Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  5. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  6. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  7. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  8. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  9. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  10. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  11. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  12. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  13. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  14. Papst betont in Algier Gemeinsamkeit von Christen und Muslimen
  15. Viel Lärm um nichts?

USA: Höchstgericht hebt Texanisches Abtreibungsgesetz auf

1. Juli 2016 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Gesetz hat zur Schließung von Abtreibungskliniken geführt. Richter Clarence Thomas hat die Entscheidung kritisiert. Der Oberste Gerichtshof lasse sich von seinen politischen Präferenzen leiten, nicht von der Verfassung, schreibt er.


Washington D.C. (kath.net/LSN/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Gesetz des Bundesstaates Texas aufgehoben, das Abtreibungskliniken dazu verpflichtet, eine chirurgische Ambulanz zu betreiben oder Zugang zu einer Ambulanz eines nahegelegenen Krankenhauses zu haben. Dieses Gesetz hat die Zahl der Abtreibungskliniken in Texas deutlich reduziert.

Die Bestimmungen seien eine „unzumutbare Belastung“ für Frauen, die ihre „reproduktiven Rechte“ ausüben wollten, schreibt Richter Stephen Breyer in der Urteilsbegründung. Zu den „reproduktiven Rechten“ zählt er auch ein „Recht auf Abtreibung“. Fünf Richter stimmten für die Aufhebung des Gesetzes, drei dagegen. Kath.net hat hier berichtet.


Clarence Thomas war einer der Höchstrichter, die eine von der Mehrheit abweichende Rechtsmeinung vertreten haben. Die „liberale Mehrheit“ der Richter ignoriere ihre eigenen Standards und manipuliere Rechtsnormen um ihre politischen Präferenzen mittels „richterlicher Ermächtigung“ durchzusetzen, kritisierte Thomas in seiner Stellungnahme zum Urteil.

Es sei „erstaunlich“, dass die Mehrheit der Höchstrichter eine „unzumutbare Belastung“ für Frauen feststellen könne, die eine Abtreibung durchführen lassen wollten, wenn sich nicht eine einzige Frau an der Klage beteiligt habe, schreibt Thomas. Die Klage wurde von dem in New York ansässigen „Center for Reproductive Rights“ im Namen Texanischer Abtreibungskliniken eingebracht.

Um ein Gesetz erfolgreich anfechten zu können muss der Kläger selbst einen Rechtsanspruch geltend machen können. Der Oberste Gerichtshof hat in anderen Fällen Klagen aus diesem Grund abgewiesen.

Mit seiner Entscheidung habe die Mehrheit der Richter außerdem einen anderen Maßstab an den Begriff „unzumutbare Belastung“ gelegt als bisher. Diese Unklarheit werde die Gerichte in nächster Zeit vor Rätsel stellen, kritisierte Thomas.

Nicht nur in diesem Fall habe der Oberste Gerichtshof neue Rechte geschaffen, die nicht in der Verfassung niedergelegt seien. Dazu gehöre auch ein „Recht auf Abtreibung“. Diese Rechte ziehe er mittlerweile verfassungsmäßig garantierten Rechten vor. Der Oberste Gerichtshof solle daher eingestehen, dass die politischen Präferenzen der Mehrheit mittlerweile seine Entscheidungen bestimmen würden, forderte Thomas seine Richterkollegen auf.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Walt Disney World kehrt zu klassischer Begrüßung ‚Ladies and Gentlemen‘ zurück
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. USA: Konservative haben mehr Kinder als Linksliberale
  4. Lebensschützer Mark Houck erhält siebenstelligen Betrag als Entschädigung
  5. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  6. US-Vizepräsident Vance kündigt Buch über seinen persönlichen Rückweg zum katholischen Glauben an
  7. USA: Mehr als die Hälfte der Männer der Gen-Z und Millenials lesen wöchentlich in der Bibel
  8. US-Erzdiözese Boston: Rekordzahl an Erwachsenentaufen zu Ostern
  9. „Da tut sich was“ – USA: Bemerkenswerter Anstieg von Konversionen in die röm.-kath. Kirche
  10. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin







Top-15

meist-gelesen

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  4. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  5. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  6. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  7. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  8. "Derselbe Polarstern"
  9. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  10. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  11. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  12. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  13. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  14. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  15. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz