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Missbrauch in der Kirche: Papst zieht Bischöfe zur Rechenschaft

4. Juni 2016 in Aktuelles, 20 Lesermeinungen
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Vergangenes Jahr richtete der Papst ein Gericht für Bischöfe ein, die Missbrauchsfälle aktiv vertuschten - Jetzt macht er einen weiteren Schritt: Auch bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht droht Bischöfen die Absetzung


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Katholischen Bischöfen droht bei nachlässigem Umgang mit Missbrauchsfällen künftig die Entlassung aus dem Amt. Ein am Samstag veröffentlichter Erlass von Papst Franziskus sieht die Absetzung vor, wenn sich ein Bischof einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjähriger oder schutzbedürftiger Erwachsener schuldig macht. Auch bei anderen groben Nachlässigkeiten - etwa im Umgang mit Finanzen - können Bischöfe bald ihren Posten verlieren.

Der Erlass in der Form eines sogenannten Motu Proprio trägt Titel "Come una madre amorevole" nach den Anfangsworten: "Wie eine liebevolle Mutter liebt die Kirche alle ihre Kinder, aber mit ganz besonderer Zuneigung sorgt sie sich um die kleinsten und schwächsten und schützt sie."

Zwar sehe das Kirchenrecht eine Amtsenthebung für Kleriker "aus schwerwiegenden Gründen" vor, schreibt Franziskus unter Verweis auf den Kirchenrechts-Kanon 193. Der Papst möchte nach eigenen Worten aber "präzisieren, dass unter den besagten 'schwerwiegenden Gründen' die mangelnde Sorgfaltspflicht von Bischöfen in der Ausübung ihres Amtes eingeschlossen ist". Dies gelte "besonders im Blick auf die Fälle sexuellen Missbrauchs, die an Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen begangen werden".


Der Erlass markiert einen weiteren Schritt, mit dem der Papst Bischöfe und andere hohe Leitungspersonen wie Ordensobere für das Vorgehen gegen Straftaten in die Pflicht nimmt. Im Juni 2015 hatte er bereits ein eigenes Gericht für Bischöfe eingerichtet, die sexuellen Missbrauch vertuschen. Diese Instanz hatte Franziskus an der Glaubenskongregation angesiedelt, seit 2001 zuständig für die Ahndung von sexuellem Missbrauch in der Weltkirche. Bischöfe, die eine Aufklärung und Ahndung von Missbrauchsfällen vereiteln, können nach der vor einem Jahr verabschiedeten Regelung von der Bischofs- oder Missionskongregation angezeigt werden.

Bislang gab es für solche Fälle keine wirksame kirchenrechtliche Handhabe und keinen ordentlichen Prozess. Für Bischöfe, die mit ihrer Personalvollmacht übergriffige Priester schützten, kannte das Kirchenrecht keine Sanktionen. Amtsmissbrauch von Bischöfen war nicht als eigener Straftatbestand vorgesehen.

Das jetzt veröffentlichte Motu Proprio schließt eine weitere rechtliche Lücke: Es geht hierbei nach einer Erläuterung von Vatikansprecher Federico Lombardi nicht um strafrechtlich relevante Taten - mit denen sich die Glaubenskongregation befasst -, sondern um Sorgfaltspflichtverletzungen.

Der Erlass faltet den Kirchenrechts-Kanon 193, der von Amtsenthebung allgemein handelt, im Blick auf Leiter von Kirchenterritorien oder größeren Gemeinschaften aus: Ein Bischof oder vergleichbarer Verantwortungsträger kann demnach "legitim seines Amtes enthoben werden, wenn er aus Nachlässigkeit Handlungen begangen oder unterlassen hat, die anderen einen schweren Schaden zugefügt haben, seien es natürliche Personen oder eine Gemeinschaft insgesamt. Der Schaden kann physisch, moralisch, geistlich oder wirtschaftlich sein."

Generell droht Bischöfen nun eine Enthebung nur dann, wenn es sich um eine nachgewiesene "sehr schwere" Sorgfaltspflichtverletzung handelt; anders beim Missbrauch Minderjähriger oder Schutzbefohlener: Hier genügt ein "schweres" Aufsichtsvergehen (Artikel 1 § 2). Unerheblich ist, ob eine "moralische Schuld" vorliegt - das heißt, ein Bischof kann auch abgesetzt werden, wenn er redlich glaubt, alles richtig gemacht zu haben.

Wenn "ernste Hinweise" vorliegen, kann die römische Kurie Ermittlungen aufnehmen, näherhin die Kongregationen für Bischöfe, Mission, Ostkirchen oder Orden. Der Beschuldigte hat das Recht zur Verteidigung vor der betreffenden Kongregationsleitung. Erkennt die Kurie eine schwere Pflichtverletzung, kann - nach Zustimmung des Papstes, der seinerseits ein Juristengremium hinzuzieht - binnen "kürzester Frist" das Amtsenthebungsdekret ausgestellt werden. Alternativ ist der Bischof "brüderlich zu ermahnen, seinen Amtsverzicht binnen 15 Tagen einzureichen". Am 5. September tritt die Regelung in Kraft.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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Lesermeinungen

 Bernhard Joseph 9. Juni 2016 
 

@Charles X.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, das Vertreter der Gender-Ideologie in den frühen 80er Jahren Pädophilie straffrei stellen wollten. Man muss also nicht lange fragen, woher die Missbrauchsverharmloser kommen. Ihre Unterstellung gegenüber einigen Foristen hier, ist wieder mal übelster Art. Bezüglich Gender-Ideologie und ihrer Wurzel teile ich völlig, was Kardinal Robert Sarah dazu sagt. Lesen Sie es und bewahren es in Ihrem Herzen!

Tja und in Belgien herrschen tatsächlich in der katholischen Kirche verheerende Zustände, die natürlich Kardinal Daneels mit zu verantworten hat, dem es aber, so weit ich sehen kann, prächtig geht.


3
 
 Hadrianus Antonius 8. Juni 2016 
 

@Ambrosios @Selene @Kai Lehmann

Sie irren sich:
Bei Roger vanGheluwe war Liturgiemißbrauch und Sexualmißbrauch intensiv verknüpft.
Das war im Bistum Brügge leider eher ebenfalls sehr verbreitet.
Kard. Danneels hat sich auf diesem Gebiet auch keine religiöse Lorbeeren verdient- stand nach der Papstwahl dann doch oben auf der Loggia.
Und B. DeKesel, sehr inert von 2010 bis 2014 in Bistum Brügge und dann im Herbst 2014 dort schwerst verbrannt, wurde 2016 wegpromoviert ins Erzbistum Brüssel-Mechelen.
Mt. 5, 17-20


2
 
 PPQR 8. Juni 2016 

Das eine tun ohne das andere zu lassen!

Alle Missbräuche, die der Liturgie wie die von Kindern, der Bruch des Zölibats oder die Verletzung des Beichtgeheimnisses etc. dürften nicht passieren. Aber sie werden immer wieder vorkommen. Deshalb ist es wichtig, das Unrechtsbewusstsein dann besonders zu schärfen, wenn Missstände überhand nehmen. Da ist es nur logisch, ein konsequentes Vorgehen gerade der Bischöfe als verantwortliche Hirten und Vorgesetzte einzufordern.
Denn daran mangelt es zurzeit in D wohl am meisten.

Würde man in einem brennenden Haus nur den zweiten Stock löschen wenn auch der erste lichterloh brennt?
Oder sollte die Feuerwehr zuerst lange und breit diskutieren, welches Stockwerk zuerst gelöscht werden soll?

Man darf das gesamte Erscheinungsbild nicht aus den Augen verlieren, denn derartige Fehlentwicklungen haben meist gemeinsame Ursachen.
Eine Priorisierung zwischen großen Übeln erscheint da nicht sinnvoll.


2
 
 Alpenglühen 8. Juni 2016 

@Charles X., achten Sie auf Ihre Wortwahl

Zitat: „.. Aber die Missbrauchsverharmloser scheinen hier im Thread gottlob in der Minderheit zu sein (dass ein Priester unter diesen Leuten ist, ist allerdings schlimm).“ Zitat Ende
Allein der Fakt, daß ich darauf hinwies u. mit Zitaten belegte, daß Papst Franziskus in dem Erlaß zwar besonders das Verfahren regelt, Zitat. „wenn sich ein Bischof einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjähriger oder schutzbedürftiger Erwachsener schuldig macht.“ Aber, daß Er eben gleichzeitig auch festlegt, Zitat: „Ein Bischof oder vergleichbarer Verantwortungsträger kann demnach "legitim seines Amtes enthoben werden, wenn er aus Nachlässigkeit Handlungen begangen oder unterlassen hat, die anderen einen schweren Schaden zugefügt haben, seien es natürliche Personen oder eine Gemeinschaft insgesamt. Der Schaden kann physisch, moralisch, geistlich oder wirtschaftlich sein.", berechtigt Sie nicht, mich als Mißbrauchsverharmloser zu bezeichnen u. damit zu verleumden.


6
 
  8. Juni 2016 
 

es ist absolut in akzeptabel

wenn hier das Drama des Vertuschen des Kindesmißbrauch auf eine Stufe gestellt wird mit liturguie themen die seit den 80ern besprochen werden das hat absolut nichts miteinander zu tun wer glaubt das sei gleich wertig disqualifiziert sich für jede weitere Debatte zu dem Thema


3
 
 Charles X. 8. Juni 2016 
 

@Vaticano

So ärgerlich, ja empörend es ist: Aber die Missbrauchsverharmloser scheinen hier im Thread gottlob in der Minderheit zu sein (dass ein Priester unter diesen Leuten ist, ist allerdings schlimm).


2
 
 Vaticano 8. Juni 2016 
 

Überfällig

Angesichts der zahlreichen Missbrauchsfälle und noch mehr Vertuschungen ein längst überfälliger Schritt.
Erschreckend wie hier von einigen vom Thema abgelenkt werden soll. Damit beght man direkt die Verharmosung und Entschuldigung, unter der die RKK leidet. Wann werden sie es endlich begreifen, dass auch Priester der RKK keine Heiligen sind?


3
 
  7. Juni 2016 
 

Redemptionis Sacramentum

185. «Den Keimen der Entzweiung unter den Menschen, die – wie die tägliche Erfahrung zeigt – aufgrund der Sünde tief in die Menschheit eingegraben sind, stellt sich die schöpferische Kraft der Einheit des Leibes Christi entgegen. Die Eucharistie, die die Kirche auferbaut, schafft gerade dadurch Gemeinschaft unter den Menschen».[291] Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat den Wunsch, daß auch durch die sorgfältige Anwendung der Vorschriften, die in dieser Instruktion in Erinnerung gerufen werden, die menschliche Schwachheit das Wirken des heiligsten Sakramentes der Eucharistie weniger behindere und nach der Beseitigung jeden Mißbrauchs und dem Aufhören jeder verwerflichen Gewohnheit die heilshafte Gegenwart Christi im Sakrament seines Leibes und Blutes aufgrund der Fürsprache der seligen Jungfrau Maria, der «eucharistischen Frau»,[292] allen Menschen erstrahle.


3
 
 Wuna 7. Juni 2016 
 

whataboutismus

@Thomas Karl
Sehr gut. Habe herzlich gelacht.


2
 
 Novalis 7. Juni 2016 

@Thomas-Karl, Selene, Ambrosios

Sehr richtig. Von "Missbrauch" kann man bei der Messe eigentlich gar nicht sprechen, auch wenn die Verhunzungen (sowohl die von progressiver als auch konservativer Seite) schwer erträglich sind.


3
 
 Selene 6. Juni 2016 
 

@Thomas - Karl

Dieser unfaire Rhetoriktrick wird heute leider allüberall angewendet.

Beispiel: Man spricht über die sexuellen Übergriffe von Köln (und anderswo), prompt kommt die Antwort:

"Und was ist mit deutschen Männern, die als Sextouristen nach .... fahren?"


5
 
 Thomas-Karl 6. Juni 2016 

Whataboutismus

Die Argumentation mancher Postings hier erinnert mich an den rhetorischen Trick, den Harald Martenstein im letzten Zeit-Magazin "Whataboutismus" nennt. (http://www.ndr.de/ndrkultur/Martenstein-ueber-Whataboutismus,audio284832.html.) Ein Beispiel: Kritisiert jemand gegenüber Putin-Anhängern die russische Besetzung der Krim, dann wird etwa so abgelenkt: 'Und was ist mit Guantánamo (What about Guantánamo)?'


7
 
 Ambrosios 6. Juni 2016 

@Kai Lehnen

Auch ich finde die Verquickung von Kindesmissbrauch und Verhunzung der Messe (sofern es das überhaupt gibt - ich habe das so noch nie wahrgenommen) völlig daneben!


6
 
 Alpenglühen 6. Juni 2016 

@Kai Lehnen, Sie irren sich gewaltig - 2

Die Fragen von @Corinquietum u. @Stefan Fleischer sind einerseits durchaus berechtigt! Andererseits: Mir tut schon jetzt ein Bf. leid, dem ein Verfahren angehängt wird, weil er sich gerade nicht! in der beschriebenen Weise verhält u. angeblich gerade deshalb z. B. ein „geistlicher Schaden“ entstanden sein soll. Ich wage zu bezweifeln, daß er in D als Bischof unbeschadet „überleben“ würde. Es wird leider wohl so manchen „Brutus“ geben, der bereit ist, für die „ernsten Hinweise“ zu sorgen.


3
 
 Alpenglühen 6. Juni 2016 

@Kai Lehnen, Sie irren sich gewaltig - 1

Es geht eben nicht! nur um das Verhalten eines Bischofs in Bezug auf sexuellen Mißbrauch.
Zitat: „Auch bei anderen groben Nachlässigkeiten - etwa im Umgang mit Finanzen - können Bischöfe bald ihren Posten verlieren..... „Der Erlass faltet den Kirchenrechts-Kanon 193, der von Amtsenthebung allgemein handelt, im Blick auf Leiter von Kirchenterritorien oder größeren Gemeinschaften aus: Ein Bischof oder vergleichbarer Verantwortungsträger kann demnach "legitim seines Amtes enthoben werden, wenn er aus Nachlässigkeit Handlungen begangen oder unterlassen hat, die anderen einen schweren Schaden zugefügt haben, seien es natürliche Personen oder eine Gemeinschaft insgesamt. Der Schaden kann physisch, moralisch, geistlich oder wirtschaftlich sein." Zitat Ende
Es ist zu hoffen, daß Papst Franziskus „grobe Nachlässigkeiten“ noch ausdrücklich näher definiert.


4
 
 Selene 6. Juni 2016 
 

@Kai Lehnen

DAS sehe ich genauso!


5
 
 Theodor69 6. Juni 2016 
 

@Stefan Fleischer; @Corinquietum

Diese Entscheidung obliegt dem Papst. Jetzt ist es zwar enorm "in" hier im Forum diesen Papst besserwisserisch zu kritisieren, aber ich weise daraufhin, dass die Vorgängerpäpste die Bischöfe ernannt und befördert haben, die Sie vermutlich meinen.
@Corinquietum: Wie kommen Sie zu dem Schluss, den Sie noch dazu als Priester äußern, dass unserem Papst die Messliturgie kein Herzensanliegen ist. Bin es eher von Boulevardmedien gewohnt, argumentationsfrei zu schreiben.


5
 
 Kai Lehnen 6. Juni 2016 

Geschmacklos

Ich finde es geschmacklos, wenn meine Vorkommentatoren die Themen sexueller Missbrauch mit anderen Themen wie Liturgie vermischen. Ebenso ist es unpassend, wenn ein Artikel zu einem beliebigen Thema plötzlich durch einen Kommentar zum Thema Abtreibung kommentiert wird. In dem Artikel und den Aussagen des Papstes geht es ausschließlich um sexuellen Missbrauch und um nichts anderes.


9
 
 Corinquietum 5. Juni 2016 
 

Und wenn

vor allem der unsägliche Missbrauch so vieler sich modern dünkender Priester in Fragen der Liturgie, von ihren Bischöfen geduldet,allerorts ständig zunimmt, weil selbst dem Papst die Ordnung der Messliturgie kein Herzensanliegen zu sein scheint?

Pfr.i.R.Wolff


18
 
 Stefan Fleischer 4. Juni 2016 

Und wenn

das Verhalten eines Bischofs seinen Gläubigen schweren Schaden zufügt, indem er seine Aufsichtspflicht gegenüber seinen Seelsorgern nicht oder zu wenig nachkommt und zulässt, dass diesen der Glauben und die Lehre der Kirche ungenügend, wenn nicht gar falsch verkündet wird? Könnte das auch darunter fallen?


30
 

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