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Kanadische Lebensschützerin kommt aus dem Gefängnis

29. April 2016 in Chronik, 8 Lesermeinungen
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Mary Wagner war zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil sie schwangere Frauen in einer Abtreibungsklinik im Sinne des Lebensschutzes beraten hat. Nun ist sie auf Bewährung frei gekommen.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Die kanadische Lebensschützerin Mary Wagner ist nach 135 Tagen Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Sie war am 12. Dezember 2015 verhaftet worden und wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ verurteilt worden.


Wagner war in einer Abtreibungsklinik in Toronto festgenommen worden. Dort hatte sie im Warteraum mit schwangeren Frauen davon überzeugen wollen, sich für ihr Kind zu entscheiden.

Die Richterin entließ Wagner auf Bewährung und verpflichtete sie folgende Auflagen einzuhalten. Die Lebensschützerin darf sich keiner Abtreibungsklinik in der kanadischen Provinz Ontario auf mehr als 100 Meter nähern. Weiters muss sie sich von den Betreibern der Abtreibungsklinik fern halten, in der sie verhaftet worden ist.


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Lesermeinungen

 Gloria Patri 2. Mai 2016 
 

@mirjamvonabelin

Nein, das wäre mir als Mann schwer möglich. Ich möchte gar nicht bestreiten, dass die Entscheidung über eine Abtreibung eine erhebliche psychische Belastung darstellt. Es ging mir darum, dass auch ein anzuerkennendes Motiv keine Legitimation darstellt, um das Hausrecht Dritter zu verletzen. Und mindestens eine der wartenden Frauen muss sich erheblich belästigt gefühlt haben. Daher: Beratung ja, aber auch Respekt für die Entscheidung anderer Menschen. Es wäre ja möglich gewesen, vor dem Gebäude zu informieren. Dort hätte sich auch keine Frau unter Druck gesetzt gefühlt, da sie alle an Frau Wagner hätten vorbei gehen können. Oder mit ihr sprechen. Dies ist hingegen in einem Wartezimmer schwer möglich.


0
 
 mirjamvonabelin 2. Mai 2016 
 

Entschuldigung

@Gloria Patri
ich möchte sie nicht angreifen, nur fragen, haben sie schon mal abgetrieben? Wissen sie wie es den Frauen nach einer Abtreibung geht?


0
 
 Gloria Patri 30. April 2016 
 

@Chris2

Deshalb schrieb ich ja auch, dass es in Deutschland Hausfriedensbruch wäre. Kenntnisse des kanadischen Strafrechts maße ich mir nicht an. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass man In Kanada besseres vorhat, als ein spezielles Strafrecht für Lebensschützer zu etablieren. Und mit welcher Motivation eine Person einen Hausfriensbruch begeht, ist letztlich irrelevant.

Da die gute Frau das nicht zum ertsen mal macht, halte ich die Bezeichnung "Wiederholungstäterin" für zutreffend.


1
 
 Chris2 30. April 2016 
 

„Belästigung der Allgemeinheit“

@Gloria Patri klingt aber gerade nicht nach Hausfriedensbruch, sondern eher nach einem speziellen 'Gummiparagraphen' gegen Lebensschützer. Im Übrigen halte ich die Formulierungen "solche Personen" und "Wiederholungstäterin" im Zusammenhang mit Personen, die das Leben von Kindern zu retten versuchen, für 'nicht zielführend'...


6
 
 Ehrmann 29. April 2016 

Eine Möglichkeit: das Urteil mit Begrüdung verteilen..

Ich denke, auch das könnte Abtreibungswillige zum Nachdenken (und zur Umkehr?) bringen.


8
 
 Gloria Patri 29. April 2016 
 

Auch der Betreiber einer Abtreibungsklinik muss solche Personen nicht in seiner Einrichtung dulden. In Deutschland wäre das ein klassischer Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), also bitte den Ball flach halten. Zudem ist Frau Wagner Wiederholungstäterin.


1
 
 Dottrina 29. April 2016 
 

Allein schon eine Unverschämtheit,

die Frau überhaupt ins Gefängnis zu stecken! Das ist doch keine Verbrecherin? Da gehört eher eine ganze Regierung in den Knast. Und nicht nur in Kanada!


15
 
 tünnes 29. April 2016 
 

Tja, der Teufel hat es halt nicht gerne, wenn seine Taten offenbar werden.
Warum wird bitte die „Belästigung der Allgemeinheit“ mit einer so drakonischen Strafe belegt?
An den Haaren herbeigezogener Unfug!!


15
 

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