Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  2. Bischof sein in Opferperspektive
  3. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  4. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  5. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  6. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  7. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  8. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  9. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  10. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  11. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  12. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  13. Meinungsfreiheit in Gefahr
  14. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025
  15. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten

Gehsteigberatung von Schwangeren in München erlaubt

15. Mai 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verwaltungsgericht München: Christen haben sich korrekt verhalten.


München (kath.net/ idea)
Die sogenannte „Gehsteigberatung“ des christlichen Vereins „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ vor einer Münchener Abtreibungspraxis war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es widersprach damit der bayerischen Landeshauptstadt, die den Christen verboten hatte, vor der Praxis Schwangere anzusprechen, um sie über die Folgen von Abtreibungen und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Die Stadt hatte sich auf den Paragrafen 118 des Gesetzes über Ordnungwidrigkeiten berufen.

Demnach handle ordnungswidrig, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“. Das Gericht urteilte nun, dass dieser Paragraf „lediglich ein bedrängendes Ansprechen erfasst, nicht jedoch ein dezentes, respektvolles Ansprechen“. Genau das hätten die Vereinsmitglieder aber getan. Deshalb sei in diesem konkreten Fall das Verbot nicht gerechtfertigt. Wie der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts, Florian Huber (München), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, kann die Stadt nun vor dem bayerischen Verwaltungsgericht die Zulassung zur Berufung beantragen.
Lebensschützer erleichtert über das Urteil – In über 16 Jahren keine Verstöße
Der Vorsitzende von „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“, Wolfgang Hering (München), äußerte sich gegenüber idea erleichtert. Die Stadt habe keine Zeuginnen vorweisen können, die eine tatsächliche Belästigung bestätigten. Die Münchener Polizei habe bereits im Jahr 2000 die Gehsteigberatung mehrere Monate durch für die Helfer nicht erkennbare Zivilbeamte überprüft. In über 16 Jahren habe sie keine Rechtsverstöße feststellen können.


Die christlichen Lebensschützer hätten immer „das Herz der Mütter für ein Ja zu ihrem Kind gewinnen wollen. Wir danken Gott für dieses Urteil.“ Die betroffene Abtreibungspraxis im Münchner Westend hat inzwischen geschlossen und plant eine Wiedereröffnung im Stadtviertel Freiham. Der Verein will seine „Gehsteigberatungen“ dort fortführen. Er hat nach eigenen Angaben seit 1999 über 1.000 ungeborene Kinder vor dem Abtreibungstod bewahrt. Hering ist auch Präsident des 2007 entstandenen ökumenischen Gebetsnetzwerks „EuroProLife“, das unter anderem „Gebetszüge“ mit dem Motto „1.000 Kreuze für das Leben“ organisiert.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Nummer 10 17. Mai 2016 

Deo gratias!


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Pro-Life

  1. "Wir müssen jedes Leben schützen"
  2. Trump begnadigt 23 Lebensschützer – „Es ist eine große Ehre, dies zu unterzeichnen“
  3. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  4. ALfA: Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
  5. Studie zweifelt an Sicherheit und Datengrundlage von Abtreibung
  6. Polen bleibt Pro-Life
  7. Pro-Life-Song unter Top 5 bei iTunes
  8. „Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag“
  9. ,Du kannst dein Baby behalten!‘
  10. Ungarn: Bischof für Kultur der Lebensbejahung statt Sterbehilfe






Top-15

meist-gelesen

  1. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  4. Bischof sein in Opferperspektive
  5. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  6. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  7. O Adonai, et Dux domus Israel
  8. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  9. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025
  10. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  11. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  12. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  13. Als das Rosenkranzgebet einen Mord verhinderte
  14. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  15. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz