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USA: Höchstgericht hebt Texanisches Abtreibungsgesetz auf

1. Juli 2016 in Chronik, keine Lesermeinung
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Das Gesetz hat zur Schließung von Abtreibungskliniken geführt. Richter Clarence Thomas hat die Entscheidung kritisiert. Der Oberste Gerichtshof lasse sich von seinen politischen Präferenzen leiten, nicht von der Verfassung, schreibt er.


Washington D.C. (kath.net/LSN/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Gesetz des Bundesstaates Texas aufgehoben, das Abtreibungskliniken dazu verpflichtet, eine chirurgische Ambulanz zu betreiben oder Zugang zu einer Ambulanz eines nahegelegenen Krankenhauses zu haben. Dieses Gesetz hat die Zahl der Abtreibungskliniken in Texas deutlich reduziert.

Die Bestimmungen seien eine „unzumutbare Belastung“ für Frauen, die ihre „reproduktiven Rechte“ ausüben wollten, schreibt Richter Stephen Breyer in der Urteilsbegründung. Zu den „reproduktiven Rechten“ zählt er auch ein „Recht auf Abtreibung“. Fünf Richter stimmten für die Aufhebung des Gesetzes, drei dagegen. Kath.net hat hier berichtet.


Clarence Thomas war einer der Höchstrichter, die eine von der Mehrheit abweichende Rechtsmeinung vertreten haben. Die „liberale Mehrheit“ der Richter ignoriere ihre eigenen Standards und manipuliere Rechtsnormen um ihre politischen Präferenzen mittels „richterlicher Ermächtigung“ durchzusetzen, kritisierte Thomas in seiner Stellungnahme zum Urteil.

Es sei „erstaunlich“, dass die Mehrheit der Höchstrichter eine „unzumutbare Belastung“ für Frauen feststellen könne, die eine Abtreibung durchführen lassen wollten, wenn sich nicht eine einzige Frau an der Klage beteiligt habe, schreibt Thomas. Die Klage wurde von dem in New York ansässigen „Center for Reproductive Rights“ im Namen Texanischer Abtreibungskliniken eingebracht.

Um ein Gesetz erfolgreich anfechten zu können muss der Kläger selbst einen Rechtsanspruch geltend machen können. Der Oberste Gerichtshof hat in anderen Fällen Klagen aus diesem Grund abgewiesen.

Mit seiner Entscheidung habe die Mehrheit der Richter außerdem einen anderen Maßstab an den Begriff „unzumutbare Belastung“ gelegt als bisher. Diese Unklarheit werde die Gerichte in nächster Zeit vor Rätsel stellen, kritisierte Thomas.

Nicht nur in diesem Fall habe der Oberste Gerichtshof neue Rechte geschaffen, die nicht in der Verfassung niedergelegt seien. Dazu gehöre auch ein „Recht auf Abtreibung“. Diese Rechte ziehe er mittlerweile verfassungsmäßig garantierten Rechten vor. Der Oberste Gerichtshof solle daher eingestehen, dass die politischen Präferenzen der Mehrheit mittlerweile seine Entscheidungen bestimmen würden, forderte Thomas seine Richterkollegen auf.


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