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Pfarrer unter Missbrauchsverdacht: Keine Fronleichnamsprozession

27. Mai 2016 in Deutschland, 25 Lesermeinungen
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Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelt gegen den Stadtpfarrer von Pfaffenhofen, er stehe unter Verdacht sexuellen Kindesmissbrauchs - Bistum Augsburg: Priester vorläufig amtsentbunden, für ihn gelte aber die Unschuldsvermutung.


Pfaffenhofen an der Ilm (kath.net/KNA) Im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm ist am Donnerstag die Fronleichnamsprozession ausgefallen. Das Bistum Augsburg hatte sie am Vorabend zunächst ohne Angabe von Gründen kurzfristig abgesagt. Am Donnerstag gab Generalvikar Harald Heinrich im Gottesdienst in Pfaffenhofen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Stadtpfarrer ermittelt. Er stehe unter Verdacht sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Priester sei vorläufig von seinem Amt entbunden, für ihn gelte aber die Unschuldsvermutung.

Nach den Worten des Generalvikars ging Mitte März im Bischöflichen Sekretariat ein anonymes Schreiben ein, das einen Übergriff des Pfarrers schilderte. Am 8. April habe die eingeschaltete Diözesane Beauftragte für die Prüfung solcher Vorwürfe die Staatsanwaltschaft informiert. Dieses Vorgehen sei in der Diözese Augsburg üblich. Am Dienstag habe das Bistum von dem Ermittlungsverfahren erfahren, danach sei der Pfarrer sofort bis auf weiteres entpflichtet worden. Die Freistellung bedeute keine Vorverurteilung durch das Bistum, das aber die Staatsanwaltschaft nach allen Kräften unterstütze.


Heinrich zeigte sich erschüttert über die «gravierenden Vorwürfe». In den vergangenen Jahren habe das Bistum «alle erdenklichen Schritte unternommen, um Fälle körperlicher Gewalt und sexuellen Missbrauchs zu verhindern». Von allen Priestern und kirchlichen Mitarbeitern seien erweiterte Führungszeugnisse eingeholt worden, Tausende von ihnen hätten an Präventionsfortbildungen teilgenommen. Der Generalvikar äußerte sein Mitgefühl gegenüber allen minderjährigen und erwachsenen Gewaltopfern. Er denke aber auch an die Täter, die damit schwerste Schuld auf sich lüden und auf keinerlei Verständnis oder gar Rücksichtnahme hoffen dürften.

Der Pfarrer war erst vor gut einem Jahr nach Pfaffenhofen gekommen und hatte am 3. März beim Bischof den Rücktritt von der Pfarrei eingereicht. Dieser hätte Ende August wirksam werden sollen, die Nachfolge ist bereits geklärt. Zwischen dem Pfarrer und den Ehrenamtlichen in der Gemeinde war es wiederholt zu Konflikten gekommen.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 landpfarrer 31. Mai 2016 
 

@CkH

Gerade das ist ja eine Verlogenheit und das was man der Kirche unter dem Schlagwort "Vertuschung vorwirft, was Sie hier fordern: Den Gläubigen gegenüber zu behaupten, der Geistliche würde "aus gesundheitlichen Gründen" abberufen während es in Wirklichkeit staatsanwaltliche Ermittlungen sind, die eine Abberufung aus dem Dienst erforderlich machen.


1
 
 CkH 31. Mai 2016 
 

Öffentliche Anschuldigung

Viele trennen hier nicht zwischen den Taten, die es zu verfolgen gibt und der Person des Täters.
Selbstverständlich muss einem solchen Hinweis nachgegangen werden,
selbstverständlich muss die Angelegenheit geprüft werden
selbstverständlich muss präventiever Opferschutz an erster Stelle stehen

Aber:
muss dass in einem Gottesdienst verkündet werden?
Wenn die Unschuldsvermutung gilt, warum dann den Geistlichen nicht einfach abbberufen und sagen, aus "gesundheitlichen Gründen" oder sonst was. Wenn dann ein Verfahren ansteht oder sogar ein Urteil gefällt, dann weiß es die Öffentlichkeit früh genug.

Also Täter von möglichen weiteren Straftaten abhalten bedeutet nicht, hin- und kunz über alle möglichen Details zu informieren.
Und es bedeute auch nicht, die Vorfälle unter den Tisch zu kehren!

Die Staatsanwaltschaft hat objektiv und ergebnisoffen zu ermitteln.
Diesen Makel wird der Geistliche nie wieder los - besonders wenn es nie zum Prozess kommt.


2
 
 Katholicus 28. Mai 2016 
 

Keine Vorverurteilung

In der Kirchengemeinde ist wohl einiges nicht gut gelaufen. Der Pfarrer hatte bereits vor dem Vorwürfen des Missbrauchs um seine Entpflichtung angesucht. Der war auch entsprochen worden. Laut Medien beziehen sich die Vorwürfe auf angebliche Vorgänge vor 5/6 Jahren in einer anderen Gemeinde. Die Freistellung vom Dienst ist eben keine Vorverurteilung sondern ein Signal den Gläubigen gegenüber. Um übrigen nimmt keine Staatsanwaltschaft Vorermittlungen ohne begründeten Anfangsverdacht auf. Zudem hat die DBK offensichtlich eine absolute Nulltoleranzstrategie gegen inkompatibeles Verhalten kirchlicher Funktionsträger beschlossen. Auch kleinere sog. Grenzüberschreitungen werden sanktioniert.In einer Nachbargemeinde wurde ein jüngerer Ortspfarrer wegen grenzwertigem Verhalten ohne Missbrauchsvorwürfe amtsenthoben und von Thüringen nach Teneriffa geschickt. Angesichts der weiter hohen Austritte und einem sehr schwachen Besuch der Gottesdienste um 10 % der Gläubigen ist das Vorgehen klar.


1
 
 SpatzInDerHand 28. Mai 2016 

@Weinberg: Na ja.

Kinder und Jugendliche in diesem Alter sind ganz normale junge Leute, die mal mehr Herzblut für ihren Dienst haben und mal weniger. Viele dieser Kinder hängen (auch ohne Skandale in der Pfarrei) in der "schwierigen Phase" ab, wenn sie nicht durch ein gutes Elternhaus oder durch gute Freunde im Kreis der Ministranten darüber hinausgetragen werden. Das mit dem "Herzblut" ist oft erst bei den älteren Ministranten zu finden.


5
 
 Gloria Patri 28. Mai 2016 
 

@wedlerg

Sie schrieben: "Die Gottesdienste des Pfarrers waren im übrigen stets weit überdurchschnittlich gut und von glaubensstarken Predigten getragen." Auf diese Aussage habe ich mich bezogen. Dieser Umstand sagt nach meinem Verständnis nichts über die Wahrheit oder Unwahrheit der gegen den Pfarrer erhobenen Vorwürfe aus. Offenbar muss das anonyme Schreiben erhebliche Verdachtsmomente beinhalten. Auf eine bloße Behauptung ("xy steht auf Kinder") würde keine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.

Und es schließt nach meiner Sicht die Vorwürfe auch nicht aus, dass es bislang keine Gerüchte in diese Richtung gab.

@mabedor: Falls (!) die Vorwürfe zutreffen sollten, würden Sie dann immer noch behaupten, man wolle lediglich einen unbequemen Priester einschüchtern?


3
 
 Weinberg 28. Mai 2016 
 

@ Chris2

Ihr Vergleich mit den "medialen Hetzjagden gegen Papst Benedikt XVI. und die Bischöfe Krenn, Tebartz v. Elst und Mixa" erscheint mir schon maßlos überzogen. Im Fall des Pfaffenhofener Stadtpfarrers gab es wohl auch einen langen Vorlauf ohne mediale Veröffentlichungen, wenn es zutreffen sollte, dass über fünfzig Ministranten in der Pfarrei ihren Dienst aufgegeben haben - aus welchem Grund auch immer.

Kinder bzw. Ministranten in diesem Alter hängen in der Regel mit Herzblut an ihrem Dienst - da muss es schon gravierende Vorfälle gegeben haben, wenn Kinder sich nicht mehr hintrauen.


2
 
 SpatzInDerHand 27. Mai 2016 

@edithusluxus:

Könnten SIE es verantworten, bei hinreichendem Anfangsverdacht NICHT einzuschreiten? Sie wissen um die starken psychischen Folgen des Missbrauchs für die Opfer - bis hin zur erhöhten Neigung zum Selbstmord? Stellen Sie sich vor, es träfe ein Kind aus Ihrer nahen Verwandschaft... bitte Vorsicht!
Das Problem ist, dass offenbar bei echten Tätern die Wiederholungsgefahr sehr hoch ist. Und es geht nun mal nicht "nur" um Vandalismus an Sachen, sondern um lebendige Menschen. Bei einem Priester als Täter wird obendrein auch noch ein großer Schatten auf den religiösen Glauben des Opfers geworfen. Bitte bedenken Sie das mit, wenn Sie so einseitig Partei für einen (möglicherweise unschuldigen) Priester ergreifen. Die Staatsanwaltschaft ist da genau wie das Bistum in einer starken Zwickmühle und muss zugunsten Schwächerer entscheiden.


3
 
 edithusluxus 27. Mai 2016 
 

Pfaffenhofen

Das ist das neue Martyrium der Geistlichen und es wird zugelassen. Wenn eine Unschuldsvermutung aufgehoben wird, ist der Geistliche gezeichnet für sein ganzes Leben. Durch solche Aussagen, die dann anscheinend nicht zutreffen ist ein Mensch gefoltert auch ohne IS


12
 
 wedlerg 27. Mai 2016 
 

@ Gloria Patri: Vorsicht mit Unterstellungen

Es gibt in unserer Pfarrei keinerlei Gerüchte über sexuellen Missbrauch. Hinweise a la "ob er auf Kinder steht", gibt es auch nicht. Der Begriff sexueller Missbrauch ist sehr weit gefasst. Passen Sie also auf mit Vorverurteilungen dieser Art. Genau solche Posts vervielfachen Rufschädigungen. Das Schreiben kam im übrigen nicht von einem möglichen Opfer selbst. Ihre subtile Anspielung, dass Predigten nichts mit Missbrauch zu tun haben, können Sie sich im übrigen sparen. Nichts anderes habe ich gepostet. Allerdings ist mir klar, was eine Rufmordkampagne mit einem Menschen anrichtet. Genau deshalb wurde ja im Gottesdienst gestern betont, dass die Unschuldsvermutung zu gelten hat.


10
 
 mabedor 27. Mai 2016 
 

Sorry, Leute, aber mir ging sofort auch Pfarrer Skoblicki durch den Kopf. Der ein oder andere hier erinnert sich vielleicht noch. Ich glaub, diesen schweren Vorwurf hatte man ihm nicht gemacht, aber man fand allerlei anderes, was man ihm zur Last legte. Ich glaub, es hat sich überhaupt nichts bewahrheitet. Ein herzlichstes Vergelt´s Gott an alle treuen Priester, die sich nicht einschüchtern lassen, und dafür einen sehr sehr hohen Preis bezahlen und Schmerz tragen müssen. Gott weiß es!!!


12
 
 Gloria Patri 27. Mai 2016 
 

In einigen Posts findet sich in meinen Augen eine bedenkliche Wagenburgmentalität. Was soll denn ein (mutmaßliches) Opfer sexuellen Missbrauchs denn tun anstatt sich an das Bistum zu wenden? Wenn ich dem Gedanken von @chris2 folge, dann wäre jede Anzeige Ausdruck einer Hetzjagd.

@Cremarius: Meinen Sie nicht, dass ein Unterschied besteht zwischen einem umstrittenen Bischof und einem Pfarrer, der (vieleicht) seine Finger nicht von Kindern lassen konnte (das ist deutlich mehr als das von Ihnen beschriebene Mobbing)?

Ich empfinde ihre Aussage fast schon als anmaßend gegenüber allen Opfern sexuellen Missbrauchs.

@wedlerg: Sagen glaubensstarke Predigten eines Pfarrers irgendetwas darüber aus, ob er im Geheimen auf Kinder steht?

@CkH: Ihr Beispiel ist für die Betroffene sicherlich schrecklich, ist doch aber mit diesem Fal nicht vergleichbar. Oder haben Sie Anhaltspunkte, dass besagter Pfarrer in der Vergangenheit im Besitz von Kinderpornographie war?


3
 
 Chris2 27. Mai 2016 
 

Ungutes Gefühl

Nach den medialen Hetzjagden gegen Papst Benedikt XVI. und die Bischöfe Krenn, Tebartz van Elst und Mixa kann man allerdings nur hoffen, dass wenigstens Staatsanwaltschaften noch normal ticken. Und falsche Unterstellungen drastisch geahndet werden, sofern der Urheber ermittelt wird. Sonst wird aus Opferschutz schnell ein willfähriges Mittel der Denuntiation zur Vernichtung unliebsamer Zeitgenossen (Hexenjagd)...


13
 
 Wuna 27. Mai 2016 
 

Alternative?

Welche Alternative gäbe es denn zum Vorgehen des Bistums? Keine. Außer man kehrt die Vorwürfe unter den Teppich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pfarrer sympathisch oder unsympathisch, glaubensstark oder sonst was ist.
@Cremarius Man musste diesen Pfarrer nicht mehr "in die Wüste" schicken, er wäre ab August ohnehin weg gewesen.


1
 
 Cremarius 27. Mai 2016 

Eine grundsätzliche Bemerkung: Ist alles erlaubt?

Zu dem hiesigen Fall lässt sich selbstverständlich aus der Ferne nichts sagen. Dem Internet ist nur zu entnehmen, dass der Umgangston des Pfarrers als rüde bezeichnet werde und dass von einst 100 Ministranten 50 sich abgemeldet hätten...

Sorge bereitet mir, dass es leider inzwischen nicht mehr undenkbar ist, dass gewisse Kreise innerhalb unserer Kirche auch vor derart gravierenden Anschuldigungen nicht zurückschrecken, um einen (ihnen) missliebigen Geistlichen in die Wüste schicken zu können.

Limburg als Menetekel. Was ist Bischof Tebartz-van Elst, vor allem von der FAZ, nicht alles vorgeworfen wurden. Prunksucht, Autismus, ein auffallend nahes Verhältnis zu seinem jungen Fahrer, Mobbing, etc. Alles haltlos...

Wenn es zwischen einem Pfarrer und Ehrenamtlichen hakt, dann ist neuerdings oft in den Zeitungsberichten zu lesen, letztere würden von ersterem (massiv) "gemobbt"...

Diffamierung statt Argumentation. Kaum eine Chance, sich zu wehren.

Eine sehr ungute Entwicklung...


15
 
 wedlerg 27. Mai 2016 
 

@Weinberg: Anfangsverdacht ist kein hinreichender Tatverdacht

Was Sie schreiben, stimmt nicht. Hier geht es um den sog. Anfangsverdacht, demzufolge nach zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde. Nach §152 STPO ist die Staatsanwaltschaft dann verpflichtet zu ermitteln. Sprich die Kenntnis von Tatsachen (hier wohl die Informationen im Schreiben oder ggf. darüberhinaus) triggert ein Ermittlungsverfahren - blße Spekulationen reichen nicht aus. Ein hinreichender Tatverdacht liegt hingegen vor, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, ggf. also am Ende des Ermittlungsverfahrens. Falls ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und ein Gerichtsverfahren eröffnen (§203 STPO). Der Anfangsverdacht sagt also gerade nichts über eine (hohe)Wahrscheinlichkeit der Tat aus.


5
 
 CkH 27. Mai 2016 
 

Vernichtung

Es heute mit solchen Vorwürfen sehr einfach, einen Menschen physisch und psychisch zu vernichten.

Das Problem ist Schwarz-Weiß-Handel. Früher wurde alles unter den Tisch gekehrt, heute wird beim kleinsten Anschein eines Verdachtes die große Keule rausgeholt.
Hier ist keinerlei Platz für Zwischentöne.
In einigen Staatsanwaltschaften wird hier "Aktionismus" praktiziert, um so zu tun als würde hier wirksam gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgegangen. Doch dem ist nicht so.


9
 
 CkH 27. Mai 2016 
 

Anfangsverdacht

Hier hat die Staatsanwaltschaft einen sehr großen Ermessenspielraum.
Ein Beispiel:
Die noch sehr unerfahren Therapeutin eines verurteilten Besitzers von Kinderpornografie hat in er Therapie ihr gegenüber geäußert, wie schwer es ihm fällt, seine Krankheit anzunehmen.
Daraufhin wollte sich die Ärztin anonym bei der Staatsanwaltschaft erkundigen, ob Sie eventulle Gefahren melden müsste. Da Sie die Staatsanwältin am Telefon hatte, die den Mann angeklagt hatte, wurde allein auf Grund dieser unbestimmten Nachfrage ein Verfahren eingeleitet und Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt (noch dazu für die falsche Wohnung, weil die Polizei zu nachlässig war).
Resultat: Keinerlei Rückfall, Verfahren nach drei Monaten eingestellt, da keinerlei Material sicher gestellt werden konnte.
Inzwischen hatte der Mann einen Selbstmordversuch hinter sich, der scheiterte.


7
 
 Weinberg 27. Mai 2016 
 

Ein Ermittlungsverfahren

wird von der Staatsanwaltschaft nur bei hinreichendem Tatverdacht eingeleitet. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft offenbar als gegeben erachtet.


1
 
 wedlerg 27. Mai 2016 
 

Schreiben an das Sekretariat des Bischofs

Das anonyme Schreiben war an das Sekretariat des Bistums adressiert. Vorangegangen an die gleiche Anlaufstelle waren eine Reihe anderer Beschwerdeschreiben (nicht anonym) von Seiten verschiedener Ehrenamtler. Soviel ist in meiner Heimatgemeinde Pfaffenhofen bekannt. Bereits vor Amtsantritt gab es von ehrenamtlicher Seite Bestrebungen, den Pfarrer zu verhindern. Im Laufe der Zeit ist die Lage dann leider immer weiter eskaliert, wobei auffällt, dass es entweder strikte Ablehnung bis hin zu persönlichen Anfeindungen oder starke Befürwortung des Pfarrers gibt. Was nun letztlich hinter den Vorwürfen steckt, werden die Ermittlungen hoffentlich ergeben. Diese müssen im übrigen auch bei anonymen Briefen eingeleitet werden. Wie der Donaukurier heute berichtet, hat die Staatsanwaltschaft noch niemanden vernommen. Die Gottesdienste des Pfarrers waren im übrigen stets weit überdurchschnittlich gut und von glaubensstarken Predigten getragen.


10
 
 SpatzInDerHand 27. Mai 2016 

Entschuldigung, ich meinte @sttn und nicht @wuna :)


0
 
 SpatzInDerHand 27. Mai 2016 

@wuna: Nein, ein einzelnes anonymes Schreiben reicht nicht für so einen massiven Schritt.

Nach diesem Schreiben waren offenbar Ermittlungen eingeleitet worden (vermutlich in beide Richtungen, denn solche anonyme Schreiben können ja auch strafbar werden, falls sie nicht den Fakten entsprechen). Ich vermute, dass die dem SChreiben folgenden Ermittlungen doch Verdachtsmomente erhärtet haben. Den Äußerungen des Generalvikars entnehme ich, dass diese Verdachtsmomente sogar sehr ernst genommen werden müssen!

Und: wir können Amtsträger leider nicht unbegrenzt schützen, wenn wir auch den Opferschutz ernst nehmen wollen (und das müssen wir!). Hier gilt: Opferschutz vor Täterschutz. Was Sie beispielsweise bei Terrorverdächtigen doch sicher auch erhoffen, oder? ;)


8
 
 sttn 27. Mai 2016 
 

Reicht ein anonymes Schreiben um einen Pfarrer

los zu werden?

Ich finde das schon bedenklich. Wenn er Unschuldig ist, dann wird er trotzdem Zeit seines Lebens darunter leiden. Weil Irgendwas bleibt immer hängen.


14
 
 Wuna 27. Mai 2016 
 

schon erstaunlich

@Friedlon
Es ist schon erstaunlich, dass Sie mal ganz locker unterstellen, dass 1. die anonyme Anzeige aus den Reihen der Ehrenamtlichen kommt und 2. an den den kerhobenen Vorwürfe nichts dran ist. Warten wir doch einfach mal die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab.


0
 
 Friedlon 27. Mai 2016 
 

Schon stark erstaunlich

dass das Bistum vor dem Hintergrund offensichtlich eskalierter Konflikte den Anschuldigungen eines anonymen Schreibens solches Gewicht beimisst, den Pfarrer vor seinem geplanten Rückzug noch solchermaßen öffentlich zu diskreditieren. Manchen Ehrenamtlichen ist echt kein Mittel zu mies.
"Seht, wie sie einander lieben"


13
 
 Kleine Blume 27. Mai 2016 
 

Konflikt

"Zwischen dem Pfarrer und den Ehrenamtlichen in der Gemeinde war es wiederholt zu Konflikten gekommen."
(Siehe oben.)


7
 

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