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Grüne fordern: Blasphemieparagrafen abschaffen

18. März 2016 in Deutschland, 21 Lesermeinungen
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Die Partei stellte in Berlin ihr neues religionspolitisches Konzept vor


Berlin (kath.net/idea) Der sogenannte „Blasphemieparagraf“, der die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften unter Strafe stellt, sollte gestrichen werden. Das fordert die Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ der Partei Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Abschlussbericht. Er wurde am 17. März in Berlin vorgestellt und enthält Vorschläge für ein neues religionspolitisches Konzept der Partei. Das Gremium befasste sich unter anderem mit den Themen kirchliches Arbeitsrecht, Religionsunterricht, Sonntagsschutz, Feiertage, Staatsleistungen sowie der Kirchensteuer. Laut dem Bericht sollte es in einer demokratischen Gesellschaft nicht im Interesse von Religionsgemeinschaften liegen, für geistige Auseinandersetzungen das Strafrecht zu bemühen: „Wir leben nicht in einem Gottesstaat, sondern in einer freiheitlichen Demokratie. Eine pluralistische Gesellschaft wie unsere muss Spannungen und Diskussionen aushalten und auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung austragen können.“

Öffentliche Trauer nach Katastrophen: Nicht immer durch Gottesdienste begehen

Der Kommission zufolge hat sich die religiöse Landschaft sehr gewandelt. Die beiden großen Kirchen seien geschrumpft und eine zunehmende Anzahl von Menschen verstehe sich selbst als nicht-religiös. Sie müssten stärker berücksichtigt werden. Ziel sei nicht, Religionsgemeinschaften in den privaten Raum zu verbannen: „Allerdings wollen wir legitime Ansprüche von Menschen anderer oder ohne Religionszugehörigkeit auch gegenüber verfassten Religionsgemeinschaften sowie in Fragen der öffentlichen Repräsentation stärken.“ So drücke sich beispielsweise die öffentliche Trauer nach Unglücksfällen oder Katastrophen in der Regel in Gottesdiensten aus: „Die Ausschließlichkeit, mit der der Staat bei solchen Anlässen Sinnstiftung an diese beiden Glaubensgemeinschaften delegiert, kann angesichts der ständig zunehmenden Anzahl von Nichtchristinnen und -christen in Deutschland keinen Bestand mehr haben.“ Das derzeit „deutliche Übergewicht an christlichen Inhalten und von kirchlichen Repräsentanten“ bei solchen Ritualen habe eine vereinnahmende Dimension, die religionsfreie oder andersgläubige Menschen ausgrenze: „Wir setzen uns dafür ein, die öffentlichen Gedenk- und Trauerkultur zu überprüfen und eine öffentliche Debatte darüber anzustoßen.“


Lehrstuhl für Humanistik einrichten

Zum Bildungsauftrag der Schule gehöre es, allen Kindern das Wissen über die verschiedenen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. Die Kommission spricht sich für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht aus. Die Lehrer müssten akademisch ausgebildet werden. Deswegen empfiehlt die Kommission die Einrichtung von Lehrstühlen an deutschen Universitäten zu den jeweiligen Religionen: „Notwendig wäre auch die Einrichtung eines Lehrstuhls für Humanistik.“

Humanisten in die Rundfunk- und Fernsehräte

Die Kommission kritisiert, dass in Rundfunk- und Fernsehräten in der Regel nur die beiden großen Kirchen und die jüdischen Gemeinden vertreten seien. Im neuen ZDF-Staatsvertrag sei zwar erstmals auch ein muslimischer Vertreter vorgesehen. Weltanschauungsgemeinschaften wie beispielsweise Humanisten habe man bei der aktuellen Reform aber erneut keine Vertretung zugestanden: „Diese Ausgrenzung ist diskriminierend. Bündnis 90/Die Grünen treten für eine Besetzung der Rundfunk- und Fernsehräte ein, in der sich die heutige gesellschaftliche, religiöse und weltanschauliche Pluralität Deutschlands widerspiegelt.“

Gegen inflationäre Zunahme verkaufsoffener Sonntage

Die gesetzlichen Feiertage bezeichnet die Kommission als „Tage der Arbeitsruhe, die den Lebensrhythmus der Menschen strukturieren“. Sie seien in der Bevölkerung allgemein akzeptiert: „Wir setzen uns daher vor allem aus kulturellen, sozialen und arbeitsethischen Gründen für den Schutz von Sonn- und Feiertagen ein.“ Das Gremium sieht die „inflationäre Zunahme“ verkaufsoffener Sonntage kritisch und fordert die Bundesländer auf, zurückhaltender zu sein.

Kirchliches Arbeitsrecht reformieren

Die Kommission sieht ferner Reformbedarf beim kirchlichen Arbeitsrecht. Das Streikrecht sei ein soziales Grundrecht und müsse auch in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft gewährleistet werden. Ferner sollen Religionsgemeinschaften ihre Finanzen transparenter gestalten. Ziel sei es, dass alle Körperschaften des öffentlichen Rechts ihr Vermögen sowie Einnahmen und Ausgaben offenlegen müssen. Bezüglich einer Reform der Kirchensteuer habe es in dem Gremium unterschiedliche Positionen gegeben. Während die einen daran festhalten wollten, stellten andere das System grundsätzlich infrage. Die Kommission fordert auch, die Staatsleistungen abzulösen, um eine „überfällige weitere Entflechtung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche zu erreichen“. Die Bundesregierung solle Experten beauftragen, dazu Vorschläge zu erarbeiten. Die Kommission wurde vor zwei Jahren gegründet. Ihr gehören 24 Mitglieder an, darunter die Parteivorsitzende Simone Peter, die Berliner Landesvorsitzende Bettina Jarasch – sie ist Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken –, die Vorsitzende der Bundestagsfraktion und frühere Präses der EKD-Synode, Katrin Göring-Eckardt, sowie der ehemalige religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Der Bericht soll nun in der Partei sowie mit Religionsvertretern diskutiert werden sowie auf dem Bundesparteitag im November beraten und verabschiedet werden.


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