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Spanien: Bischof darf Abtreibung mit Holocaust vergleichen

29. Februar 2016 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
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Die Aussagen des Bischofs seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt, argumentiert die Richterin.


Madrid (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht in Madrid hat die Verleumdungsklage einer feministischen Gruppe gegen Bischof Juan Antonio Reig Pla abgewiesen. Der Bischof von Alcalá de Henares hatte zuvor in einem offenen Brief die Abtreibung mit dem Holocaust verglichen.

Im Jahr 2014 hatte die Gruppe „Les Comrades“ einen „Freiheitszug“ organisiert, um gegen geplante Einschränkungen der Abtreibung durch die regierende Partido Popular zu demonstrieren. Bischof Reig Pla hatte darauf mit einem Brief reagiert, in dem er den „Freiheitszug“ der Feministinnen mit den Zügen verglichen hatte, mit denen Juden und andere in die Vernichtungslager der National-Sozialisten gebracht worden sind. Abtreibung sei „die direkte und beabsichtigte Tötung unschuldiger ungeborener Kinder“, hatte er wörtlich geschrieben.


„Les Comrades“ erstatteten daraufhin Strafanzeige gegen den Bischof. Er wolle die Frauen und Männer „diskreditieren, die, wie die Vereinten Nationen fordern, sexuelle und reproduktive Rechte als Menschenrechte verteidigen“.

Die Richterin hat sich dieser Sichtweise nicht angeschlossen. Die beanstandete Aussage sei eine Einschätzung oder persönliche Wertung, die unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehe, argumentiert sie. „Les Comrades“ haben gegen das Urteil berufen.



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