Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. "Ein Schisma und mein Ausstieg aus der Priesterbruderschaft St. Pius X."
  2. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  3. Medjugorje: Brandanschlag und Schändungen kurz vor Jugendfestival
  4. Bischof Paprocki: FSSPX ist "im Grunde eine weitere protestantische Sekte"
  5. Festnahme nach Schändungen in Medjugorje - Bischof ruft zu Gebet auf
  6. "Die Hölle ist der Ort der größtmöglichen Gottesferne"
  7. Die katholischsten Länder der Welt sind...
  8. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  9. Junge brasilianische Katholiken hoffen auf mehr Glaubenslehre und ehrfürchtige Liturgie
  10. Pax tecum – Wenn der Papst über Frieden spricht
  11. Vatikan stuft schottische Mönche nach unerlaubter Bischofsweihe als exkommuniziert ein
  12. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  13. Kardinal Müller: Das Konsistorium ließ eine tiefgehende Debatte über kirchliche Fragen vermissen
  14. Papst ruft zu christlichem Lebensstil im Urlaub auf
  15. Papst Leo: „So können wir als Christen das Alter leben: gebrechlich, aber zugleich berufen“

USA: Höchstgericht hebt Texanisches Abtreibungsgesetz auf

1. Juli 2016 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Gesetz hat zur Schließung von Abtreibungskliniken geführt. Richter Clarence Thomas hat die Entscheidung kritisiert. Der Oberste Gerichtshof lasse sich von seinen politischen Präferenzen leiten, nicht von der Verfassung, schreibt er.


Washington D.C. (kath.net/LSN/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Gesetz des Bundesstaates Texas aufgehoben, das Abtreibungskliniken dazu verpflichtet, eine chirurgische Ambulanz zu betreiben oder Zugang zu einer Ambulanz eines nahegelegenen Krankenhauses zu haben. Dieses Gesetz hat die Zahl der Abtreibungskliniken in Texas deutlich reduziert.

Die Bestimmungen seien eine „unzumutbare Belastung“ für Frauen, die ihre „reproduktiven Rechte“ ausüben wollten, schreibt Richter Stephen Breyer in der Urteilsbegründung. Zu den „reproduktiven Rechten“ zählt er auch ein „Recht auf Abtreibung“. Fünf Richter stimmten für die Aufhebung des Gesetzes, drei dagegen. Kath.net hat hier berichtet.


Clarence Thomas war einer der Höchstrichter, die eine von der Mehrheit abweichende Rechtsmeinung vertreten haben. Die „liberale Mehrheit“ der Richter ignoriere ihre eigenen Standards und manipuliere Rechtsnormen um ihre politischen Präferenzen mittels „richterlicher Ermächtigung“ durchzusetzen, kritisierte Thomas in seiner Stellungnahme zum Urteil.

Es sei „erstaunlich“, dass die Mehrheit der Höchstrichter eine „unzumutbare Belastung“ für Frauen feststellen könne, die eine Abtreibung durchführen lassen wollten, wenn sich nicht eine einzige Frau an der Klage beteiligt habe, schreibt Thomas. Die Klage wurde von dem in New York ansässigen „Center for Reproductive Rights“ im Namen Texanischer Abtreibungskliniken eingebracht.

Um ein Gesetz erfolgreich anfechten zu können muss der Kläger selbst einen Rechtsanspruch geltend machen können. Der Oberste Gerichtshof hat in anderen Fällen Klagen aus diesem Grund abgewiesen.

Mit seiner Entscheidung habe die Mehrheit der Richter außerdem einen anderen Maßstab an den Begriff „unzumutbare Belastung“ gelegt als bisher. Diese Unklarheit werde die Gerichte in nächster Zeit vor Rätsel stellen, kritisierte Thomas.

Nicht nur in diesem Fall habe der Oberste Gerichtshof neue Rechte geschaffen, die nicht in der Verfassung niedergelegt seien. Dazu gehöre auch ein „Recht auf Abtreibung“. Diese Rechte ziehe er mittlerweile verfassungsmäßig garantierten Rechten vor. Der Oberste Gerichtshof solle daher eingestehen, dass die politischen Präferenzen der Mehrheit mittlerweile seine Entscheidungen bestimmen würden, forderte Thomas seine Richterkollegen auf.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Katholische Nonnen verklagen Bundesstaat New York wegen Zwang zur Beihilfe zum Suizid
  2. USA: Gericht entscheidet über Statue von Erzengel Michael vor öffentlichem Gebäude
  3. Oberster Gerichtshof der USA bestätigt Regelungen zum Schutz von Frauen im Sport
  4. US-Außenminister Rubio: Die UNO hat ihre Mission verloren
  5. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Zehn Gebote in den Klassenzimmern
  6. Keine Strafen für Baseball-Spieler wegen Bibelversen auf Kappen mit Regenbogen
  7. US-Justizministerium unterstützt katholischen Orden im Kampf gegen Transgender-Gesetz in New York
  8. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  9. Bekannte christliche Adoptionsagentur stellt Vermittlung von Kindern an homosexuelle Paare ein
  10. Gallup Umfrage: Mehr Amerikaner sehen Abtreibungen als moralisch nicht akzeptabel






Top-15

meist-gelesen

  1. Medjugorje: Brandanschlag und Schändungen kurz vor Jugendfestival
  2. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  3. "Ein Schisma und mein Ausstieg aus der Priesterbruderschaft St. Pius X."
  4. Festnahme nach Schändungen in Medjugorje - Bischof ruft zu Gebet auf
  5. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  6. Leo beruft den lehramtstreuen US-Erzbischof Cordileone in die Apostolische Signatur
  7. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  8. Die Familie ist das Hauptziel des Bösen: Die prophetische Warnung des hl. Scharbel
  9. Bischof Paprocki: FSSPX ist "im Grunde eine weitere protestantische Sekte"
  10. Kardinal Müller: Das Konsistorium ließ eine tiefgehende Debatte über kirchliche Fragen vermissen
  11. Historiker Raymond Ibrahim: Kreuzzüge waren Antwort auf islamische Aggression
  12. Medjugorje: Gebetsstätten nach Schändung wieder gesäubert und benutzbar
  13. "Die Hölle ist der Ort der größtmöglichen Gottesferne"
  14. Die katholischsten Länder der Welt sind...
  15. Pax tecum – Wenn der Papst über Frieden spricht

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz