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Katholisches Pflegeheim wegen Sterbehilfe-Verweigerung verklagt

18. Mai 2016 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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In Belgien muss sich der Träger eines katholischen Pflegeheims vor Gericht verantworten. Das Pflegeheim hatte im Jahr 2011 eine aktive Sterbehilfe für eine Krebspatientin verweigert.


Brüssel (kath.net/KNA) Ein möglicherweise richtungsweisender Sterbehilfe-Prozess beginnt am Mittwoch vor dem Zivilgericht im belgischen Leuven. Dabei muss sich der Träger eines katholischen Pflegeheims verantworten, das im Jahr 2011 eine aktive Sterbehilfe für eine Krebspatientin verweigert hatte, wie belgische Zeitungen am Dienstag berichteten.

Obwohl das Pflegeheim zunächst der Sterbehilfe grundsätzlich zugestimmt habe, habe es dann dem Arzt, der die Sterbehilfe für die 74-jährige Patientin ausführen sollte, den Zugang verweigert.


Schließlich hätten die Angehörigen die Patientin nach Hause gebracht, damit sie den Arzt dort empfangen konnte. Die Angehörigen haben den Träger des Pflegeheims verklagt, weil der Transport aus dem Pflegeheim in die Wohnung für die Patientin zu unnötigen physischen und psychischen Leiden geführt habe.

Während das belgische Gesetz vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt. Wegen der der Schwere und Bedeutung des Falles wird das Zivilverfahren in einer Besetzung mit drei Richtern verhandelt. Eine Entscheidung wird den Angaben zufolge möglicherweise noch am Mittwoch erwartet.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt stetig. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 bellis 20. Mai 2016 

Der Zwang zum Töten kommt schrittweise

durch:

Verhinderung der Pflege der Alten in/nahe der Familie (immer mehr Raub des Einkommens durch Steuern zum Verschwenden, exorbitante Pflegekosten durch Leute mit Pflegejob, Zerstörung der Bindungsfähigkeit durch Schule und KITA=Kommunistische Infiltration Tagsüber Alleingelassener)

Übernahme der Kindererziehung durch den Staat

Kommerzialisierung von menschlichen Organen

Kommerzialisierung von Kindern durch künstliche Zeugung und "Leih"Mutterschaft

Bargeldverbot, dann können nur noch die Lebensmittel kaufen, die "freiwillig" jeder Tötungsmaschinerie zustimmen

Verbot von Krankenkassen, die keine Abtreibung und keine Euthanasie bezahlen

Alles wird mit dem Mäntelchen des Bequemen und Guten verdeckt.

Gutmenschentum verdrängt das Christentum, weil die Christen sich nicht die Mühe machen dies erkennen zu wollen.


1
 
 anjali 18. Mai 2016 
 

Euthanasie

Auch hier in der Niederlanden ist Euthanasie jetzt normal aber ich glaube nicht dass man dazu gezwungen werden kann.Noch nicht,jedenfalls.


5
 
 sommer 18. Mai 2016 
 

Aha!

Zwang zur Mordbeihilfe?

Muss man nun auch noch sein Haus, Geschäft, berufliche und religiöse Ansicht einschränken in seinem eigenen Bereich?

Die haben sie doch nicht mehr alle!

Oh Herr hilf.

Ein Staat der Antichristen. Wer eine wichtigen Route die Zahl 666 verleiht, der zeigt, doch schon, wessen Geistes Kind er ist. Wir sehen die Früchte.

Beten und hoffen wir für die Belgier.


9
 

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