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Bundestagsabgeordnete: Gleichberechtigung statt Gender Mainstreaming!

2. Juni 2016 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Bettina Kudla (CDU): Gender Mainstreaming zeigt „ein immer aggressiveres Vordringen in Bildung und Kultur“, selbst „die klassische Familie“ ist für manche ihrer Vertreter „nicht schützenswert“ – Der Impulsvortrag in voller Länge


Leipzig (kath.net/pl) „Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit sind nicht gleichzusetzen mit Gleichschaltung.“ Dies betonte die CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina Kulda (Foto) in ihrem Impulsreferat vor dem Katholischen Arbeitskreis in der CDU Sachsen (KA). Die Bundespolitikerin kritisierte „ein immer aggressiveres Vordringen“ des Gendergedankens „in Bildung und Kultur“, bis hin dazu, dass „nach Ansicht einiger radikaler Gender Vertreter“ selbst „die klassische Familie“ „nicht schützenswert“ sei, „sondern vielmehr Teil des Repressionsapparates“. Während des Vortrags am Rande des Leipziger Katholikentags war auch der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Stefan Vesper, anwesend. Der KA verabschiedete noch am selben Tag ein Positionspapier, in dem er das Gender-Mainstreaming als 'eine schädliche Ideologie!' bezeichnete.

kath.net dokumentiert den Impulsvortrag von MdB Bettina Kudla beim Katholischen Arbeitskreis (KA) der CDU Sachsen zum Thema „Gender Mainstreaming“ am 28. Mai 2016 in voller Länge – kath.net dankt MdB Kudla für die freundliche Erlaubnis zur Veröffentlichung

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne bin ich Ihrer Einladung gefolgt und referiere heute kurz zu einem sehr schwierigen Thema: Gender bzw. Gendermainstreaming oder auch teilweise Gendering. Wie Sie schon an den drei Namen sehen können, handelt es sich dabei um ein sehr diverses Feld.

Zunächst eine kurze Einleitung: Der Begriff Gender kommt aus dem Englischen und bezeichnet das grammatikalische Geschlecht, den Genus. Es ist vom biologischen Geschlecht, dem „sex“, abzugrenzen. So, wie der Begriff heute rezipiert ist, bezeichnet er das soziale Geschlecht. Und dies ist auch die Kernthese des akademischen Felds der sogenannten Gender Studies: Das Geschlecht, oder vielmehr das Geschlechtsbild, ist ein soziales Konstrukt und nicht real existent. Daraus wird der Schluss gezogen, dass alle Unterschiede zwischen Mann und Frau eine soziale Fiktion sind und die eigene Geschlechtsidentität anerzogen.


Daraus folgt auf Seiten der Gender Vertreter die Forderung, dass solche Konstrukte abgebaut werden müssen. Der Fall, der uns vielleicht allen am klarsten vor Augen ist, ist die Abschaffung sogenannter „sprachlicher Diskriminierung“, denn das für das Deutsche typische generische Maskulin sei ja gerade ein Zeichen dieses Konstrukts. So werden aus Polizisten dann Polizist*Innen mit einem hübschen Sternchen. Aber dies ist nur ein Teil der Forderungen, es drängen sich Kritik an bewährten Lebensläufen und ein immer aggressiveres Vordringen in Bildung und Kultur. Etwa ist auch nach Ansicht einiger radikaler Gender Vertreter die klassische Familie eben solch ein Konstrukt, und damit nicht schützenswert, sondern vielmehr Teil des Repressionsapparates.

Diese teilweise doch sehr verqueren Ansichten werden oftmals mit der Geschlechtergerechtigkeit begründet. Die Frage ist, ob diese Begründung standhält, denn Geschlechtergerechtigkeit kann auch in Anerkennung der Geschlechter geschehen und sollte es auch. Ziel muss die Gleichberechtigung sein.

Wir als CDU setzen uns gerade für die Stärkung der Frau ein. Hierzu möchte ich einmal aus dem Koalitionsvertrag zitieren:
Wir werden dafür sorgen, dass Frauen und Männer ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft partnerschaftlich wahrnehmen können und bestehende geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten – insbesondere in der Arbeitswelt beseitigen. Dazu entwickeln wir eine Politik, die die heutigen unterschiedlichen Lebensverläufe berücksichtigt und Antworten auf die Herausforderungen der Lebensphasen gibt.

Wir wissen aber auch, dass dies zu keiner Übervorteilung führen darf. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auf die Bedürfnisse beider Seiten eingegangen werden muss, um Gerechtigkeit und vor allem Gleichberechtigung zu schaffen. So haben wir es im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten. Dabei wissen wir sehr wohl, dass es gewisse Unterschiede gibt. Allein in der Physiologie ist es zu sehen. So lernen Jungen meist auch anders als Mädchen, dies ist wissenschaftlich belegt. Jedes Elternpaar mit Töchtern und Söhnen hätte es einem sicher auch vorher bestätigen können.

Wenn man das so offen sagt, wird einem oft der Vorwurf der Ungleichbehandlung vorgehalten. Dies ist ein erheblicher Vorwurf, denn Art. 3 II des Grundgesetzes sagt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Um dem entgegen zu treten, muss man sich zunächst fragen, was Ungleichbehandlung wirklich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dies als „Ungleiche Behandlung von wesentlich Gleichen und Gleiche Behandlung von wesentlich Ungleichen“ definiert. In manchen Fällen ist das so, dies macht ja auch Mutterschutzgesetze notwendig, um mal ein positives Beispiel zu nennen. Daher muss immer bei jedem einzelnen Punkt gefragt werden, wie zu verfahren ist. Wenn alle gleich sind, ist die Besserstellung von Müttern eine Ungleichbehandlung. Mann und Frau sind gleichberechtigt, sind jedoch ungleich in dem Umstand, dass die Frau schwanger werden kann und deswegen in dieser Zeit besonders schutzbedürftig ist. In diesem Fall etwa ist eine Ungleichbehandlung vollkommen konform. Wer dies ablehnt, scheint mir nicht rational oder gar wissenschaftlich zu handeln, sondern realitätsfern und ideologisch geleitet.

Gleichberechtigung ist nicht immer im Interesse der Frau und der Gesellschaft, wenn beispielsweise der Beruf einen höheren Stellenwert bekommt als die Familie führt dies dazu, dass insbesondere die jungen Frauen zwischen 20 und 30 Jahren nicht für eine Familiengründung zur Verfügung stehen. Dies hat einen drastischen Geburtenrückgang zur Folge. Fehlende Kinder bedeutet auch ein fehlender Glaube an die Zukunft unserer Gesellschaft.

Auch bin ich der Auffassung, dass nicht jede Frau in jedem „Männerberuf“ vertrete sein muss. Dies führt zu einer Verwischung der Unterschiede zwischen Mann und Frau.

An dieser Stelle möchte ich gerne enden und will nochmal darlegen, was wir als CDU wollen. Wir sind nicht gegen Geschlechtergerechtigkeit. Wir wollen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wir sehen dies als ein zentrales Ziel und sogar Grundlage einer modernen Zivilgesellschaft. Aber Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit sind nicht gleichzusetzen mit Gleichschaltung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

MdB Kudla während ihres Vortrags


Foto MdB Kudla © Katholischer Arbeitskreis in der CDU Sachsen


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