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Kardinal: Wiederverheiratete weiter von Kommunion ausgeschlossen

25. Mai 2016 in Weltkirche, 51 Lesermeinungen
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Kardinal Caffarra: Wer sich in einer Lebenssituation befinde, die objektiv dem Sakrament der Eucharistie widerspreche, könne es auch weiterhin nicht empfangen.


Rom (kath.net/KNA) Das päpstlichen Schreiben «Amoris laetitia» lässt nach Ansicht des italienischen Kardinals Carlo Caffarra (77) keinen Ermessensspielraum für eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion. Wer sich in einer Lebenssituation befinde, die objektiv dem Sakrament der Eucharistie widerspreche, könne es auch weiterhin nicht empfangen, sagte er dem italienischen Online-Portal «La nuova bussola quotidiana» (Mittwoch).

Wenn der Papst die bisherige Lehre in dieser Frage hätte ändern wollen, hätte er dies klar und ausdrücklich tun müssen, so der frühere Erzbischof von Bologna. «Man kann die jahrhundertelange Disziplin der Kirche nicht durch eine Fußnote mit unklarem Tenor ändern.» Er verwies darauf, dass in der katholischen Kirche stets das Prinzip gegolten habe, in Zeifelsfällen sei eine lehramtliche Aussage in Kontinuität mit dem früheren Lehramt auszulegen. Caffarra war bis Oktober 2015 Erzbischof von Bologna. Er galt als einer der Wortführer des konservativen Flügels der Italienischen Bischofskonferenz.


Das eigentlich Neue an dem päpstlichen Schreiben zu Ehe und Familie sei abgesehen von der Möglichkeit der Bischöfe, von einigen kirchenrechtlichen Vorschriften zu entbinden, die Sorge für die wiederverheirateten Geschiedenen, erklärte Caffarra in dem Interview weiter. Hier dürfe man jedoch nicht auf den «Betrug der Massenmedien» hereinfallen, die das Thema auf den Kommunionempfang reduzierten.

Franziskus geht in seinem Anfang April veröffentlichten Schreiben zu Ehe und Familie nicht ausdrücklich auf den Kommunionempfang von wiederverheireten Geschiedenen ein. In einer Fußnote heißt es jedoch, dass den Betroffenen «in gewissen Fällen» auch die «Hilfe der Sakramente» gegeben werden könne. Diese Bemerkung war unterschiedlich interpretiert worden. Franziskus selbst bejahte die Frage eines Journalisten, ob durch seine Enzyklika «konkrete neue Möglichkeiten» für wiederverheiratete Geschiedene geschaffen worden seien.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen

 Bentheim 2. Juni 2016 
 

Charles X. (II)

Ich stehe nicht für eine petitio principii, sondern für die demonstratio principii. Da es aber keinen Beweis dafür gibt, dass Papst em. BXVI. gewusst hat, dass eine Kommunionspende an Seehofer eine an einen WvG ist, und es einen Beweis des Gegenteils nicht mehr geben kann, allenfalls ein "wohl kaum", alles Weitere aber davon abhängig ist, fällt die ganze hier im Bau befindliche Konstruktion schon jetzt wie ein Kartenhaus in sich zusammen.


1
 
 Bentheim 2. Juni 2016 
 

Charles X.

Und worin soll die Analogie bestehen?

Im Post an @Steve Acker:
"wohl schon" ist nicht überzeugend, wenn er bei Persönlichkeiten mit viel höherem Rang als ein bayerischer Ministerpräsident es nachweislich nicht wusste, ob er ie Kommunion spenden sollte oder nicht.


1
 
 Charles X. 2. Juni 2016 
 

@Steven Acker

"Der Papst wird sicher nicht den Lebenslauf jedes einzelnen wissen, der vor ihn tritt um die Kommunion zu empfangen."

Naja, wenn der bayerische Ministerpräsident in Audienz empfangen wird, dann wohl schon.

@Bentheim: Das überzeugt mich nicht. Ich sehe sehr wohl eine Analogie.


1
 
 Steve Acker 2. Juni 2016 
 

Nochmal zu Seehofer

es war bekannt, dass er ein uneheliches Kind hat. Das ging voll durch die Presse.

Dass er früher schon mal verheiratet war
kam erst hoch nachdem er von Papst Benedikt die Kommunion erhalten hatte.
Wahrscheinlich hat dies irgendein Pressemensch herausgefunden und sogleihc wurde das ausgeschlachtet.
Im Wikipedia finden sich nur die Daten seiner ersten Ehe, ansonsten nichts näheres.

Der Papst wird sicher nicht den Lebenslauf jedes einzelnen wissen, der vor ihn tritt um die Kommunion zu empfangen.


1
 
 christine.mm 1. Juni 2016 
 

@Paddel

cit. ... "Er wollte aus Respekt vor Jesus diesen nicht in sein Haus einlassen."

Ich möchte Ihre Auslegung der Evangelienstelle gerne abändern:

Der Hauptmann hätte den HERRN mit Freuden in sein Haus aufgenommen, aber er fand sich nicht würdig, daß ER
die Mühe auf sich nimmt zu ihm zu kommen, da doch ein einziger Befehl genügte um seinen Diener zu heilen.

cit. : "ER kehrte auch in das Haus von Sündern ein ....."
Ja doch, aber ER gab ihnen nicht (bzw. noch nicht) SEINEN LEIB und SEIN BLUT . Er verkehrte mit Sündern, ja, wer ist denn schon keiner, und so konnten diese IHN kennen lernen. Also sollen auch wir keine Scheu davor haben, daß gerade diejenigen von denen wir meinen sie benötigten es am meisten, durch uns den HERRN kennen lernen können.
Wenn ein Mensch alle ihm bewußten Verfehlungen gegen die Gebote Gottes in der Hl.Beichte bekannt und bereut und Absolution erhalten hat und dann trotzdem den HERRN nicht empfängt, dann ist das total verkehrt :
Eitle Bescheidenheit. Das gibt's


0
 
 Charles X. 1. Juni 2016 
 

@Bentheim

Ja und nein. Ich habe das in der Tat nicht so geschrieben (was @Bernhard Joseph in seiner von Monsignore Schlegl zurecht als Bluthochdruck genannten Art dichtet, äußere ich mich nicht). Aber das verwendete Bild gefällt mir irgendwie. Papst Benedikt hat doch schon mehr Dinge vorbereitet, die Papst Franziskus umsetzt. Z.B. hat ersterer die Kondombenutzung durch männliche schwule Prostituierte nicht mehr als in jedem Fall sündig, sondern als ersten Schritt zu einem humaneren Umgang mit dem Thema Sexualität gewertet. Warum also auch nicht hier Ähnliches?


2
 
 Paddel 1. Juni 2016 

@Ambrosium

Die Tür, die Sie meinen, die geöffnet ist, wohin führt Sie letztlich?
Die Hl. Kommunion ist nicht immer eine Eintrittskarte ins Himmelreich.
Keiner hat Anspruch darauf, das ist mir schon klar. Wie steht es aber mit dem heidnischen Hauptmann? Er wollte aus Respekt vor Jesus diesen nicht in sein Haus einlassen. Dafür "bewunderte" Jesus ihn und ER heilte! sozusagen von Außen, ohne dass er "unter sein Dach" einkehrte. Ist somit Heilung nicht auch ohne den Empfang der Hl. Kommunion möglich? Ist der Hauptmann nicht theoretisch sogar "würdiger" in jedem Fall demütiger als mancher anderer? Er verzichtet trotzdem und es kehrt in sein Haus das Heil ein und nicht nur das, er wird von Jesus bewundert.
Jesus kehrte auch in das Haus von Sünder ein, da ging die Initiative allerdings von IHM aus (ich denke gerade an Zachäus).
Ich sehe schon, es ist einfach nicht möglich so eine wichtige Frage in einem Thread zu diskutieren.
Eine "heilige Scheu" vor dem Sakrament schadet aber sicher nicht.


0
 
 Bernhard Joseph 1. Juni 2016 
 

@Bentheim

"Das hat @Charles NICHT geschrieben! "

Nicht wörtlich, aber assoziativ schon, insofern arbeiten hier @Ambrosios und @Chales X Hand in Hand.

Mit der unbewiesenen Behauptung wird Papst Benedikt XVI. emeristus unterstellt, das Kirchenvolk hinter Licht geführt zu haben, denn Papst Benedikt hat ja einen Kommunionempfang für WvG immer kategorisch ausgeschlossen und @Ambrosios macht dann daraus, Papst Benedikt habe durch ein factum dogmaticum die Türklinke heruntergedrückt um den Kommunionempfang für WvG zu ermöglichen.

Wenn es um die Durchsetzung der Gender-Idiologie geht, scheint wohl jedes Mittel recht zu sein.


2
 
 Bentheim 31. Mai 2016 
 

@ Ambrosios

1)Inwiefern danken Sie an Stelle von Charles?

2)"Ich kann und will mir eine derartige Uninformiertheit von Vater Benedikt eigentlich nicht vorstellen." Das ist für zielführendes diskursives Denken nicht maßgeblich. Benedikts XVI. "Mitarbeiterstab" hat auch im Falle Williamsons nicht funktioniert. Dass er im vorliegenden Falle informiert hat, können Sie gar nicht wissen.

3)"Insofern kann ich @Charles Argument sehr gut nachvollziehen, dass Benedikt XVI. hier durch ein factum dogmaticum die Türklinke heruntergedrückt hat, damit Papst Franziskus erfreulicherweise die Tür öffnen konnte!

Das hat @Charles NICHT geschrieben!
Ihr "factum dogmaticum" ist ein Meisterstück Ihrer Phantasie.
Einen weiterführenden argumentierenden theologischen Diskurs als Antwort haben Sie leider nicht vorgelegt. Was Sie "wollen", führt ihn genau so nicht weiter wie das, was Sie "denken", wenn Sie es in unbewiesenen Behauptungen zum Ausdruck bringen.


3
 
 christine.mm 31. Mai 2016 
 

Urteil über Gnadenstand einer Seele

Ich denke, daß alle hier in diesem Forum um das Beichtgeheimnis, das NIE gebrochen werden darf, wissen.
Wenn ein Priester in aller Öffentlichkeit einem zur Kommunion Hinzutretenden die Spendung des Allerheiligsten Altarsakramentes verweigert, zeigt er damit öffentlich an, daß dieser Mensch durch schwere Sünde unwürdig IST !!!
Keinem Priester kann es erlaubt sein dies öffentlich zu tun. Es liegt daher in der großen Verantwortung des Lehramtes, angefangen vom Papst als Hüter dessen was Christus eingesetzt hat, über Bischöfe und Priester, allen die unverbrüchlichen Regeln zu lehren und in der Verantwortung des Hinzutretenden sich g e n a u zu prüfen ob er sich wissentlich und willentlich über Gebote Gottes hinweggesetzt hat und dies weiterhin zu tun beabsichtigt. Oder ob er durch Reue, Umkehr und Buße im Sakrament der Hl. Beichte die Absolution erhalten hat. Der Inzutretende im Stande der schweren Sünde begeht gleichsam "Gottesraub" und Schmähung des geopferten HERRN. DAS BEDENKE JEDER


5
 
 Bentheim 31. Mai 2016 
 

Auch nach Eingang mehrerer Postings ist weiterhin NICHT bewiesen,

dass Papst em. BXVI WISSENTLICH einem WvG die Kommunion gereicht hat.
Da ein Beweis dafür, dass er über Seehofer informiert gewesen sein muss, nicht existiert, wird die Kommunionspende an Seehofer ALS IHM BEKANNTEN WvG auch nie beweisbar sein.


2
 
 Paddel 31. Mai 2016 

@Steve Acker und der Leichtsinn des Hl. Vaters.

Danke, ich hatte zu wenig Zeit um nachzuforschen.

Solche u.a. Kommunionspenden kommen immer wieder vor, aus Unwissenheit von Seiten des Priesters. Wie soll er auch immer alle Umstände kennen?

Ich meinte aber eine absichtliche Kommunionspendung bei Kenntnis der Umstände.

Allerdings ist es auch da schwierig, für Außenstehende.

Trotzdem bin ich überzeugt davon, dass Papst Franziskus schon längst mehrfach die Kommunion WvG gereicht hätte, wenn er davon überzeugt wäre.
Er geht ja sonst auch immer locker mit Vorschriften um und ist nach eigener Aussage "leichtsinnig". Also, warum hat er es noch nicht getan?
Zeit und Gelegenheiten dazu hätte er gewiss schon zur Genüge gehabt.
So lange er es nicht wiederholt! tut, solange halte ich mich daran fest, dass AL auch nicht so zu verstehen ist (in diesem Punkt).
Der Empfang der Kommunion ist ja auch nicht automatisch die Eintrittskarte in den Himmel.


0
 
 Bernhard Joseph 31. Mai 2016 
 

@Steve Acker

Sicher wollte @Charles X. mit diesem "Hinweis" nur seine tiefe Papsttreue ausdrücken!


3
 
 Steve Acker 31. Mai 2016 
 

Papst Benedikt hat Seehofer die Kommunion gereicht.

Dann kam plötzlich hoch dass er früher schon mal verheiratet war. Das war vielen neu.
Es war bekannt dass er ein uneheliches Kind hat, nicht aber dass er früher schon mal verheiratet war.
Ich bezweifle sehr stark dass Papst Benedikt dies bewusst war.

Aber von Charles X braucht man ja nichts anderes zu erwarten als dass er ihm dies unterstellt.
Wenn Ch X von Reformbedarf der kath. Kirche spricht, meint er wohl:
-weitere Aufweichung der Unauflöslichkeit der Ehe.
- Einführung Homoehe
- Abschaffung Zölibat
- Wiederaufnahme der Ausstellung von Beratungsscheinen in der Schwangerenberatung.
etc..
Alles Dinge die die Protestanten schon lange haben, und denen es dadurch besonders gut geht.


6
 
 Paddel 30. Mai 2016 

@Novalis @Charels X

Das mit Seehofer habe ich nicht gewusst. Das einzige Bild ist wohl nicht manipuliert? Schade, dass sich alle Beteiligten dazu ausschweigen. Allerdings fragt man sich dann schon, warum Papst Benedikt, das nicht weiterhin so praktiziert hat. Sofern das Bild nicht manipuliert ist. Leider geht das ja unschwer.

Wenn Papst Franziskus jedenfalls für die Zulassung zu diesem Sakrament ist, müsste es bald so weit sein, dass er das auch selbst in die Tat umsetzt. Und das gewohnheitsmäßig, zumindest wiederholt.
Abgesehen von allem, frage ich mich sowieso, wie viele "Ehen" denn überhaupt gültig geschlossen wurden. Wenn man dann noch an die Kinder denkt. Von denen bekomme ich über unsere Kinder am meisten mit. Das ist schlimm. Ein wahrlich komplexes Thema.


1
 
 Paddel 30. Mai 2016 

@Charles X

Das weiß ich, dass Papst Benedikt bei einer Großveranstaltung die Kommunion einer WvG gereicht hat. Nicht aber, um damit ein Beispiel zu geben. Das war unabsichtlich.


1
 
 Jesuslebt! 30. Mai 2016 
 

Nur 1 Grund für Zulassung zu Sakramenten

Seit 1981 gibt es eine einzige Ausnahme, bei der ein kirchlich Verheirateter, standesamtlich Wiederverheirater Katholik zu den Sakramenten zugelassen werden kann: Wenn die kirchlich geschlossene Ehe allem Anschein nicht gültig geschlossen wurde, dies jedoch nicht bewiesen werden kann. Dann kann der BISCHOF diese Person zu den Sakramenten zulassen, ohne dass die kirchliche Ehe zuvor für nichtig erklärt worden ist. Das setzt voraus (m.E.), dass die Ehenichtigkeitserklärung zuvor angestrebt worden war, aber nicht zustande kommen konnte.
Es braucht hier also gar keine moralischen Gedankengänge und Diskussionen über die Lehre der Kirche...


1
 
 Novalis 30. Mai 2016 

@Charles X.

Das überrascht mich jetzt. Aber in der Tat, es ist nicht zu leugnen, der Papst hat Horst Seehofer die Kommunion gespendet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein bayerischer, gut informierter und kluger Mann wie Benedikt XVI. nicht gewusst hat, wem er da die Kommunion spendet.
Danke für Ihren klärenden und weiterführenden Hinweis!


3
 
 Bentheim 30. Mai 2016 
 

Charles X.: In der von Ihnen angegebenen Stelle steht:

"Ob die vier Jahre später erfolgte kirchliche Trauung auch nach katholischem Recht gültig war oder nachträglich kirchenrechtlich annulliert wurde, ist NICHT BEKANNT."

Wenn das nicht bekannt ist, ist auch nicht bekannt,ob Seehofer ein WvG war.
Wäre es aber bekannt, wäre es immer noch eine Frage, ob Papst em. BXVI. es gewusst hat. Über Williams FSSPX war er ja auch nicht informiert.

Ob also BXVI. wissentlich einem WvG die Kommunion gereicht hat, ist nicht bewiesen.


2
 
 Bernhard Joseph 30. Mai 2016 
 

@Charles X.

"Und in der Tat hat bereits der Vorgänger von Papst Franziskus geschiedenen Wiederverheirateten die Kommunion gegeben."

Was wollen Sie mit dieser üblen Unterstellung insinuieren?

Papst Benedikt XVI. hat nicht bewusst einem WvG die Kommunion gespendet. Meinen Sie etwa Seehofer?

Was Sie da Papst Benedikt unterstellen wollen, dafür müssten Sie sich schämen.

Man merkt Ihrem reformatorischen Eifer das verdeckte Leitinteresse an.


4
 
 Charles X. 30. Mai 2016 
 

@Bernhard Joseph

Trickreich arbeite ICH mit Sicherheit nicht, wenn ich nicht auf irgendwelche Kardinäle höre, sondern Evangelii gaudium und Amoris laetitia (hier besonders Fn. 351) lese und die Äußerung des Papstes dazuhalte. Das reicht.


4
 
 Charles X. 30. Mai 2016 
 

@paddel

"Hat schon jemand mitbekommen, dass er die Kommunion einem WvG gespendet hat?

Wenn er nicht tut, was er angeblich meint, dann gehe ich so lange davon aus, dass er es so nicht gemeint haben kann.

Ich vertraue Papst Franziskus."

Das haben Sie sehr richtig gesagt und das sehe ich auch so. Und in der Tat hat bereits der Vorgänger von Papst Franziskus geschiedenen Wiederverheirateten die Kommunion gegeben.


4
 
 Paddel 30. Mai 2016 

schreiben, sagen,...tun???

Der Papst hat gemeint, dass: "..." Na, was denn? Da höre ich so Unterschiedliches.

Zum Glück tut der Papst auch immer was er sagt und dies mit konkreten Beispielen, die er gibt. (Kranke besuchen, Beichte a.d. Petersplatz, Gefangene besuchen usw. usw.)
Hat schon jemand mitbekommen, dass er die Kommunion einem WvG gespendet hat?

Wenn er nicht tut, was er angeblich meint, dann gehe ich so lange davon aus, dass er es so nicht gemeint haben kann.

Ich vertraue Papst Franziskus.


2
 
 Charles X. 28. Mai 2016 
 

@Ambrosios

Endlich! Endlich jemand, der den Mut hat, zur katholischen Wahrheit zu stehen.

Zu behaupten Franziskus stehe GERADE mit seiner Reform NICHT in Kontinuität mit seinen Vorgängern, heißt das Geschäft der Piusbrüder zu betreiben. @Ambrosios, Sie entlarven das sehr gut! Mit gutem Willen kann man in Amoris Laetitia NUR die reformerische Treue zur Lehre entdecken. Wer sie nicht entdeckt, möge um den Hl. Geist bitten, bis er sie entdeckt.

So ging und geht es immer los: Los vom Papst, los von der Kirche, los von Christus und Gott. Schlimm, dass sich hier Leute wie @Bernhard Joseph und andere als Schulmeister des Papstes aufspielen!

"Warum eigentlich nicht? Wirft man das den Emm. Kasper und Lehmann vor, sind auch die anderen nicht immun."
In der Tat, ich gebe nichts auf Lehmann, Kasper, Müller, Brandmüller, Sarah - sondern ich vertraue auf den Papst!


4
 
 Ambrosios 28. Mai 2016 

@queenie: Nein!

Am Lehramt haben auch Einzelbischöfe und das Bischofskollegium teil. Außerdem gibt es nach dem hl. Thomas von Aquin auch ein magisterium der Theologie.

"Papst Benedikt XVI. emeritus hat immer wieder darauf hingewiesen, dass auch der Papst Diener des Wortes Gottes ist und nicht sein willkürlicher Interpret. Daher verwirkliche sich die Autorität des Amtes immer in der Kontinuität der Lehre."
Das ist selbstredend richtig. Und das zeigt ja geradezu blendend IHREN Fehler an: SIE können die Kontinuität zwischen Papst Franziskus und seinen Vorgängern nicht sehen. Ich sehe diese Kontinuität in der Reform sehr wohl. Und sie ist auch für jeden gutwilligen Katholiken erkennbar. Diese sind in überwältigender Anzahl auch froh über Amoris Laetitia.

"Und Kardinal Brandmüller, sowie Kardinal Sarah, Kardinal Caffarra und noch viele andere Bischöfe wären dann auch ungehorsam dem Papst gegenüber?"

Warum eigentlich nicht? Wirft man das den Emm. Kasper und Lehmann vor, sind auch die anderen nicht immun.


4
 
 myschkin 28. Mai 2016 
 

Ach wissen Sie,

manch ein Kardinal ist weit weg von den Fragen, die in einer Diözese menschenfreundlich gelöst werden müssen und hat davon keine Vorstellung mehr, in welchen Nöten sich manche Menschen befinden. Wenn der Papst hier Raum für Lösungen gibt, die sowohl dogmatisch, als auch pastoral vertretbar sind, weist er diejenigen auch im Vatikan in die Schranken, die es sich zu einfach machen. Dazu ist ein Papst befugt - ein Kardinal natürlich nicht.


4
 
 Bernhard Joseph 28. Mai 2016 
 

@myschkin

Sie meinen also, der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Müller, begreife pastorale Hilfestellung nicht, wenn er auf Grund der Lehre der Kirche kategorisch ausschließt, dass WvG zur Komminion zugelassen werden können?

Und Kardinal Robert Sarah, der vom Angriff Satans spricht, kennt das Kreuz Ihrer Meinung nach auch nicht?

Was bedeutet das Kreuz?

Woher kommt das Leiden?

Sind wir lediglich ein Spielball des Kontingenten und was ist dann noch Schuld?

Mir scheint, Sie wollen das Böse einfach wegstreichen, wobei sie übersehen, dass sie dann das Kreuz auch wegnehmen. Barmherzigkeit schließt göttliche Gerechtigkeit ein, nicht aus, sie will den Menschen vom Bösen, das in ihm ist, reinigen. Ohne Umkehr ist das nicht möglich und gegen Gottes Wort schon gar nicht.


5
 
 myschkin 28. Mai 2016 
 

@Bernhard Joseph

Der Papst weist die Kirche daraufhin, dass sie nicht nur das Dogma verkörpert, sondern auch pastorale Aufgaben zu leisten hat. Deshalb sollen vor Ort die komplexen Lebenslagen von Menschen einer christlichen Lösung zugeführt werden, wo Rom nur einen Rahmen vorgeben kann, weil eben die Pastoral denen, die der Hilfe bedürfen, Hilfe zukommen lassen soll. Die Kirche hat nämlich ein menschliches Antlitz. Dazu brauchen wir ja nur auf den Herrn am Kreuz zu schauen, um das zu begreifen.


3
 
 Bentheim 28. Mai 2016 
 

@Smaragdos II

Wollen Sie dem Papst wirklich unterstellen, was nach dem NT er niemals kann, das 6.Gebot abzuschaffen?
Was für ein argumentationsloser Gedankensprung: Vom "geöffneten Spalt der Tür" bis zur "Abschaffung des 6.Gebotes"?
Der Papst kann höchstens die Schwere eines Sachverhalts mindern. Dann würde ein Kriterium zur Todsünde fehlen. Dann aber fleißig lässliche Sünden begehen, hieße, auf Gottes Barmherzigkeit hin sündigen. Das jedoch wäre verwerflich wie eine Todsünde.


4
 
 Bentheim 28. Mai 2016 
 

@Smaragdos

"dass der Papst... die Tür zur Kommunion der WvG einen Spalt geöffnet hat,...".

Es ging Ihnen gar nicht um Fußn.351, sondern um Ihr Zitat "explizit nicht gewollt", was bedeutet: >ausdrücklich nicht gewollt


3
 
 queenie 28. Mai 2016 
 

Lehramt ausschließlich liegt beim Papst

und auch Kard. Müller soll gesagt haben, Zulassung betrifft nur einen sehr 'kleinen' Teil.


2
 
 Bernhard Joseph 28. Mai 2016 
 

@Novalis

"...dessen recht eigentümliche Interpretation des Papstamtes ordentliche Katholiken verwundern dard..."

Papst Benedikt XVI. emeritus hat immer wieder darauf hingewiesen, dass auch der Papst Diener des Wortes Gottes ist und nicht sein wilklkürlicher Interpret. Daher verwirkliche sich die Autorität des Amtes immer in der Kontinuität der Lehre. Wo die Lehre aus dieser Kontinuität heraustritt, verliert sie ihre Autorität, weil dann Wahrheit ins Dynamische umgeformt würde.

Es wäre noch interessant, was Sie unter einem "ordentlichen" Katholiken verstehen. Was sind dann "unordentliche" Katholiken und worin drückt sich die Unordnung aus?

Ist nach Ihrem Verständnis von Katholizität der Präfekt(!) der Glaubenskongregation, dem Sie Ungehorsam gegenüber dem Papst unterstellen, etwa auch kein "ordentlicher" Katholik?

Es ist sehr interessant und aufschlussreich, was man hier zu lesen bekommt.


3
 
 Bernhard Joseph 28. Mai 2016 
 

@Ambrosios

Nach Ihrem Verständnis hat der Papst also das 6. Gebot relativiert?

Kann ein Papst das?

Aus der Sünde würde dann ein Sündchen, das wir leicht begehen können/dürfen, weil doch die Worte Gottes ohnehin nicht wirklich ernst gemeint sind.

Das sie ein Fleisch werden ist also nach der neuen Lesart progressiver Katholiken lediglich ein Idealbild und hat keine Wirklichkeit!

Was meint dann aber Jesus Christus, wenn er sagt: Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen (Mk 10,9)?

Welche Verbindlichkeit haben denn nun die Worte Jesu Christi für Sie?

Relative?

"Im Übrigen würde ich Ihnen beipflichten, dass der Papst sehr wohl im begründeten Einzelfall geschiedene Wiederverheiratete zur Kommunion zugelassen hat."

Saht dann der Präfekt der Glaubenskongregation die Unwahrheit?


3
 
 Ambrosios 27. Mai 2016 

@Smaragdos

"...heißt das, dass der Papst ... die Tür zur Kommunion der WvG einen Spalt geöffnet hat, die unter JPII noch absolut dicht war... Die Tür hat sozusagen einen Riss bekommen... Das hieße nichts anderes, als dass er das 6. Gebot außer Kraft setzt".

1) Ihre Bilder sind schräg. Türen bekommen keine Risse (nur bei sehr altem Holz), sondern Mauern. Türen sind auch nicht dicht - sie sind, wenn dann verschlossen. Und außerdem dazu da, geöffnet zu werden (sonst braucht man ja keine Türen, oder?).
2) Der Papst hat nicht das 6. Gebot abgeschafft. Das ist Unsinn. Nur ist - wie bei jedem anderen Gebot auch - nicht mehr jede Sünde eine schwere Sünde. Es gibt als Verstöße gegen das Eheband, die nur lässliche Sünde sind. Ich finde, dass das eine sehr vernünftige Anschauung ist. Und dass das der Papst gut gemacht hat. Im Übrigen würde ich Ihnen beipflichten, dass der Papst sehr wohl im begründeten Einzelfall geschiedene Wiederverheiratete zur Kommunion zugelassen hat.


3
 
 Smaragdos 27. Mai 2016 
 

@Bentheim:

Danke für Ihre detaillierte Analyse meines Postings. Überzeutgt haben Sie mich nicht. Wenn Sie mir beweisen können, dass in AL 305. samt Fußnote 351 die WvG NICHT gemeint sind noch sein können, glaube ich Ihnen gerne. Doch wenn Sie es nicht können, heißt das, dass der Papst - ganz im Sinne der Äußerungen von EB Forte - die Tür zur Kommunion der WvG einen Spalt geöffnet hat, die unter JPII noch absolut dicht war (siehe Familiaris consortio 84). Die Tür hat sozusagen einen Riss bekommen... Das hieße nichts anderes, als dass er das 6. Gebot außer Kraft setzt, wenigstens in gewissen Fällen.


6
 
 Charles X. 27. Mai 2016 
 

@Novalis

Eine sehr gute Klarstellung zu @Bentheim/@Bernhard J.!

Und auch eine wirklich treffende Frage - die nur durch das Amt des Papstes selbst beantwortet werden kann. Man hat als katholischer Christ auch die Pflicht, nicht nur die unfehlbaren, sondern auch die fehlbaren Lehren mit Gehorsam anzunehmen, wenn das authentische Lehramt einmal nicht unfehlbar lehren will.

Was das Lehramt sagt, wenn es spricht, sagt das Lehramt selbst. Und wenn, wie @Bernhard J. sagt, das Lehramt sagt, es bestehe Kontinuität zwischen Johannes Paul II., der die Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene gelehnt hat, und Franziskus, der sie freigegeben hat, dann besteht diese Kontinuität eben, weil das authentische Lehramt diese Kontinuität lehrt. Das ist und war römisches Selbstverständnis im vergangenen Jahrhundert und jetzt. Taktisch ist @Bernhard selbst, weil er sich jetzt von etwas dispensiert, was früher - problemlos - als selbstverständlich galt, nur weil der jetzige Papst ihm nicht passt.


2
 
 Novalis 27. Mai 2016 

@Bentheim

Die Benutzung einer disqualifizierenden Vokabel wie "geschwollen" soll dazu dienen, Sie und Ihre - im übrigen aus meiner Sicht gelungenen - Ausführungen zu diskreditieren. Aber seien Sie getrost: Das wird @Bernhard Joseph, dessen recht eigentümliche Interpretation des Papstamtes ordentliche Katholiken verwundern dard, nicht gelingen.


4
 
 Selene 27. Mai 2016 
 

@Carl Eugen

Das sehe ich genauso!

Amoris Laetitia war schlechter als gar nichts, weil das erhoffte letzte und klärende Wort des Papstes ausgeblieben ist.

Nun interpretiert eben jeder dieses Schreiben nach seinem gusto.

Lehramt sah früher irgendwie anders aus!
Heute wird nicht mehr gelehrt, sondern laut gedacht und das dann schriftlich festgehalten, ohne eindeutiges Ergebnis des Nachdenkens.


7
 
 Bentheim 27. Mai 2016 
 

@ Bernhard Joseph

Was soll das nichtssagende Wort "geschwollen", wenn ich ein durch historische Fakten der Geschichte des MA gesichertes tertium comparationis aufzeige?
Alles weitere hat keinerlei Bezug zu meinem Posting. Sie haben wohl andere im Kopf, wo die Anlässe zu den von Ihnen mir gegebenen Hinweisen tatsächlich stehen.
Das bekannte und gern verwendete Johannes-Zitat passt überhaupt nicht in diesen Zusammenhang. Ich sprach von ganz anderen Gerichten. Informieren Sie sich über Ihren Namensheiligen erst einmal!


2
 
 Novalis 27. Mai 2016 

@Bernhard Joseph

Wenn es Kardinäle gibt, die dem Papst ungehorsam sind, z.B. bei pro multis, warum sollte es dann nicht auch Kardinäle geben, die dem Papst bei Amoris Laetitia nicht gehorchen und gegen die Klarheit von Wort und Wunsch des Papstes behaupten, dass Dokument lasse die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nicht zu?

Ich frage das auch mich ganz ehrlich und bin noch zu keinem Schluss gekommen.


3
 
 Bentheim 27. Mai 2016 
 

Bernhard Joseph

Sie gleichen ihrem Namensheiligen Bernhard von Clairvaux in zweierlei Hinsicht: Sie verteidigen den Papst und Sie beschuldigen Christen.
Bernhard v. Clairvaux gewann im Prozess gegen Petrus Abaelardus, verlor aber im Prozess gegen Gilbertus Porretanus.
Es kam darauf an, ob seine Beschuldigungen in jedem einzelnen Falle gerichtsfest waren.


3
 
 myschkin 27. Mai 2016 
 

Es ist denkbar,

dass der Papst derlei Entscheidungen vom Vatikan weg- und in die Diözesen hineinverlagern will. Deshalb wählte er vermutlich diese Form der Stellungnahme. Das Problem ist doch, dass eine Weltkirche nicht alles bis ins Kleinste regeln kann. Rücksichten auf soziokulturelle Unterschiede müssen möglich sein, ohne die dogmatischen Positionen der Katholischen Kirche aufzugeben.


3
 
 carl eugen 27. Mai 2016 

Lieber @Bernhard Joseph!

Ihrem Kommentar ist nichts hinzuzufügen. Herzlichen Dank!

Es ist interessant zu lesen, was Charles unter "das letzte Wort hat der Papst" versteht.
Gäbe es von Papst Franziskus auch nur ein definitives letztes Wort zu dieser Angelegenheit, ich würde Gott auf Knien danken. Aber gerade weil er es nicht tut, stürzt er die Kirche in ein selten gesehenes Chaos, in dem Kardinal gegen Kardinal, Bischof gegen Bischof, Priester gegen Priester und Laie gegen Laie um die Deutungshoheit kämpfen. Es ist einfach nur traurig!


9
 
 Selene 27. Mai 2016 
 

Na ja

klar ist es meiner Meinung nach bei Amoris Laetitia eigentlich nichts.

Ich denke, wenn der Papst hätte wirklich etwas ändern wollen, hätte er es KLAR und DEUTLICH sagen müssen, statt das Wesentliche in einer Fußnote zu verstecken.

Da er aber leider kein Mann klarer Worte ist, hat er noch mehr Verwirrung und Streit ausgelöst als zuvor schon war.

Die Lösung des Problems wird wohl sein Nachfolger angehen müssen.

Zur Zeit SCHEINT der Ball bei den Bischöfen zu liegen, aber auch das bedarf der (Er)klärung.


9
 
 Charles X. 26. Mai 2016 
 

@Carl Eugen

Nur jemand, der Ohren hat, die hören, was der Papst SELBER sagt. Und SELBER schreibt. So unter uns: Herr Spaemann sagt das auch (nur deutet er es anders). Und in der katholischen Kirche hat der Papst das letzte Wort.


3
 
 dalet 25. Mai 2016 

Spender

Die Dummen sind einmal mehr unsere Priester, die tagtäglich die hl. Kommunion spenden und gerade in kleineren Pfarreien die familiären Situationen kennen.
Bischöfe, Kardinäle und Papst diskutieren wochenlang, wortreich und medienwirksam. Ergebnis: Aktenberge und mehr Unklarheit als Klarheit.
Die Pfarrer werden im Regen stehen gelassen und machen es - egal wie sie es machen - immer falsch.


14
 
 carl eugen 25. Mai 2016 

@Charles X.

Zwei Kardinäle, einer davon Präfekt der Glaubenskongregation, von Papst Franziskus im Amt bestätigt und zum Kardinal kreiert, sagen übereinstimmend, dass WvG nicht zur Kommunion zugelassen werden können, auch nicht nach Amoris Laetitia. Und Sie sagen, das stimmt nicht? Wer glauben Sie zu sein?


13
 
 Charles X. 25. Mai 2016 
 

Das stimmt halt nicht.

«Man kann die jahrhundertelange Disziplin der Kirche nicht durch eine Fußnote mit unklarem Tenor ändern.»

Erstens ist die Fußnote nicht unklar, zweitens verweist die Fußnote auf Evangelii gaudium, drittens reicht sehr wohl eine Fußnote. Faktisch findet die Reform der Lehre NUR SO statt.


3
 
 queenie 25. Mai 2016 
 

Letztlich

zählt, was Papst Franziskus sagt oder
schreibt. Oder wurde oder wird das Papsttum ausgehebelt?


4
 
 gebsy 25. Mai 2016 

Von Seelsorgern

wird eine empfindliche "Sattheit", über Zulassungsbestimmungen zu diskutieren, registriert. Als Laie gewinnt man den Eindruck, da soll auf Biegen und Brechen etwas "abgesegnet" werden, was seit Jahrzehnten praktiziert wird ...
WENN SIE WISSEN, WAS SIE TUN, SIND SIE UM IHR PERSÖNLICHES GERICHT NICHT ZU BENEIDEN. http://www.kathtube.com/player.php?id=39797


5
 
 Bernhard Joseph 25. Mai 2016 
 

Wurde vom Präfekten der Glaubenskongregation schon klargestellt

Kardinal Caffarra sagt genau das, was der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Müller, auch in einem Vortrag zu "Amoris laetitia" ausführte. Der angebliche "Spielraum" ist eine Erfindung der Medien. Es gibt keine Möglichkeit die göttliche Ordnung lehramtlich in ihr Gegenteil zu verkehren, wer das behauptet, stellt die Autoritöät des Lehramtes selbst infrage, die allein aus der Rückbindung an das Wort/den Willen Gottes kommt.


13
 

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