Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  2. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  3. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  4. Skandal in München
  5. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  6. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  7. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt
  8. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. Unfassbar! Lebensschützer wegen Embryomodellen von evangelischen Kirchentag verbannt
  11. Abt Jean Pateau OSB: „Auf die Einheit hinzuarbeiten bedeutet nicht, auf Uniformität hinzuarbeiten“
  12. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  13. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf
  14. KONKLAVE - Erneut Schwarzer Rauch nach Wahlgang 2 und 3
  15. Kardinäle beklagen Spannungen in der Kirche

Im Namen der Menschenwürde nein zur Präimplantationsdiagnostik

26. April 2016 in Schweiz, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz zur Volksabstimmung über das Fortpflanzungsmedizingesetz


Freiburg (kath.net/SBK) Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte Forpflanzungsmedizingesetz ab. Es würde die Rahmenbedingungen zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz regeln.

Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 5. Juni über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, welches das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben und die Rahmenbedingungen zu deren Einführung in der Schweiz festlegen soll.

Die Schweizer Bischofskonferenz, wie auch deren Kommission für Bioethik haben sich wiederholt grundsätzlich gegen die Einführung dieser Technik in der Schweiz geäussert. Ausserdem beinhaltet die vom Parlament vorgeschlagene und vom Bundesrat gutgeheissene Änderung des FMedG mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte.

Die Kommission für Bioethik bekräftigt nochmals ihren Standpunkt, dass die PID schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringt: Es handelt sich um eine Selektionstechnik für Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung (IVF) entstehen, mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Träger einer schweren vererbbaren Krankheit ist. Die Embryonen, welche nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, werden vernichtet, eingefroren oder für die Forschung verwendet. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.


Bezüglich der Änderung des FMedG hebt die Kommission drei höchst problematische Aspekte hervor:

Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor. Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verfügung stehen, die Träger einer schweren vererbbaren Krankheit sind, sondern für alle Paare verfügbar sein, welche eine künstliche Befruchtung (IVF) vornehmen. Dies würde zu einem generellen Screening aller Embryonen führen, welche sich ausserhalb des Mutterleibes befinden. Die Konsequenzen wären gravierend: einerseits käme es dadurch zu einer enormen Erhöhung der Anzahl der sogenannten „überzähligen Embryonen“. Andererseits würde dadurch festgelegt, dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies würde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.

Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann, bis man ihn braucht. Das Einfrieren bedeutet ausserdem ein radikales Eingreifen in die Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Drittens dürften pro Behandlungszyklus zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden. Diese Zahl ist willkürlich.

Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags bestätigt das Argument der schiefen Ebene. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates vom Jahr 2013 sieht das revidierte Gesetz nun eine deutlich erweiterte Einführung der PID vor. Angesichts dieser Entwicklung ist es illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog. „Retterbaby“) zulassen wird.

Aus all diesen Gründen ist die Kommission für Bioethik der Ansicht, dass dieser Gesetzesvorschlag die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert. Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich, wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid und die Krankheit, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
  6. Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
  7. Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
  8. USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
  9. USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
  10. Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  5. Skandal in München
  6. Kardinal Müller: „Es ist uns nicht gestattet, das Papsttum zu verweltlichen“
  7. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  8. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  11. KONKLAVE - Erneut Schwarzer Rauch nach Wahlgang 2 und 3
  12. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  13. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf
  14. Konklave: Schwarzer Rauch erst um 21.00 Uhr
  15. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz