember 2015 betont, katholische Krankenhäuser hätten das Recht, sich gegen die Ausübung der aktiven Sterbehilfe und gegen Abtreibungen zu entscheiden.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt stetig. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Mindestaltersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten.

Symbolbild


(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Suebus 1. Juli 2016 
 

@Schlegl

So wie ich das Urteil verstehe, hätte das Pflegeheim eben nicht sagen können, dass der Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt werden "muss", und das "verboten" nach christlichen Grundsätzen zählt eben auch nicht mehr. Allenfalls hätte es die Angehörigen bitten können, einer Verlegung zuzustimmen.

Und das finde ich sehr wohl erschreckend.


3
 
 resistance 1. Juli 2016 
 

Ich gehe davon aus, dass die Pflegeheime keinen Monopolstatus haben. Insofern sollten sie die Freiheit haben, in ihrem Vertrag mit den Bewohnern auch den Fall einer Sterbehilfe frei entscheiden d.h. verweigern zu können.
In der gesamten westlichen Welt werden von staatlicher Seite immer mehr Zwänge auf Institutionen und Personen ausgeübt, Tendenz steigend.


2
 
 Herbstlicht 1. Juli 2016 
 

"Du" und die Meldung an sich

@Xaferflo
Nicht Ihr "Du" an den Papst gerichtet, zeigt wie weit wir es gebracht haben, sondern es ist die obige Meldung als solche, die ein Licht darauf wirft, wie weit es die Gesellschaft ohne Gott gebracht hat, in Belgien und der Niederlande wohl besonders offensichtlich und irgendwann auch hierzulande.

@SCHLEGL
Die Angehörigen hätten ihr krankes Familienmitglied von vornherein in ein staatliches Pflegeheim geben können. Dort ist im Fall des Falles das "Beseitigen" eines alten und kranken oder sonstwie behinderten Menschen doch wohl eher problemlos möglich.

Dies und nicht ein falsch gesetztes "Du" ist das wirklich Schockierende.
Denn ich glaube nicht, dass Papst Franziskus, so wie ich ihn einschätze, etwas gegen das "Du" eingewendet hätte.


8
 
 GerogBer 1. Juli 2016 

Ich finde,

dass Xaverflo ruhig DU zum Heiligen Vater sagen kann. Im Vaterunser duzen wir Gott ja auch. Manchmal, @Schlegel, muss man fünfe gerade sein lassen.....


6
 
 Xaverflo 1. Juli 2016 
 

Lieber Msgr. Schlegl, ich wollte niemanden kränken, es war eine Bitte und, verzeihen Sie, vielleicht auch etwas naiv wie das "nimm und lies" eines Kindes. Ich bitte nochmals um Entschuldigung.


4
 
 SCHLEGL 1. Juli 2016 
 

@Xaverflo

Könnten Sie freundlicherweise erklären, welchen "Franziskus" Sie da meinen? Es ist erstaunlich, falls Sie den Papst meinen, dass Sie mit ihm per "DU"sind? Und dann noch die Empfehlung, was er Ihrer Meinung nach machen soll! Weit haben wir es in der katholischen Kirche gebracht.
Das katholische Pflegeheim hätte ganz einfach den Angehörigen sagen können, dass der Patient dann eben in ein Spital verlegt werden muss, weil aktive Euthanasie in katholischen Einrichtungen strikt verboten ist. Ein schwerkranker Patient kann jederzeit aus einer Pflegeanstalt in ein Spital verlegt werden, wenn die medizinische Versorgung das erforderlich macht.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Xaverflo 1. Juli 2016 
 

Lieber Franziskus, ..

Lieber Franziskus, bitte nimm und lies die Enzyklika "Mit brennender Sorge" Deines Vorgängers Pius XI. und fang bitte am besten noch heute an zu schreiben.


8
 

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