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Höchstgericht bestätigt Urteil im Streit um Linzer Domglocken

21. Mai 2016 in Österreich, keine Lesermeinung
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OGH weist Revision eines Anrainers ab, der sich von Glockenschlägen, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird, gesundheitlich beeinträchtigt sieht


Linz-Wien (kath.net/KAP) Im Rechtsstreit um die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt das Revisionsbegehren eines klagenden Anrainers zurückgewiesen. Das gab die Diözese Linz am Donnerstagabend bekannt. Bekanntlich forderte der Kläger von der Dompfarre, das nächtliche "Zeitschlagen" der Domglocken zu unterlassen, weil es seinen Schlaf störe und damit seine Gesundheit beeinträchtige. Seine Klage war zuvor bereits vom Landesgericht Linz und vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen worden.

Nicht überrascht von der höchstrichterlichen Entscheidung zeigte sich der Anwalt der Dompfarre Linz, Wolfgang Graziani-Weiß. Er habe das Urteil genau in dieser Form erwartet, so der Jurist: "Der Oberste Gerichtshof setzt sich nicht inhaltlich mit dem nächtlichen Glockenschlagen auseinander, sondern weist auf seine ständige Judikatur hin, dass das Klagebegehren in dieser Form unzulässig ist. Darauf wurde unsererseits bereits in der Klagebeantwortung hingewiesen." Auch Dompfarrer Maximilian Strasser sieht in dem OGH-Beschluss eine erneute Bestätigung der beiden vorangegangen gerichtlichen Entscheidungen, hieß es in der Aussendung der Diözese Linz


Gegenstand der Klage war nicht das liturgische Läuten, also zur Messe, sondern jene viertelstündlichen Glockenschläge, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird. Das nun vom OGH bestätigte Ersturteil des Landesgerichts Linz hatte die Abweisung der Klage unter anderem damit begründet, dass eine Beeinträchtigung "sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar" sein müsste und zudem "im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft die Lärmbeeinträchtigung und damit einhergehend eine allfällige Schlafstörung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen erkennbar gewesen" wäre.

Klägeranwalt Wolfgang List kritisierte in einer Reaktion gegenüber der "Austria Presse Agentur (APA)", dass der OGH die Klage inhaltlich nicht erörtert habe und auf keines der Argumente eingegangen sei. Er sieht zudem eine mögliche Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.



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