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Ausnahmen sind eine Sackgasse

2. Mai 2016 in Interview, 67 Lesermeinungen
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Interview mit Kardinal Brandmüller zum Papstschreiben "Amoris laetitia"


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Viele Kommentatoren halten nach dem Papstschreiben zu Ehe und Familie «Amoris laetitia» eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion im Einzelfall für möglich. Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärt Kardinal Walter Brandmüller (87), warum er das für eine Fehlinterpretation hält, wie die Fußnote Nummer 351 zu lesen ist und wie «Amoris laetitia» ein «Weckruf» für die katholische Kirche in Deutschland werden kann.

KNA: Sehr geehrter Herr Kardinal, Sie wurden von der «Bild»-Zeitung als Kritiker des postsynodalen Schreibens «Amoris laetitia» von Papst Franziskus angeführt. Was stört sie an diesem Dokument zu Ehe und Familie?

Brandmüller: Dem muss ich widersprechen. Das ist eine falsche Darstellung der Tatsachen. Ich habe mich nach Erscheinen des Schreibens bislang nicht öffentlich dazu geäußert. Ich habe lediglich vor der Veröffentlichung eine Interpretationshilfe für das zu erwartende Dokument publiziert. Hier von einer Kritik zu sprechen, ist also unzutreffend.

KNA: In ihrer Interpretationshilfe wenden sie sich gegen eine ausnahmsweise Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen im Einzelfall. Viele Kommentatoren haben «Amoris laetitia» dann aber genau so verstanden. Sind Ihre Befürchtungen also eingetreten?


Brandmüller: Ja, einige Deutungen gehen in der Tat fehl. In Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen, ist eine Sackgasse. Das habe ich in meiner Interpretationshilfe deutlich gemacht. Was aus Glaubensgründen grundsätzlich unmöglich ist, ist es auch im Einzelfall. Das galt vor Erscheinen von «Amoris laetitia» ebenso wie nachher.

Es ist katholische Glaubenslehre, dass eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe von keiner Macht der Erde - auch nicht von der Kirche - aufgelöst werden kann. Jesus sagt: «Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen.» Und: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet«. Nun also die Frage: Kann ich tatsächlich Leib und Blut jenes Jesus Christus, das heißt ihn selbst, empfangen, dessen Gebot ich bewusst missachte?

KNA: Papst Franziskus selbst hat die Frage bejaht, ob durch sein Schreiben »konkrete neue Möglichkeiten« für wiederverheiratete Geschiedene geschaffen worden sein. Worin bestehen diese dann?

Brandmüller: Das streckenweise sehr schöne und spirituell in die Tiefe führende Schreiben »Amoris laetitia« hat entschieden mehr und Bedeutenderes zu bieten als Antworten auf das Randproblem der sogenannten wiederverheirateten Geschiedenen. Wer für die Betroffenen in »Amoris laetitia« eine Möglichkeit zum Empfang von Lossprechung und Kommunion zu finden meint, der muss schon in der Fußnote 351 im 8. Kapitel danach suchen. Dort ist in der Tat die Rede davon, dass solchen Gläubigen die Kirche in gewissen Fällen auch die Hilfe der Sakramente gewähren könne. Dies wurde in der Tat im besagten Sinne interpretiert.

Aber: Um welche Art von besonderen Fällen es sich handeln könne, bleibt ungesagt. Auch ist zu fragen, ob eine Fußnote von ca. drei Zeilen ausreicht, um die gesamten Lehraussagen von Päpsten und Konzilien zu diesem Thema umzustürzen. Gewiss nicht! Auch diese Fußnote muss vielmehr in Übereinstimmung mit der beständigen Lehre der Kirche interpretiert werden. Die Kirche kann sich nicht selbst widersprechen.

KNA: Was bedeutet das Schreiben für die katholische Kirche in
Deutschland?

Brandmüller: »Amoris laetitia« sollte wirklich als ein Weckruf in Deutschland gehört werden. Es gilt nun, endlich in der Ehevorbereitung nicht nur Soziologie und Psychologie zu betreiben, sondern die tiefe Lehre der Kirche über die Heiligkeit und Schönheit der Ehe authentisch zu vermitteln und den jungen Leuten Hilfen zum Gelingen einer Ehe und zum Aufbau einer Familie an die Hand zu geben.

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat vor kurzem dazu Wichtiges gesagt: Vor allem sollten endlich die pastoralen Alleingänge aufhören, die die Glaubwürdigkeit der Kirche zunichtemachen und Uneinigkeit und Verwirrung stiften. »Amoris laetitia« könnte einen Neuanfang kirchlicher Ehepastoral bedeuten, wenn man sich entschlösse, die seelsorgliche Praxis klar und einheitlich an der Glaubenslehre auszurichten. Alles andere müsste an seiner inneren Unwahrhaftigkeit scheitern.


(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Foto: (c) kath.net


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Lesermeinungen

 SCHLEGL 7. Mai 2016 
 

@ rappix

Es geht nicht nur um die Don Kosaken, die Russen waren,es ging in Österreich um die ukrainischen Kosaken,die sich der weißen Armee von General Wlassow anschlossen, weil sie der irrigen Ansicht waren, das Deutsche Reich unter der verbrecherischen Regierung Hitlers, würde sie aus der Hand des Massenmörders Stalin befreien, der im Hungerwinter (Holodomor) 1933/34 circa 8 Millionen ukrainischer Bauern teilweise durch Hunger, teilweise durch Massenexekutionen umbringen ließ. Der Fehler bestand darin,dass man den Teufel nicht mit Beelzebub austreiben kann.Es waren lauter junge Leute um 20 herum,ein Teil in der Sowjetunion schon verheiratet. Die Briten haben sie in Lienz,Spital an der Drau und Judenburg an ihre Mörder ausgeliefert,alle Offiziere wurden erschossen, die Mannschaften krepierten in Sibirien. Circa 200 entkamen in die Büsche,weil ein paar englische Offiziere so anständig waren, wegzuschauen.Ich weiß das alles von persönlichen Erzählungen der Betroffener!Msgr.Franz Schlegl


4
 
 rappix 7. Mai 2016 

Ich wusste vom Drama um die Don-Kosaken

@Msgr. Franz Schlegl

die unter Mithilfe der Briten und des englischen Kriegsherrn den Kommunisten schändlich ausgeliefert wurden.

Irre ich mich oder wurden die Kosaken nicht zum zweiten Mal durch die Russen aus ihrer Heimat, der Krim, vertrieben?

Ich weiss auch das Stalins Truppen beim Aufstand von Warschau "Gewehr bei Fuss" dem Massaker zuschauten.


0
 
 rappix 7. Mai 2016 

"wie Karl V., an dessen Treue zur Kirche ja kein Zweifel besteht..

@chorbisch

Ich zweifle und widerspreche, dass Kaiser Karl V. Treu zur katholischen Kirche war!

Gestern fand im Vatikan eine Art Gedenkfeier statt. Die Schweizer Garde stand im Mittelpunkt und die Vereidigung der neuen Rekruten.

Am 6. Mai 1527 plünderten Söldner unter dem Befehl des Kaisers Karl V. die Stadt Rom.

Nur Dank der Schweizer Garde konnten die deutschen Landknechte Papst Clemens VII. nicht morden und meucheln und nach römischer Tradition, den Körper durch Fleischerhaken gezogen, in den Tiber werfen.

Die Schweizer Garde verlor 147 Papsttreue, katholische Lebensschützer.

Sehr geehrter chorbisch, bitte missverstehen Sie mich nicht falsch, wenn ich an der Treue von Kaiser Karl V. gegenüber dem Papst Zweifel habe.

Ich wundere mich schon dass die Verantwortlichen dieses Massakers nicht exkommuniziert wurden!


2
 
 SCHLEGL 7. Mai 2016 
 

@Veritatis Splendor

Es gibt Situationen, wo Außenstehende, wie zum Beispiel Sie, oder auch die hochwürdige Mitbruder, einfach nicht den nötigen Einblick haben können! Die Tochter eines orthodoxen Kosaken wurde von den Sowjets eingesperrt, weil der Vater ihr einen Brief und ein Geschenkpaket geschickt hat! Die Mutter war schon tot, der Kosak hat niemals mehr geheiratet und starb vor der Wende 1989. Es gab in keinem einzigen Fall eine Zusammenführung von Familien. Ich glaube, Papst Franziskus hat als erster DEUTLICH ausgesprochen, dass es auch in Sachen Ehesakrament Fälle gibt, die vom Ehegericht NICHT gelöst werden können (Mangel an Dokumenten/Mangel an Zeugen usw.). Hier muss die "begleitende, verantwortungsvolle Seelsorge einsetzen", um den Menschen, nicht wie die Pharisäer es taten, " unerträgliche Lasten aufzuerlegen, ohne selbst einen Finger zu rühren,sie wegzuschaffen." Auch der Priester wird sich vor Gott beantworten müssen,wenn er entweder LEICHTFERTIG,oder UNTÄTIG geblieben ist.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Veritatis Splendor 6. Mai 2016 

@Schlegl... Ihre Kosaken hab ich gar nicht intendiert :-)

mir war dieses traurige Nachkriegsdrama nicht bekannt und wenn meine Frage missverständlich war, dann schon eher als Vergleich zu aktuellen WvG´s: wo ein Part größere Schuld trägt und der unschuldige Teil samt Kindern einen neuen Partner sucht (Notlage).

Also: Heinrich VIII = böser Part, Katharina v. Aragonien = gut.

Aber auch Katharina von Aragonien konnte nicht die Auflösung ihrer Ehe fordern, weil die Herrenworte klar und deutlich sind: was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen!

Was Ihre Kosaken angeht, hat @Landpfarrer eigentlich das Wesentliche gesagt. Was wäre nämlich, wenn nach dem Umbruch doch noch ein Kosake den Weg zu seiner Frau gefunden hätte, besonders wenn ihm der Gedanke an seine Familie die Stärke gab, alles schreckliche Leid der Gulags zu überstehen? Da hat die kath. Kirche doch richtiger entschieden!


2
 
 chorbisch 6. Mai 2016 
 

@ Schlegl

Monsignore, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bestreite ja gar nicht, daß die Entscheidung des Papstes lehramtlich korrekt gewesen ist.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß es bei Heinrich noch andere Motive als die Affäre mit Anna Boleyn gab.
Selbstverständlich war er ein brutaler Tyrann und ein Lustmolch. Aber seine Beweggründe in der Frage der Annullierung seiner Ehe nur auf seine Begierden zu reduzieren, wie es hier in der Vergangenheit öfter geschehen worden ist, halte ich für falsch, da zu einseitig.

Das gilt auch für die "Wiederverheirateten" in der heutigen Zeit. Die heiraten bestimmt nicht bloß deswegen, damit sie endlich miteinander ins Bett gehen können.
Wenn gelebte Sexualität das Einzige wäre, das eine Ehe ausmacht und zusammenhält, gäbe es keine "Josefsehen".

Was die Unsinnigkeit der Vermengung des Verhaltens Heinrichs VIII. mit den Kosaken angeht, stimme ich Ihnen allerdings voll und ganz zu.


0
 
 SCHLEGL 6. Mai 2016 
 

@Chorbisch

Verzeihung vielmals! Aber Kinderlosigkeit ist KEIN Annullierungsgrund! Nur wenn eine Unfruchtbarkeit der Frau/des Mannes vor der Ehe (medizinisch festgestellt) und verheimlicht worden ist, kann eine Annullierung angestrebt werden. Worum es Heinrich VIII gegangen ist, zeigt die weitere Geschichte seiner "Ehefrauen". Rom hat VÖLLIG richtig NEIN gesagt. Leider hat Frau "Veritatis Splendor" diese Geschichte mit dem tragischen Schicksal der griechisch katholischen Kosaken der weißen Armee in Zusammenhang gebracht, was ein völliger Unsinn ist!Msgr. Franz Schlegl


2
 
 chorbisch 6. Mai 2016 
 

@ Schlegl, Teil 2

mit dem neuen Thronfolger Heinrich verheiratet.
Bei der Beurteilung der Entscheidung des Papstes sollte man auch bedenken, daß der sich praktisch in der Gewalt des Kaisers befand. Und Karl V. war nicht nur der Neffe Katharinas, sondern auch Oberhaupt der Dynastie. Ich denke, es wäre für ihn eine Demütigung gewesen, wenn Heinrich Katharina hätte "entlassen" und wie eine Ware zurückgeschickt hätte, mit der er unzufrieden war.
Außerdem war der Kaiser noch über Heinrich verstimmt, der ihm zwar Hilfe im Krieg gegen Frankreich versprochen hatte, die Zusage aber nicht erfüllte.
All das dürften die Gesandten Karls dem Papst klar gesagt haben, der sich diesen Wünschen aufgrund der politischen Lage kaum widersetzen konnte.
Theologisch ist das sicher ohne Belang, aber man sollte diese Dinge kennen, um das Verhalten der Beteiligten beurteilen zu können. Sie haben ja selbst vor "Herzenshärte" gewarnt. Die kann auch entstehen, wenn man die Dinge stur nur nach "Vorschrift" beurteilt.


0
 
 chorbisch 6. Mai 2016 
 

@ Schlegl, Teil 1

Verehrter Monsignore, ich widerspreche Ihnen nur ungern, zumal ich Ihre Bewertung des Charakters Heinrichs VIII. teile.
Aber der Grund, warum er seine Ehe annulieren lassen wollte war, daß Katharina von Aragon keine Kinder mehr bekommen konnte und Heinrich noch keinen männlichen Erben hatte.
Hätten Heinrich und Katharina einen Sohn gehabt, hätte er sie wohl nicht verstoßen und Anne Boleyn wäre nur eine seiner Konkubinen geblieben. Er hatte vor und während der Ehe mit Katharina auch andere Affären, ähnlich wie Karl V., an dessen Treue zur Kirche ja kein Zweifel besteht.
Man sollte bei der Beurteilung von Heinrichs Wunsch auch bedenken, daß er erst der zweite Tudor-König war, und es durchaus Leute in England gab, die die Legitimation seiner Herrschaft in Frage gestellt haben, unabhängig von seinem Charakter.
Die Ehe mit Katharina sollte ja auch deshalb der Legitimierung der Dynastie dienen, ursprünglich hat sie ja Heinrichs älteren Bruder geheiratet und wurde nach dessen frühen Tod ...


0
 
 rappix 6. Mai 2016 

Kein Regel ohne Ausnahme ist KEINE Sackgasse

@Msgr. Franz Schlegl

Nein ich will den Heiligen Aposteln nicht unterstellen, dass sie der Versuchung der Flucht aus dem "Eheversprechen" nicht widerstanden haben!

Wenn ich mich nicht irre gehört zum Eheversprechen auch der Zusatz, das Eheversprechen im Ehebett regelmässig zu erneuern! Wie oft diese Erneuerung vollzogen werden kann oder muss, na ja einmal pro Monat ist sicher nicht zu wenig.

Das Kinder ohne Vater "gross wurden" wusste auch Johannes XXlll. Sein Vater fand zu Hause nicht das Brot für die Familie, er musste es ausserhalb der Familie suchen. Die Schlange der Brotsuchenden ausserhalb ihrer Familie war damals in Italien hoch bis sehr hoch.

Deshalb muss ich der Aussage von Kardinal Brandmüller widersprechen:

"Ausnahmen sind eine Sackgasse"

Vielmehr gehört es auch zur Aufgabe eine Priesters, Seelsorgers und Kardinals den Suchenden einen Weg aus der Sackgasse vorzuschlagen.


2
 
 SCHLEGL 5. Mai 2016 
 

@rappix

Ohne Zweifel war die Mehrheit der Apostel verheiratet. Aber es war mit Sicherheit auch der "eschatologische Horizont", der sie ihre Familien verlassen ließ. (Wobei es sich um Familien handelte, die Frauen und die Kinder waren sicher versorgt, ähnlich wie beim Todesfall des Familienernährers). Paulus schreibt: "In Zukunft sollen die, die verheiratet sind Leben, als wären sie es nicht................, denn die Gestalt dieser Welt vergeht!" Man erwartete der baldigen Anbruch des Gottesreiches, was aber im 2. Petrusbrief korrigiert wird: "Bei Gott sind 1000 Jahre wie ein Tag".
Interessant ist der Hinweis des Paulus, dass andere Missionare auch eine gläubige Gefährtin auf ihren Reisen mitgenommen haben. (Waren das vielleicht die Frauen der Apostel?). Auf jeden Fall hatte die Nachfolge des Sohnes Gottes und seine Verkündigung OBERSTE PRIORITÄT, sonst wären wir heute keine Christen.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 SCHLEGL 5. Mai 2016 
 

@ Veritatis Splendor

Ganz schnell, bevor ich eine byzantinische Liturgie und dann im Dom eine römische Liturgie zelebrieren werde, meine Antwort. Heinrich VIII wurde der VÖLLIG ZU RECHT die 2. Ehe verweigert! Er hat Katharina von Aragon verstoßen, weil seine Konkubine Anna Boleyn ein Kind von ihm erwartete (Elisabeth die Große). Der weitere Umgang mit Frauen zeigt die wahre Persönlichkeit dieses Gewaltmenschen!
Die ukrainischen Kosaken jedoch, haben ihre Frauen nicht verstoßen, sie konnten wegen der 2 verbrecherischen Ideologien des Nationalsozialismus/des Kommunismus NICHT mehr in ihre Heimat zurück. Die Frauen wussten nicht einmal, ob die Männer noch lebten, oder umgekehrt! Lese Sie über den Stalinterror. Bei einigen Kosaken haben wir nach 1989 erfahren, dass die Frau in der Ukraine schon lange tot war, und konnte ihn sanieren. Solche Vergleiche würden die Kosaken als einen Schlag ins Gesicht bewerten! Gesegneten Feiertag.Msgr. Franz Schlegl


0
 
 Veritatis Splendor 4. Mai 2016 

Warum nicht im Opfer trösten statt falsch zu raten?

Verhältnismäßig + menschlich betrachtet erscheint das Scheidungsgesuch Heinrich VIII. gering und unbedeutend gegenüber den immensen Folgen des Leids durch das darauffolgende Schisma für die Kirche Englands.

Es gibt ein "non possumus", welches Fisher und Morus standhaft den Tod auf sich nehmen ließ, für die Heiligkeit und Unantastbarkeit des Ehesakraments.

Leichtfertig ist man heute im Verteilen: Pharisäer und v.a. unbarmherzig wird gebrandmarkt, wer nicht allen Neuerungen & (Ehe-)Brüchen zustimmen mag.

Heute würde Jesus (inkognito) vielen Mitchristen als unerträglicher "Pharisäer" gelten, mit seinen unangenehmen Äußerungen zum Thema Ehebruch & schädlichen Beziehungen!

Eine Gewissens-Frage an alle "Klugen und Weisen" dieser Tage, welche ein "offenes" Herz haben: würden Sie ein Schisma riskieren und standhaft gegenüber Heinrichs VIII. Ehe-Ansinnen bleiben oder im Hinblick auf Leidminderung das "kleinere" Übel wählen?

Muss nicht beantwortet werden :-)


5
 
 SCHLEGL 4. Mai 2016 
 

@ landpfarrer

Hochwürdiger Mitbruder! Wir diskutieren hier auf einem sehr schönen, theologischem Niveau, keine Frage. Daneben gibt es die Menschen, die diese Dinge genau betreffen,z.B. die griech. Kath. Kosaken in Kärnten. Bis auf 2 sind schon alle tot! Ich habe die ganze Misere in meinen 41 Jahren Tätigkeit für die Ukrainer hautnah erlebt. Die Orthodoxe Kirche hat gemäß ihren eigenen kanonischen Rechtsnormen nach -zehnjährigem Verlassen ohne Nachricht, diese Ehen gelöst.
Unter Präsident Chruschtschow und Breschnew gab es keine Flucht!
Papst Franziskus hat offensichtlich in seinem großen Herzen gefühlt, wie es diesen Menschen gegangen ist, die nicht mehr in ihre Heimat zurückkonnten.
Manchmal habe ich Angst, dass wir durch unsere ("pharisäische") Herzenshärte in speziellen Fällen an der Botschaft Christi vorbei leben. Es gibt genügend Moraltheologen in Ost u. West, die der Kirche die Prinzipien der "Ökonomia" neben der"Akribia" empfehlen. Franziskus scheint so etwas anzudeuten.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 landpfarrer 4. Mai 2016 
 

@Rappix

Sie stellen Fragen an mich, auf die ich -mangels besonderer Offgenbarung-auch keine genauere Auskunft geben kann. Welche der Apostel und Jünger konkret verheiratet waren, wissen wir nicht.Petrus war es, da das Evangelium von einer Schwiegermutter Petri berichtet (theoretisch könnte die Frau des Petrus natürlich bereits verstorben gewesen sein), Johannes war es wohl eher nicht, da der Herr ihm vom Kreuz herab seine Mutter Maria anvertraut. Viel mehr wissen wir wohl kaum. WARUM Sie ihre Familien verliessen? Wohl weil sie den Rat Jesu befolgten. Zumindest heisst es ja im Evangelium "Her, wir haben alles verlassen" und Jesus lobt ausdrücklich jene, die dies tun und erwähnt neben Besitz auch Frau und Kinder. Wie es mit den Familien gegangen ist, nun das wissen wir nicht. Möglich, dass die Frauen auch zum Glauben kamen und von der urchristlichen Gemeinde betreut wurden. Möglich, dass sie im Verband der Grossfamilie aufgehoben waren. Ales aber nur Vermutungen !


2
 
 rappix 4. Mai 2016 

Warum verliessen die späteren Apostel ihre Ehefrauen und die Kinder?

@Landpfarrer

Die Apostel waren nach meiner Meinung nach nach jüdischer Tradition und den Gesetzen verheiratet. Kinder gehören einfach dazu.

Ich erinnere mich an meine Schulzeit in der 6. Klasse. Da sah ich Ari, einen Buben mit einer Kappe, regelmässig einen Kinderwagen stossen. Für mich als Bub völlig unverständlich!

Warum verliessen die späteren Apostel "Hals über Kopf" Heim und Herd, samt Ehefrau und Kindern?

Wenn ich mich nicht irre spielt der Vater am Vorabend des Sabbath und an den Festen eine grosse Rolle. Ich kann mir Pessach ohne das Oberhaupt der Familie nicht vorstellen.

Ausserdem waren die Frauen wohl oder übel Rechtsunfähig, d.h. die Ehefrau konnte keine Verträge abschliessen, ob mündlich oder schriftlich.

Ausserdem fehlte der Familie der "Ernährer"!


1
 
 landpfarrer 4. Mai 2016 
 

@Schlegl (4)

Die Praxis der getrennten Ostkirchen nennt Ratzinger "Folge eines komplexen historischen Prozesses", und spricht von einer "sich mehr und mehr vom Herrenwort entfernenden Interpretation einiger dunkler Vätertexte" sowie vom "nicht geringen Einfluss der zivilen Gesetze". Er relativiert auch das -auch von Ihnen vertretene- Argument, Trient habe die abweichende Praxis des Ostens nicht ausdrücklich verurteilt: Es sei allgemeine sder Kanonisten des MA gewesen, dass es sich um eine missbräuchliche Praxis gehandelt habe und es sei auch später zur in Einheit mit Rom kommenden Ostchristen durchaus auch ein GLaubensbekentnis verlangt worden, in denen die Unmöglichkeit einer Zweitehe ausdrücklich erklärt werden musste.
Unter folgendem Link finden Sie den im Ganzen lesenswerten Kommentar Ratzingers: kath.net/news/45202
Korreektur zum vorhergehenden Posting: Der Kommentar Ratzingers stammt von 1998 und nicht von 2005


4
 
 landpfarrer 4. Mai 2016 
 

@Schlegl (3)

Ich erlaube mir hier nur noch einen Verweis auf Kard. Ratzingers Kommentar (2005) zu den Wiederverheirateten Geschiedenen, wo er auch auf die Schriftstelen und die Haltung der Ostkirche eingeht. Doert vertritt Ratzinger unter Verweis auf patristrische Studien die Aufassung, dass die "liberalere Haltung im Osten sich im Wesentlichen erst in der "Reichskirche nach Konstantin" verbreitet habe angesichts einer "immer stärkeren Verflechtung von Staat und Kirche", die es auch im westlichen Bereich gegeben habe, sich aber dort nicht durchsetzen konnte, während sie im Osten sich im 2. Jahrtausend eine "immer liberalere Praxis" durchsetzte, die auch ein ökumenisches Problem sei. Im Westen dagegen sei durch die "Gregorianische Reform" (Gregor VII) die "ursprüngliche Auffassung der Väter" (!) wiederhergestellt. Die Praxis der getrennten Ostkirchen könne "aus lehrmässigen Gründen" nicht übernommen werden.


4
 
 landpfarrer 4. Mai 2016 
 

.@Schlegl

Zum Fall der Kosaken nur folgende Anmerkung. Hat die Russische Auslandskirche hier nicht vorschnell gehandelt? War es wirklich auszuschliessen, dass es z:B. in Zukunft der einen oder anderen rechtmässigen Frau die Flucht in den Westen gelingen könnte ? Was dann, wenn sie auf der Suche nach ihrem Mann feststellen würde, dass dieser mit dem Segen der Kirche neu geheiratet hat ?


7
 
 landpfarrer 4. Mai 2016 
 

@Schlegl

Leider wechseln Sie, lieber Mitbruder, ständig die Argumentation.
Es ging mir darum, dass Sie hier User tadeln, die nicht mehr taten, als eine weitgehend in der katholischen Kirche der rezipierte Auslegung der Bibelstellen mit der sogenannten "Unzuchtsklausel" bei Mt zu vertreten,nach der die "Unzuchtsklauseln" KEINE Scheidung geschweige denn Wiederverheiratung im Falle von Ehebruch erlauben. Die Aufassung der Griechischen Tradition wurde eben vom Westen nicht rezipiert wen auch nicht ausdrücklich verurteilt. Die westliche Praxis eben keine Wiederverheiratung zu erlauben kann man aber sicher als Argument dafür werten, dass man bewusst nicht der östlichen Interpretation folgen wollte.
Ihre Verweise auf die Eheschliessungsform wie Sie durch Trient endgültig festgelegt wurde und den Fall der kriegsgefangenen Kosaken, zu dem ich mich wegen Unkenntnis der historischen Fakten nicht äussern kann sind auf jeden Fal eine Verlagerung der Argumentation.


5
 
 Veritatis Splendor 4. Mai 2016 

Genau @Schlegl...

...es geht gar nicht darum, die Unauflöslichkeit der Ehe exegetisch geschickt zu unterwandern!

(EG 47: "Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Diese Überzeugungen haben auch pastorale Konsequenzen, und wir sind berufen, sie mit Besonnenheit und Wagemut in Betracht zu ziehen.")

Was für eine schwerwiegende Verantwortung!!! Wie soll das ohne Möglichkeit auf effektive Lossprechung (WvG) gehen? Das frage ich mich...


4
 
 Veritatis Splendor 4. Mai 2016 

Nein, lieber Msgr. Schlegl, ich bin NIEMAND…

Doch das reine Wort Jesu fasziniert mehr, als dessen byzantinisch/pastorale Auslegungsgeschichte.

„Aus den ersten beiden Jahrhunderten ist keine Stimme bekannt, die zugunsten der Scheidung plädiert hätte.“ (Scheffczyck)

Im Übrigen weichen selbst viele progressiv-praktischen Ausleger von AL nicht von der "theoretischen", gottgewollten Unauflöslichkeit der Ehe ab, weil es die Worte Jesu (inkl. Eph 5) einfach nicht zulassen.


3
 
 Veritatis Splendor 4. Mai 2016 

(Fortsetzung)

Nur wegen der Nennung aller Auslegungsvarianten ging es am Rande um die unterschiedlich bezeugten Bedeutungen von παρεκτός…

Entscheidend ist jedoch der Hinweis von @Woetoyou (der sich damit keine Blöße gab – im Gegenteil!):

Wenn Matthäus „μοιχεία“ explizit für Ehebruch verwendet, darf man annehmen, dass mit „nορνεία“ inhaltlich etwas anderes gemeint ist, nämlich illegitime Verbindungen (welche wie Sie – lieber Mag. Schlegl – zurecht u.a. als Ehehindernisse erkannten: Blutschande usw.).

Der Kontext der Bergpredigt würde auch gar kein anderes, aufrichtiges Verständnis zulassen. Jesus wollte doch keineswegs die Position Schammajs befestigen!


1
 
 Veritatis Splendor 4. Mai 2016 

Ehebruch ist kein bibl. Scheidungsgrund für gültig geschlossene Ehen!

@Schlegl: doch, steht so im Nestle-Aland drin, nicht in 19,9 dafür in der Bergpredigt (Mt 5,32): „ἐγὼ δὲ λέγω ὑμῖν ὅτι πᾶς ὁ ἀπολύων τὴν γυναῖκα αὐτοῦ παρεκτὸς λόγου πορνείας ποιεῖ αὐτὴν μοιχευθῆναι, καὶ ὃς ἐὰν ἀπολελυμένην γαμήσῃ, μοιχᾶται“

Wobei Scheffczyck u.v.a. natürlich auch für die zweite exklusive Variante plädierten (3). Nur wegen der Nennung aller Auslegungsvarianten ging es


1
 
 SCHLEGL 4. Mai 2016 
 

@ Veritatis splendor

Das von Ihnen zitierte griechische Wort "παρεκτός" kommt NICHT in den wichtigsten Handschriften vor! Schauen Sie bitte den griechischen Text bei Nestle an. Dort steht "μὴ ἐπὶ πορνείᾳ " sonst nichts.
Außerdem darf ich Sie auf den Umstand hinweisen, dass die Byzantiner, sofern sie Griechen waren, natürlich einen DIREKTEN Zugang zum griechischen Text des N.T. gehabt haben, die Lateiner ab dem Ende des 4. Jahrhunderts nicht mehr.Msgr. Franz Schlegl


0
 
 SCHLEGL 4. Mai 2016 
 

@Rolando

Ihren Hinweis, warum die Lateiner und die Orientalen NICHT in allem die gleiche Auffassung von der Ehe haben, wenn das Konzil von Trient die Praxis der Orthodoxen nicht verurteilt hat, verstehe ich nicht?
Sowohl Moraltheologen, als auch mein Professor für Orthodoxe Theologie aus Konstantinopel, haben darauf hingewiesen, dass manche Fachleute in der katholischen Kirche um diese 3 griechischen Worte einen "Eiertanz" aufgeführt haben, weil Matthäus offensichtlich zu Markus, Lukas eine divergierende Aussage macht. Die ostkirchliche Praxis, wurde schon lange vor dem Schisma von 1054 so gestaltet, die Canones des heiligen Basilius († 379) erlauben nach Beobachtung über 10 Jahre die Kommunion für Wiederverheiratete. Keine römische Synode hat dagegen jemals Einspruch erhoben! Warum? Weil auch manche Päpste im ersten Jahrtausend offensichtlich eine weitere Praxis hatten, als später.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Steve Acker 4. Mai 2016 
 

Helveticus

"Bezueglich wvG
kann es keine generelle Zulassung geben,..."
Na ja, aber es wird eine generelle Einzelfallbeurteilung geben, die dann zur Zulassung führt. Das Ergebnis ist das gleiche.


1
 
 Ambrosios 3. Mai 2016 

@Ninivebote

"Spiel mit dem Feuer
Kardinal Brandmüller und Robert Spaemann spielen mit dem Feuer und untergraben subtil die Position des Papstes. Das trägt schismatische Züge.
Es ist schlicht falsch und wider die kirchliche Tradition zweier Jahrtausende, zu sagen, es gäbe keine Ausnahmen. Die gab und gibt es immer wieder."

Das ist sachlich völlig korrekt und darum ist dem nichts hinzuzufügen als: Danke!


3
 
 Rolando 3. Mai 2016 
 

Schlegel

Wenn eine 2. Ehe mit Berufung auf diese Stelle bei Matthäus toleriert wird,sofern qualifizierter, nicht verziehener Ehebruch vorliegt, und es lt Trienter Konzil keine Häresie ist, warum haben dann die Orthodoxen und Katholiken nicht die gleiche Auffassung von der Ehe und der Wiederheirat? Bei meinen Ausführungen meinte ich einfach Heiden, die Blutswerwandt nach ihrem Verständnis verheiratet waren, und danach erst das Evangelium kennen lernten, und sich danach ausrichteten. Mt 19,9 hat mit den Heiden freilich nichts zu tun, aber sie richteten sich danach als sie das Wort Gottes hörten und annahmen. Ich schätze Ihre Beiträge imme sehr, doch hier kommt es auf die Sichtweise aus der heidnischen Situation an. Für bekehrte Heiden war Mt 19, 9 klar, Heute wird diese Stelle als Rechtfertigung benutzt, nicht nur bei den Protestanten.


2
 
 Veritatis Splendor 3. Mai 2016 

frei aus der Scheffczyk/Ziegenaus Dogmatik:

@Woetoyou hat völlig zurecht auf den alterierenden Gebrauch von „μοιχεία“ und „nορνεία“ hingewiesen und sollte daher nicht zum Schweigen verurteilt werden :-)

Zu den sogenannten „Unzuchtsklauseln“ gibt es drei widersprüchliche Auslegungsvarianten:

1. Inklusiv: παρεκτός im Sinne von „nicht wegen Unzucht“ (J. Scharbert)


2. Exklusiv: παρεκτός als Ausnahme wegen Ehebruch (Luther, EÜ)

3. auch exklusiv: aber als Ausnahme wegen illegitimer Verbindung (kath. Bibelübersetzungen außer EÜ!)

Die dritte Variante ist vorzuziehen, denn wenn Mt sowohl "moicheia/Ehebruch" als auch "porneia/Unzucht" verwendet, darf man annehmen, dass damit auch verschiedene Inhalte gemeint sind und nicht nur stilistische Variationen :-)

Sprich es werden ungültige Verbindungen (Blutschande usw.) als Trennungsgrund bzw. -pflicht erwähnt.

Das ergibt sich auch aus dem Kontext, sonst


3
 
 Kleine Blume 3. Mai 2016 
 

@Schlegl @woetoyou

Bei mir im GEMOLL, dem Griechisch-Deutschen Handwörterbuch (Nachdruck von 1991), befindet sich durchaus das Wort "moicheía" (Gen.: moicheias) mit der dt. Bedeutung "Ehebruch".

Ich vermute mal, dass das Wort als Lehnwort ins Lateinische gewandert ist. Im Kirchenlateinischen Wörterbuch von Albert Sleumer (2006; 4. Nachdruck der Ausgabe von 1926) steht sowohl das Verb "moechor" (Ehebruch treiben) als auch "moechia" (Ehebruch); bei "moechia" (lat.) ist in Klammern noch gr. "moicheía" vermerkt.

Insofern würde ich Ihnen beiden Recht geben; das Wort gibt es sowohl im Altgriechischen als auch im Lateinischen.


4
 
 Stefan Fleischer 3. Mai 2016 

@ Maria Gustavo

Versuchen Sie einmal jene Unterscheidung zu machen, die gerade in diesem Fall, aber auch sonst generell nötig ist, die Frage nach dem Tatbestand und der Schuld. Dann werden Sie merken, dass das Urteil über den Tatbestand eine Frage der Theologie und demzufolge eine Frage der Wahrheit ist, währen die Frage nach der Schuld in den Bereich der Pastoral gehört. So kann es durchaus sein, dass der Seelenführer eine Schuld verneint oder abschwächt, während die Theologie den Tatbestand an sich als vielleicht sogar sehr schwere Sünde bezeichnet. Die Pastoral ist in der Frage des Tatbestandes an den Entscheid des Lehramtes gebunden. Sie muss in ihrem Entscheid zudem auch die Folgen für den Betreffende wie auch den Präzedenzfall- und Nachahmungseffekt bei Aussenstehenden berücksichtigen. Und sie muss in alledem auch noch barmherzig bleiben. Deshalb wird ihr Entscheid nur in den seltensten Fällen offensichtlich richtig oder falsch sein. Eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.


3
 
 SCHLEGL 3. Mai 2016 
 

@ Maria Gustavo

Für das Verfahren der Eheannullierung ist es VÖLLIG UNERHEBLICH, ob auch der andere Partner dabei mitmacht! Es geht NICHT um die Klärung einer Schuldfrage, ANGEKLAGT ist das EHEBAND! Es genügen stichhaltige Zeugenaussagen, Dokumente aus unverdächtiger Zeit, ärztliche Gutachten. Es kann auch gegen den Willen des anderen Partners (dem die Kirche egal ist und der seinen Ex- Partner ärgern und an einer 2 kirchlichen Ehe hindern will) eine Ehe annulliert werden.Msgr. Franz Schlegl


0
 
 SCHLEGL 3. Mai 2016 
 

@woetoyou

Si tacuisses! Da haben Sie sich jetzt aber eine ordentliche sprachliche Blöße gegeben! " Porneia" = Ehebruch ist GRIECHISCH! Das Zeitwort " moechor" = Ehe brechen, ist LATEINISCH! So kommen Kraut und Rüben durcheinander. Es ist schon wichtig in der Theologie die biblischen Sprachen Hebräisch/Aramäisch und Griechisch zu lernen, daneben natürlich auch Latein. Gar nicht so einfach :).Msgr. Franz Schlegl


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 serafina 3. Mai 2016 
 

@Maria Gustavo

Überprüfen kann das natürlich niemand. Hier ist das persönliche Gewissen gefragt. Die Menschen kann man täuschen, GOTT aber nicht, ER sieht auch das Verborgene. Und wenn es jemandem mit der Reue wirklich ernst ist, wird er/sie um Wiedergutmachung und Besserung bestrebt sein.
Im übrigen ist vermessentliches Sündigen auf GOTTES Barmherzigkeit eine Sünde wider den Heiligen Geist, die weder in dieser noch in der künftigen Welt vergeben wird.


1
 
 Maria Gustavo 3. Mai 2016 
 

zu euren Antworten:

@Stefan Fleischer

Aber woher will denn die Kirche wissen, ob jemand in einer "verbotenen" Liebesbeziehung lebt? Die Eheanulierung ist praktisch doch kaum zu bewältigen, schon gar nicht dann, wenn ein Ehepartner nicht mitmachen will.

@serafina

Und wer soll und kann nun dies überprüfen? Und wie? Durch Überwachung? Das kann doch nur Gott alleine wissen...und der reuige Sünder, resp. die reuige Sünderin. Beweise für diese Reue zu fordern, ist doch bloss eine ängstliche Reaktion von "Gesetzeshütern", welche kein Vertrauen in die barmherzigkeit Gottes haben.

Und dann noch etwas zu den übrigen Sakramenten. Sie sind Zeichen für das, was geistig wirklich geschieht. Doch sie sind kein Garant dafür, dass geistig wirklich etwas passiert. Auch die Eucharastie nicht und leider auch die Priesterweihe nicht, wie wir wissen.

Es bleibt uns letztlich doch nichts anderes übrig, als zu vertrauen, dass Gott grösser ist als unser kleines Menschenherz (1. Johannesbrief). Lasst uns die Herzen öffnen...


1
 
 Sebi1983 3. Mai 2016 
 

Glaubenskongregationspräfekt - Teil 2

„Der Grundsatz ist, dass niemand ein Sakrament – die Eucharistie – wirklich empfangen wollen kann, ohne gleichzeitig den Willen zu haben, den anderen Sakramenten, darunter dem Ehesakrament, gemäß zu leben. Wer auf eine dem Eheband entgegengesetzte
Art und Weise lebt, widersetzt sich dem
sichtbaren Zeichen des Ehesakraments.
Was seine Existenz im Leib betrifft, macht er sich zum ,Gegenzeichen‘ der Unauflöslichkeit, auch wenn ihn subjektiv keine Schuld trifft. Gerade deshalb, weil sich sein Leben im Leib dem Zeichen entgegenstellt, kann er nicht zum höchsten eucharistischen
Zeichen gehören, in dem sich die
menschgewordene Liebe Jesu manifestiert,
indem er die Kommunion empfängt. Würde
ihn die Kirche zur Kommunion zulassen,
so würde sie das begehen, was Thomas
von Aquin ,Falschheit in den sakramentalen Zeichen‘ nennt.“


4
 
 woetoyou 3. Mai 2016 
 

@SCHLEGL

Genau, es steht eben Unzucht (porneia) dort und nicht Ehebruch (moicheia). Unzucht ist, was in sich selbst gegen das Naturrecht verstößt, das tun Mann und Frau aber nicht.

Mt 19,9 bedeutet, dass eine Ehe annulliert werden darf, wenn von Anfang an keine gültige Sakramentenspendung möglich war.


2
 
 Sebi1983 3. Mai 2016 
 

Kardinal Müller zum Kommunionempfang für Wiederverheiratete Geschiedene - Endlich Klarheit

Der Präfekt der Glaubenskongregation:

"Hätte AL eine so verwurzelte und so gewichtige Disziplin aufkündigen wollen, hätte es sich deutlich ausgedrückt und die Gründe dafür angegeben. Es gibt jedoch darin keine Aussage in diesem Sinne. Der Papst stellt in keinem Augenblick die Argumente seiner Vorgänger in Frage. Diese basieren nicht auf der subjektiven Schuld dieser unserer Brüder und Schwestern, sondern auf der sichtbaren, objektiven Lebensführung, die den Worten Christi entgegengesetzt ist."

Zur Fußnotenpassage: "Ohne näher darauf einzugehen, reicht es aus, darauf hinzuweisen, dass sich diese Fußnote auf objektive Situationen der Sünde im Allgemeinen bezieht, nicht auf den speziellen Fall der zivil wiederverheirateten Geschiedenen. Denn die Situation der Letztgenannten hat eigentümliche Züge, die sie von anderen Situationen unterscheidet."

Aus der Tagespost vom 3.5.16


4
 
 helveticus 3. Mai 2016 
 

Bezueglich wvG

kann es keine generelle Zulassung geben, so wenig wie eine generelle Zurueckweisung. So einfach ist das.


0
 
 SCHLEGL 3. Mai 2016 
 

@ Rolando

Wo haben Sie denn diese seltsame Ansicht her? Im griechischen Text steht eindeutig " porneia", was soviel wie Unzucht bedeutet. Im Zusammenhang mit einer Ehe bedeutet das immer ein außereheliches Verhältnis, also Ehebruch! Mit Blutschande hat das überhaupt nichts zu tun, noch dazu schreibt Matthäus für Judenchristen im syropalästinensischen Raum. Was Blutschande betrifft, war das Judentum äußerst restriktiv mit Eheverboten. Jesus spricht hier vor Juden und das Evangelium wendet sich an die Judenchristen. Darum fällt auch der Hinweis, den Markus nach römischem Recht ergänzt,weg, dass auch die Frau ihren Mann nicht entlassen darf, bei den Juden war das sowieso unmöglich. Vermutlich verwechseln Sie das mit den "Jakobusklauseln" (Lesung am letzten Sonntag!), wobei diese den Heidenchristen auferlegt werden, um den Judenchristen kein Ärgernis zu geben. Vielleicht können Sie das ihrem theologischen Berater mitteilen.Msgr. Franz Schlegl


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 Rolando 3. Mai 2016 
 

chf

Mt 19. 9 bezieht sich auf die Blutsverwandtschaftsehen, die bei den Heiden oft üblich waren, nach deren Bekehrung durften solche Ehen aufgelöst werden.


1
 
 Stefan Fleischer 3. Mai 2016 

@ Maria Maria Gustavo steht Gustavo

Diese Verzeihung Besteht doch seit jeher! Alle Fehler, die zum Scheitern einer Ehe führen könnten oder führten werden in einer guten Beichte verziehen. Diese Verzeihung aber bedeutet nicht, dass damit die Ehe ungültig erklärt wurde, und dass die Verpflichtungen aus dieser Ehe weiterhin gelten, also auch z.B. die Treue bis dass der Tod euch scheidet. Dies zum Einen. Zum Anderen: Jede Verzeihung fordert von dem, welchem verzeihen wurde, Wiedergutmachung und den festen Willen, das ehrliche Bemühen, den Fehler nicht wieder zu begehen. Wenn jemand also nicht willens ist, aus einer verbotenen Sexualbeziehung auszusteigen, nützt keine Verzeihung etwas, weil der Zustand der Verweigerung der Umkehr eine solche verhindert.


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 landpfarrer 3. Mai 2016 
 

@Ninivebote

Es ist einhellige Ueberzeugung der Kirche, dass jeder Sexualakt ausserhalb der Ehe nicht in Ordnung sei und zumindest objektiv sündhaft sei wobei eine verminderte Schuldfähigkeit oder Anrechenbarkeit seitens des Handelnden nicht auszuschliessen ist. Deshalb auch die Praxis der Kirche, dass ein Wiederverheirateter Geschiedener, der nicht den Willen hat, in Zukunft auf geschlechtliche Akte zu verzichten , nicht absolviert werden kann. Eine Zulassung zu den Sakramenten, wie sie jetzt scheinbar -zumindest in Ausnahmefällen- möglich sein könnte, entfernt sich von dieser Auffassung.


13
 
 SCHLEGL 3. Mai 2016 
 

@ chf

Genau auf diese von Ihnen erwähnte Stelle bezieht sich die Praxis der orthodoxen Kirche. Auch bei den Katholiken des byzantinischen Ritus im Orient und in den ethnischen Gebieten, wird bei Annullierungen in dieser Angelegenheit großzügiger entschieden. Die Frage lautet: kann die Materie des Ehesakramentes ebenso korrumpieren, wie zum Beispiel die Materie der Eucharistie, wenn die Hostie schimmelt, oder der eucharistische Wein in Essig übergeht? Tatsache ist, dass das Konzil von Trient diese Praxis der Orientalen NICHT als Häresie verurteilt hat. An den Kirchengerichten erleben wir viel mehr "Eheführungsunfähigkeit", als dies vor Jahrzehnten der Fall war. Die Menschen sind generell unreifer geworden.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Ninivebote 3. Mai 2016 
 

Spiel mit dem Feuer

Kardinal Brandmüller und Robert Spaemann spielen mit dem Feuer und untergraben subtil die Position des Papstes. Das trägt schismatische Züge.
Es ist schlicht falsch und wider die kirchliche Tradition zweier Jahrtausende, zu sagen, es gäbe keine Ausnahmen. Die gab und gibt es immer wieder. Und die Ausnahme bei Verzicht auf sexuelle Gemeinschaft ist eine Festlegung seitens des Lehramtes, ohne jeden biblischen Bezug, die konsequent gesehen sogar bedrohliche sexistische Züge trägt, weil sie den Geschlechtsakt höher bewertet, als jede andere personale Gemeinschaft.
Bei der Heilung des Mannes mit der verdorrten Hand, bei der Jesus gegen das Gesetz handelt, ergreifen ihn Wut und Trauer angesichts des Schweigens der Religionsvertreter. Diese Wut und diese Trauer sollten wir sehr ernst nehmen, sie richtet sich gegen jede Hartherzigkeit. Darin steht Papst Franziskus ganz und gar im Einklang mit dem Herrn.


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 chf 3. Mai 2016 
 

Warum eigentlich?

Ich verstehe die Argumentation gut, dass Ehescheidung nicht erlaubt ist, wenn man Mk 10,12 und Lk 16,18 ernst nimmt, denn darauf bezieht man sich hier ja immer. Aber ist Mt 19,9 denn überhaupt nicht ins Gewicht zu legen, auch wenn es später dazu kam? Das kann doch nicht einfach weggeleugnet werden...Mt ist genau gleich Evangelium wie seine drei Kollegen, oder nicht?


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 Marollein 3. Mai 2016 
 

Das eigene Gewissen ...
der mündige Christ
Jahr der Barmherigkeit ???
Welch ein Gezeter
Gott ist nicht so kleinlich


2
 
 Stephaninus 3. Mai 2016 
 

@Elija-Paul @Psalm 1

Danke Euch für den Hinweis. Das habe ich nicht bemerkt. Ich finde auch, dass es gut war, dass kath.net diesen Beitrag veröffentlichte. Besten Dank. Allerdings hätten mich die Interpretationen der Leserschaft auch sehr interessiert.


6
 
 doda 3. Mai 2016 

@quovadis

"Denn nur wer ein GANZ reines Herz hat, darf Jesus in der Eucharistie empfangen."
Hier ist zwischen läßlichen und schweren Sünden zu unterscheiden, habe ich gelernt.
Läßliche Sünden sind unsere alltägliche Not.
Durch sie trennen wir uns nicht von Gott, wie wir es durch die schwere Sünde tun.
Sind wir so von Gott getrennt, ist der Kommunion unwahrhaftig.
Läßliche Sünden sind wie Staub, den wir aufwirbeln.Sie erschweren unseren klaren Blick auf Gott und den Nächsten und erschweren unser Miteinander.


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 Maria Gustavo 3. Mai 2016 
 

Verzeihung

Kann man nicht eine Art "Verzeihung" einführen? Immerhin hat doch auch Jesus der Ehebrecherin verziehen. Und keiner warf den ersten Stein!


2
 
 quovadis 2. Mai 2016 
 

Seit Beginn des Christentums

gibt es Ausnahmen. Denn nur wer ein GANZ reines Herz hat, darf Jesus in der Eucharistie empfangen. Wie viele Unkonzentriertheiten auf dem Weg zur Kommunion! Wie oft eine bloß unvollkommene Reue! Wie entschieden ist der Vorsatz zur Besserung? Wenn der so fest wäre, warum gibt es dann so oft einen Rückfall? Wie viele haben wirklich ein ganz reines Herz vor dem Empfang der Hl. Kommunion? Nutzen wir da nicht ebenfalls die Kommunion, um stärker und besser zu werden? Beanspruchen nicht auch wir oft die Ausnahmeregelung: Wenn das Herz uns auch verurteilt - Gott ist größer als unser Herz.


2
 
 Elija-Paul 2. Mai 2016 
 

@ Stephanius

Es war nicht möglich den Bericht von Robert Spaemann zu kommentieren, die entsprechende Rubrik war nicht da. Habe daher auch Stellungnahmen vermißt!


15
 
 Psalm1 2. Mai 2016 
 

@Stephaninus

Beim Artikel zum Interview mit Prof. Spaemann war die Kommentarfunktion abgeschaltet. Das liebe kath.net-Team war wohl in Erwartung heftiger Kommentare etwas in Sorge...
...wie dem auch sei, bei mir überwiegt die Dankbarkeit, dass der Artikel überhaupt erschienen ist.


3
 
 Stephaninus 2. Mai 2016 
 

Brandmüller vs. Spaemann

Die beiden Exponenten, die ich sehr schätze, machen da aber ganz unterschiedliche Interpretationen. Übrigens war es für mich verwunderlich, dass niemand beim Bericht zu Spaemann in kath.net kommentierte.


7
 
 Sebi1983 2. Mai 2016 
 

@zweifelTom

Danke für den Hinweis. Bischof Voderholzers Aussagen sind sehr beachtenswert!!!!


3
 
 Mysterium Ineffabile 2. Mai 2016 

@Charles X

1. Ihre Kenntnis des II. Vatikans und des Konzils von Trient scheinen eher schwach zu sein. Dort finden sie eine umfänglich Lehre der Päpste und der Konzilien. 2, Selbstverständlich ist dieses Schreiben weder von seinem objektiven Inhalt her noch in seiner Absicht ein authentischer Text des ordentlichen Lehramtes, wie dies auch aus Punkt 3 des Schreibens hervorgeht, Ich rate zu einer Vertiefung des Sinnes der Rede vom "authentischen Lehramt".
3. "Unanständig" sind bei dieser elenden "Diskussion" ganz andere Dinge.


19
 
 carolus romanus 2. Mai 2016 

Was ist mit den Worten Jesu?

Zum Thema gibt es ein eindeutiges Wort des Chefs der Kirche, unser Herrn Jesus Christus: "Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch." Klarer geht es nicht, unmissverständlich, auch für den einfachsten Nicht-Theologen. Da können auch die irdischen Stellverteter nichts "ändern" oder relativieren. Kein Papst, kein Konsil. Oder wollen diese den Herren selbst belehren oder sich über ihn stellen?
Was sind die logischen Konsequenzen? Wenn man gegen eines der 10 Gebote fortgesetzt verstoßen kann (Ehebruch), dann kann man doch auch fortgesetzt ungeniert stehlen, falsches Zeugnis geben, ja sogar töten und Gott verleugnen UND zur Hl. Kommunion gehen?


19
 
 ecclesiam 2. Mai 2016 
 

@Charlex X. - gewiss nicht!

Die 10 Gebote sind schwerwiegende Verpflichtungen, sie sind unveränderlich und gelten immer und überall (siehe KKK 2072).

Der Ehebund ist durch Gott besiegelt und durch den Menschen nicht trennbar (siehe KKK 1601 ff).

Somit ist gegeben:
Ein WvG steht (solange seine Ehepartnerin / -Partner noch lebt) in einer gültigen Ehe und bricht das 6. Gebot. Ein Kommunionempfang ist nicht möglich.

Diese Tatsachen sind mehrfach in der katholischen Lehre verankert und keine "sporadischen Lehraussagen". Dies kann ein Apostolisches Schreiben nicht in einer Fussnote auflösen, die dazu noch missverständlich und unklar formuliert wurde. Daran hat sich auch ein Papst zu halten (als oberster Hüter der katholischen Lehre).


25
 
 Stefan Fleischer 2. Mai 2016 

Die wichtigsten Aussagen

dieses Interviews sind meines Erachtens: "Es gilt nun, endlich … nicht nur Soziologie und Psychologie zu betreiben, sondern die tiefe Lehre der Kirche … authentisch zu vermitteln." Die fehlenden Worte habe ich bewusst weggelassen, weil dies ganz generell gilt, denn das ist das Grundproblem unserer Kirche heute, die mangelhafte wenn nicht gar fehlende, authentische Verkündigung in allen Bereichen der Lehre. Und dann: "Vor allem sollten endlich die pastoralen Alleingänge aufhören, die die Glaubwürdigkeit der Kirche zunichtemachen und Uneinigkeit und Verwirrung stiften." Wenn wir diese beiden Probleme nicht in Vor allem sollten endlich die pastoralen Alleingänge aufhören, die die Glaubwürdigkeit der Kirche zunichtemachen und Uneinigkeit und Verwirrung stiften." Wenn wir diese beiden Probleme nicht in den Griff bekommen, sind alle anderen Bemühungen vergebens, und seien sie auch noch so gut gemeint.


14
 
 Rolando 2. Mai 2016 
 

Vergessener Zusatz

Wenn Kinder da sind.


2
 
 Sebi1983 2. Mai 2016 
 

@ Charles X. - Sporadische Aussage?

Sporadische Aussagen? Kommt man mit derartiger Polemik weiter?

Zur Erinnerung Johannes Paul II. in Familiaris consortio, Nr. 84.: "Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen."

Sind die Aussagen von Papst Franziskus Ihrer Meinung nach auch nur sporadisch?

Die Konsequenz könnte dann lauten: Heute so, morgen so...


6
 
 Rolando 2. Mai 2016 
 

Ich lese 351 so,

Ein Ehepaar, eine/r geht fremd, hat nebenbei eine Intimbeziehung, das Gewissen regt sich aber, er/ sie geht zur Hl.Beichte, geht zur Hl. Kommunion, ist oft ein Weg mit mehrmaliger Beichte, doch mit gutem Willen, die sündhafte Beziehung aufzulösen, gelingt auch, mit Jesu Hilfe.
Es kann auch bei WvGesch. so sein, das ein Partner zur Einsicht kommt und keinen Sex will, doch es herrscht Zwang und Nötigung von uneinsichtigen Partner, da kann evtl. neben der geistigen Kommunion auch nach Beichte die sakramentale Kommunion möglich sein, nicht regelmäßig, doch evtl. ein- zweimal Jährlich, nach Entscheid des Beichtvaters. Ich lese aber keinen regelmäßigen Kommunionempfang bei WvGesch. daraus, wie es oft praktiziert wird.


8
 
 Psalm1 2. Mai 2016 
 

Wunschdenken ?

Ich stimme dem Herrn Kardinal darin zu, dass Ausnahmen eine Sackgasse sind und den Betroffenen nicht wirklich weiterhelfen. Allerdings scheint mir seine generelle Sicht des Schreibens von dem Wunschdenken geprägt zu sein, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Das ist aber intellektuell unredlich. Die von ihm kritisierte Interpretation ist ja nicht einfach eine weit hergeholte Deutung, sondern ergibt sich logisch aus dem Text.


11
 
 zweifelTom 2. Mai 2016 
 

@ Sebi1983

Vermutlich ist der Text "Papst verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen" gemeint, der am 8. April auf kath.net veröffentlicht wurde.


3
 
 Charles X. 2. Mai 2016 
 

Keine solide Dogmatik

"Auch ist zu fragen, ob eine Fußnote von ca. drei Zeilen ausreicht, um die gesamten Lehraussagen von Päpsten und Konzilien zu diesem Thema umzustürzen. Gewiss nicht!"

Gewiss doch. Papstwort in authentischem Akt des Lehramtes ist Papstwort. Ob Fließtext oder Fußnote ist da egal. Und der Papst hat es auch noch bestätigt.
Für unanständig halte ich, dass Em. Brandmüller hier suggeriert, es gebe eine umfängliche Lehre von Päpsten und Konzilien. Das stimmt aber nicht. Es gibt nur ein paar sporadische, keineswegs unfehlbare Lehraussagen, die Papst Franziskus selbstverständlich revidieren darf und kann und fortentwickelt hat.


8
 
 Sebi1983 2. Mai 2016 
 

Kann mir jemand helfen? Kardinal Brandmüller spricht von einem wichtigen Beitrag von Bischof Vorderholzer aus Regensburg. Weiß jemand, welcher Text gemeint ist und wo dieser zu finden ist?!


1
 

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