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USA: Anti-Diskriminierung oder Einschränkung der Religionsfreiheit?

30. Juni 2016 in Chronik, 1 Lesermeinung
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Christliche Colleges und Universitäten sollen nicht mehr von Anti- Diskriminierungsvorschriften gegen LGBT-Personen ausgenommen sein. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit im Kongress des Bundesstaates Kalifornien diskutiert.


Sacramento (Kath.net/LSN/jg)
Eine Gesetzesvorlage die in den Kongress des US-Bundesstaates Kalifornien eingebracht wurde, soll Ausnahmeregelungen für christliche Colleges und Universitäten aufheben. Diese sind als religiöse Institute bis jetzt von bestimmten Anti-Diskriminierungsgesetzen ausgenommen, die gegen christliche Überzeugungen verstoßen, insbesondere hinsichtlich Homosexualität und Transgender.


Die Gesetzesvorlage will die Ausnahmen auf christliche Seminare und theologische Hochschulen beschränken. Colleges und Universitäten die ein breiteres Angebot an Studienrichtung haben, könnten von Homosexuellen und Transgender-Personen wegen Diskriminierung geklagt werden, wenn sie von ihren Studenten die Einhaltung christlicher Prinzipien einfordern. Dazu zählen beispielsweise der Besuch von Lehrveranstaltungen mit religiösen Inhalten, die Teilnahme an religiösen Feiern und die Vergabe von Plätzen in Studentenheimen, die von der Universität betrieben werden.

LGBT-Gruppen unterstützen die Gesetzesvorlage. Sie sehen darin einen weiteren Schritt im Kampf gegen institutionelle Diskriminierung durch religiöse Institutionen. Für christliche Organisationen ist die Vorlage ein versuchter Eingriff in die von der Verfassung geschützte Freiheit der Religionsausübung.


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