
Erzbischof Prendergast: Keine Krankensalbung bei Euthanasie3. März 2016 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Niemand könne von einem Priester verlangen, etwas zu tun das in Widerspruch zur Lehre der Kirche stehe. Wer Euthanasie in Anspruch nehmen wolle, stelle sich gegen das 5. Gebot, sagt der Erzbischof von Ottawa.
Ottawa (kath.net/LSN/jg) Personen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, dürfen keine Sterbesakramente gespendet werden, sagt Terrence Prendergast, der Erzbischof von Ottawa (Kanada). Selbstmord sei eine schwere Sünde, die dem 5. Gebot widerspreche. Wer sich töten lassen wolle, sei nicht in der richtigen Disposition um das Sakrament der Krankensalbung zu empfangen, weil er die in dem Sakrament ausgedrückte Hoffnung zurückweise, erinnert der Erzbischof. 
Der Oberste Gerichtshof von Kanada hat im Jahr 2015 entschieden, dass es Ärzten gesetzlich erlaubt sei, den Tod von Personen im Rahmen von Euthanasie oder Beihilfe zum Selbstmord herbeizuführen. Priester sollten auf keinen Fall den Eindruck erwecken, die Sünde der Beihilfe zum Selbstmord zu dulden. Es sei unredlich von einem Priester etwas zu verlangen, das in direktem Widerspruch zu den katholischen Werten stehe. Ein Priester werde versuchen den lebensmüden Patienten von seinem Vorhaben abzubringen und mit ihm und der Familie zu beten. Indem er das Sakrament verweigere, weise der Priester den Patienten auf die Schwere seines Irrtums hin, sagt Prendergast.
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