Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Sieg des Lebensschützers und Katholiken Karol Nawrocki im polnischen Wahlkrimi
  2. Der Auftritt war "objektiv blasphemisch"
  3. Diözesankomitee Münster kritisierte Pieperpreis für Bischof Barron – und erntet Gegenkritik
  4. Das Schweigen der Windelhühnchen
  5. Strafanzeige nach Performance halbnackter Tänzer im Dom von Paderborn
  6. Alte Messe - Kommt es zu einem Kurswechsel unter Papst Leo XIV.?
  7. Als Papst Johannes Paul II. gegen die „gay pride“ Parade in Rom protestierte
  8. Ex-Tagesschausprecher Constantin Schreiber zu seinem Wechsel zum Medienkonzern Axel Springer
  9. Zwei Brüder im Abstand von einer Woche zu Priestern geweiht
  10. Peru: Missbrauchsopfer würdigt Entschlossenheit des neuen Papstes gegen Missbrauchsvergehen
  11. Aus Ehe und Glaube entsteht Zukunft. Einheit ist kein Kompromiss, sondern Frucht der Wahrheit
  12. Kardinal Nichols über Konklave: Prevosts Antwort auf die Wahl kam „ruhig und mit großer Überlegung“
  13. Papst Leo ermutigt geistliche Bewegungen in der Kirche
  14. Journalist Eduard Condon: Papst zu sein „ist wohl einer der einsamsten Jobs der Welt“
  15. Bischöfe der katholischen Kirche haben immer weniger Einfluss auf die Menschen!

CDL: Embryonenschutz darf in Deutschland keinesfalls gelockert werden

10. Mai 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Christdemokraten für das Leben: „Versuche, wie sie dieser Tage in den USA und Großbritannien am Menschen durchgeführt werden, beobachten wir mit größter Besorgnis und lehnen wir ab, weil sie gegen die Menschenwürde verstoßen.“


Berlin (kath.net/pm) Forschern der Rockefeller Universität (USA) und des King’s College in Cambridge (Großbritannien) ist es erstmals gelungen, menschliche Embryonen außerhalb einer Gebärmutter zu züchten und diese 13 Tage am Leben zu erhalten. Doch diese „Entwicklung in der jüngsten Forschung anerkennt offensichtlich keine ethischen, sondern nur noch dünne rechtliche Grenzen. Nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowohl in den USA als auch in Großbritannien konnte das Experiment über diesen Zeitraum hinaus nicht ausgedehnt werden. Bislang ist die Kultivierung extrakorporal erzeugter menschlicher Embryonen durch In Vitro Fertilisation (IVF) über den Zeitraum von zwei Wochen hinaus gesetzlich verboten. Jedes menschliche Leben beginnt aber mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle; jeder Embryo ist also bereits ein Mensch. Nichts rechtfertigt wissenschaftliche Experimente mit menschlichem Leben, an deren Ende der Tod zu Forschungs- oder Selektionszwecken steht.“ Das erklärte Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel.


Die CDL-Pressesprecherin äußerte dazu weiter: „Versuche, wie sie dieser Tage in den USA und Großbritannien am Menschen durchgeführt werden, beobachten wir mit größter Besorgnis und lehnen wir ab, weil sie gegen die Menschenwürde verstoßen. Auch ein ungeborener Mensch darf nicht für Forschungszwecke missbraucht werden.

Die Gesetzgebung und auch wissenschaftliche Richtlinien mehrerer Staaten verbieten eine Ausdehnung dieser Humanversuche über 14 Tage hinaus. Auschließlich deshalb wurde das Experiment nach zwei Wochen eingestellt. Wie nicht anders zu erwarten, drängen mehrere US-Forscher und die Forschungslobby nun auf eine zügige Erweiterung der Versuche bis und auch nach dieser Frist, die je nach Stand der Wissenschaft dann immer weiter ausgedehnt werden könnte. Nach hinten wäre hierbei keine Grenze gesetzt. Der Mensch würde immer mehr zu bloßen, beliebig reproduzierbaren, wertfreien Forschungsmaterial verzweckt.

In Deutschland verbietet § 2 Embryonenschutzgesetz (EschG) die Zeugung und Verwendung extrakorporal erzeugter Embryonen zu Forschungszwecken. Die deutsche Gesetzgebung wird international als ethisch und rechtlich beispielhaft angesehen. Eine Aufweichung oder gar ein Aufheben des Embryonenschutzes darf es hier auch zukünftig nicht geben. Die CDL fordern deshalb die strikte Beibehaltung dieses Schutzgesetzes und eine staatliche Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung des Schutzes von Embryonen in den immerhin 130 deutschen Reproduktionszentren und in den zahlreichen Forschungseinrichtungen. Zwar sind hier die rechtlichen Verbote klar, aber bisher arbeiten diese Zentren weitestgehend ohne gezielte staatliche Kontrolle über die Produktion und Nutzung von zigtausenden von Embryonen.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
  6. Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
  7. Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
  8. USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
  9. USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
  10. Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien






Top-15

meist-gelesen

  1. Sieg des Lebensschützers und Katholiken Karol Nawrocki im polnischen Wahlkrimi
  2. Das Schweigen der Windelhühnchen
  3. Der Auftritt war "objektiv blasphemisch"
  4. Alte Messe - Kommt es zu einem Kurswechsel unter Papst Leo XIV.?
  5. Strafanzeige nach Performance halbnackter Tänzer im Dom von Paderborn
  6. Aus Ehe und Glaube entsteht Zukunft. Einheit ist kein Kompromiss, sondern Frucht der Wahrheit
  7. Diözesankomitee Münster kritisierte Pieperpreis für Bischof Barron – und erntet Gegenkritik
  8. Zwei Brüder im Abstand von einer Woche zu Priestern geweiht
  9. Kard. Eijk: JP-II-Institut und Päpstliche Akademie für das Leben müssen „klar und eindeutig“ sein
  10. Als Papst Johannes Paul II. gegen die „gay pride“ Parade in Rom protestierte
  11. Kardinal Nichols über Konklave: Prevosts Antwort auf die Wahl kam „ruhig und mit großer Überlegung“
  12. Journalist Eduard Condon: Papst zu sein „ist wohl einer der einsamsten Jobs der Welt“
  13. Wo ist Neros Nachfolger?
  14. „Machen Sie morgens das Kreuzzeichen und bieten Sie dem Herrn den Tag an“
  15. Ex-Tagesschausprecher Constantin Schreiber zu seinem Wechsel zum Medienkonzern Axel Springer

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz